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Vollschale eintragen oder nicht?

Themenstarteram 8. Dezember 2005 um 13:37

Ich hab seit längerem ne Vollschale in meinem Golf eingebaut. Allerdings habe ich kein Gutachten/ABE oder sonstiges dafür.

War damit auch schon bei etlichen Tüv's usw. und nie hat jemand etwas dazu gesagt. ich möchte aber trotzdem wissen, ob ich jetzt so legal fahre, oder nicht.

Der Sitz ist auf originalen Sitzschienen befestigt, so dass er nach vorne und hinten zu verschieben ist, lediglich die Konsole ist etwas umgebaut, so dass die Sitzschienen draufpassen. Da meinte nen Kollege aber, dass die konsolen generell selber gebaut werden dürfen ohne weiteres.

Der Sitz an sich ist noch so ein paar Grad von der Rückenlehne verstellbar, was auch einwandfrei funktioniert.

Da an der konsole jetzt der Schnapper für den Originalgurt verschwunden ist, muss ich halt den H-Gurt nehmen, welcher auch ein E-Prüfz. hat, aber auch nicht eingetragen ist.

Bin etwas ratlos, vielleicht wisst ihr genaueres zu dem Thema.

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12 Antworten
Themenstarteram 8. Dezember 2005 um 13:42

Hab noch 2 Bilder vom SItz und von der Befestigung...

Themenstarteram 8. Dezember 2005 um 13:43

Befestigung...

Wenn Du ein Auto bis Bj. 91 hast, die Rückenlehne mind. 15 Grad verstellbar ist und du Hosenträgergurte mit Prüfzeichen hast + Originalgurte eingebaut, dann ist es kein Problem.

 

Kleine Einführung:

Bis Ende der Neunziger galt national die sog „Führerhausrichtlinie“ Nr. 128 StVZO. Die wurde inzwischen von zwei EU Normen abgelöst und zwar die ECE 29 und die ECE 14 für die Gurtverankerung. Um hier klarzukommen, müssen allerdings richtig Prüfungen und Geld gestemmt werden.

 

Bis 1996 - u. U. 98-fahrzeugabhängig

 

Starre Vollschale:

Einzutragen, wenn FIA Homologation (vergleichbar mit ECE Prüfung, wie z.B. Schlittenversuch)

Auflagen

4-Punkt H Automatikgurt gleichzeitig quasi Pflicht, wg. der gleichmäßigen Druckverteilung

Sitzkonsolen höhenverstellbar ( ginge manuell z.B. mit Flügelmuttern )

Laufschienen

Streichung der Rücksitzbank erforderlich

 

Vollschale ohne jegliche Papiere - Eintragung ist reine Glücksache aber ist mit einer FIA - Kennung durchaus machbar.

 

Halbschale:

Eintragungsfrei, wenn klappbar oder mind. 30 Grad neigungsverstellbar, keine Homologation erforderlich.

Auflagen

H- Gurt Automatik mit ABE oder ECE Zulassung

Sitzkonsole mit Höhenverstellung (manuell z. B. mit Flügelmutter )

Laufschiene

 

Nur dann möglich wenn das Fahrzeug im Grundmodel keine Seitenairbags hat oder zurückgerüsstet werden kann. ( Ist gültig für alle oben aufgeführten Sportsitze )

 

Wichtig auch ist, sollten die vorderen Originalgurte ausgebaut werden und durch H-Gurte ersetzt werden, ist grundsätzlich nur ein Zweisitzer möglich !

 

Tipp...wenn möglich die Originalgurte eingebaut lassen.

 

1996 (bzw. u. U.1998) – 2000

 

fahrzeugspezifisch, noch 80% der Fälle möglich, Anforderungen wie -`96, abhängig von der Typgenehmigung, ob ohne Seitenairbag,

 

ab 2000-heute

 

ECE Vorschrift, dass unter anderem Seitenairbags quasi Pflicht ist auch viele neuere Modelle Sitzairbags besitzen die nicht ohne weiteres stillgelegt werden dürfen. ( ansonsten würde das Fahrzeug seine Bauartgenemigung verlieren und die ABE wäre erloschen ) Ab hier muss jeder einzubauende Sitz ABE oder TÜV-Gutachten zum legalen Verbau besitzen. Hierfür sind u.a. aufwändige Crash Tests erforderlich.....

 

Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel...um sicher zu gehen lieber mit dem örtlichen TÜV oder DEKRA die Abnahme durchsprechen. Grundsätzlich ist hier nach dem §21 oder §19.2 der STVZO abzunehmen und zu prüfen.

 

Abnahmekosten können je nach Arbeitsaufwand zwischen 100 und 200 EURO liegen

am 8. Dezember 2005 um 15:42

RICHTIG!!!!!!!

War bei mir auch gar kein Problem!

15 grad konsolen gekauft, Rückbank wird ausgetragen, und 3 Punkt wird ausgetragen.

Alles wunderbar eingetragen worden!!!

Ich kann nur immer wieder betonen, informiert euch vorher, haltet die Richtlienien ein, und der Tüv Mann ist dein freund!!!

PS: mein Tüv mann hat mir 31Eintagungen incl. motor und bremsenumbau an meinem 2er gemacht, und hatte garnix zu beanstanden!!!!

War mit nen Kumpel seine Sparco Rennschalen in Polo eintragen, war halt nur son FIA Aufkleber drauf auf den Dingern.

Der Tüver hatte dann wegen den Konsolen gefragt, mein Kumpel sagte denn, dass er Schlosser sei und sie selbst gebaut hätte.

Darauf meinte er was im Rennsport eingesetzt wird und von nen Schlosser gebaut wurde taugt auch im Straßenverkehr :D

Eintragung gemacht und uns noch nen schönen Tag gewünscht.

Mir hat seinerzeit der gute Herr Stürenberg beim TÜV Detmold eine starre Sparco Vollschale (ohne Lehnenverstellung!) in meinen Polo eingetragen. Brauchte zwar einiges an Überredungskunst, aber bei Motorsportfahrzeugen wird schon mal ein Auge zugedrückt. Die Eintragung bekam dann zwar den Zusatz "nur für Motorsportzwecke", aber mir hats für die Gruppe F bei der Papierabnahme gereicht :)

Themenstarteram 8. Dezember 2005 um 17:19

Also gut, Fahrzeug ist BJ 90, H-Gurte haben E-Prüfz., Lehnenverstellung ist 15 Grad und Laufschienen sind auch noch drin. Sollte dann so weit alles i.O. sein.

Der Sitz hat allerdings garnichts. kein E-Prüfz. und auch kein FIA-Aufkleber.

Wie ist das mit den Originalgurten? Hab zwar die Gurte noch drin, aber nicht mehr das Gegenstück zum einklicken an der Konsole. Find ich persönlich bei einer Vollschale auch total sinnlos. Schon mal versucht da mit nem Seriengurt anzuschnallen? :D

@Norder: Den Herrn Stürenberg aus Detmold hab ich auch schon kennengelernt. Scheint bei dem aber sehr auf Tagesform anzukommen.

Das war auch der gute mann, der damals 500 Euro haben wollte um nen 16v Auspuff am 70-PSer einzutragen :D

In wie fern bekomme ich im Motorsport Probleme, wenn der Sitz nicht eingetragen ist und ich keine FIA-Homologation dafür habe?

Bzw. wenn er eingetragen wäre, aber keine FIA-Homologation hat? Muss gleich mal das schlaue DMSB-Handbuch raussuchen... ;)

Zitat:

Original geschrieben von threeGGG

.........

@Norder: Den Herrn Stürenberg aus Detmold hab ich auch schon kennengelernt. Scheint bei dem aber sehr auf Tagesform anzukommen.

Das war auch der gute mann, der damals 500 Euro haben wollte um nen 16v Auspuff am 70-PSer einzutragen :D

In wie fern bekomme ich im Motorsport Probleme, wenn der Sitz nicht eingetragen ist und ich keine FIA-Homologation dafür habe?

Bzw. wenn er eingetragen wäre, aber keine FIA-Homologation hat? Muss gleich mal das schlaue DMSB-Handbuch raussuchen... ;)

Das mit der Tagesform kann sein. Bei solchen Sachen gehört immer ein bisschen Psychologie dazu ;).

Hab gerade mal in das 2003er Handbuch für die "F" geschaut:

Zitat:

Die Sitze sind freigestellt ......... Sitze mit starrer Rückenlehne sind zulässig, wenn diese in den Fz.-Papieren eingetragen sind

Also dürftest du mit deinem Sitz keine Probleme kriegen. Weiß aber nicht ob das aktuelle Reglement für deine Klasse das gleiche aussagt.

am 8. Dezember 2005 um 18:14

Bei selbstgebauten Konsolen würde mein TÜVer dir was abreissen was du noch sehr dringend brauchst !

Ich hab das auch noch nie gehört das der Tüv selbstgebaute Konsolen einträgt ...

Gruss

Meine Konsole war selbstgebaut. Die ist allerdings stabiler (und auch leichter!) als der Schrott, den man zB von Wiechers käuflich erwerben kann.

Themenstarteram 8. Dezember 2005 um 18:43

Meine Konsole ist wohl auch stabiler als alles, was man kaufen kann. Is ja mein Arsch der drin sitzen muss.

Hab da noch was in der 2004er Auflage gelesen: Die vorderen Sitze dürfen durch nichtserienmäßige Sportsitze ersetzt werden. (soagr in Gruppe G)

Scheint so, als wenn die auch nicht besonders eingetragen sein müssen.

Aber jetzt wieder zurück zum Thema Straßenverkehr. Wie schauts aus wenn ich meine befestigung an der konsole für den Seriengurt nicht mehr hab? Die Originalgurte hab ich dann ja noch in dem Auto drin, nur mit dem anschnallen siehts schlecht aus...

Also wenn Du wie ich glaube die CP 700 hast, dann sollte es kein Problem darstellen. Da König die Sitze nach der Führerhaussitzverordnung von 1986 konstruiert hat und laut Aussage der Firma König diese dann in Fahrzeugen bis einschliesslich Bj.91 inkl. H-Gurte mit Prüfzeichen eintragungsfrei sind. Kannst ja sonst mal bei König durchklingeln: Tel. 07062 / 97308-10 oder 97308-11.

Meine sind auch nicht eingetragen und bei meiner einzigen Fzg.-kontrolle mit dem G2 hat den Polizisten das nicht interessiert. Aber der fand mein Auto eh geil ;-)

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