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Volvo / Santander Leasing --> Verbindliche Bestellung = Rechtsfolgen
Hallo zusammen,
ich habe ein attraktives Gewerbeleasing Angebot für einen Volvo XC90 von einem örtlichen Volvo Händler vorliegen. Ich bin zugegebenermaßen ein Leasing-Newbie.
Der Volvo Händler hat mir nun zwei Dokumente geschickt:
- Leasing Antrag der Santander Bank. Die scheinen üblicherweise das Volvo Leasing abzuwickeln, es sei denn einer von euch weiß etwas gegenteiliges.
- Verbindliche Bestellung für ein neues Kraftfahrzeug
Was bei mir nun etwas Skrupel aufkommen lässt, ist die verbindliche Bestellung des Kfz in meinem Namen. Das kenne ich von anderen Leasingverträgen, z.B. bei VAG anders. Dort habe ich lediglich einen Leasing Vertrag gezeichnet.
In der Bestellung ist unter den sonstigen Vereinbarungen folgender Vermerk dokumentiert: "Der zugehörige Leasingvertrag ersetzt die Bestellung, sobald die Vertragspartner in diesen eintreten."
Nach meinem Rechtsverständnis, bin ich allerdings so lange in der Verantwortung für diese Bestellung bis die Santander einwilligt einzusteigen. Auch ist hier lediglich von "die Vertragspartner" die Rede, das kann alles und jeder sein. Das bedeutet nach meiner Interpretation: Sollte die Santander aus irgendwelchen Gründen dem Leasing nicht zustimmen, dann habe ich die Bestellung weiterhin an den Hacken.
Bei einem Fahrzeug von über 100k Listenpreis löst das bei mir zumindest etwas Sorge aus...
Würde mich über eine Einordnung eurerseits freuen, danke!
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6 Antworten
Hallo, würde ich beim Verkäufer ansprechen wie das Prozedere genau ist... i.d.R. sind diese Bestellungen an die Bankfreigabe gebunden...
Frage nach "Rechtsfolgen" sieht nach unerwünschter Rechtsberatung aus.
Für mich wären das zwei miteinander verbundene Verträge, entweder beide oder keiner. An deiner Stelle würde ich das in beiden Dokumenten entsprechend vermerken.
Wenn ich bei Google Volvo Leasing eingebe, finde ich keinen Hinweis auf Santander. Wäre mir eine Nachfrage wert.
Bei Verbrauchern wären es ziemlich sicher verbundene Verträge. Bei gewerblich gelten die Verbraucher-Paragraphen aus dem BGB ja nicht.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 21. September 2024 um 14:52:00 Uhr:
Frage nach "Rechtsfolgen" sieht nach unerwünschter Rechtsberatung aus.
Für mich wären das zwei miteinander verbundene Verträge, entweder beide oder keiner. An deiner Stelle würde ich das in beiden Dokumenten entsprechend vermerken.
Wenn ich bei Google Volvo Leasing eingebe, finde ich keinen Hinweis auf Santander. Wäre mir eine Nachfrage wert.
Wo goggelt der Herr denn? ;-)
Suche im badischen Internet ergab folgendes
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Volvo Car Financial Services. Ein Service der Santander Consumer Leasing GmbH - Santander-Platz 1 - 41061 Mönchengladbach
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Schön, das du es gefunden hast. Auf den Seiten, wo ich geschaut hatte, fehlte dieser Hinweis.
@Jan0579 : Deshalb der Hinweis, das in beiden Dokumenten zu ergänzen. Wenn der Händler sich nicht darauf einlässt, dann gibt es keine Unterschrift.
Danke euch. Ich mach's wie vorgeschlagen. Ich werde eine Regelung in der Bestellung ergänzen lassen, die für mehr Absicherung sorgt.