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VOLVO aus den Niederlanden - ein Erfahrungsbericht

Volvo 850 LS/LW
Themenstarteram 27. Mai 2019 um 15:03

Hallo zusammen,

nach dem Ableben von VOLVO 1 (den 144er von ganz früher nicht mitgezählt) fand ich im Netz einen "neuen" 850er in den Niederlanden.

Ob das mit dem grenzüberschreitenden Geschäft wohl gut geht?

Erste Kontaktaufnahme per Mail. In einer Mischung aus Niederländisch, Englisch und Deutsch verabredeten wir einen Besichtigungstermin und wurden uns schnell einig.

Netter, vertrauenserweckender Verkäufer.

Doch wie läuft das jetzt mit dem "Papierkram"?

Dazu muß man wissen, daß sich niederländisches und deutsches Zulassungswesen (trotz EU) erheblich unterscheiden.

Die niederländische Seite

In den Niederlanden behält jedes Fahrzeug sein Kennzeichen lebenslang.

Dann gibt es in den Niederlanden den RDW. Dabei handelt es sich um eine Behörde, die sowohl für die Zulassung als auch für die technische Überprüfung zuständig ist. Sozusagen Straßenverkehrsamt und TÜV/DEKRA/GTÜ in einem! Genial!

Der Verkäufer erklärte mir, wie in den Niederlanden ein Kfz-Verkauf abläuft. Jeder Autobesitzer verfügt über eine Chip-Karte ("Kentekenbewijs, deel 1" / entspricht unserem Fahrzeugschein) und eine PIN. Damit kann man zu einer RDW-Stelle gehen, gibt dort seine PIN ein und in 5 Minuten hat das Kfz seinen Besitzer gewechselt. Das geht z.B. auf der Post oder im Supermarkt abends um 22:00 Uhr.

Für den Export sei es komplizierter. Wir fuhren gemeinsam zum RDW nach Maastricht. Ich stellte mich schon auf lange Wartezeiten ein.

Wir betreten das RDW-Gebäude. Am Eingang eine Tafel mit 3 Knöpfen: "Ohne Anmeldung" / "Mit Anmeldung" / "Export".

Der Verkäufer drückt auf "Export", eine Nummer kommt aus dem Drucker. Wie bei uns ... denke ich.

Doch dann: ein kleiner Warteraum, 3 Schalter, nur 2 Leute warten. Kaum sind wir eingetreten, kommt unsere Aufrufnummer und eine nette Dame an einen Schalter. Der Verkäufer gibt seine Chipkarte ab, ich muß meinen Personalausweis vorlegen.

Ob ich ein Kurzzeitkennzeichen incl. Versicherung möchte? (Das deutsche Kurzzeitkennzeichen hat keine Gültigkeit in den Niederlanden).

Das brauche ich nicht, da ich den Wagen mit einem Trailer abhole.

Anschließend erhalte ich ein Dokument ("Kentekenbewijs deel 2"), in das die durch Abschneiden einer Ecke entwertete Chipkarte eingesteckt ist und in das ich als neuer Eigentümer eingetragen bin.

Gebühr: 9,95 €. Ausweis zurück. "Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt."

Kaum zu glauben. Alles ist einschließlich "Wartezeit" in unter 10 Minuten erledigt! Minimale Kosten! Da möchte man Niederländer sein!

 

Die deutsche Seite

Gut daheim angekommen. Wagen abgeladen. Trailer zurückgebracht.

Elektronische Versicherungsnummer angefordert.

Anruf beim Straßenverkehrsamt: Wie funktioniert das mit einem Import-Fahrzeug aus den Niederlanden?

"Sie brauchen die ZLB1 und ZLB2 und eine eVB-Nummer." Klar. Aber dann: außerdem den Kaufvertrag, ein CoC-Papier, eine FIN- und Datenübereinstimmungs-Bescheinigung, eine deutsche HU/AU-Untersuchung. Sonst ist eine Zulassung nicht möglich ...

 

KAUFVERTRAG? Wieso denn das? Laut dem amtlichen niederländischen Dokument bin ich der neue Eigentümer! Aber unser Straßenverkehrsamt akzeptiert das nicht. Welch ein Irrsinn!

So setze ich einen deutsch-niederländischen Vertrag auf, maile ihn zum Verkäufer und erhalte ihn kurz darauf unterschrieben zurück.

 

Alle neueren Fahrzeuge haben heute eine CoC-BESCHEINIGUNG. Der 850er noch nicht. Kann man beim Freundlichen anfordern. Der möchte ca. 200.-- € dafür haben. Da fahre ich erstmal ohne wieder vom Hof.

In der örtlichen Prüfstelle lege ich die Papiere vom alten und neuen Elch vor. Daraus ist ersichtlich, daß es sich um das gleiche Modell, gleiches Baujahr, den gleichen Motor und den gleichen Typ handelt. Außerdem enthält der alte Kfz-Brief eine EU-Typgenehmigung für "LS5102". Beide Ident-Nummern enthalten diese Typbezeichnung. Damit müßte die Typgenehmigung wohl auch für den neuen Elch gelten.

Der Prüfingenieur ist geneigt, meiner Argumentation zu folgen. Außerdem meinte er, evt. könnte eine Einzelabnahme günstiger sein als die CoC-Bescheinigung und diese ersetzen.

Ich habe Glück: Da die Zulassungsstelle mir kein ungestempeltes Kennzeichen geben will, leiht mir die Prüfstelle ihre rote Nummer. So kann ich den Wagen vorführen.

Erneutes Glück: im Motorraum ist eine Plakette mit EU-Typgenehmigung angebracht. Also weder CoC-Papier (200.-- €) noch Einzelabnahme (mind. 150.-- €) nötig!

Es wird eine HU/AU durchgeführt. Dabei wird die Fzg-Ident-Nr. geprüft. Ich erhalte die FIN- und Datenübereinstimmungs-Bescheinigung.

AU bestanden, HU leider nicht: die Handbremse zieht einseitig = erheblicher Mangel = Wiedervorführung erforderlich. Macht zusammen 159.-- €.

Erstmal kann ich den Wagen mit der roten Nummer wieder nach Hause bringen.

Doch wie komme ich zur Werkstatt und danach wieder zur Nachuntersuchung?

Nach deutscher Gesetzeslage kann man, wenn die Versicherung das in der eVB-Bescheinigung genehmigt, eine Zulassung auch für ungestempelte Kennzeichen erhalten. Dies gilt für alle Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung, zur HU, zur Werkstatt (wenn sich bei der HU Mängel ergeben).

Erneuter Anruf bei der netten Dame vom Straßenverkehrsamt. "Sie haben ja jetzt so ziemlich alle Unterlagen zusammen, da können wir das Fahrzeug vorläufig mit ungestempelten Kennzeichen zulassen. Sie können damit dann zur Werkstatt fahren."

Jetzt muß man wissen, daß hier in Hagen alle Bürgerämter geschlossen wurden. Dort konnte man früher unbürokratisch und zügig An- und Abmeldungen im Stadtteil vornehmen.

Jetzt muß man ca. 12 km zum Amt fahren. Dort wurde der Automat mit den Aufrufnummern abgeschaltet. Stattdessen wurde eine mit nur einer Kraft besetzte "Vorprüfstelle" eingerichtet, an der man vor der gesamten Wartezone sein Anliegen vorbringen muß. Diese gibt dann händisch Wartenummern aus.

Dann folgen ca. 3 und mehr Stunden Warterei in einer großen Menschenmasse, weil von den ca. 20 Büros immer nur 2-3 besetzt sind. Ohne Urlaub geht das nicht.

Da in meine Werkstatt auch einmal die Woche der TÜV zum Prüfen kommt, könnte der TÜV doch nach erfolgreicher Nachuntersuchung auch die Plakette anbringen - so meine Idee.

"Nein, das geht nicht! Sie erhalten bei der vorläufigen Zulassung einen Vorführbescheid und müssen dann erneut vorbeikommen zum Anbringen der Plakette."

Mit anderen Worten: erneut frei nehmen, Vorprüfstelle, stundenlanges Warten ...

Dann könnte ich doch einen Zulassungsdienst beauftragen, war meine Hoffnung. "Nein, das geht auch nicht. Sie müssen ein spezielles Formular selbst unterschreiben."

 

Völlig entnervt machte ich mich heute auf den Weg zur Zulassungsstelle. Einen halben Tag freigenommen. Letztlich an der "Vorprüfstelle" gescheitert: "Sie brauchen den Nachweis einer bestandenen HU!"

"Ich möchte eine vorläufige Zulassung, um mit ungestempelten Kennzeichen und Vorführbescheid zur Werkstatt fahren, um die HU-Bescheinigung zu bekommen."

"Sie brauchen eine bestandene HU oder eine Analogbescheinigung!"

Stichwort "Analogbescheinigung". Davon hatte vorher keiner etwas gesagt. Man kann auch den niederländischen HU-Bericht ("Keuringsrapport") vorlegen ... Da die niederländische HU bald abgelaufen wäre und ich eh zur Prüfstelle mußte (wegen ASU / FIN- und Datenübereinstimmungs-Bescheinigung), hatte ich mich bei meiner telefonischen Anfrage erst gar nicht auf eine Diskussion über diesen Punkt eingelassen.

"Aber ich habe vorab zweimal mit Ihrer Kollegin Frau XXX gesprochen, die mir zugesagt hat, daß ich eine vorläufige Zulassung erhalte!" - "Sie kann ja auch nicht alles wissen!"

Ich wiederhole mein Argument, sie versucht, die betreffende Kollegin zu erreichen. Diese nimmt nicht ab. Danach versucht sie es bei "der Chefin" - keiner da. Dann "beim Chef" - keiner da. Anschließend erreicht sie jemand ("unsere dienstälteste Kollegin"). Die sei ihrer Meinung ...

Erneut versuche ich ihr die rechtliche Situation zu erklären. Dafür sei eine vorläufige Zulassung doch gedacht. Antwort: "Ja, aber nicht bei Import!" Wenn hinter einem eine ungeduldige Menschenschlange steht und rund 40 Personen interessiert zuhören, kann man einen solchen Sachverhalt nicht mit einer unwissenden und unkooperativen Mitarbeiterin klären.

Sie hat noch einen guten Rat für mich: "Sie können ja ein Kurzzeitkennzeichen beantragen!" (= Warten + Gebühren + Kennzeichen anfertigen lassen + nach der Nachuntersuchung erneut vorstellig werden ...). Nein danke!

Völlig genervt beschließe ich, das Problem anders zu lösen. Ich werde mir erneut einen Auto-Anhänger mieten, damit den Elch zur Werkstatt bringen. Da erhält er auch die HU-Nachuntersuchung.

Den ganzen Papierkram übergebe ich dann einem Zulassungsdienst. Mit dem Bus geht´s dann zur Werkstatt, Kennzeichen anbringen, losfahren ... endlich.

Grüße

Jürgen

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Mai 2019 um 15:03

Hallo zusammen,

nach dem Ableben von VOLVO 1 (den 144er von ganz früher nicht mitgezählt) fand ich im Netz einen "neuen" 850er in den Niederlanden.

Ob das mit dem grenzüberschreitenden Geschäft wohl gut geht?

Erste Kontaktaufnahme per Mail. In einer Mischung aus Niederländisch, Englisch und Deutsch verabredeten wir einen Besichtigungstermin und wurden uns schnell einig.

Netter, vertrauenserweckender Verkäufer.

Doch wie läuft das jetzt mit dem "Papierkram"?

Dazu muß man wissen, daß sich niederländisches und deutsches Zulassungswesen (trotz EU) erheblich unterscheiden.

Die niederländische Seite

In den Niederlanden behält jedes Fahrzeug sein Kennzeichen lebenslang.

Dann gibt es in den Niederlanden den RDW. Dabei handelt es sich um eine Behörde, die sowohl für die Zulassung als auch für die technische Überprüfung zuständig ist. Sozusagen Straßenverkehrsamt und TÜV/DEKRA/GTÜ in einem! Genial!

Der Verkäufer erklärte mir, wie in den Niederlanden ein Kfz-Verkauf abläuft. Jeder Autobesitzer verfügt über eine Chip-Karte ("Kentekenbewijs, deel 1" / entspricht unserem Fahrzeugschein) und eine PIN. Damit kann man zu einer RDW-Stelle gehen, gibt dort seine PIN ein und in 5 Minuten hat das Kfz seinen Besitzer gewechselt. Das geht z.B. auf der Post oder im Supermarkt abends um 22:00 Uhr.

Für den Export sei es komplizierter. Wir fuhren gemeinsam zum RDW nach Maastricht. Ich stellte mich schon auf lange Wartezeiten ein.

Wir betreten das RDW-Gebäude. Am Eingang eine Tafel mit 3 Knöpfen: "Ohne Anmeldung" / "Mit Anmeldung" / "Export".

Der Verkäufer drückt auf "Export", eine Nummer kommt aus dem Drucker. Wie bei uns ... denke ich.

Doch dann: ein kleiner Warteraum, 3 Schalter, nur 2 Leute warten. Kaum sind wir eingetreten, kommt unsere Aufrufnummer und eine nette Dame an einen Schalter. Der Verkäufer gibt seine Chipkarte ab, ich muß meinen Personalausweis vorlegen.

Ob ich ein Kurzzeitkennzeichen incl. Versicherung möchte? (Das deutsche Kurzzeitkennzeichen hat keine Gültigkeit in den Niederlanden).

Das brauche ich nicht, da ich den Wagen mit einem Trailer abhole.

Anschließend erhalte ich ein Dokument ("Kentekenbewijs deel 2"), in das die durch Abschneiden einer Ecke entwertete Chipkarte eingesteckt ist und in das ich als neuer Eigentümer eingetragen bin.

Gebühr: 9,95 €. Ausweis zurück. "Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt."

Kaum zu glauben. Alles ist einschließlich "Wartezeit" in unter 10 Minuten erledigt! Minimale Kosten! Da möchte man Niederländer sein!

 

Die deutsche Seite

Gut daheim angekommen. Wagen abgeladen. Trailer zurückgebracht.

Elektronische Versicherungsnummer angefordert.

Anruf beim Straßenverkehrsamt: Wie funktioniert das mit einem Import-Fahrzeug aus den Niederlanden?

"Sie brauchen die ZLB1 und ZLB2 und eine eVB-Nummer." Klar. Aber dann: außerdem den Kaufvertrag, ein CoC-Papier, eine FIN- und Datenübereinstimmungs-Bescheinigung, eine deutsche HU/AU-Untersuchung. Sonst ist eine Zulassung nicht möglich ...

 

KAUFVERTRAG? Wieso denn das? Laut dem amtlichen niederländischen Dokument bin ich der neue Eigentümer! Aber unser Straßenverkehrsamt akzeptiert das nicht. Welch ein Irrsinn!

So setze ich einen deutsch-niederländischen Vertrag auf, maile ihn zum Verkäufer und erhalte ihn kurz darauf unterschrieben zurück.

 

Alle neueren Fahrzeuge haben heute eine CoC-BESCHEINIGUNG. Der 850er noch nicht. Kann man beim Freundlichen anfordern. Der möchte ca. 200.-- € dafür haben. Da fahre ich erstmal ohne wieder vom Hof.

In der örtlichen Prüfstelle lege ich die Papiere vom alten und neuen Elch vor. Daraus ist ersichtlich, daß es sich um das gleiche Modell, gleiches Baujahr, den gleichen Motor und den gleichen Typ handelt. Außerdem enthält der alte Kfz-Brief eine EU-Typgenehmigung für "LS5102". Beide Ident-Nummern enthalten diese Typbezeichnung. Damit müßte die Typgenehmigung wohl auch für den neuen Elch gelten.

Der Prüfingenieur ist geneigt, meiner Argumentation zu folgen. Außerdem meinte er, evt. könnte eine Einzelabnahme günstiger sein als die CoC-Bescheinigung und diese ersetzen.

Ich habe Glück: Da die Zulassungsstelle mir kein ungestempeltes Kennzeichen geben will, leiht mir die Prüfstelle ihre rote Nummer. So kann ich den Wagen vorführen.

Erneutes Glück: im Motorraum ist eine Plakette mit EU-Typgenehmigung angebracht. Also weder CoC-Papier (200.-- €) noch Einzelabnahme (mind. 150.-- €) nötig!

Es wird eine HU/AU durchgeführt. Dabei wird die Fzg-Ident-Nr. geprüft. Ich erhalte die FIN- und Datenübereinstimmungs-Bescheinigung.

AU bestanden, HU leider nicht: die Handbremse zieht einseitig = erheblicher Mangel = Wiedervorführung erforderlich. Macht zusammen 159.-- €.

Erstmal kann ich den Wagen mit der roten Nummer wieder nach Hause bringen.

Doch wie komme ich zur Werkstatt und danach wieder zur Nachuntersuchung?

Nach deutscher Gesetzeslage kann man, wenn die Versicherung das in der eVB-Bescheinigung genehmigt, eine Zulassung auch für ungestempelte Kennzeichen erhalten. Dies gilt für alle Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung, zur HU, zur Werkstatt (wenn sich bei der HU Mängel ergeben).

Erneuter Anruf bei der netten Dame vom Straßenverkehrsamt. "Sie haben ja jetzt so ziemlich alle Unterlagen zusammen, da können wir das Fahrzeug vorläufig mit ungestempelten Kennzeichen zulassen. Sie können damit dann zur Werkstatt fahren."

Jetzt muß man wissen, daß hier in Hagen alle Bürgerämter geschlossen wurden. Dort konnte man früher unbürokratisch und zügig An- und Abmeldungen im Stadtteil vornehmen.

Jetzt muß man ca. 12 km zum Amt fahren. Dort wurde der Automat mit den Aufrufnummern abgeschaltet. Stattdessen wurde eine mit nur einer Kraft besetzte "Vorprüfstelle" eingerichtet, an der man vor der gesamten Wartezone sein Anliegen vorbringen muß. Diese gibt dann händisch Wartenummern aus.

Dann folgen ca. 3 und mehr Stunden Warterei in einer großen Menschenmasse, weil von den ca. 20 Büros immer nur 2-3 besetzt sind. Ohne Urlaub geht das nicht.

Da in meine Werkstatt auch einmal die Woche der TÜV zum Prüfen kommt, könnte der TÜV doch nach erfolgreicher Nachuntersuchung auch die Plakette anbringen - so meine Idee.

"Nein, das geht nicht! Sie erhalten bei der vorläufigen Zulassung einen Vorführbescheid und müssen dann erneut vorbeikommen zum Anbringen der Plakette."

Mit anderen Worten: erneut frei nehmen, Vorprüfstelle, stundenlanges Warten ...

Dann könnte ich doch einen Zulassungsdienst beauftragen, war meine Hoffnung. "Nein, das geht auch nicht. Sie müssen ein spezielles Formular selbst unterschreiben."

 

Völlig entnervt machte ich mich heute auf den Weg zur Zulassungsstelle. Einen halben Tag freigenommen. Letztlich an der "Vorprüfstelle" gescheitert: "Sie brauchen den Nachweis einer bestandenen HU!"

"Ich möchte eine vorläufige Zulassung, um mit ungestempelten Kennzeichen und Vorführbescheid zur Werkstatt fahren, um die HU-Bescheinigung zu bekommen."

"Sie brauchen eine bestandene HU oder eine Analogbescheinigung!"

Stichwort "Analogbescheinigung". Davon hatte vorher keiner etwas gesagt. Man kann auch den niederländischen HU-Bericht ("Keuringsrapport") vorlegen ... Da die niederländische HU bald abgelaufen wäre und ich eh zur Prüfstelle mußte (wegen ASU / FIN- und Datenübereinstimmungs-Bescheinigung), hatte ich mich bei meiner telefonischen Anfrage erst gar nicht auf eine Diskussion über diesen Punkt eingelassen.

"Aber ich habe vorab zweimal mit Ihrer Kollegin Frau XXX gesprochen, die mir zugesagt hat, daß ich eine vorläufige Zulassung erhalte!" - "Sie kann ja auch nicht alles wissen!"

Ich wiederhole mein Argument, sie versucht, die betreffende Kollegin zu erreichen. Diese nimmt nicht ab. Danach versucht sie es bei "der Chefin" - keiner da. Dann "beim Chef" - keiner da. Anschließend erreicht sie jemand ("unsere dienstälteste Kollegin"). Die sei ihrer Meinung ...

Erneut versuche ich ihr die rechtliche Situation zu erklären. Dafür sei eine vorläufige Zulassung doch gedacht. Antwort: "Ja, aber nicht bei Import!" Wenn hinter einem eine ungeduldige Menschenschlange steht und rund 40 Personen interessiert zuhören, kann man einen solchen Sachverhalt nicht mit einer unwissenden und unkooperativen Mitarbeiterin klären.

Sie hat noch einen guten Rat für mich: "Sie können ja ein Kurzzeitkennzeichen beantragen!" (= Warten + Gebühren + Kennzeichen anfertigen lassen + nach der Nachuntersuchung erneut vorstellig werden ...). Nein danke!

Völlig genervt beschließe ich, das Problem anders zu lösen. Ich werde mir erneut einen Auto-Anhänger mieten, damit den Elch zur Werkstatt bringen. Da erhält er auch die HU-Nachuntersuchung.

Den ganzen Papierkram übergebe ich dann einem Zulassungsdienst. Mit dem Bus geht´s dann zur Werkstatt, Kennzeichen anbringen, losfahren ... endlich.

Grüße

Jürgen

33 weitere Antworten
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33 Antworten

Moin,

Deutsche Bürokratie ………

und wieviel Kaffee haste in NL getrunken ;-)

 

MfG

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 15:16

@ asterix1962

Ich hab den Kaffee auf ...

Mfg

Danke für diesen informativen Bericht!

Der Amtsschimmel wiehert überall...

am 27. Mai 2019 um 15:34

... kein Komentar... :rolleyes:

... andersrum gehts easy... mal einen 306 Cabrio mit nem Freund nach Holland importiert... zum besagten RDW damit aufm Trailer... Nummer gezogen, abgeladen, 20 min. gewartet, Untersuchung ohne Befund bestanden... Das Ding kurz ohne Schilder zum Standort gefahren in Amsterdam... natürlich Polizeikontrolle, Sachlage erklärt und kein Problem... Auto abgestellt und nach ca. einer Woche kamen die Papiere ins Haus... Nummernschilder mit zugeteiltem Kennzeichen besorgt und dran geschraubt... fertig war die Laube!

In D alles nur Geldschneiderei von unwissenden Behörden... die Trailervermieter müssen ja auch leben... gleiches bei abgelaufener HU und abgemeldet... ohne HU keine Zulassung und ohne Zulassung keine Möglichkeit zum TÜV zu kommen, weil Kurzzeitkennzeichen gibts in dem Fall auch nicht mehr... was soll das... :mad:

Hallo Jürgen,

ich meine mich zu erinnern, das Du Deinen ersten Volvo repariert hast. Ist danach noch etwas mit dem Volvo passiert?

Moin,

Zitat : Kurzzeitkennzeichen gibts in dem Fall auch nicht mehr... was soll das...

Gibt es , bei Fahrzeugen ohne Tüv für die Fahrt zur nächsten Prüfstelle, entweder hinfahren und er kommt durch ,oder wenn das Fahrzeug nicht verkehrsuntauglich ist kannste damit nach Hause fahren .

MfG

am 27. Mai 2019 um 16:08

... denkste... hab ich durch... ohne HU wollte die Zulassungsstelle absolut kein Kurzzeitkennzeichen raus rücken... iwie 2017 geänderte Vorschriften... !

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 16:14

Hallo Volvocro,

ja leider. Jemand ist mir in den Wagen gefahren (Smartphone / Rotlicht).

Siehe meinen anderen Beitrag ...

Hatte mich gerade entschieden, die dafür erhaltene Versicherungssumme aufzustocken und diverse Karosserieteile austauschen / lackieren zu lassen. Aber dann ist er meiner Frau plötzlich mitten auf einer Kreuzung ausgegangen, so daß ich sie abschleppen mußte. Da habe ich beschlossen, das es endgültig reicht ...

Sollte ich den Elch 1 wider Erwarten ans Laufen bekommen, ... dann weiß ich auch nicht ... gehört ja irgendwie schon zur Familie ... Wechselkennzeichen vielleicht?

Grüße

Jürgen

Zitat:

@Peak_t schrieb am 27. Mai 2019 um 18:08:14 Uhr:

... denkste... hab ich durch... ohne HU wollte die Zulassungsstelle absolut kein Kurzzeitkennzeichen raus rücken... iwie 2017 geänderte Vorschriften... !

Hab im August 2018 nen Fahrzeug ohne Tüv gekauft , Kurzzeitkennzeichen bekommen ,um zur nächsten Prüfstelle zufahren .

Zulassungsstelle Osterode /Harz

 

:):):):):):):):)

 

https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen ohne Gültige HU gibt es noch.

Zumindest bis Februar 2019, da habe ich nämlich selbst überführt.

am 27. Mai 2019 um 16:34

... dann hatte meine Zulassungsstelle keine Ahnung oder es gibt unterschiedliche Vorschriften je nach Bundesland oder Zulassungsbezirk... oder wegen größerer Proteste wurde das schon wieder geändert... definitiv hab ich keins bekommen... ;)

Gott sei gedankt, dass wir unsere Ämter und die nichtsscheuenden Angestellten haben...der Hauptmann von Köpenick lebt noch immer...

Bei uns entscheiden die auf dem Amt nach Bauchgefühl...ist Kaffe und Frühstück drin alles entspannt...ohne sieht es dann etwas düster aus...deshalb meine Entscheidung die Elche noch mindestens 15 Jahre zu fahren und Ämter zu meiden.

Wenn jemand auf eigener Achse überführen möchte: das niederländische Ausfuhrkennzeichen mit Versicherung ist 14 Tage gültig und kostet 120 €. :)

Ich lasse Kfz-Zulassungssachen prinzipiell nur noch einen Zulassungsdienst machen. Die paar Euro sind es mir wert. Keinen Stress, keine Aufregung und am nächsten Tag ist alles fertig.

am 27. Mai 2019 um 17:23

... so viel ich weiß können das aber nur Niederländer beantragen... und ob die das immer machen wollen ist die Frage...?

...besser iss das heutzutage mit dem Zulassungsdienst... möglichst weit weg von den Amtszimmern... !

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