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Vollschalensitz Sparco Pro 2000

Themenstarteram 23. Januar 2006 um 16:00

Hallo Leute,

ich bin gerade dabei, mir ein Slalomauto aufzubauen.

Momentan bin ich gerade auf der Suche nach einem guten Rennsitz. Bin da am Sparco Pro 2000 hängengeblieben.

Bevor ich ihn mir kaufe, wollte ich alles nochmal genau klären, wie das mit den Eintragungen + ABE´s ist.

Hab ein paar Telefonate mit DMBS, TÜV und Zulieferer gehabt, und jeder hat was anderes im Bezug auf die Eintragung gesagt.

Vom Zulieferer konnte ich hören, dass der Sitz nur durch Einzelabnahme eingetragen werden kann.

DMSB hat mir das gleiche gesagt.

Und TÜV meinte, dass ich den Sitz auch nur mit Einzelabnahme eintragen könne, dazu aber irgendeinen Wisch vom Hersteller bräuchte. Von diesem Wisch hat aber der Zulieferer leider nichts gesagt.

Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen, und mir sagen, was ich jetzt tatsächlich zum eintragen brauche, und von wo ich dass dann herkrieg?

Vielen Dank

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2008 um 22:21

Über den DMSB kannst du einen TÜV-Prüfer in deiner Gegend ausfindig machen, der die Sitze per Einzelabnahme einträgt. Dabei wird meist gefordert, dass die Sitze über die Laufschiene in der Länge verschiebbar sind und dass sie in der Neigung verstellt werden können. Bei der Neigung wird meistens nur verlangt, dass der Sitze mit einem Schraubenschlüssel in der Neigung verstellt werden kann.

Am besten du suchst über den DMSB einen Prüfer und besprichst dann das genaue vorgehen mit diesem. Dann kannst du auch gezielt die passende Konsole kaufen.

Übrigens bietet Recaro Schalensitze mit Gutachten für einige wenige Fahrzeugtypen an.

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Frag den DMSB mal nach nem DMSB-TÜV Prüfer in deiner Nähe.

Mit dem würde ich mich dann mal zusammensetzen.

Findest sowas auch im DMSB Handbuch.

tüv

 

hi!

jupp so sieht es aus,für die rennsitze gibt es keine zulassung auf öffentlichen straßen weil die rückenlehne nicht verstellbar ist.

also wenn bekommst sowas wirklich nur per einzelabnahme durch,aber gutachten etc nein gibts so nicht..

Hallo, es ist jetzt ja schon viel viel Zeit vergangen... und jetzt steh ich vor dem gleichen Problem!

@BlackViper: Hast du die Vollschalensitze eingetragen bekommen?

am 17. August 2008 um 22:21

Über den DMSB kannst du einen TÜV-Prüfer in deiner Gegend ausfindig machen, der die Sitze per Einzelabnahme einträgt. Dabei wird meist gefordert, dass die Sitze über die Laufschiene in der Länge verschiebbar sind und dass sie in der Neigung verstellt werden können. Bei der Neigung wird meistens nur verlangt, dass der Sitze mit einem Schraubenschlüssel in der Neigung verstellt werden kann.

Am besten du suchst über den DMSB einen Prüfer und besprichst dann das genaue vorgehen mit diesem. Dann kannst du auch gezielt die passende Konsole kaufen.

Übrigens bietet Recaro Schalensitze mit Gutachten für einige wenige Fahrzeugtypen an.

am 22. März 2013 um 14:54

Hallo, auch wenn der Beitrag schon älter ist möchte ich dazu etwas schreiben.

Erstens natürlich die Frage ob das geklappt hat mit der Eintragung, und zweitens, wie sind deine Erfahrungen mit dem Sitz. Werde mir für meinen E36 jetzt 2 Stück anschaffen. War heute bei meinem TÜV hier um die Ecke um mich mal zu erkundigen. Er meinte das wichtigste ist die Konsole. Diese sollte höhenverstellbar sein bei einem Sitz ohne Verstellung. Sollte die Konsole Haltepunkte für den Gurt haben, benötigt er zumindest ein Teilegutachten darüber (keine ABE). Da ich 4-Punkt Gurte verbaue, solle ich die hinteren Befestigungspunkte der hinteren Seriengurte verwenden, damit die Rückenlehne nicht belastet wird bei einem Aufprall, weil sonst hierfür doch irgend ein Gutachten notwendig ist. Ansonsten soll ich mir die Vollschale aussuchen die mir gefällt und in der ich gut sitzen kann, vorbeikommen, Einzelabnahme und fertig. War selber sehr positiv überrascht über das Gespräch.

Vielleicht helfen diese Infos ja dem ein oder andern der noch vor diesem Problem steht..... Gruß Georg

Ich bin seit dieser woche an diesem (riesen) problem dran, denn mir will KEINER, also auch kein DMSB-Sachverständiger, Sitze "nur" mit FIA-Homologation eintragen. MAn liest viel drüber im Internet, z.B. dass Autos vor Erstzulassung 1996 keine Prüfzeugnisse zur Sitzeintragung bräuchten. Leider find ich nix offizielles dazu, dass man damit zum TÜV marschieren könnte...

Es scheint bei manchen echt GAR KEIN Problem zu sein, dass über ne Einzelabnahme einzutragen, bei sämtlichen Prüfern in meiner Gegend allerdings schlichtweg unmöglich. Wenn einer nen heißen Tip hat, ich in grad echt am verzweifeln! :rolleyes:

Gruß

am 22. März 2013 um 16:48

Also, wie unten und in meinem Blog geschrieben geht wohl nichts über ein persönliches Gespräch mit einem TÜV-Sachverständigen. Natürlich, wenn man dort an falschen gerät hat man natürlich die Ar...karte.

Hättest Du denn die Möglichkeit zum Umschreiben auf 2-Sitzer...? Aus welcher Ecke Deutschlands Kommste denn...?

Ich habe schon mit mehreren Prüfern deswegen geredet, immer unterschiedliche Aussagen, aber immer völlig ohne sachverstand. Da das Auto eh keine Rücksitzbank mehr hat und auch n Käfig reinkommt, bzw ne sicherheitszelle, kann ich den auch gern als 2-sitzer umschreiben lassen. ich komm aus der nähe von Ulm.

Gruß

am 22. März 2013 um 17:14

ok, wären bis hier zu meinem TÜV ca 600KM... :-(

und argumentieren bzgl. Einbaukonsole die Höhenverstellbar ist anstatt verstellbare Rückenlehnen..??

König CP 700 hat u.a. eine verstellbare Rückenlehne mit einem TÜV - Gutachten.

Oder Recaro Pole Position = Vollschale mit ABE... allerdings etwas Teuer... 2 Sitze inkl. kompletten Einbauzubehör wie Konsole, Laufschinen und so... ca. 1.800,00 €

am 23. März 2013 um 0:32

Vollschalen fallen nicht unter die "vor 96" Regelung, denn die gilt nur wenn der Sitz verstellbar ist (also Position und Lehne).

hi!

das problem ist halt, dass mir keiner nen gesetzestext zeigen kann, wo irgendwas von verstellbarkeit der lehne steht. auch alle anderen behauptungen sind nie belegt. ebensowenig wie die aussagen der prüfer.

das schlimme ist halt, dass es definitiv leute gibt, die als einzige voraussetzungen eine verstellbarkeit des gesamten sitzes als auflage bekommen haben und dann ihre vollschale eingetragen bekommen haben. andere wiederum (wie ich) haben absolut keine chance, auch nciht mit irgendwelchen einzelabnahmen oder wie sich die ganzen eintragungs-paragraphen schimpfen. und DAS ist einfach zu kotzen! :mad:

total ausrasten könnt ich dann halt, wenn ich mir die erforderlichen tests zur erlangung einer FIA-Homologation und die zur Erlangung eines STVZO-Gutachtens anschaue, denn die FIA Prüfungen sind da (logischerweise) sehr viel krasser. UNd einen selbst gebastelten Käfig krieg ich wie gesagt problemlos eingetragen, genauso wie ein Gewinde-FW für 150 € von ebay, ist ja schließlihc n gutachten dabei. Das ganze ist vom technischen Standpunkt aus sowas von hirnrissig, das ist nicht mehr zu überbieten!

Gruß

am 23. März 2013 um 13:00

Die Sache ist die: ich weiß nicht ob es dazu nen Gesetzestext gibt, es ist einfach so das Sitze bis 96 nicht bestandteil der Prüfungen waren, damit ist es egal ob man orginale ungeprüfte oder andere ungeprüfte Sitze hat.

Ich hab auch erst nen Tüv erwischt der keine Ahnung hatte, dann per Zufall einen der genau wusste das man sie nicht eintragen muss und dann am Ende einen Tüv der die Gurte eingetragen hat, aber die Sitze nicht, mit der Begründung das sie eh erlaubt sind.

klar, nur stell dir mal folgendes vor:

ich bau mir in den 92er BMW ne vollschale ein, alles über konsole verstellbar. oder auch nur irgend nen anderen sitz (z.B. halbschale oder was weiß ich), aber alle sitze ohne gutachten. die konsolen gibts ja shcon mit gutachten. nun passiert aber ein unfall mit personenschaden. SPÄTESTENS JETZT muss doch irgendwo stehen, dass man vor Bj. 96 keinen Sitz eintragen muss! :confused:

oder was ist, wenn bei ner kontrolle der herr polizist die eintragung für den sitz sehen will, diese aber gar nicht nötig sein soll? beweis das dann mal!

Gruß

am 24. März 2013 um 0:48

Ja das gibt dann nen hin und her gerenne. Aber das wird eher passieren wenn dich nen übereifriger Polizist anhält, im Unfall-Fall fragt entweder kein Mensch nach oder das Auto geht zur Begutachtung und die kennen die Vorschriften der Abnahme.

Das kritischste werden wohl modifzierte orginalkonsolen sein.

Denn es ist klar andere sitze brauchen andere Bohrungen, da aber die orginalkonsolen ansonsten kaum/nicht modifiziert werden ist auch eigentlich das zulässig.

Mein Vorteil ist wohl Hauptsächlich das an meinem Fahrzeug so wenig noch orginal ist das bei einer Einfachen Kontrolle der Polizist nach soetwas wie Sitzen nicht mehr schaut.

(Fahrwerk ohne Nummern aber eingetragen, Auspuff selbstgebaut mit Nummer, Leistungssteigerung um 100%, Abgasumrüstung, usw....)

Aber es gibt immer wieder Polizisten die viele Gesetze und Grundlagen nicht kennen, ich habe z.B. Schrothgurte eintragen lassen... die haben nen E-Zeichen und sind damit eigentlich eintragungsfrei.

Dachte mir nur: wenn schon die Sitze nicht eingetragen werden können, trage ich die Gurte einfach ein, weil die wären mit orginalsitzen wegen der Gurtdurchführung nicht fahrbar.

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