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Vollkaskoversicherung mit Werkstattbindung - Dauer der Reparatur

Themenstarteram 10. April 2018 um 9:41

Hallo,

ich hatte leider mit meinem Jaguar XF (knapp 2 Jahre alt) einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall. Schadenshöhe ca. 8 - 10 Teuro (Fahrerseite beide Türen, Kotflügel und Stoßstange hinten) - gottseidank Vollkaskoversichert. Leider mit Werkstattbindung.

Daher ist das Fahrzeug jetzt in einer Mercedes-Benz Vertragswerkstatt und nicht direkt bei Jagaur.

Der Unfall war vor VIER Wochen, und die Reparatur soll noch mindestens weitere zwei Wochen dauern, da es angeblich beim Kotflügel Lieferschwierigkeiten gab und dieser erst am Freitag eingetroffen ist.

Leihwagen oder so gibt es bei Vollkasko nicht ... und ich stehe 6 Wochen ohne Auto da. Auch auf Nachfrage bei der Werkstatt oder der Versicherung gibt es keinen Ersatzwagen. Alle stellen sich Stur.

Gibt es keine Fristen wie schnell ein Auto repariert werden muss? Ich wage zu behaupten in einer Jaguar Werkstatt wäre dies deutlich schneller gegangen.

Beste Antwort im Thema

Am falschen Ende gespart, würde ich sagen. Wenn man sich einen Jaguar leisten kann, sollten die 100-200€ im Jahr für eine vernünftige Versicherung ohne irgendwelche Knebelverträge vorhanden sein, oder?

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als zu warten.

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Da wäre es vermutlich besser gewesen, eine der Partnerwerkstätten zu wählen, die auch Jaguar vertreiben. Die Sternenschrauber sind gewiss auch nicht schlecht. Aber dort dauern Fremdfabrikate in der Teilebeschaffung einfach sehr viel länger. Allgemeingültige Fristen gibt es nicht. Wenn Du der Auftraggeber der Reparatur bist, dann setze der Sternenbude eine verzugsbegründende Frist von weiteren 10 Tagen und kündige an, dass Du sie danach für den Mietwagen in Haftung nimmst. Sofern die Versicherung Auftraggeber der Reparatur ist, dann richtest Du das an die Versicherung.

Am falschen Ende gespart, würde ich sagen. Wenn man sich einen Jaguar leisten kann, sollten die 100-200€ im Jahr für eine vernünftige Versicherung ohne irgendwelche Knebelverträge vorhanden sein, oder?

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als zu warten.

Am Ende landet man, sofern sich keine gütliche Einigung erzielen lässt, vor Gericht mit der Frage: wie lange ist eine zumutbare Zeit.

Da sind 6 Wochen bei einem recht simplen Schaden sicherlich am oberen Ende angesiedelt, aber dennoch vertretbar. Ewig Zeit lassen kann/darf sich der Vertragspartner natürlich nicht. Sonst könnte die Kasko ja schließlich jede Regulierung mit der Ausrede "nicht lieferbar" quasi unendlich in die Länge ziehen.

Einen Anspruch auf Mietwagen sehe ich erst, wenn der Vertragspartner wirksam in Verzug gesetzt ist. Ob das jetzt aber nach 4, 6, oder 10 Wochen der Fall ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Schonmal bei Jaguar gewesen und unverbindlich nachgefragt wie lange so eine Rep. dauern dürfe? Vielleicht gibt es ja auch seitens Jaguar verursachte Lieferprobleme. Das ist dann eben einfach Pech

Es sollte doch ein Gutachten geben, in dem auch die voraussichtliche Reparaturdauer angegeben ist. Da hat man zumindest einen guten Anhaltspunkt.

6 Wochen ist sicherlich nicht zumutbar.

Ich wundere mich immer wieder, was Leute sich von Versicherungen alles bieten lassen.

Themenstarteram 10. April 2018 um 12:58

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 10. April 2018 um 13:16:16 Uhr:

Am falschen Ende gespart, würde ich sagen. Wenn man sich einen Jaguar leisten kann, sollten die 100-200€ im Jahr für eine vernünftige Versicherung ohne irgendwelche Knebelverträge vorhanden sein, oder?

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als zu warten.

Ich fahre den Jagaur weil ich mir die deutschen alternativen wie A6, 5er oder E-klasse eben nicht leisten kann ;)

Aber so ein Kommentar hilft natürlich ungemein weiter ....

Themenstarteram 10. April 2018 um 13:00

Zitat:

@rrwraith schrieb am 10. April 2018 um 14:35:22 Uhr:

Es sollte doch ein Gutachten geben, in dem auch die voraussichtliche Reparaturdauer angegeben ist. Da hat man zumindest einen guten Anhaltspunkt.

6 Wochen ist sicherlich nicht zumutbar.

Ich wundere mich immer wieder, was Leute sich von Versicherungen alles bieten lassen.

Es wurde von der DEKRA ein Gutachten erstellt, in dem aber leider gar nicht auf den Reparaturzeitraum eingegangen wird....

Themenstarteram 10. April 2018 um 13:15

Schön: Gerade Auskunft von der DEKRA eingeholt: Bei Kasko Schäden steht kein Reparaturzeitraum auf dem Gutachten da es ja dann egal ist wie lange die Reparatur dauert .....

Aber immerhin nochmal eine Auskunft erhalten. Er war heute nochmal vor Ort und hat sich mein Fahrzeug angeschaut. Das Ersatzteil, das nachweislich nicht lieferbar war ist heute angekommen und jetzt kann es nicht mehr all zu lange dauern.

Naja, ärgerlich ist sowas schon. Du hast übrigens ein zeitlich begrenztes Sonderkündigungsrecht nach jeder Schadensregulierung. ;)

Alle Versicherungen die ich bisher hatte, haben bei Werkstattbindung einen Leihwagen gestellt. Dies war der einzige Grund, aus dem ich bei menem letzten Auto Werkstattbindung akzeptiert hatte.

Früher gab's auch n Kaiser. Wie gesagt Bedingungen lesen hilft ungemein... Geiz ist geil ist OK aber dann muss man mit Abstrichen leben..

Faszinierend: die Werkstatt hat den Auftrag zu reparieren, die Kostenübername scheint geklärt. Jetzt fehlen Ersatzteile, deshalb verzögert sich die Reparatur.

Und wer ist schuld: die VERSICHERUNG

Ja, ne, ist schon klar.

Lieber TE, nutze Dein Sonderkündigungsrecht, gehe vor Gericht oder erkläre irgend jemanden den Krieg.

Dir steht es frei, Dein Fahrzeug in einer anderen Werkstatt reparieren zu lassen. Ob diese Ersatzteile schneller bekommt?

Natürlich hast Du einen übermächtigen Gegner. Der hat jetzt einen Handelskrieg mit England ausgelöst, damit Deine Ersatzteile nicht geliefert werden. Oder kommen die aus China. Dann telefoniere mit Trump, gehts vielleicht schneller.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 10. April 2018 um 14:35:22 Uhr:

Es sollte doch ein Gutachten geben, in dem auch die voraussichtliche Reparaturdauer angegeben ist. Da hat man zumindest einen guten Anhaltspunkt.

6 Wochen ist sicherlich nicht zumutbar.

Ich wundere mich immer wieder, was Leute sich von Versicherungen alles bieten lassen.

Voll an der Sache vorbei! Geht um VK!

Ich habe bei Abschluss der Versicherung immer gefragt, welche Werkstätte bei Werkstattbindung zuständig ist.

Davon habe ich meine Entscheidung abhängig gemacht.

Für den Mustang wäre es ein Toyota-Autohaus mit etwas zweifelhaften Ruf, ich habe deshalb bewusst ohne Werkstattbindung gewählt. Der Mehrpreis entsprach nicht einmal dem Gegenwert einer Tankfüllung.

Bei einem Passat B6 war es kurioserweise der VAG-Platzhirsch, der bei Werkstattbindung schrauben darf, da habe ich natürlich mit Werkstattbindung gewählt.

Zitat:

@PK83 schrieb am 10. April 2018 um 14:58:36 Uhr:

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 10. April 2018 um 13:16:16 Uhr:

Am falschen Ende gespart, würde ich sagen. Wenn man sich einen Jaguar leisten kann, sollten die 100-200€ im Jahr für eine vernünftige Versicherung ohne irgendwelche Knebelverträge vorhanden sein, oder?

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als zu warten.

Ich fahre den Jagaur weil ich mir die deutschen alternativen wie A6, 5er oder E-klasse eben nicht leisten kann ;)

Aber so ein Kommentar hilft natürlich ungemein weiter ....

Der Beitrag hilft sehrwohl, weil er für das Thema Werkstattbindung wieder mal sensibilisiert.

In deinem Fall ist das aber für die ReparaturDauer unerheblich, es sei denn das Eine Jaguar-Werkstatt BEVORZUGT beliefert worden wäre.

Das zu klären wäre dein Part gwesen.

Für Lieferprobleme kann keine Versicherung was!!

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