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Volvo in Polen kaufen und in Deutschland zulassen

Themenstarteram 24. Oktober 2024 um 22:29

Ich möchte einen gebrauchten Volvo S80 (Erstzulassung 2007) in Polen kaufen, ihn selbst nach Deutschland einführen und in Dresden zulassen. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:

1. Was muss ich dabei grundsätzlich beachten?

2. Offensichtlich muss ich das Auto nach der Einfuhr bei der DEKRA prüfen lassen. Ich habe gehört, dass bei der HU in Polen keine Abgasmessung gemacht wird. Ich befürchte, dass das bei einem 17-jährigen Volvo dazu führen könnte, dass ich die HU in Deutschland nicht bestehe. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht? Wie kann man sich davor schützen? Sollte man die AU vielleicht direkt beim Kauf in einer polnischen Werkstatt durchführen lassen?

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20 Antworten

Eine gültige HU aus Polen wird anerkannt, die HU beinnhaltet dann auch die AU. Achte darauf, dass dir die CoC des Fahrzeugs mit den Papieren ausgehändigt werden.

Hier und hier steht sehr gut erklärt, was du brauchst, um in Deutschland ein Importfahrzeug anzumelden.

Und paß auf, daß das keine Bastelbude oder Hehlerware ist. Die Reparaturmethoden in Polen sind teils sehr rustikal und aus einem Totalschaden bei uns basteln die dort wieder ein Auto, das optisch super ist, aber technisch weit entfernt von ordentlich. Noch schlimmer wird es, wenn Diebstahlfahrzeuge eine neue Identität bekommen haben, meist aus Unfallfahrzeuge.

Wie planst Du denn, das Auto über die Grenze zu bekommen? Auf einem Hänger oder auf eigener Achse?

Beim Gang zu deiner Zuilassungsstelle musst du in der Regel die Verfügungsberechtigung über das Auto nachweisen. Ein einfacher dokumentierter Kaufvertrag ist da nützlich. Bei meinem letzten Import (2008 aus UK) wurde danach gefragt und auch eine Kopie vom Kaufvertrag angefertigt.

Die Übereinstimmungserklärung zum Fahrzeug (CoC) ist auf jeden Fall nützlich. Zur Not kann man eine neue beim Hersteller anfordern, das ist dann aber kostenpflichtig.

Moin Moin !

Zitat:

Eine gültige HU aus Polen wird anerkannt

Wäre mir neu! Und witzigerweise stehts auch so in deinen beiden Links genau so. Wie kommst du also darauf, eine anderslautende Behauptung aufzustellen?

MfG Volker

Lieber Volker, bevor du mir hier unterstellst falsche Behauptungen aufzustellen, führe dir mal den § 8 Abs.2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zu Gemüte.

Dort steht u.a. dieser Satz:

............

Satz 1 gilt nicht, wenn eine Untersuchung im Sinne der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und

Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG (ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 51; L

334 vom 22.12.2015, S. 66; L 219 vom 22.8.2019, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen

Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat, in dem das Fahrzeug in Betrieb war, nachgewiesen wird.

Hinsichtlich der Frist für die nächste Hauptuntersuchung gilt Abschnitt 2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-

Zulassungs-Ordnung................

Der Fahrzeughalter muss die gültige HU nachweisen. Sie muss nur in Deutschland neu gemacht werden, wenn das Fahrzeug ohne gültige HU aus dem Mitglieds- oder Vertragsstaat eingeführt wird. Darauf bezieht sich die Aussage auf beiden von mir verlinkten Seiten.

Nur wenn ein Fahrzeug aus einem Drittstaat bspw. der Schweiz (kein Mitgliedsstaat und kein Vertragsstaat) eingeführt wird, muss zwingend eine Untersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt werden.

Hier war das auch erst vor Kurzem Thema.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. Oktober 2024 um 00:44:48 Uhr:

Eine gültige HU aus Polen wird anerkannt, die HU beinnhaltet dann auch die AU. Achte darauf, dass dir die CoC des Fahrzeugs mit den Papieren ausgehändigt werden.

Wichtig ist dabei, dass das Fahrzeug auch wirklich eine EG-Typgenehmigung hat, und dass es noch im Zustand dieser Typgenehmigung ist!

Auch in Polen gibt es nationale Einzelgenehmigungen, und ob diese Fahrzeuge dann in Deutschland überhaupt zulassungsfähig sind kann man pauschal nicht sagen. Importen aus Drittstaaten die in Polen national genehmigt wurden brauchen in Deutschland nochmal eine komplette Vollabnahme. Umrüstungen die in Polen durchgeführt und (vielleicht...) genehmigt wurden, müssen in Deutschland in aller Regel nochmal neu begutachtet werden. Probleme bereiten im Bezug auf das Gesamtfahrzeug gerne Importe aus Nahost (fahren die dort Volvo?) und im Bezug auf Umrüstungen vor allem Gasanlagen. Dinge wie z.B. Federn und Räder ohne deutsche Genehmigung könnte man dagegen i.d.R. mit überschaubarem Umwand zurückrüsten.

Die polnische HU ist, wenn sie EU-konform dokumentiert ist, bei einem Fahrzeug mit EG-Typgenehmigung in Deutschland anzuerkennen. Aber spätestens die nächste HU ist ohnehin nach "deutschen Regeln" durchzuführen ;)

Das man bei den Bestimmungen des § 8 FZV Abs.2 nicht von irgendwelchen Spezialfällen ausgeht, sollte klar sein.

Wahrscheinlich weiß der TE am besten, wie die Geschichte seines Volvo ist und kann sich bei Bedarf entsprechend weiter schlau machen. Auf evtl. versteckte Unfallschäden wurde er ja auch schon hingewiesen.

Ich halte es für durchaus sinnvoll, einen Fragesteller schon im Vorfeld auf übliche (!) Fallstricke seines Vorhabens hinzuweisen.

Er wäre nunmal nicht der erste, der am Ende mit einem hier nicht zulassungsfähigen Euro-3 Fahrzeug scheitert oder mit einer Gasanlage, bei der der Begutachtungsaufwand den Fahrzeugwert überschreiten würde.

Leider hört man ja auch immer noch viel zu oft die Meinung "was einmal in einem EU-Start zugelassen war muss auch in allen anderen EU-Staaten zugelassen werden". Das ist aber so pauschal gesprochen schlichtweg falsch.

Ok, danach hatte er ja auch gefragt. Ich habe ihm mitgeteilt, was ich weiß. Du teilst ihm mit, was du weißt und für richtig hälst.

Von zwei anderen Usern hat er auch Tips bekommen.

Ein anderer User hat mir vorgeworfen alternative Fakten zu verbreiten, der Vorwurf ist nunmal falsch.

Moin Moin !

Zitat:

Lieber Volker, bevor du mir hier unterstellst falsche Behauptungen aufzustellen, führe dir mal den § 8 Abs............

ist mir bekannt. Nur habe ich erst eine einzige ausländische HU gesehen , die diese Vorschriften erfüllt. Die kam aber nicht aus Polen.

MfG volker

Kommt öfter vor und gelegentlich ist die sogar über EUCARIS zu sehen, mit Verweis auf die RiLi.

Da muss dann lediglich die Frist für D angepasst werden.

Wenn der Wagen noch zugelassen ist, kann der Verkäufer mit dir kurz mal über die Grenze fahren und schnell mal eine HU machen.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 25. Oktober 2024 um 22:56:30 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 25. Oktober 2024 um 22:56:30 Uhr:

Zitat:

Lieber Volker, bevor du mir hier unterstellst falsche Behauptungen aufzustellen, führe dir mal den § 8 Abs............

ist mir bekannt. Nur habe ich erst eine einzige ausländische HU gesehen , die diese Vorschriften erfüllt. Die kam aber nicht aus Polen.

MfG volker

Könntest du mir und den anderen Usern hier jetzt noch sagen, was an dieser Aussage von mir falsch ist?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. Oktober 2024 um 00:44:48 Uhr:

Eine gültige HU aus Polen wird anerkannt, die HU beinnhaltet dann auch die AU. Achte darauf, dass dir die CoC des Fahrzeugs mit den Papieren ausgehändigt werden.

Hier und hier steht sehr gut erklärt, was du brauchst, um in Deutschland ein Importfahrzeug anzumelden.

Denn von dir kam ja daraufhin diese Aussage:

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 25. Oktober 2024 um 16:59:16 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 25. Oktober 2024 um 16:59:16 Uhr:

Zitat:

Eine gültige HU aus Polen wird anerkannt

Wäre mir neu! Und witzigerweise stehts auch so in deinen beiden Links genau so. Wie kommst du also darauf, eine anderslautende Behauptung aufzustellen?

MfG Volker

Nur, weil du das als (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) Prüfer nur eineml an einem Fahrzeug, welches nichtmal aus Polen kam gesehen hast, ist meine Aussage ja nicht falsch, zudem sie auch so in der FZV steht.

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