- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Vollkasko Schadenfall
Vollkasko Schadenfall
Guten Tag alle zusammen,
Ich möchte euch was fragen wegen Vollkasko Schadenfall.
Zwar : Meine 2(!) Autotüren wurden zerkratzt wegen Ausfahrt von einem Parkhaus (selbst Schuld), dass ich die Türen neu machen muss. Ich habe gefragt, die Kosten wären c.a bis 2000€ .
Wenn ich meine Versicherung (mit Vollkasko) melde , dann bezahle ich 300€ (Selbstbeteiligung) und mein Beitrag wird bestimmt noch erhöht. Was ist dann diesem Fall besser? Sollte ich das selbst bezahlen, oder bei Versicherung melden?
( ich weiß nicht wie viel & bis wann der Vollkasko Beitrag erhöht wird).
Habt ihr Erfahrungen damit? Mir ist noch nie so passiert.
Vielen Dank.
Ähnliche Themen
30 Antworten
Deine Versicherung kann dir exakt beantworten wie sich die Rückstufung auswirkt (wenn es eine gibt). Einfach dort mal anrufen.
Ruf am besten mal bei der Versicherung an. Die können dir ausrechnen ob sich die Meldung des Schadens lohnt. Teurer wird die Versicherung i.d.R. zum 01.01. wenn du keinen Rabattschutz hast.
Warum schließt Du VK ab, um den Schaden dann selber zahlen zu wollen?
Die Hochstufung erfolgt, wie schon geschrieben, zum 01.01.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. Mai 2022 um 06:43:18 Uhr:
Warum schließt Du VK ab, um den Schaden dann selber zahlen zu wollen?
Die Hochstufung erfolgt, wie schon geschrieben, zum 01.01.
Weil eventuell ein Totalschaden eintreten kann, den man dann nicht selber bezahlen will/kann?
Es ist selbstverständlich eine Kostenrechnung den Schaden selber zu bezahlen wenn inclusive der SB die Rückstufung über die Jahre höhere Kosten erzeugt.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. Mai 2022 um 06:43:18 Uhr:
Warum schließt Du VK ab, um den Schaden dann selber zahlen zu wollen?
Die Hochstufung erfolgt, wie schon geschrieben, zum 01.01.
Es könnte eventuell günstiger sein, den Schaden selbst zu tragen und dadurch keine Hochstufung in Kauf nehmen zu müssen. Andererseits gibt es VK Versicherungen mit Rabattretter, bei denen man bei einem Schaden nicht hochgestuft wird.
Aber Vorsicht, der Rabattretter gilt im Zweifel nur für die aktuelle Versicherung und wenn man dann die Versicherung wechseln will, muss man bei der neuen Versicherung doch mit dem schlechteren Rabatt versichern.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Mai 2022 um 08:15:22 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. Mai 2022 um 06:43:18 Uhr:
Warum schließt Du VK ab, um den Schaden dann selber zahlen zu wollen?
Die Hochstufung erfolgt, wie schon geschrieben, zum 01.01.
Es könnte eventuell günstiger sein, den Schaden selbst zu tragen und dadurch keine Hochstufung in Kauf nehmen zu müssen. Andererseits gibt es VK Versicherungen mit Rabattretter, bei denen man bei einem Schaden nicht hochgestuft wird.
Aber Vorsicht, der Rabattretter gilt im Zweifel nur für die aktuelle Versicherung und wenn man dann die Versicherung wechseln will, muss man bei der neuen Versicherung doch mit dem schlechteren Rabatt versichern.
Ja. D.h kann ich z.B auch den Rabattschutz kaufen um keine Hochstufung zu bekommen? Der Rabatteschutz kann man auch „kündigen „ , wenn ich nächstes Jahr nich mehr will? Ich werde natürlich meine Versicherung genauer fragen aber eure Rat jetzt wäre super, damit ich bisschen „Vorwissen „ habe .
Dankeschön.
Rabattschutz kaufen nachdem man bereits einen Unfall hatte, das geht meines Erachtens nach nicht. Außerdem bietet längst nicht jede Versicherung einen Rabattschutz an.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Mai 2022 um 12:09:45 Uhr:
Rabattschutz kaufen nachdem man bereits einen Unfall hatte, das geht meines Erachtens nach nicht. Außerdem bietet längst nicht jede Versicherung einen Rabattschutz an.
Ich habe meine Versicherung noch nicht gemeldet. Kann man trotzdem machen/kaufen?
Ich habe gelesen, meine Versicherung gibt es auch Rabattschutz.
Du solltest immer bei der Wahrheit bleiben. Wenn Du also nun den Rabattschutz abschließen solltest und danach den Schaden meldest, müsstest Du auch angeben, wann der Schaden entstanden ist. Wenn Du dann nicht lügst, musst Du angeben, dass der Schaden vor Abschluss des Rabattretters entstanden ist und dadurch dürfte das nicht funktionieren.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Mai 2022 um 12:19:15 Uhr:
Du solltest immer bei der Wahrheit bleiben. Wenn Du also nun den Rabattschutz abschließen solltest und danach den Schaden meldest, müsstest Du auch angeben, wann der Schaden entstanden ist. Wenn Du dann nicht lügst, musst Du angeben, dass der Schaden vor Abschluss des Rabattretters entstanden ist und dadurch dürfte das nicht funktionieren.
Da hast du Recht dass man immer die Wahrheit bleibt. Ich werde mit meiner Versicherung verbinden und genauer beraten lassen. Vielen Dank nochmals.
Ist am Parkhaus auch ein Schaden entstanden?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. Mai 2022 um 06:43:18 Uhr:
Warum schließt Du VK ab, um den Schaden dann selber zahlen zu wollen?
Die Hochstufung erfolgt, wie schon geschrieben, zum 01.01.
Klar. Wenn es vorteilhafter ist, als den Schaden zu melden, warum dann nicht?
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 12. Mai 2022 um 12:39:36 Uhr:
Ist am Parkhaus auch ein Schaden entstanden?
Nein. Der Mitarbeiter von Parkhaus war zwar auch mit mir vor Ort.
Zitat:
@bimota schrieb am 12. Mai 2022 um 07:49:07 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. Mai 2022 um 06:43:18 Uhr:
Warum schließt Du VK ab, um den Schaden dann selber zahlen zu wollen?
Die Hochstufung erfolgt, wie schon geschrieben, zum 01.01.
Weil eventuell ein
Totalschaden eintreten kann, den man dann nicht selber bezahlen will/kann?Es ist selbstverständlich eine Kostenrechnung den Schaden selber zu bezahlen wenn inclusive der SB die Rückstufung über die Jahre höhere Kosten erzeugt.
Das ist sogar mir bekannt
Zitat:
@Leonie30 schrieb am 11. Mai 2022 um 18:02:55 Uhr:
Guten Tag alle zusammen,
Ich möchte euch was fragen wegen Vollkasko Schadenfall.
Zwar : Meine 2(!) Autotüren wurden zerkratzt wegen Ausfahrt von einem Parkhaus (selbst Schuld), dass ich die Türen neu machen muss. Ich habe gefragt, die Kosten wären c.a bis 2000€ .
...........................
Vielen Dank.
Macht aber bei einem Schaden von 2.000€ relativ wenig Sinn. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es in Deutschland eine Versicherung gibt, deren Rückstufungstabelle so grottenschlecht ist, dass es sich lohnt einen 2k€-Schaden zurückzukaufen.
Schon ab einer Schadenhöhe von ~1000€ lohnt sich ein Schadenrückkauf meistens nicht mehr. Aber der TE kann es ja bei seiner Versicherung ausrechnen lassen und das Ergebnis hier posten.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Mai 2022 um 08:15:22 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. Mai 2022 um 06:43:18 Uhr:
Warum schließt Du VK ab, um den Schaden dann selber zahlen zu wollen?
Die Hochstufung erfolgt, wie schon geschrieben, zum 01.01.
Es könnte eventuell günstiger sein, den Schaden selbst zu tragen und dadurch keine Hochstufung in Kauf nehmen zu müssen. Andererseits gibt es VK Versicherungen mit Rabattretter, bei denen man bei einem Schaden nicht hochgestuft wird.
Aber Vorsicht, der Rabattretter gilt im Zweifel nur für die aktuelle Versicherung und wenn man dann die Versicherung wechseln will, muss man bei der neuen Versicherung doch mit dem schlechteren Rabatt versichern.
Rabattretter gibt es mittlerweile bei keiner mir bekannten Versicherung mehr.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. Mai 2022 um 12:19:15 Uhr:
Du solltest immer bei der Wahrheit bleiben. Wenn Du also nun den Rabattschutz abschließen solltest und danach den Schaden meldest, müsstest Du auch angeben, wann der Schaden entstanden ist. Wenn Du dann nicht lügst, musst Du angeben, dass der Schaden vor Abschluss des Rabattretters entstanden ist und dadurch dürfte das nicht funktionieren.
Hier wird mal wieder fröhlich Rabattretter und Rabattschutz verwechselt/vermischt.
Kurzer Exkurs:
Rabattretter bekamen früher (bis ca 2010/2012) Autofahrer von ihrer Versicherung geschenkt, wenn sie SF25 erreicht haben und einen Unfall bauten. Die SFR-Hochstufung war aus SF25 in SF22 die %te (30) blieben gleich.
Rabattschutz wird heute für gutes Geld an die Angsthasen unter den Versicherungsnehmern verkauft. Bei einem Crash mit anschließendem Versichererwechsel kann dieser i.d.R. nicht zum neuen Versicherer mitgenommen werden. Aber das wissen ja hier sicher alle.
Zu dem Thema gibt es hier bereits einige Threads, wer mehr wissen möchte, kann ja mal danach suchen