1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. XC60 2, S60 3, V60 2
  6. Volvo Selekt Garantie Plus Fragen

Volvo Selekt Garantie Plus Fragen

Volvo XC60 U
Themenstarteram 13. November 2021 um 13:58

Moin!

Ich habe ja in einigen Beiträgen hier von den Problemen mit meinem in Leipzig erworbenen XC60 berichtet.

Aktueller Stand ist, dass sich das Autohaus gar nicht mehr meldet, bei Anrufen, diese harsch mit "im Moment hab ich keine Zeit" abgewimmelt bzw. einfach aufgelegt wird.

So kommuniziere ich mit dem Autohaus mittlerweile nur noch per Einschreiben / Mail.

Vorbildlich!

Hätte mal vorher die Google Bewertungen lesen sollen, da bin ich wohl nicht der Einzige, dem es so erging.

Ich habe jetzt allerdings mal eine Verständnisfrage:

Fahrzeuge werden ja mit einer Selekt Garantie angeboten.

U. a. ist dort auch die Rede von einem 30 tägigen Umtauschrecht, bei Nichtgefallen.

Meine Selekt Plus läuft über die CG Car Garantie Versicherungs AG.

In den Bedingungen finde ich nichts von dieser Umtauschoption.

Heißt das bei Volvo nur ähnlich, sind aber 2 verschiedene Paar Schuhe?

Aktueller Stand beim Fahrzeug:

- 2. Sender mit Notschlüssel wurde bis heute nicht ausgehändigt / neu bestellt / keine Verlusterklärung

- Alle Sicherheitssysteme in Verbindung mit Kamera / Radarsensor funktionieren nicht (ACC / Pilot Assist / City Safty etc.) Wurde vom anderen Volvo Autohaus bestätigt.

Termin habe ich dafür, Aussage Leipzig (habe ich übrigens schriftlich) Na Sie haben ja die Selekt Plus Versicherung (man möchte also die eigene Gewährleistung auf die Versicherung abwälzen).

Zudem kommt die Aussage vom TÜV (hatte mal den Prüfer in Leipzig, der dem Fahrzeug TÜV gegeben hat angerufen), dass diese Assistenzsysteme mit in der erweiterten Betriebserlaubnis aufgeführt sind und wenn diese ohne Funktion sind, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist.

- Kratzer auf der Windschutzscheibe im Radius vom Scheibenwischer die Sicht, auch im Sichtbereich des Fahrers behindern (gerade bei Sonne oder Nacht / Gegenverkehr)

Da wollte man wohl die 70 EUR für neue Wischer sparen oder das Fahrzeug hat länger gestanden und es wurde mit Steinchen / Sand etc. auf der Scheibe trocken gewischt.

Gerade der Aspekt, dass ich schriftlich habe, dass ich mit den Defekten doch meine Versicherung zur Kostenübernahme nehmen soll halte ich sehr bedenklich.

Mal gucken, was der XC60 noch für Überraschungen hat.

 

-

Ähnliche Themen
24 Antworten

Tut mir echt leid für dich, dass dein Start mit deinem neuen Volvo so holprig verläuft.

Die Umtauschaktion als solche, gilt für alle Volvo Selekt Premium-Gebrauchtwagen, die du bei einem Volvo Vertragspartner erwirbst und nicht für die VOLVO PRO ANSCHLUSSGARANTIE PLUS.

Volvo wirbt damit auf ihrer hauseigenen Webseite folgendermaßen:

Volvo Selekt Premium-Gebrauchtwagen bieten Ihnen so viel Sicherheit, wie es bei einem Gebrauchtwagenkauf nur möglich ist. Denn Sie durchlaufen eine intensive Qualitätsprüfung mit mehr als 100 Einzelkriterien. Und mit bis zu 3 Jahren Gebrauchtwagengarantie sind Sie auch nach dem Kauf bestens abgesichert. Sollten Sie trotzdem nicht zufrieden sein, können Sie Ihren Volvo Selekt Premium-Gebrauchtwagen innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf gegen ein gleich- oder höherwertiges Volvo Selekt Fahrzeug tauschen.

Umtauschoption heißt:

Sollten Sie innerhalb von 30 Tagen oder 1.500 km Laufleistung mit Ihrem Gebrauchtwagen nicht zufrieden sein, wird Ihr Volvo Händler ihn ganz unkompliziert gegen ein gleichwertiges Fahrzeug Ihrer Wahl aus seinem Volvo Selekt Bestand umtauschen.

https://selekt.volvocars.de/de/volvo-selekt

https://www.cargarantie.info/de/volvo/volvoselekt/

https://assets.volvocars.com/.../volvo_pro_anschlussgarantie.pdf?...

"Na Sie haben ja die Selekt Plus Versicherung (man möchte also die eigene Gewährleistung auf die Versicherung abwälzen)."

Dagegen ist ja nichts zu sagen, diese Selekt Versicherung schützt ja auch den Händler vor großen Gewährleistungsreparaturen indem sie (ggf. teilweise) die Kosten übernimmt. Den Rest müsste dann der Händler

bezahlen wegen seiner Gewährleistung. Wichtig ist, dass der "Verkäufer" auch die Reparatur im eigenen Haus macht.

Ohne Absprache kann man nicht einfach zu einem anderen Händler gehen (für die Garantie schon aber nicht für die Gewährleistung), das könnte Ärger geben.

Zitat:

@zettzett schrieb am 13. November 2021 um 18:35:07 Uhr:

"Na Sie haben ja die Selekt Plus Versicherung (man möchte also die eigene Gewährleistung auf die Versicherung abwälzen)."

 

Ohne Absprache kann man nicht einfach zu einem anderen Händler gehen (für die Garantie schon aber nicht für die Gewährleistung), das könnte Ärger geben.

Richtig, sehe ich auch so.

Für die Nachbesserung nachträglich entdeckter Mängel kann/darf/muss man den Verkäufer, wo man das Fahrzeug erworben hat, in die Pflicht nehmen.

Wäre für mich zunächst auch die erste Adresse.

Soweit ich mich erinnere, liegt der Kauf etwa 14 Tage zurück – oder liege ich komplett daneben?

Der TE hätte dann zwei Optionen: Die Selekt-Garantie in Anspruch nehmen oder die Rechte als Verbraucher. So oder so hat er in jedem Fall gute Karten in der Hand.

Wenn man einen Gebrauchtwagen vom Händler kauft, dann kann dieser die Rechte als Verbraucher zunächst einmal nicht ausschließen. Das bedeutet, der Händler muss für Mängel, die am Gebrauchtwagen entstehen oder bereits vorhanden sind, haften.

Man muss allerdings zunächst dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, auch wenn die Kommunikation mit dem Autohaus inzwischen auf ein etwas gestörtes Verhältnis hinausläuft und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen.

Pro Mangel stehen einem Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche zu.

Dann käme die Option vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung endgültig verweigert, infrage.

In der Regel, so sieht es die Rechtslage vor, haftet der gewerbliche Verkäufer.

Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren. 

Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. 

Kauft man als Privater von einem Unternehmer(Autohaus/Vertragshändler), wird die Sachmängelhaftung in der Regel auf ein Jahr verkürzt. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Vertragshändler oder Unternehmer(Autohaus) und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet für mindestens ein Jahr für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hatte.

Als Mängel gelten auch Probleme, die beim Gebrauchtwagen auftreten, obwohl dieser eine gültige TÜV-Plakette hat. Das heißt konkret, sollten innerhalb von diesem Jahr Mängel auftreten, die beim Verkauf noch nicht sichtbar oder dem Händler nicht bekannt waren, muss er für Reparaturen aufkommen.

Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.

Als Unternehmer zählt nicht nur ein Fahrzeughändler. Unternehmer ist auch, wer sein Fahrzeug im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit verkauft, z. B. ein selbstständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.

Ist der Verkäufer eine Privatperson, darf die Haftung ausgeschlossen werden. 

Nicht jeder Mangel am Fahrzeug fällt unter die gesetzliche Haftung. Da es sich nicht um einen Neu-, sondern um einen Gebrauchtwagen handelt, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen und werden als normaler Verschleiß bezeichnet. 

Richtige Sachmängel dagegen wären: 

Teile wie Sicherheit relevante Systeme, Autoradios oder Fensterheber, die nicht richtig funktionieren

Teile, die nicht sachgemäß montiert sind, unter anderem ein herunterhängender Auspuff

Unzulässige TÜV Plakette, beispielsweise, wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs der Gebrauchtwagen aufgrund von Mängeln nicht durch den TÜV gekommen wäre

Ein Sachmangel liegt übrigens auch dann vor, wenn das Fahrzeug nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Dazu gehört unter anderem eine falsche Kilometerlaufleistung oder wenn dir erzählt wurde, dass der Wagen keinen Unfall hatte, dem aber so ist. Wenn ein Fahrzeug dadurch komplett untauglich für die Teilnahme am Straßenverkehr wird, muss der Verkäufer laut § 434 BGB dafür haften.

Der Mangel muss schon bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen.

Wenn man als Privatmann von einem Unternehmer gekauft hat, gilt allerdings eine Beweiserleichterung: bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeuges vorlag.

 

„Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen können, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit tritt die Beweisumkehr in Kraft und dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.“

Steht fest, dass der Verkäufer für einen Sachmangel am Fahrzeug oder das Nichtvorhandensein einer garantierten Eigenschaft haften muss, kann man zunächst wählen zwischen 

A: der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder 

B: der Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges (Ersatzlieferung) wählen. 

Beim Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges in der Regel nicht möglich sein, sodass es auf eine Nachbesserung hinausläuft.

Eine Gebrauchtwagengarantie ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. 

Oft bieten Händler aber eine Gebrauchtwagengarantie an, die teilweise bereits mit im Kaufpreis enthalten ist oder zusätzlich erworben werden kann. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

Bei einer Gebrauchtwagengarantie ist es üblicherweise egal, wann der Mangel aufgetreten ist. Die Garantiereparatur kann in einigen Fällen auch von anderen (Vertrags-)Werkstätten durchgeführt werden. Garantien decken die Reparaturkosten oft nicht oder nicht vollständig ab. In der Regel sind in der Garantie nur bestimmte Fahrzeugbauteile enthalten oder es ist eine Selbstbeteiligung des Käufers vorgesehen. Ein eventueller Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung ist bei einer Garantie regelmäßig nicht vorgesehen.

Lies dir die Garantiebedingungen einmal genau durch! 

Diese enthalten auch Informationen darüber, wie lange die Garantie läuft und welche Pflichten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrechtzuerhalten.

Oft sitzt ein „Teufelchen“ auch im Detail.

Themenstarteram 13. November 2021 um 23:09

Danke für eure Ausführungen.

Ja, es geht ja im Prinzip nicht darum, dass ich nun auf den Kosten sitzenbleiben würde.

Es gab, nach mehrfachem Drängen von mir, eine Absprache zwischen den beiden Volvo Autohäusern.

Mir wurde vom Leipziger Händler keine Auflage erteilt, dass ich nach Leipzig kommen soll zur Mängelbehebung.

Im Kern kann es mir ja egal sein, wer was wo abrechnet, solange ich nicht selbst zur Kasse gebeten werde.

Im Fall der Windschutzscheibe allerdings wird es dann wohl enger werden.

Klar, auch hier liegen wir mal wieder im rechtsfreien Raum.

So ein Steinschlag ist ja schnell passiert denn für Schrammen haftet eine Teilkasko nicht.

Allerdings darf man sich dann auch nicht wundern, dass Kfz Versicherungen immer teurer werden.

Auch die Anschlussgarantie für Gebrauchtfahrzeuge ist ja bei Volvo kein Schnapper.

Beides wird von mir extra bezahlt also nennt mich gern Erbsenzähler.

Aber wenn der Verkäufer, bewusst oder auch unbewusst ein Fahrzeug mit Mängeln verkauft, haftet er erst einmal selbst dafür.

Die Aussage, dass ja extra für solche Fälle die Selekt Plus abgeschlossen wurde, stößt mir säuerlich auf.

Hätte ich nicht AUF EIGENE KOSTEN auf diese Versicherung bestanden, was wäre denn dann?

Richtig! Der Händler haftet!

Es werden Inspektionen durchgeführt, welche böswillig unterstellt darin begrenzt sind 5 Liter Öl auf den Bock zu kippen und dann einen Stempel ins Wartungsheft reinzudrücken.

Probefahrt, Systemüberprüfung der Sicherheitsrelevanten Systeme? Nicht einmal die Scheibenwischer (da teuer) werden überprüft.

Alles Fehlanzeige?

Die Nummer mit dem Schlüssel halte ich allerdings für höchstbedenklich!

Ich habe den freundlichen Elch in Leipzig mehrfach aufgefordert, mir für die Versicherung eine Erklärung zukommen zu lassen, wo denn der 2. Sender samt Notschlüssel geblieben ist.

Auch da,

Fehlanzeige!

Habs jetzt der Versicherung gemeldet und angefragt, ob ich trotzdem 100% Schadenersatz bei Diebstahl habe.

Rein rechtlich gesehen müsste ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

Arglistige Täuschung nennt sich sowas.

Verkaufe doch auch kein Auto mit nur einem Schlüssel und schreibe in den Kaufvertrag "2" Schlüssel.

Dann fahre ich kurze Zeit später zum Käufer und hole mir "mein" Auto zurück?

Klar ist das alles unglücklich.

Nur mit Ignoranz und todschweigen kommt man sicher nicht weiter.

Ich verstehe solche Verkäufer / Autohäuser nicht!

Aber sind die Ersten, die 2 Minuten, nachdem man bei Google eine dementsprechende Bewertung geschrieben hat, am rumheulen sind...

Böser Kunde...

Was der alles will...

Ein Fahrzeug mit 2 Schlüsseln

Sicherheitssysteme, die auch funktionieren

Eine Windschutzscheibe, durch die man auch bei Sonnenlicht oder Nacht ordentlich sehen kann...

Naja, halte euch auf dem Laufenden.

Glaube eh nicht, dass beim ACC / PA /CA alles mit einer einfachen Kalibrierung getan ist!

Rein rechtlich gesehen kannst du auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Und zwar auf Basis aufgetretener gravierender Mängel, die dein Fahrzeug inzwischen aufweist.

Die Annahme, dass man bei einer arglistigen Täuschung durch den Verkäufer vom Auto-Kaufvertrag zurücktreten kann, ist weitverbreitet, jedoch ein Irrtum.

Bei einem Betrug/Verdacht diesbezüglich, hat man als Käufer leider nur das Recht auf die Anfechtung des Kaufvertrags.

Und: Du als Käufer bist in der Beweispflicht, d. h., du musst nachweisen, dass der Verkäufer dich arglistig getäuscht oder betrogen hat. Dies wird schwierig und hier empfiehlt es sich immer, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Was anschließend, unter Umständen auch in einem langwierigen Prozessverlauf herauskommen kann, ist zudem ungewiss.

Nöö, warum sollte dich jemand als Erbsenzähler bezeichnen?

Ignorieren und todschweigen musst du auch nicht, würde ich auch nicht tun.

Du fühlst dich gerne auf der sicheren Seite und lässt dich dieses „sichere Gefühl“ durch „extra Garantieleistungen“ extra etwas kosten. Und letztlich soll auch die ganze Technik, die man mit einem Fahrzeug erwirbt, einwandfrei funktionieren. Kostet schließlich alles eine Menge Kohle und die Gewinnspanne für die Händler bleibt, auch nach einem Garantiefall oder Mängelbeseitigung auf eigene Kappe, meiner Meinung nach, sicherlich dennoch enorm. 

Dazu später weiter unten mehr.

Tja, Thema Inspektion,  Probefahrt, Sichtprüfung, Systemüberprüfung der sicherheitsrelevanten Systeme, ist wohl eher Vertrauenssache. Niemand lässt sich heutzutage, egal welche Branche, noch gerne in die Karten sehen. Du stellst dein Fahrzeug morgens auf den Hof und darfst dann nach Hause oder auf die Arbeit gehen/fahren. Dann darfst du am Abend dein Fahrzeug abholen und darauf hoffen, dass alle Positionen auf der Rechnung auch wirklich durchgeführt wurden. Außer Neuteile, wie bspw. Bremsbeläge/Scheiben etc., die du von außen her ersehen kannst, bleibt dir für eingesetzte/erneuerte Flüssigkeiten im Inneren nur das Vertrauen zum Meister. 

Und wer kontrolliert schon einen tief im Innern versteckt verbauten Innenraum-Luftfilter.

Wenn du ganz sicher sein möchtest, dass alles gemacht wird, was gemacht werden soll, dann musst du alles, was du selbst machen kannst, selbst ausführen.

Ich selbst handhabe es inzwischen auch so und erledige den jährlichen Ölwechsel nebst allen Filtern, Bremsflüssigkeitswechsel, Bremsscheiben/Beläge, bei Bedarf selbst. Schraube halt auch gerne selbst. Aus der Garantiezeit bin ich raus und was jetzt kommt/kommen sollte, nehme ich auf meine Kappe. Eine Garantieverlängerung rechnet sich für mich nicht, denn dazu fahre ich mit einer jährlichen Gesamtlaufleistung von ca. 5000 km Zuwenig. Aktuell zeigt die Uhr etwas über 13000 km an. Natürlich kann ich in Zukunft vom Pech verfolgt werden, aber damit muss ich dann leben.

Nachdem ich hier in Vergangenheit so hin und wieder mitverfolgt habe, welche doch schon etliche Probleme mit der Elektronik, wie bspw. Sensus, Updates und dgl. beim Neuen auftauchten bin ich froh, dass ich mich vor etwa 2 Jahren für das ausgereifte Vorgängermodell, einer der letzten dieser Baureihe, die vom Band liefen, entschieden und bisher keine einzige Sekunde bereut habe. Einfach ein tolles Fahrzeug.

Mein Fahrzeug, ein My 17, war ein Ladenhüter – alle wollten 2018/19 den „Neuen“, stand somit fast 1,5 Jahre irgendwo im hinteren Hallen/Lagerbereich. Das war mir allerdings wurscht, weil es für mich trotzdem ein Neufahrzeug mit nur 9 km Laufleistung und mit Tageszulassung war. Ich habe die Internet-Verkaufsseite von diesem Fahrzeug ein Jahr lang fast täglich beobachtet und bin in die Verkaufsverhandlung eingestiegen als er sich von einem Ausstattungs-Neupreis von 68000,-  runter auf 38000,- Euro einpendelte. Soviel zur Gewinnspanne für Händler.

Stimmt, läuft momentan alles andere als glücklich für dich, aber jetzt gilt es das beste daraus zu machen und vorerst abwarten, was der Versuch der Mängelbeseitigung vonseiten deines Verkäufers  bringt.

Ich wünsch dir, dass sich deine Probleme recht bald und einfach lösen lassen.

Grüße aus der Vulkan-Eifel

Also bei sowas würde ich von dem Kaufvertrag zurücktreten. Du wirst auch kurz oder lang keine gute „Beziehung“ zu dem Fahrzeug aufgrund eines Händlers, der es nicht wert ist die Marke VOLVO zu repräsentieren. Ich werde gleich mal googeln wer in Leipzig ein Volvohändler ist.

 

Nimm die einen Anwalt und gib den Karren zurück. Wenn du ein professionelles Autohaus suchst wo man mit ruhigem Gewissen einen VOLVO kaufen kann melde ich per PN

Bei Herr und Frau Geschäftsführer kommt mir da nur die Familie Meurer bekannt vor…

Themenstarteram 16. November 2021 um 2:25

Das Googeln hat dir der Kollege aus HH erspart.

Tja, es ist schier unglaublich, dass man wirklich noch versucht, durch Kommunikation die Dinge zu regeln aber auf der anderen Seite vollkommen auf taube Ohren stößt.

Frei nach dem Motto: "Geld im Sack" und schon kennt man Kundenservice nicht mehr!

Das Autohaus, wo mein XC60 nun zur Reparatur hin soll hatte auch Kontakt zu dem Leipzigern.

Wollte über dieses Autohaus einen neuen 2. Schlüssel bestellen, müsste ja dann eh angelernt werden.

Dies wurde sofort aus Leipzig geblockt, man wolle sich selber darum kümmern.

Nun ja, wie schon gesagt, seid dem schweigt man.

Mängelrüge ist vorab per Mail und Einwurf Einschreiben (persönlich hätten die wahrscheinlich gar nicht angenommen) letzte Woche raus.

Die Geschichte mit dem Schlüssel läuft seit 14 Tagen.

Laut Volvo Händler in meiner Gegend dauert die Lieferung eines Ersatzsenders mit passendem Notschlüssel 3 Tage.

Sehe hier auch nicht mehr ein, diesen Händler zu schützen, indem ich den Namen nicht nenne.

Vielleicht lesen die ja hier mit ;)

Rücktritt vom Kaufvertrag ist ja gar nicht so einfach.

Ich muss dem Autohaus ja die Chance zur Reparatur / Beseitigung der Mängel geben.

Heißt spätestens Freitag geht das 2. Schreiben raus.

Bei der Bude funktioniert ja nicht mal die Faxnummer, ich denke die wissen warum.

Aber trommeln, sie wären eines der ältesten Autohäuser in Deutschland.

Da frage ich mich, wie man bei einer derartigen Einstellung bei Problemen überhaupt noch eine Lizenz von Volvo haben kann.

Bei denen würde ich mich eigentlich auch beschweren über das Autohaus.

Nur fürchte ich, dass denen das auch am A.... vorbei geht, hab ja den Vertrag mit dem Autohaus und nicht mit Volvo.

Was ich wirklich schade finde ist, dass der Kontakt erst sehr freundliche war, auch bei Abholung des Fahrzeugs.

Nur sowie man Mängel rügt schaltet man auf stur?!?!

Weiß gar nicht, ob es hier auf MT erlaubt ist einen Erfahrungsbericht über ein Autohaus zu posten unter direkter Nennung von Ross und Reiter.

Zumindest würde ich niemandem mehr empfehlen in diesem Autohaus ein Fahrzeug zu kaufen.

Könnte da noch ein paar Sachen erzählen....

Die haben es nicht geschafft OnCall zu aktivieren.

(3 Mal habe ich dem Typen bei Übergabe erzählt, dass im Sensus bei den Einstellungen von OnCall stand "nicht aktiviert")

Nachdem ICH dann dem Servicemeister gesagt habe, ob er mir nicht mal den 10 stelligen Aktivierungscode geben könnte, lieft es dann, nachdem ICH den eingegeben hatte.

Der größte Schenkelklopfer war allerdings, als der Chef mir erzählte, dass der XC60 NUR HINTEN Luftfedern hätte.

Ich frage ihn dann, wie denn das funktioniert, dass das Fahrzeug auch vorne "runterfährt".

Das ginge elektronisch :)

Da ich es genau wissen wollte hatte ich zum Einen hier angefragt, zum Anderen auch bei Volvo, hier die Antwort:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage an die Volvo Cars Kundenbetreuung.

Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass Ihr Volvo XC60 mit der Fahrgestellnummer YV1UZA2BCJ1001054 über 4 Luftfedern verfügt.

Die Aussage des Verkäufers können wir somit nicht bestätigen.

Naja, und das ich mit der "Tankfüllung" nur noch 5 KM gekommen bin, bis ich mit Schweißperlen auf der Stirn eine Tankstelle gesucht hatte (war schon aus Leipzig raus, zuerst zeige mir das Fahrzeug 50 Restkilometer an).

Zitat:

@BaggerHeinz schrieb am 14. November 2021 um 07:19:28 Uhr:

Ich habe die Internet-Verkaufsseite von diesem Fahrzeug ein Jahr lang fast täglich beobachtet und bin in die Verkaufsverhandlung eingestiegen als er sich von einem Ausstattungs-Neupreis von 68000,-  runter auf 38000,- Euro einpendelte. Soviel zur Gewinnspanne für Händler.

Wenn Du ernsthaft der Ansicht bist, der Händler hätte eine Gewinnspanne von 30000€, dann liegst Du aber sehr sehr weit weg von der Realität.

Themenstarteram 16. November 2021 um 12:22

Sagt er doch so explizit gar nicht.

Er hat den Vorgänger MY2017, welcher einen Neupreis in Höhe von 68.000 EUR HATTE für 38.000 EUR geschossen.

Da der Händler, warum auch immer, die Kiste nicht losgeworden ist, hat dieser ca. 30.000 EUR miese eingefahren.

Wie er das mit Volvo etc. auseinanderrechnet weiß man nicht.

Scheint aber genau so eine Brennbirne von Händler zu sein, wie meiner.

Erst das Fahrzeug über Monate überteuert anbieten und dann die Quittung bekommen, weil alle nur noch das Facelift / Nachfolge Modell haben wollen.

Wobei meinem wahrscheinlich das Fahrzeug, natürlich aus Versehen, von der Bühne gefallen wäre und die Betriebshaftpflicht den Neuwagenpreis hätte zahlen sollen *duckundweg

 

Des einen Leid, des Anderen Freud! :)

Themenstarteram 17. November 2021 um 18:52

So...

Kurzes Update:

Hatte gestern auch Volvo angeschrieben bezüglich eines Wartungsplans für den Service 3 und ob eine Probefahrt vorgeschrieben ist.

Bekomme dann von Volvo die Antwort, dass das ja für jedes Fahrzeug anders wäre und man mir keine Aussage dazu geben könnte.

Da bin ich dann tatsächlich eskaliert. FIN hatte ich angegeben etc. und auch meine Probleme mit dem Händler beschrieben.

Evtl. hatte ich nun Glück und eine Dame vom Volvo Service hat sich meines Problems angenommen und will nun mit den Leipziger Spezialisten reden.

In wieweit ich das nun als Erfolg verzeichnen kann wird sich zeigen.

Bis jetzt gebe ich nichts darauf.

Habe schonmal ähnliches mit Wolfsburg gehabt und es ist außergerichtlich nichts dabei herausgekommen.

Themenstarteram 28. November 2021 um 16:49

Moin!

So, hier mal ein Update zum Ganzen:

Also, das Fahrzeug war nun 2 Tage in der Werkstatt (nicht die in Leipzig)

Was nun wirklich genau getauscht wurde bekomme ich erst Morgen mitgeteilt, der Meister war am Donnerstag nicht da.

Am Telefon sagte er mir aber etwas von "Modul im Dach" somit denke ich, dass die ganze Kamera / Lasereinheit getauscht wurde.

In der Zwischenzeit habe ich auch einen Anruf vom Autohaus in Leipzig bekommen bzw. hat man mir auf den AB gesprochen.

Mit einer etwas "weinerlichen" Stimme teilte man mir mit, dass dort alle Corona hätten und man zu meinen Nachrichten momentan nichts sagen könnte.

Klar, meine erste Anfrage war vom 05.11., muss wohl dann Long Covid sein und das ganze Autohaus mit 20 Mitarbeitern hat dicht gemacht, wer es glaubt.

Aber zu denen komme ich dann später, wenn ich alle Unterlagen beisammen habe.

Also ACC geht nun einwandfrei bisher.

Sagt mal, habt ihr beim Pilot Assist auch manchmal, dass dieser nicht angeht? Würde sagen, dass die Scheibe nicht unbedingt dreckig war, aber PA wollte einfach nicht.

Nach ein paar Minuten ging es dann, wie von Geisterhand, wieder an

- Geschwindigkeit >130?

- Keine Fahrbahnbegrenzungen sichtbar?

Themenstarteram 30. November 2021 um 2:01

Nein, Geschwindigkeit unter <100

Fahrbahnbegrenzungen wurden im Sommer neu gemacht und sind gut sichtbar.

Scheint sporadisch zu sein, heute lief PA wieder ohne Probleme.

Denke der PA macht eh nur tieferen Sinn auf Autobahnen. Im normalen Verkehr ist der teilweise recht anstrengend wenn er meist recht grob ins Lenkgeschehen eingreift.

Wäre auch ein Feature, dass ich beim nächsten Fahrzeug gegen etwas anderes ersetzen würde.

Nice to have, aber mehr auch nicht.

Achja, heute habe ich die Rechnung gesehen.

Respekt, über 1600 EUR.

War tatsächlich das komplette Modul hinter der Scheibe. Das allein kostet ja schon 1400 EUR.

Nun geht es weiter zu den anderen Themen mit dem Autohaus.

Bin da sehr, sehr gespannt, ob man sich nun wieder verleugnet und nicht auf mein Schreiben antwortet, oder aber ob man gewillt ist Schadenbegrenzung zu betreiben.

Ansonsten geht das Ganze vor Gericht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. XC60 2, S60 3, V60 2