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Vollkasko-Schaden auszahlen und selber günstiger reparieren lassen
Hallo zusammen,
ich habe leider einen selbstverschuldeten Schaden an meinem Auto (bin bei Nacht rückwärts ausgeparkt und dabei gegen einen Stein gekommen, der ordentlich Spuren hinterlassen hat...). Den Schaden würde ich gerne selber in einer Werkstatt reparieren lassen und nicht in der von der Versicherung genannten Vertragswerkstatt.
Hintergrund ist, dass mir die Vertragswerkstatt die beschädigten Teile komplett neu austauschen will, während die andere Werkstatt die Schäden so meint beheben zu können. Damit sind die Kosten bei meiner Werkstatt niedriger, ich könnte mir den Selbstbehalt (300€) sparen, wenn ich mir die Summe einfach auszahlen lasse und sogar mit einem Plus rausgehen. Sagen wir mal der Schaden laut Vertragswerkstatt sind 3.000€ und bei meiner nur 1.500€. Dann würde ich ja 2.130€ ausgezahlt bekommen ( 3.000€ - 19% Mehrwertsteuer - 300€ Selbstbehalt) und nach Abzug der Reparaturkosten mit knapp 600€ in der Tasche nach Hause gehen. Geht das oder sagt die Versicherung dann, dass ich ihr das Geld, was ich mir gespart habe zurückzahlen muss? Ich muss den Schaden ja als repariert melden bei der Versicherung, damit er nicht mehr als beschädigt bei denen im System geführt wird. Muss ich hier zwingend eine Rechnung einreichen als Reparaturbeleg oder gibt es auch andere Möglichkeiten dies zu belegen?
Hier nochmal meine Fragen in kurz:
1. Kann ich das ausgezahlte und überschüssige Versicherungsgeld behalten, wenn ich die Reparatur selber günstiger machen lassen kann, als in der Vertragswerkstatt?
2. Wie muss der Beleg der Reparatur bei der Versicherung erfolgen (Rechnung notwendig)?
Ich freue mich über Eure Infos und Ratschläge!
Beste Antwort im Thema
Letzter Versuch:
Bei fiktiver Abrechnung ---> HIS-Eintrag zwingend ---> ohne bestätigendes Gutachten bleibt das ein unreparierter Vorschaden im Datenbestand und es gibt bei späteren Schäden Probleme
Aber gerne jeder wie er will ...
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30 Antworten
1. im Prinzip ja
2. Es braucht ein SV-Gutachten über eine vollständig fachgerechte Reparatur nach Gutachten oder alternativem Reparaturweg. Zurückdengeln und spachteln reicht für sowas dann allerdings nicht aus.
Unterm Strich ist es meiner Meinung nach besser, den Schaden korrekt und offiziell reparieren zu lassen, das zahlt sich spätestens beim Wiederverkauf aus.
Es sei denn, wir reden über einen 15 Jahre alten, abgerockten Schrottwagen.
Unser Touran ist mit 14 Jahren nicht mehr der Jüngste aber immer noch VK versichert, er hat vor einigen Jahren einen Pömpel kontaktiert - wir haben das von einem Fahrzeugbauer und Lackierer beheben lassen (rund 650 €), das der VS zu melden lohnte nicht.
Ich würde mal zu einem Fahrzeugbauer und Lackierer fahren, laut jammern: "Ich bin doch nicht versichert" und dann nach einem Preis fragen. Eventuell ist der dann bei Dir auch so günstig, das Du Deinen SFR behalten kannst.
Zitat:
2. Es braucht ein SV-Gutachten über eine vollständig fachgerechte Reparatur nach Gutachten oder alternativem Reparaturweg. Zurückdengeln und spachteln reicht für sowas dann allerdings nicht aus.
Erstmal vielen Dank für dein schnelles Feedback!
Ich habe aber nochmal ein paar Fragen zu deiner Rückmeldung:
- Warum würde diese Art von Reparatur nicht ausreichen? Das Fahrzeug ist damit ja wieder beim Alten und der Schaden behoben oder nicht?
-Der Gutachter wird dann von der Versicherung gestellt oder wie läuft das ab? Kann die Werkstatt selber ein Gutachten ausstellen?
Zitat:
Ich würde mal zu einem Fahrzeugbauer und Lackierer fahren, laut jammern: "Ich bin doch nicht versichert" und dann nach einem Preis fragen. Eventuell ist der dann bei Dir auch so günstig, das Du Deinen SFR behalten kannst.
Ich habe schon mal in die Richtung nachgefragt aber günstiger als 1.000€ komme ich damit leider auch nicht weg...
Wenn du dir vorstellst, dass es ein Haftpflichtschaden wäre, in dem du der Geschädigte wärst und dann die beiden von dir angegeben Reparaturwege gegenüberstellst, würdest du die dann auch als gleichwertig bezeichnen?
Update: Die Versicherung meint, dass ich übrig gebliebenes Geld nicht zurückzahlen müsste. Für die Reparatur gebe es zwei Möglichkeiten: 1. Ich suche selber eine Werkstatt und reiche dann die Reparaturrechnung ein oder 2. Ich repariere das Fahrzeug selber und schicke die Bestellbestätigungen für die auszutauschenden Teile ein + aktuelle Bilder mit dem reparierten Fahrzeug. Bei Werkstätten wird davon ausgegangen, dass sach- und fachgerecht gearbeitet wurde und kein Sachgutachten von einem Sachverständigen verlangt. Das gleiche gelte wohl auch mehr oder weniger für die zweite Methode. Ich bin mir allerdings nicht so sicher, ob das dann auch wirklich so einfach ist mit der Anerkennung... Habe angst, dass wenn in der Zukunft nochmal was an den selben Stellen passieren sollte, dass sie dann sagen, das Auto wurde beim letzten mal nicht ordentlich repariert und verweigern die Übernahme des Schadens.
Finanziell bin ich momentan nicht so liquide, deswegen wäre es für mich schon super, wenn ich die 300€ SB sparen könnte und ich sogar noch etwas extra für mich übrig bleiben würde. Wenn das über die Werkstattlösung machbar wäre, dann spricht da doch eigentlich nicht so viel dagegen oder? Ich habe nur Bedenken bezüglich des Wiederverkaufswerts des Fahrzeugs - ist halt erst 4 Jahre alt und wahrscheinlich nach Reparatur mit komplett neuen Teilen wertvoller im Weiterverkauf, als wenn die Schäden nur rausgezogen, gespachtelt und überlackiert werden....
Ein Bekannter, der selber in einer Werkstatt arbeitet und den ich schon seit meiner Schulzeit kenne, hat mir auch angeboten das Fahrzeug für mich zu reparieren und mir aber für seine Arbeitsleistung nichts oder nur wenig zu berechnen. Er würde aber keine Reparaturrechnung ausstellen. Das klingt für mich irgendwie etwas merkwürdig und vor allem riskant... Weil so könnte ich das Fahrzeug ja nur über "Selbst repariert" als wieder repariert melden. Selber habe ich es aber gar nicht gerichtet - wäre das ein Problem, wenn es ein Freund, statt man selber das Fahrzeug repariert, so lange man die Teilebestellbestätigungen einreicht?
Bin gerade echt etwas überfordert mit der Entscheidung...
Die Antwort hast du dir doch bereits selber gegeben?
Zitat:
Ich repariere das Fahrzeug selber und schicke die Bestellbestätigungen für die auszutauschenden Teile ein + aktuelle Bilder mit dem reparierten Fahrzeug.
Wenn du die Stossstange flicken lässt statt sie auszutauschen wie willst du dann die Bestellbestätigung von einer neuen Stossstange vorlegen?
Zitat:
Wenn du die Stossstange flicken lässt statt sie auszutauschen wie willst du dann die Bestellbestätigung von einer neuen Stossstange vorlegen?
Gut, aber wenn für die Reparatur keine neuen Teile bestellt werden mussten, dann ist das halt so. Die Bilder mit dem reparierten Fahrzeug könnte ich ja dennoch liefern. Wahrscheinlich müsste ein Teil sowieso ausgetauscht werden, damit hätte ich zumindest für ein Teil ja dann die Bestellbestätigung. Aber eigentlich ist es doch egal wieviele Bestätigungen ich habe, solange das Fahrzeug im ganzen nachweislich repariert wurde oder nicht? Bei der selbst gewählten Werkstatt würden sie ja auch nicht alle Teile neu bestellen, sondern da wo geht selber richten.
Ja aber wenn im Gutachten steht die Stossstange muss getauscht werden und du lässt sie nicht tauschen wurde die Reparatur nicht nach Gutachten ausgeführt.
Zitat:
@shadow2209 schrieb am 19. Dezember 2019 um 13:37:52 Uhr:
Ja aber wenn im Gutachten steht die Stossstange muss getauscht werden und du lässt sie nicht tauschen wurde die Reparatur nicht nach Gutachten ausgeführt.
Bin mir nicht sicher, ob ein Gutachten erstellt wurde. War nur bei der Vertragswerkstatt. Die haben Fotos gemacht und dann den Schaden geschätzt und der Versicherung ein Angebot zukommen lassen. Ich selber habe aber keine Dokumente bekommen, Werder von der Versicherung, noch von der Vertragswerkstatt.
Frag doch die Vertragswerkstatt mal nach dem Kostenvoranschlag und ob ein Gutachten gemacht wurde und wer das veranlasst hat;
wenn die Versicherung schon einen Kostenvoranschlag/Gutachten hat, kannst Du die doch fragen, wie hoch die Kosten sind ist und ob die Versicherung bei fiktiver Abrechnung diesen Betrag (minus MwSt., minus SB) ausbezahlen würden....
wenn die Versicherung und die Werkstatt aber schon so untereinander verhandeln, ist es fragwürdig, ob Du so zu deinem Ziel kommst;
Ich würde das lieber in einer Werkstatt meiner Wahl optimal reparieren lassen...
Meines Erachtens machst Du Dir selbst eine Milchmädchenrechnung auf oder ich habe etwas nicht verstanden. Wenn Letzeres so ist: bitte klärt mich auf.
Du möchtest den Schaden über Deine VK regulieren lassen, selbst reparieren und 600 Euro einstecken? Geht schon, nur- was tust Du Dir an? Du trägst 300 Euro SB und wirst höhergestuft. Wie lange zahlst Du einen höheren Versicherungsbeitrag, bis Du erst einmal wieder in der gleichen Stufe wie jetzt gelandet bist und was hat Dich das bis dahin gekostet? Allein dafür gehen die 600 Euro schon in Schall und Rauch auf, dazu hast Du ein zurechtgeflicktes Auto, dessen fachgerechte Reparatur Du mangels Unterlagen nie nachweisen kannst und Dir spätestens beim Verkauf Probleme bereiten wird. "Verdienen" wirst Du sicher nichts.
Ich sehe eigentlich nur zwei Möglichkeiten: lass´ das Auto vernünftig reparieren, zahle die SB, ärgere Dich nicht über die Prämienerhöhung, aber freue Dich über Dein schönes Auto. Oder den Schaden einfach erst mal so lassen (das Ausmaß kennen wir hier ja nicht, scheint aber nur eher kosmetischer Art zu sein) und - wenn sich Deine finanzielle Situation gebessert hat, auf eigene Kosten reparieren lassen.
Will Sagen: Auch wenn es gerade monetär nicht so prickelnd aussieht und das Geld lockt, würde ich mir die ganze Geschichte nochmal durchrechnen (lassen). Kostenlos gibt´s halt nix.
Zitat:
@remix schrieb am 19. Dezember 2019 um 14:58:28 Uhr:
Frag doch die Vertragswerkstatt mal nach dem Kostenvoranschlag und ob ein Gutachten gemacht wurde und wer das veranlasst hat;
wenn die Versicherung schon einen Kostenvoranschlag/Gutachten hat, kannst Du die doch fragen, wie hoch die Kosten sind ist und ob die Versicherung bei fiktiver Abrechnung diesen Betrag (minus MwSt., minus SB) ausbezahlen würden....
Die Versicherung würde mir den Betrag minus MwSt, und minus SB ausbezahlen, das habe ich mit der Versicherung auch schon geklärt. Ich müsste das Fahrzeug sogar nicht mal reparieren lassen. Die Vertragswerkstatt ist aktuell schon in den Winterferien und nicht mehr erreichbar, kann daher dort nicht genauer nachfragen. Ich weiß halt noch, dass die Fotos gemacht und dann ihre Kostenschätzung der Versicherung übermittelt haben. Weiß nicht wie und ob ein Gutachten erstellt wurde. Da es mein erstes Auto ist, weiß ich sowieso nicht wie so ein Gutachten überhaupt aussehen würde.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 19. Dezember 2019 um 15:04:39 Uhr:
Du möchtest den Schaden über Deine VK regulieren lassen, selbst reparieren und 600 Euro einstecken? Geht schon, nur- was tust Du Dir an? Du trägst 300 Euro SB und wirst höhergestuft. Wie lange zahlst Du einen höheren Versicherungsbeitrag, bis Du erst einmal wieder in der gleichen Stufe wie jetzt gelandet bist und was hat Dich das bis dahin gekostet? Allein dafür gehen die 600 Euro schon in Schall und Rauch auf, dazu hast Du ein zurechtgeflicktes Auto, dessen fachgerechte Reparatur Du mangels Unterlagen nie nachweisen kannst und Dir spätestens beim Verkauf Probleme bereiten wird. "Verdienen" wirst Du sicher nichts.
Ich sehe eigentlich nur zwei Möglichkeiten: lass´ das Auto vernünftig reparieren, zahle die SB, ärgere Dich nicht über die Prämienerhöhung, aber freue Dich über Dein schönes Auto. Oder den Schaden einfach erst mal so lassen (das Ausmaß kennen wir hier ja nicht, scheint aber nur eher kosmetischer Art zu sein) und - wenn sich Deine finanzielle Situation gebessert hat, auf eigene Kosten reparieren lassen.
Die Hochstufung wäre niedriger als die 300€ SB. Ein Jahr später bei unfallfreier Fahrt wäre ich wieder bei der aktuellen Prämie.
Wie läuft es denn überhaupt bei einem Autoverkauf, muss man da die Unterlagen von der Werkstatt immer parat haben und vorlegen können? Reicht es nicht zu sagen, was gemacht wurde? Kann man das Auto sonst nicht verkaufen? (Das ist wie oben erwähnt mein erstes eigenes Auto und hab es direkt von der Niederlassung gekauft, deswegen bisher keine Ahnung zu diesen Themen).
Schaden ist nur kosmetisch und beeinträchtigt das Fahren in keinster Weise. Könnte mir die Schadensumme auch mit Abzügen auszahlen lassen und das Auto gar nicht reparieren lassen. Nur wie sich das dann verhält, wenn man in der Zukunft nochmal einen Unfall haben sollte und das repariert haben will, weiß ich nicht...
Mein Bekannter meinte, dass es die Versicherung gar nichts angeht, was die Reparatur oder die bestellten Teile gekostet haben. Er sagt, dass es reichen sollte, wenn ich denen aktuelle Fotos zukommen lassen mit dem reparierten Fahrzeug - stimmt das?
Zitat:
@GolfPowerr schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:07:06 Uhr:
Mein Bekannter meinte, dass es die Versicherung gar nichts angeht, was die Reparatur oder die bestellten Teile gekostet haben. Er sagt, dass es reichen sollte, wenn ich denen aktuelle Fotos zukommen lassen mit dem reparierten Fahrzeug - stimmt das?
Dann ließ dir das hier mal durch:
https://www.motor-talk.de/.../...-nicht-wegen-vorschaden-t6754489.html