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Vollkasko Höherstufung bei unverschuldetem Unfall

Themenstarteram 24. September 2014 um 9:39

Folgendes Problem: Wagen Vollkasko versichert. Es passiert eine Unfallflucht nach Parkschaden an meinem Fahrzeug. Kosten ca. 2200 €. Der flüchtige Unfallgegner ist erst nicht zu ermitteln, bzw. braucht das seine Zeit. Deshalb nehme ich zuerst meine Versicherung für die Kostentübernahme der Werkstattrechnung.

Nun wurde der Unfallgegner ermittelt und er und seine Versicherung leisten auch.

Allerdings habe ich ein Problem, wenn meine Versicherung nicht bereit ist die Höherstufung gegen Ausgleich der Schadensbetrages zu stornieren. Ich kann die Folgen der ersten Höherstufung zwar auch der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen. Dann wird es aber fiktiv. Was, wenn ich noch einen Vollkaskoschaden demnächst haben werde? Dann rutsche ich nicht nur von SF25 auf SF19, sondern gleich noch weiter auf SF11?

Gibt es hierzu Erfahrungen oder Ideen zur Vorgehensweise.

Beste Antwort im Thema

Ein Vorschlag:

Der TE soll schriftlich einen Kulanzantrag hinsichtlich der Rückzahlungsmöglichkeit stellen.

Wenn er nicht zu der Sorte derjenigen gehört, die Ihre Versicherung jährlich wegen ein paar Cent Ersparnis wechseln, sehe ich da schon eine Chance.

Grüße von Klaus

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Dann hat Dein Versicherer in seinen Bedingungen stehen, dass Du den Schaden in VK nicht zurückkaufen kannst. Muss Du zwingend in Deinen Bedingungen nachlesen. Das kann jeder Versicherer machen wie er will. Bei meinem kann ich auch den VK Schaden zurückkaufen und bekomme meine alte SFR wieder.

Wenn Du noch einen Schaden hast, geht es die SFR - Leiter weiter nach oben.

LEjockel

Wenn die VK auch nur 1 EURO oberhalb der SB bezahlt, wird höhergestuft, so sind die Bedingungen.

Wenn der Schädiger bekannt ist und seine KH den Schaden übernimmt, kannst Du die Schadensumme ja zurück zahlen und die SFR Belastung wird dann ab Beginn aufgehoben.

Hallo,

ob es Versicherungen gibt, die bei VK eine Rückabwicklung ermöglichen, weiß ich nicht.

Normalerweise geht das aber nicht.

Du kannst aber den Schaden, der dir durch die Rückstufung entsteht, beim Gegner einfordern.

Die Schwierigkeit ist allerdings, dass zu beziffern, denn man kann nicht in die Zukunft sehen, weiß also nicht ob weitere Schäden vorkommen, ob das Fahrzeug gewechselt wird und wie sich die Prämien entwickeln.

Ich würde ggf. einen Rechtsanwalt einschalten.

Liebe Grüße

Herbert

Hallo, ein Blick in die jeweilige AKB macht schlauer.

Der Einschluss von Rabattschutz beruhigt.

Auszug AKB:

I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können

In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko können Sie eine

Rückstufung Ihres Vertrags nach einem Schadenfall vermeiden. Es müssen

folgende Voraussetzungen vorliegen:

– Sie ersetzen uns unsere Entschädigungsleistung, die wir im Schadenfall

erbracht haben, freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche

Verpflichtung.

– Unsere Aufwendungen belaufen sich auf maximal 1.000 €.

– Sie erstatten uns den Betrag innerhalb von 12 Monaten.

Wir informieren Sie nach Abschluss der Schadenregulierung, ob die

Voraussetzungen vorliegen.

Haben wir Sie informiert und müssen wir danach eine weitere Entschädigung

leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.

Grüße

Klaus

Nun da sind die Bedingungen unterschiedlich, ich kenne welche, die innerhalb von 6 Monaten und 2000,- Höhe liegen und nach Absprache mit dem Schadensachbearbeiter auch höher sind, nur ob sich das lohnt, ist eine andere Sache.

Das entsprechende Kosten/Nutzen programm ist auch vorhanden, nur wie Oetteken schon schrieb, Typklassen und Reginalklassen Einstufungen sowie Tariferhöhungen, die in der Zukunft liegen, kann man nicht berechnen.

Ein Vorschlag:

Der TE soll schriftlich einen Kulanzantrag hinsichtlich der Rückzahlungsmöglichkeit stellen.

Wenn er nicht zu der Sorte derjenigen gehört, die Ihre Versicherung jährlich wegen ein paar Cent Ersparnis wechseln, sehe ich da schon eine Chance.

Grüße von Klaus

Themenstarteram 24. September 2014 um 16:11

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

ob es Versicherungen gibt, die bei VK eine Rückabwicklung ermöglichen, weiß ich nicht.

Normalerweise geht das aber nicht.

Du kannst aber den Schaden, der dir durch die Rückstufung entsteht, beim Gegner einfordern.

Die Schwierigkeit ist allerdings, dass zu beziffern, denn man kann nicht in die Zukunft sehen, weiß also nicht ob weitere Schäden vorkommen, ob das Fahrzeug gewechselt wird und wie sich die Prämien entwickeln.

Ich würde ggf. einen Rechtsanwalt einschalten.

Liebe Grüße

Herbert

Ja, danke. Einen Rechtsanwalt habe ich eingeschaltet. Der schreibt jetzt meine Versicherung an. Falls was spanendes rauskommt, melde ich mich damit. Wie schon geschrieben, wäre es rein fiktiv und damit schwer zu beziffern, was in der Zukunft passiert. Den einfachen Höherstufungsschaden kann man wohl beziffern. Da gibt es auch Rechner zu. Aber eine Rückabwicklung wäre mir lieber.

Na das einzige Risiko besteht doch hier in der Frage eines weiteren Schadens, der ggfls. zu einer noch massiveren Rückstufung führen würde, denn 2 Schäden führen im Regenfall zu einer dicken, nicht mehr unbedeutenden Rückstufung.

Bestes Beispiel: Rückstufungstabelle der alten Tarfe:

SF 25 =30 % , Ein Schaden Stufung in SF23 =30 %, 2 Schäden in einem Jahr: Rückstufung in SF4=60%. Nur in so einem Fall ist es brutal.

Die Änderung von Typ- und Regionalklassen ist scheißegal, weiß die sich auch geändert hätten, wenn ich meinen Schaden nicht abgerechnet hätte, Auswirkung wäre also die gleiche. Jetzt kann man noch darüber philosophieren, inwieweit mein Schaden die Typklasse zu wieviel hunderstel Prozent beeinflusst haben könnte..... Aber dann sollte man bevor man derartige Berechnungen anstellt, die Kasko lieber gleich kündigen...

Die Versicherung kann dir die Auswirkung der Rückstufung auf Heller und Cent ausrechnen, natürlich immer nur unter zugrundelegung des aktuellen Fahrzeugs.... Alle anderen Faktoren können zwar auch beitragsrelevant sein, würden aber den Beitrag auch beeinflussen ohne stufung

Zitat:

Original geschrieben von LEV-Homie

[...] Allerdings habe ich ein Problem, wenn meine Versicherung nicht bereit ist die Höherstufung gegen Ausgleich der Schadensbetrages zu stornieren. [...] .

"WENN" - Das hört sich nach Konjunktiv an...

...oder ich kenne wieder irgendeine Gegend in D nicht, wo wenn wie sonstwas verwendet wird...

Ist Deine Versicherung nicht bereit oder bezieht sich Deine Frage auf den Fall, was wäre, wenn sie nicht bereit ist. Manchmal genügt ein Anruf...

Einem Freund ist es passiert, dass seine VK zunächst seinen Schaden bezahlt hat, weil die Unfallverursacherin die Schuld nicht eingestanden hatte und es erst zu einem Prozess kommen musste - trotz eindeutiger Konstellation - sie war ohne Beachtung des Gegenverkehrs links abgebogen...

...nachdem das Gericht die Schuldfrage geklärt hatte, wurde der Schaden rückabgewickelt, die einbehaltene SB ausgezahlt und der Schaden aus dem Versicherungsverlauf getilgt.

es ist oben schon durchaus richtig gasagt worden, dass es dem Versicherer frei überlassen ist, ob er einem Kunden die Möglichkeit zum Schadenrückkauf gewährt oder nicht. Das steht entweder in den Versicherungsbedingungen der Gesellschaft bzw. ist durch einen Anruf beim Außendienst (oder in der Hotline) in Erfahrung zu bringen.

Wenn es eine check24 ausgewählte Billigversicherung ist, welche hier als Kasko-VR fungiert, ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr gering, dass ein Schadenrückkauf nicht eingeräumt wird.

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