1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vollkasko / inzwischen 2 Schäden

Vollkasko / inzwischen 2 Schäden

Themenstarteram 12. September 2015 um 17:09

Hallo und guten Abend,

im Sommer letzten Jahres fuhr mir jemand einen dicken Kratzer in mein Auto und begann Fahrerflucht. Ich habe den Schaden meiner Versicherung (hab ne Vollkasko) gemeldet, ihn aber bis jetzt nicht reparieren lassen. Das hatte ich für die nächsten Wochen geplant.

Nun bin ich aber gestern auf der Arbeit beim Ausparken auf unserem Parkplatz leider an einem Hoftor (sehr enge Parklücke) langgeschrammt und habe nun einen richtigen Blechschaden, der repariert werden muss.

1. Wenn ich den Schaden vom letzten Jahr und den von gestern geltend machen würde, müsste ich dann zwei mal den Selbstbehalt bezahlen?

2. Falls ja, könnte ich den bereits ersten gemeldeten Schaden wieder zurücknehmen?

3. Der Schaden von gestern muss auf jeden Fall repariert werden. Zahlt die Vollkasko diese Art von Schäden?

4. Falls sie zahlt, kann ich nach Kostenvoranschlag abrechnen? Wie läuft so etwas ab?

Viele Fragen :-), bin gespannt auf eure Antworten.

Schönen Abend!

Ähnliche Themen
13 Antworten

Zitat:

@biggilotta schrieb am 12. September 2015 um 19:09:52 Uhr:

1. Wenn ich den Schaden vom letzten Jahr und den von gestern geltend machen würde, müsste ich dann zwei mal den Selbstbehalt bezahlen?

2. Falls ja, könnte ich den bereits ersten gemeldeten Schaden wieder zurücknehmen?

3. Der Schaden von gestern muss auf jeden Fall repariert werden. Zahlt die Vollkasko diese Art von Schäden?

4. Falls sie zahlt, kann ich nach Kostenvoranschlag abrechnen? Wie läuft so etwas ab?

1) ja

2) ja

3) ja, wenn du aber über einen schaden abrechnet, um nur einen selbstbehalt zu zahlen, wird der vorschaden angerechnet, also abgezogen.

4) ja, der KVA wird jedoch um die MwSt und ggf. noch Positionen gekürzt, die bei "Nicht-Reparatur" nicht nowendig sind. "Verdächtige" Positionen sind hier Verrechnungssätze und Verbringungskosten für Lackierungen.

Insgesamt würde ich mir eine 2x2 Matrix machen, welche Folge sich bei welcher Situation ergibt:

  • Regulierung über zwei Schäden, Reparatur
  • Regulierung über zwei Schäden, Nichtreparatur
  • Regulierung über einen Schaden, Reparatur
  • Regulierung über einen Schaden, Nichtreparatur
Themenstarteram 12. September 2015 um 18:17

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 12. September 2015 um 19:53:04 Uhr:

Zitat:

@biggilotta schrieb am 12. September 2015 um 19:09:52 Uhr:

1. Wenn ich den Schaden vom letzten Jahr und den von gestern geltend machen würde, müsste ich dann zwei mal den Selbstbehalt bezahlen?

2. Falls ja, könnte ich den bereits ersten gemeldeten Schaden wieder zurücknehmen?

3. Der Schaden von gestern muss auf jeden Fall repariert werden. Zahlt die Vollkasko diese Art von Schäden?

4. Falls sie zahlt, kann ich nach Kostenvoranschlag abrechnen? Wie läuft so etwas ab?

1) ja

2) ja

3) ja, wenn du aber über einen schaden abrechnet, um nur einen selbstbehalt zu zahlen, wird der vorschaden angerechnet, also abgezogen.

4) ja, der KVA wird jedoch um die MwSt und ggf. noch Positionen gekürzt, die bei "Nicht-Reparatur" nicht nowendig sind. "Verdächtige" Positionen sind hier Verrechnungssätze und Verbringungskosten für Lackierungen.

Insgesamt würde ich mir eine 2x2 Matrix machen, welche Folge sich bei welcher Situation ergibt:

  • Regulierung über zwei Schäden, Reparatur
  • Regulierung über zwei Schäden, Nichtreparatur
  • Regulierung über einen Schaden, Reparatur
  • Regulierung über einen Schaden, Nichtreparatur
Themenstarteram 12. September 2015 um 18:22

Hallo Phaetoninteressent,

zu 3: Mir ist nicht ganz klar, wie das in der Praxis aussieht. Der zuerst gemeldete Schaden war hinten an der Stoßstange, der neue ist vorne an der Beifahrertür. Wird hier trotzdem der Vorschaden angerechnet? Und wenn ja, wie? Es gibt ja keinen Kostenvoranschlag dafür.

Biggilotta

nein, dann ist alles gut.

ich ging davon ausgegangen, dass der schaden an der selben stelle ist.

war wohl zuviel impliziert.

ein vorschaden jedoch könnte durchaus den Wiederbeschaffugnswert mindern, wenn man in den Bereich des Totalschadens kommt.

Würde aufpassen das die Versicherung dir nicht kündigt bei 2 Schäden in 2 jahren. Evt an einen Wechsel zur hauptfalligkeit denken um eine Kündigung zu umgehen.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 12. September 2015 um 22:04:54 Uhr:

Würde aufpassen das die Versicherung dir nicht kündigt bei 2 Schäden in 2 jahren. Evt an einen Wechsel zur hauptfalligkeit denken um eine Kündigung zu umgehen.

Wenn er nicht grad den Tarif aus RudisResteRampe rausgegrabbelt hat gehts. Einmal ist keinmal 2mal ist einmal zu viel ^^

warum mir da böses schwant - naturgemäß.

wer fragt schon im netz, wenn er einen betreuer hat, der ihm mit rat unt tat zur seite stehen sollte :-)

Themenstarteram 13. September 2015 um 7:02

Guten Morgen,

ich habe mein Auto seit drei Jahren und leider schon einige Kontakte mit meiner Versicherung :-)

2013 Teilkaskoschaden wegen Scheibenschaden

2014 Meldung Vollkaskoschaden Fahrerflucht, bisher nicht in Anspruch angenommen

2015 Meldung Haftpflichtschaden, weil Nachbarin behauptete mein Sohn habe unsere Autotür an ihre geschlagen. Ich war verpflichtet das zu melden, dabei kam aber nichts raus, da Nachbarin in Beweispflicht war und die Beweislage superdünn war. Kurzum: Er war es nicht.

2015 , also nächste Woche: Meldung Vollkaskoschaden: Fette Beule beim Verlassen des Parkplatzes reingefahren

Faktisch hätte ich dann in drei Versicherungsjahren zwei Schadensfälle in Anspruch genommen…

 

Was meint ihr, ist das schon ein Kündigungsgrund?

Schönen Sonntag!

Hallo,

formal ist einer schon ein beidseitiger Kündigungsgrund (also das Recht besteht) - nur das zur Klarstellung.

Das Sanierungsverhalten der Versicherer sind unterschiedlich. Das kann man pauschal also nicht beurteilene. Auch würde ich mal behaupten, dass hier keiner für sich in Anspruch nimmt die Unternehmenspolitik von der Versicherung XYZ (Du hast sie ja noch nicht einmal genannt) zu kennen.

Bei Sanierung (u.a. sich von schlechten Kunden trennen) schaut man auf verschiedene Ebenen in meheren Dimensionen und ordnet den Vertrag ein. Auf ebene des Kunden selbst spaltet sich Beurteilung in die Schadenhäufigkeit (wir sagen Schdenfrequenz), die tatsächlichen Schadenzahlungen und Schadenaufwände.

Bleibt es faktisch bei dem TK-Schaden aus 2013 und dem VK-Schaden aus 2015 wäre die Schadehäufigkeit geklärt. Die Schadenhöhe jedoch immernoch unklar.

Gruß

Themenstarteram 13. September 2015 um 10:47

Hallo Phaetoninteressent,

ich bin bei der HUK Coburg. Der erste Schaden (Teilkasko) lag bei knapp 600€ und der von Freitag schätzungsweise bei 1500 €. Ich fahre ein ganz einfaches Auto, das wäre so grob meine Schätzung.

Vielen Dank für deine sehr hilfreichen Tips, klasse!

Biggilotta

wie gesagt: schwer das verhalten des versicherers einzuschätzen.

bei uns wäre noch alles im grünen bereich. aber wie können preislich auch bei weitem nicht mit der huk mithalten.

tendentiell (das muss nicht so sein) je preiswerter ein versicherer seine preise macht, desto strenge muss die kostenkakulation ausfallen.

es gibt allerdings viele stelle, wo man an den kosten schrauben kann, eine ist halt das sanierungsverhalten.

ich würde mir da jetzt erst einmal keinen kopf machen. es bringt ja auch nichts. würdest du den schaden dann nicht melden?

vorauseilender Gehorsame wäre die Kündigung zum Ablauf von Dir. Man würde wegen ein paar Wochen keine extra Schadenkündigun aussprechen.

gruß

Also wegen ein Kratzer die Kasko einschalten ? Kasko würde ich in Anspruch nehmen wenn was großes passiert doch nicht für ein Kratzer oder ne Beule...

Genau deshalb heißt es ja auch Voll-Kasko, also wenn das Auto Voll beschädigt ist ;-) Das Risiko einer Kündigung und die Hochstufung bei kleinen Schäden müsste vorab genau finanziell ermittelt werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen