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Vollkasko zahlen lassen oder Selber zahlen ?
Moin ich hatte gestern einen ziemlich ungünstigen "Parkrempler" wo durch Kotflügel und der anfang der Tür verbogen wurden. Jetzt war ich eben in der Werkstatt, die meinten es muss beides getauscht werden und würde zwischen 2500 und 3000 Euro kosten. Wahrscheinlich der teuerste Parkrempler allerzeiten ..
eine andere Werkstatt würde die Tür instand setzen und den Kotflügel tauschen für 1200€.
Jetzt ist die Frage ob es sich lohnt das ganze selber zu zahlen oder die Vollkasko zahlen zu lassen mit 500€ Selbstbeteiligung.
Beste Antwort im Thema
Es kommt letztlich stark darauf an, welchen Versicherungsbeitrag Du zahlst (SF-Einstufung etc.).
Dein Versicherer muß Dir spätestens auf Nachfrage ausrechnen, was für Dich günstiger ist.
Weiterhin gibt es von der Stiftung Warentest einen Rechner.
Patrick
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24 Antworten
Hmm.. also wäre das ein Haftpflichtschaden kämen da sicher 4-5000€ zusammen. Wenn man das "bei-dengelt" und mit Lackstift "versiegelt" geht das bestimmt für 1200€
Würde es die vk zahlen lassen, dafür hast du sie doch. Ein bisschen höheren Beiträge wären für mich eher verschmerzbar als jetzt da 3k hinzulegen. Und die 1200 Euro Lösung weist du ja selbst dass es Murks ist.
Es kommt letztlich stark darauf an, welchen Versicherungsbeitrag Du zahlst (SF-Einstufung etc.).
Dein Versicherer muß Dir spätestens auf Nachfrage ausrechnen, was für Dich günstiger ist.
Weiterhin gibt es von der Stiftung Warentest einen Rechner.
Patrick
Du kannst es zunächst über die Kasko laufen lassen. Wenn Du keine Werkstattbindung hast, kannst Du die Werkstatt aussuchen. Die Versicherung muß Dir nach Abschluß des Schadens mitteilen, wenn es für Dich billiger wäre, den Schaden Selbst zu bezahlen.
Und wieder der Tip: Informiere Dich doch gleich mal über die Kosten einer Rabattretters.
Danke schonmal für die ganzen Antworten, ich habe eben gesehen das ich den Kotflügel auf Kfz Teile für 50€ bekomme, müsste den lediglich Lackieren.
Hinter dem Blech ist glücklicher weise nichts verbogen.
Krieg ich den selber getauscht oder ist das mit komplizierter Arbeit und Spezialwerkzeug verbunden ?
Ich würde aufgrund Passgenauigkeit doch eher einen originalen Kotflügel von VW kaufen.
Vollkaskoschaden nach Gutachten bei der Versicherung abrechnen und auszahlen lassen und anschließend die Reparatur selbst organisieren, wenn man glaubt es günstiger hinzubekommen. Dieses Recht man.
Gibt zwar einige Abzüge vom ermittelten Betrag lt Gutachten, aber das kann man im direkten Gespräch mit der Versicherung klären. Oft bevorzugen die Versicherer diese Methode sogar
Deine Versicherung kann dir sagen ab welcher Schadenssumme es lohnt den Schäden selbst zu bezahlen. Einfach Mal nachfragen.
Bezüglich der Reparaturkosten ergibt sich jedoch eine ungeahnte Streuung, sobald der Begriff Versicherung fällt. Leider sind die VW Werkstätten kaum noch in der Lage eine normale Reparatur in einem vertretbaren Kostenrahmen durchzuführen.
Da macht es Sinn sich mehrere Angebote von freien Karosserie.- u. Lackierereibetrieben einzuholen.
Beispiel; unser Multivan hatte am vorderen Kotflügel, Beifahrertür und Schiebetür einen massiven Lackschaden, jedoch keine Blechverformung.
Angebot von VW ca. 1300.- € zuzüglich MwSt , also 1550.- € Minimum. ( Ich hatte darauf hingewiesen das wir den Schäden selbst bezahlen müssen)
Bei einer freien Lackiererei haben wir dann 460.- € inkl. MwSt bezahlt. Der Betrieb ist bekannt für gute Arbeit, ein Farbunterschied ist nicht zu erkennen.
Es lohnt also sich andere Angebote einzuholen.
Zitat:
@gttom schrieb am 7. Mai 2019 um 10:46:31 Uhr:
Vollkaskoschaden nach Gutachten bei der Versicherung abrechnen und auszahlen lassen und anschließend die Reparatur selbst organisieren, wenn man glaubt es günstiger hinzubekommen. Dieses Recht man.
Gibt zwar einige Abzüge vom ermittelten Betrag lt Gutachten, aber das kann man im direkten Gespräch mit der Versicherung klären. Oft bevorzugen die Versicherer diese Methode sogar
Gibt es eine fiktive Abrechnung bei Kasko?
Zitat:
@gttom schrieb am 7. Mai 2019 um 10:46:31 Uhr:
Vollkaskoschaden nach Gutachten bei der Versicherung abrechnen und auszahlen lassen und anschließend die Reparatur selbst organisieren, wenn man glaubt es günstiger hinzubekommen. Dieses Recht man.
Gibt zwar einige Abzüge vom ermittelten Betrag lt Gutachten, aber das kann man im direkten Gespräch mit der Versicherung klären. Oft bevorzugen die Versicherer diese Methode sogar
man bekommt dann aber erst einmal den betrag ohne mwst. ausgezahlt...nach einreichen der reparaturrechnung bekommt man dann erst die gezahlten mwst ausgezahlt...
Es wird nicht nur die Mwst abgezogen. Auch bei anderen Positionen wird hier und dort gekürzt. Dennoch KANN diese Variante u.U. eine gute sein, wenn man Möglichkeiten hat den Schaden günstiger zu reparieren. Es ist ja auch so, dass man den Schaden nicht reparieren muss, aber dennoch einen Anspruch auf die Auszahlung der Schadensumme hat.
Ich mache das gerade selber durch, da ich einen kleinen Rempler am GTI habe.
Zitat:
@Diesel_inside schrieb am 7. Mai 2019 um 18:38:16 Uhr:
Gibt es eine fiktive Abrechnung bei Kasko?
Was heißt fiktive Abrechnung? Es muss natürlich ein Schaden vorliegen, für den die vorliegende Versicherung einzutreten hat. Dafür hat man sie ja schließlich abgeschlossen.
Dann ist es so, dass man sein Auto nicht reparieren muss. Man hat einen Anspruch auf Begleichung des Schadens entweder durch fachgerechte Reparatur, oder durch Geld.
Im ersten Fall bezahlt die Versicherung die Rechnung einer Autowerkstatt, im zweiten Fall bekommt man das Geld (unter einigen Abzügen) und kann dann damit machen was man will. Das ist ein konformes Wahlrecht auf Grundlage der Versicherungsbedingungen.
Um das zu beantworten, müsste man wissen, in welcher SF Klasse du bei der VK bist.
Als Vergleich solltest du dir ein Angebot von einer guten Karosseriewerkstatt einholen, mit identischer Reparatur, wie bei VW.
Bei VW zahlst du Minimum das Doppelte.
Es ging nicht darum den Schaden ggf selber zu zahlen, um die Rückstufung bei der SF-Klasse zu schonen.
Ich habe einen KVA auf Basis eines TÜV Gutachtens bei der Versicherung eingereicht. Darüber entscheidet nun die Versicherung, ob sie diesem Gutachten folgt, bzw welche Summe ich ausgezahlt bekäme, wenn ich den Auftrag zur Reparatur nicht in eine Fachwerkstatt gebe.