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Vollkasko Schaden

Themenstarteram 28. September 2017 um 9:01

Hallo zusammen ich habe eine kurz frage .

 

Ich habe eine Vollkasko Schäden bei meiner Versicherung gemeldet .

 

Zuerst wollten die einen KVA haben jetzt sagen sie mir die schicken einen Gutachter , der sich den Schaden mal anguckt .

 

Muss ich diesen Gutachter akzeptieren?

 

Der Schaden wurde von einem

Kollegen auf ca 2000€ geschätzt , jetzt bin ich mir sicher dass der Gutachter weniger aufschreiben wird .

 

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

spar die 150 für den KVA, davon wird sich wahrscheinlich weder der Gutachter noch deine Versicherung beindrucken lassen.

Bei Kasko hat mW die Versicherung das Recht den Schaden selbst zu ermitteln bzw. ermitteln zu lassen.

Selbst wenn du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist bringt dich ein KVA nicht wirklich weiter.

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Der Gutachter ist ein Preisdrücker von der Versicherung. Auf Aussagen von Freunden würde ich mich nicht verlassen. Fahr zu BMW und lasse einen KV über den Schaden erstellen. Der ist dann sicher höher als von deinem Freund errechnet. Somit gehst du auch höher in die Verhandlung mit dem "Gutachter" um die evtl sogar realen 2000€ mit zu nehmen.

Themenstarteram 28. September 2017 um 9:12

Ja das weis ich ,

Es ging mir darum dass die Versicherung den KVA nicht zahlen würde und deshalb einen Gutachter schicken wird .

 

Das heißt ich musste die 150€ für den KVA selbst zahlen , muss ich diesen Gutachter akzeptieren bei einem Vollkasko Fall ?

Ja, der wird für die Versicherung ein Gegengutachten zum KV erstellen.

Themenstarteram 28. September 2017 um 9:53

Na gut danke für die Antworten .

 

Ich werde jetzt erstmal abwarten was der Gutachter sagt , wenn ich damit nicht einverstanden bin gehe ich selber zur Werkstatt bzw Gutachter

spar die 150 für den KVA, davon wird sich wahrscheinlich weder der Gutachter noch deine Versicherung beindrucken lassen.

Bei Kasko hat mW die Versicherung das Recht den Schaden selbst zu ermitteln bzw. ermitteln zu lassen.

Selbst wenn du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist bringt dich ein KVA nicht wirklich weiter.

..Bzgl. Gutachter beim Kaskoscahden.

Hier kannst Du erstmal nix machen, denn die Versicherung schickt den Gutachter.

Du kannst, falls Dir das Gutachten nicht "gefällt", ein zweites Gutachten (keinen KVA !)

auf Deine Kosten erstellen und hoffen, dass sie es akzeptieren.

Wenn nicht, dann die ganze Sache einem Ombdusmann übergeben.

Am Ende "einigt" sich mann..i.d.R. auf einen Mittelbetrag.

Die Kosten für alles tragen dann beide Parteien..

Interessant nur, wenn der Schaden 5-stellig ist, sonst "frißt" der eigene Kostenanteil

den Unterschied wieder auf :(

Ergo bei einem Kaskoschaden muss man i.d.R. das akzeptieren, was die Versicherung

einem "vorshreibt"

Grüße

Und hier kommt es jetzt auf eine gute Versicherung an, denn wer bei der Versicherung am falschen Ende spart hat am anderen Ende den Schaden.

Ja, du musst dir erst mal das Gutachten der Versicherung gefallen lassen.

Ist das über eine Geschäftsstelle oder Direktversicherung gelaufen?

Wenn du mit der Geschäftsstelle gut kannst, dann kannst du wenn dir das Gutachten nicht gefällt mit denen mal versuchen noch was zu handeln.

Der Schaden muss aber behoben werden. Sonst braucht man keine Versicherung. U.U. schreibt einem die V eine Werkstatt vor.

Wieso muss der Schaden behoben werden?

Man kann auch nach Gutachten oder wenn sie es akzeptieren nach KV abrechnen. Aber abzüglich Steuer.

Themenstarteram 28. September 2017 um 12:05

Ist eine direkt Versicherung ...

 

Ich habe keine Werkstatt Bindung und ich habe schon gesagt ich möchte den Schaden fiktiv abrechnen , ich muss den Schaden nicht beheben lassen .

 

Morgen kommt der Gutachter vorbei mal gucken was dabei rauskommt , danke für eure Antworten

Dann guck mal in deune akb ob das auszahlen such überhaupt lohnt..

Warum sollte sich das Auszahleb mehr oder weniger lohnen, als eine Reparataur?

Zitat:

@guruhu schrieb am 28. September 2017 um 15:07:23 Uhr:

Warum sollte sich das Auszahleb mehr oder weniger lohnen, als eine Reparataur?

Guckst du in AKB ob da was drinsteht von "wir zahlen nix". Meist werden überaus günstige Werkstattlöhne herangezogen, notwendige Nebenarbeiten gestrichen etc.. wenn fiktiv abgerechnet wird. Im Kaskofall fährt man mit Reparatur oftmals daher günstiger, ohne Werkstattbindung kann man im Schadenfall die Reparatur in selbstgewählter Fachwerkstatt vernünftig beheben lassen.

 

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