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Vollkasko, wie abschließend und andere Fragen

Themenstarteram 18. März 2008 um 9:51

Hallo,

morgen ist es soweit und kann mir einen neuen gebrauchten Auto kaufen.

das ist ein 530I mit 121tkm und BJ 2002. Der kostet 13000€

Bin mir am überlegen, ob ich Vollkasko nehme, bzw bin mir schon sicher nur!

Mit wieviel SB am besten? 150 / 300 / 500 / 750 oder 1000 ?!

Bin 24 und es ist mein erstes Auto was ich auf VK bei der DEVK anmelden möchte.mein

Meine SF ist bei 8 (50%), hab da zwei von meinem Vater bekommen.

Fange ich bei der VK auch bei 8 an?!

Dann event. ne dumme Frage: bei welche beispiele wird meine VK nicht nach oben gestuft?

Hab mal bei Wikipediea geschaut aba da fand ich nicht informatives.

Ach ja, wenn eine scheibe von den Frontscheinwerfer kaputt ist, durch steinschlag. Wird diese durch die TK bezahlt? und ja muss ich da 150 zahlen wenn ich SB 150 hab?

Bzw. wann steigt die TK?!

Gruß Stephan

PS: ich komme mit der suche nicht zurecht ... :( also nicht schimpfen wenn das schon öfters angesprochen worden ist.

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8 Antworten

Hallo P3Ha,

am besten besprichst Du sämtliche Fragen mit Deiner geplanten Versicherung DEVK.

Wenn Du VK abschliessen möchtest, dann bitte keine mit Werkstattvorgabe seitens der Versicherung.

Die Selbstbeteiligung solltest Du nach Deinen finanziellen Möglichkeiten ausloten.

Bezüglich der Frontscheibe zahlst Du nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Eine Rückstufung bei der TK gibt es nicht.

Gruss HCING

am 18. März 2008 um 10:20

ich fange mal von vorne an.

wenn du 24 bist, das auto auf dich versichert wird, hast du garantiert keine sf8.

du kannst immer nur so viel haben, wie du selber hättest erfahren können.

was meinst du mit: du bekommst vom vater 2?? sf lassen sich nicht addieren. entweder du hast deine oder du übernimmst die des vaters.

bei dir dürften es maximal sf5 werden, wenn du mit 18 den führerschein gemacht hast. also egal wieviel sf dir wer auch immer abgibt, du behälst sf5 und der rest verfällt.

in der vollkasko wirst du immer zurückgestuft. einige gesellschafte führen jetzt "ein bums frei" regelungen ein. da musst du aber differenzieren. bei uns kostet es z.b. 15 % mehr. erst ab sf28 ist es kostenlos. einige bieten es kostenlos, haben aber oft schlechtere rückstufungen im 2. schadenfall. betrifft natürlich nicht alle, aber eben .. -> aufgepaßt.

die sb in der vollkasko musst du durchrechnen. wie groß der beitragsunterschied bei der jeweiligen sb ist. wenn du bei 300 sb z.b. 700€ zahlst und bei 500sb 680€ lohnt es sich eher nicht. da musst du schon 10 jahre schadenfrei bleiben, damit es sich lohnt. rechne einfach nach und entscheide selbst.

die sb in der teilkasko ist eigentlich immer fällig, ausser der glasschaden kann behoben werden, ohne dass das betroffene teil ersetzt werden muss. stichwort smart repair. ist aber nur möglich wenn der riss nicht zu groß ist und sich nicht im fahrersichtfeld befindet.

die teilkasko ist nicht mit %en hinterlegt und stuft somit auch nicht zurück. wenn du da zu viele schäden am stück produzierst, wird der vertrag saniert. hört sich nicht schlecht an, ist aber nichts anderes als eine kündigung oder eine erhöhung der sb - > das letzte natürlich mit der wahlmöglichkeit zwischen kündigung und sb.

hab ich was vergessen?? wenn noch fragen sind, her damit oder über pn.

@ka184

Du scheinst Dich gut auszukennen, bzw. bei einer Versicherung zu arbeiten.

Kannst Du mal, aus Sicht eines Versicherungsnehmers, einschätzen ab wann bzw. bis wann sich eine VK lohnt.

Ist es für den TE sinnvoll eine VK für seinen Gebrauchten abzuschließen?

 

Grüße

Jan

Tag,

eine VK macht immer dann Sinn, wenn man sich kein gleichwertiges Fzg. aus eigenem Kapital mehr leisten könnte...

Dann muss ich nur noch den zu zahlenden Beitrag ins Verhältnis setzten und dann weiß ich was ich brauche...

Pauschlae Aussagen gibt es hier nicht. So kann z.B. bei entsprechend hohem SFR kann eine VK günstiger sein wie eine TK. Daher kann man immer nur dazu raten sich beraten zu lassen. Der jeweilige Berater sollte dann genau sagen können was wann in welchem Umfang sinnvoll ist.

Dafür bekommt der ja auch sein geld, bzw wenn ich zu einem echten Versicherungsberater gehe bekommt der sein Beratungshonorar...

Für allgemeines hilft auch die FAQ in meiner Sig...

Themenstarteram 18. März 2008 um 14:26

meinen Berater wollte ich sowieso fragen

nur wollte ich eurer meinung hören.

Zu meinem SF8.

Ich weiß nicht wie mein Vater es hinbekommen hat (war nicht dabei) jedenfalls war ich letztes und vorletztes Jahr bei 8 SF. in meinem Neuen müsste dann 9 SF drinnen stehen.

ach ja, zuerst war mein aller erstes Auto auf meinem Vater angemeldet. später auf mich. Vielleicht war der bei der anmeldung als zwietwagen bei SF2 bzw 3 (kann es nicht genau sagen). ich hab jedenfalls das so übernommen.

MFG Stephan

am 19. März 2008 um 11:06

dass du sf8 hast und diese sf8 voll auf dich laufen und nicht auf deinen vater, glaube ich wenn ich es sehe. es könnte sein, dass irgendeine sonderregelung vereinbart wurde. führt jedoch 100% dazu, dass wenn du zu einer anderen gesellschaft gehst, du diese sf8 nicht mitnehemen kannst. somit bist du an deine jetzige gesellschaft nahe zu gebunden. ausser du bekommst ein angebot, welches mit sf5 noch günstiger ist als das mit sf8.

jedoch - wie schon gesagt - die sf8 sind dan futsch.

man kann nicht pauschal sagen, wie lange sich die vk lohnt. du musst für dich persönlich entscheiden, was passiert, wenn du deinen wagen morgen zerlegst.

habe meinen letzetn, als er noch einen wert von 13.000 hatte nicht mehr vk versichert. hatte damals noch 100% und der unterschied von hp zu vk war enorm. ca. 500€ zu 1000€. für mich war damals klar, dass ein richtiger totalschaden nahezu ausgeschlossen ist. und schäden bis sagen wir mal 5.000 würden zwar finanziell weh tun, jedoch mich nicht in den ruin treiben. würde es finanziell um mich so stehen, dass ich mir weder eine reparatur von mehr als 1000€ noch einen gleichwertigen wagen (13.000) leisten könnte, hätte ich die vk gemacht. tendenziell rate ich zu der höchsten sb. kleine schäden bis 1000 € tun mir nicht weh und die beitragsersparnis ist groß genug, dass du in den ersten 1-2 jahren mehr gespart hast als du dann im schadenfall auslegenm müsstest.

mein neuer hat eine vk mit 1000 sb und tk mit 500 sb.

da ich noch nie einen unfall (toj, toj, toj) hatte, habe ich durch die beitragsersparnis mehr zurückgelegt, als ich im schadenfall zahlen müsste.

steinschläge die nicht im fahrersichtfeld liegen können repariert werden und somit wird keine sb in der tk erhoben.

sieh es so: eine versicherung soll nicht jeden sch... absichern, sondern den supergau. so habe ich sogar in meiner privathaftpflicht eine sb von150 €. wenn es so kleine schäden sind, zahle ich diese selber und wenn jamand meinetwegen im rollstuhl landet, zahlt die phv.

wenn man diese prinzip anwendet - setzt voraus, dass man nicht 1 x monatlich einen schaden hat - spart man sich locker 30 - 40% der versicherungsbeiträge und ist dennoch optimal versichert.

Themenstarteram 17. April 2008 um 4:56

Hi,

 

also, hab nochmal ein wenig nachgefragt. Mein Vater hatte das Auto als Zweitwagen, wo er dann 85% bezahlen muss SF2. (Januar 2002) April 2003 Kaufte ich mir ein neues Auto, Auto wurde aba diesmal auf mich gemeldet. Versicherung ging noch auf meinem Vater. Ab April 2005 zog ich aus, ab diesem Zeitpunkt zahlte ich dann alles selber. aber mit dem SF-Klasse konnte ich mit nehmen (selbe versicherung). Ende letztes Jahres wechselte ich die Versicherung (Von der Victoria zur DEVK). Ohne runter gestuft zu werden oder so.

Letzten Monat hab ich ein neues Auto gekauft, aba diesmal mit VK.

 

50%55% steht bei mir drinnen, beide mit SF8.

 

Hoffe, du kannst damit was anfangen und für später für deine Kinder irgendwas regeln.

 

MFG  Stephan

Zitat:

Original geschrieben von P3Ha

Ende letztes Jahres wechselte ich die Versicherung (Von der Victoria zur DEVK). Ohne runter gestuft zu werden oder so.

dann warte mal noch ein wenig ab, könnte mir vorstellen das da noch was nachgeflattert kommt.meine versicherung hat sich nachträglich auch noch geld von mir geholt, weil die angegebene sf-klasse nicht mit der übereinstimmte, die die alte versicherung der neuen gemeldet hat.

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