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Vollkaskoschaden vergessen zu melden

Themenstarteram 3. Juli 2019 um 13:28

Hallo,

ich bin mit meinem Auto vor ca. 3 Monaten rückwärts gegen einen Pfosten gefahren. Ergebnis Stossstange und Heckklappe defekt. KVA 3.000,- Euro.

Zunächst wollte ich es nicht regulieren, da ich gehofft hatte, dass vielleicht ein weiterer Unfall passiert.

Nun haben sich andere Umstände ergeben und ich möchte das Auto verkaufen. Für den Fall es jetzt zu melden.

Frage1:

Kann die Versicherung mir die komplette Zahlung verweigern, bzw. oder läuft es eher auf eine Teilverweigerung raus?

Frage2:

Nun ist mir kürzlich jemand seitlich an das Auto gefahren und natürlich abgehauen. Hierbei hat die Stossstange einen Schaden abbekommen. Wenn ich jetzt diesen Fall angeben würde, zieht die Versicherung dann was vom Vorschaden ab? In beiden Fällen müsste die Stossstange ausgetauscht werden.

Gruß

DO

Beste Antwort im Thema

@Dutch1976

ich bin mit meinem Auto vor ca. 3 Monaten rückwärts gegen einen Pfosten gefahren. Ergebnis Stossstange und Heckklappe defekt. KVA 3.000,- Euro.

Zunächst wollte ich es nicht regulieren, da ich gehofft hatte, dass vielleicht ein weiterer Unfall passiert.

das könnte ein Problem -dein Problem- werden.

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Ja

und

ja

Achtung }> FAKE !!!

Es lohnt keine Zeile.

Themenstarteram 3. Juli 2019 um 14:16

Zitat:

@GerhHue schrieb am 3. Juli 2019 um 15:56:08 Uhr:

Achtung }> FAKE !!!

Es lohnt keine Zeile.

WAS IST DEIN PROBLEM???

@Dutch1976

ich bin mit meinem Auto vor ca. 3 Monaten rückwärts gegen einen Pfosten gefahren. Ergebnis Stossstange und Heckklappe defekt. KVA 3.000,- Euro.

Zunächst wollte ich es nicht regulieren, da ich gehofft hatte, dass vielleicht ein weiterer Unfall passiert.

das könnte ein Problem -dein Problem- werden.

Auch noch Betrug begehen wollen..

am 3. Juli 2019 um 15:34

Echt ohne Worte...

Meine Oma hat immer gesagt Negermusik......:D

Themenstarteram 3. Juli 2019 um 19:10

Für die guten Antworten … vielen Dank. @dellenzaehler wie ist es ausgegangen?

Für diejenigen die hier nur Müll schreiben, bzw. einem was unterstellen:

Schenk Euern geistigen Erguss doch lieber jemand anderen. Vielleicht bekommt ihr dort etwas Aufmerksamkeit geschenkt. Ich werde da nicht weiter drauf eingehen. Danke und Tschüss

Lieber @Dutch1976

lies doch bitte noch einmal die Antwort von Delle, der es richtig formulierte. Du wirst mit Deinen Formulierungen und Vorhaben Probleme erzeugen. Wie diese ausgehen, kann man und auch Delle noch nicht sagen.

Die Annahme von ernstgemeinten Hinweisen setzt das Verstehen solcher voraus.

Ihr habt wieder ein Spielzeug verscheucht...:eek:

Aber wahrscheinlich ist das besser so!:D:D:D

"Vollkaskoschaden vergessen zu melden"

-->

"Zunächst wollte ich es nicht regulieren, da ich gehofft hatte, dass vielleicht ein weiterer Unfall passiert."

Ist klar :D Da ist wohl jemand als Kind zu oft fallen gelassen worden.

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