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Volvo V70 TDI

Volvo V70 1 (L)

Hallo Forumsgemeinde,

Habe an meinem seid drei Monaten neuerstanden Volvo V70 TDI MJ 98 mit 267 000 Km ein keliens Leck an der Zylinderkopfdichtung. Das Leck scheint links vom Thermostat zu sein. Dort drinkt ein klienwenig Kühlflüssigkeit aus. Weis rauchen tut der Wagen nicht, die Leistung ist auch gut, der Motor heizt auch nicht, ich musste jetzt auch noch keine Külflüssigkeit dazu geben.

Die Zylinderkopfdichtung wurde angeblich von einer Wekstatt vor einem Jahr gemacht, der Vorbesitzer hat mir die Rechnung dazu gegeben.

Meine Fragen dazu, kann mann so weiterfahren?

Muss die Werkstatt die angeblich die dienstleistung vollbracht hat den Schaden beheben?

So eine ZKD wechseln ist keine günstige sache, da ja des Zahnriemen dann auch mit gemacht werden muss.

Ich dank euch im Vorraus für euren Rat. :(

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10 Antworten

Hallo, hab zwar nen Benziner 850er hatte aber das gleiche Problem.

Bei mir war's die Dichtung vom Thermostatgehäuse. Bei der Laufleistung darf die auch mal hinüber sein.

Viel Glück ;)

Hallo Van Elz,

Dank für deine Rückmeldung, ich dachte auch es sei die Thermostatdichtung, die ist aber trocken. Das Leck ist auch ein Stück weiter links, so etwa 5 cm vom Thermostat entfernt.

Ich habe mal die Werkstatt vom Vorbesitzer angerufen, die damals di Kopfdichtung gemacht hatten! Die meinten man sollte es im auge behalten, wenn das Leck nicht so gross ist dann könne man ohne problem weiter fahren!

Oder man baut aber eine neu Dichtung ein, natürlich gegen Bezhalung! Aber zahlen für die Fuscherei einer Werkstatt, bei der genau das Teil was sie ausgewechslt haben was nun wieder defekt ist fände ich ziehmlich unkorrekt!

Ich fahre sleber gleich mal zu meinem Freundlich und frage nochmal um Fachmännischen Rat!

Wenn es eine 'ordnungsgemäße' Reparatur war - d.h. mit Rechnung und du diese auch besitzt, kannst du selbstverständlich einen Mangel (erneute Undichtigkeit) geltend machen.

Dieser ist von der Werkstatt im Rahmen der Gewährleistung auf Reparaturen kostenlos zu erledigen.

Das machen die meisten natürlich extremst ungern .....

Hej

kannst du mir das mal zeigen - wo es da raussifft ? Defekte ZKD an dem Motor ist was ganz seltenes(vor allem bei deinen KM - der ist gerade mal eingefahren) - das hat einen Grund.

Das Thermostatgehäuse selber hat keine Dichtung - das Thermostat hat eine Dichtung (die ist da auch dabei) - hab bei mir da im Zuge des Tausches ein kaputtes Plastik gesehen und gleich einen Ersatz verwendet - OHNE dass das bei mir siffig war. Aber - wenn das Plastik gebrochen ist - logisch.

Wobei ich ehrlich gesagt genau aus DEM(defekte ZKD) Grund meinen Motor das Wochenende komplett getauscht hab - aber, ich kannte den Vorbesitzer -der hat ihn vergewaltigt (samt Chiptuning) - und, der Motor hat halt die halbe MIO km drauf. Da kann das schon sein.

Und wenn ich einen Motor mit 200000 weniger hab..

Wie auch immer - selbst der ZKD tausch selbst ist keine großartige Sache; Zahnriemen muss nicht neu, sollte aber wenn er nicht gerade der Jüngste ist - normal brauchst aber nur den Riemen abnehmen und das obere Stirnrad - für den Zahnriemen hast du unten noch einiges an Zusatzarbeit - Wasserpumpe etc. - Kosten Material für ZKD tausch unter 100€ (normal nur die 12 Schrauben und eine Dichtung (die Richtige (1/2/3 Loch)) - und einiges an Schrauberei.

Unabhängig davon - wenn der Wasserverbrauch quasi nicht vorhanden ist würde ich mir da noch nicht allzuviele Sorgen machen - es dürfte aber schlimmer werden. Ist im Ausgleichsbehälter wohl kein Druck, wenn das System warm ist ? Es darf kurz zischen - aber es darf kein Wasser entweichen - wie an meinem ZKD-Schaden --> http://www.youtube.com/watch?v=7YCwqL7KGCs

Hallo,

Danke Terwi für deine Aufklärung, die Rechneung ist von mitte Oktober 2011, ist da dann noch Gewärleistung von der Werkstatt drauf? Das wird im Falle des Falles bestimmt nicht einfach sich das um sonst reparierne zu lassen, womal die Werkstatt die die Reparatur vollzogne hat, 350 km von mir entfernt ist

Hallo Roorback, also so wie es bei dir ist, ist es bei mir jeden falls nicht. Es ist auch kein Druck im Behälter.

Ich denke mal das es einen minimale Druck im Kühlsysthem gibt wenn des Motor läuft und das da dann das wasser austritt.

Die Sache mit dem Thermostat hab ich ich nicht so recht verstanden!

Ich mache nachher mal ein paar Bilder von der Stelle wo es rausifft!

Ich gehe mal davon aus das die Zylinderkopfdichtung ab Werk recht unverwüstlich waren, aber da sie von einer Werkstatt getauscht wurde gehe ich eher davon aus dasdie einen Fehler gemacht haben!

Du hast genau 1,5 Bar Druck im System - alles was darüber ist sollte der Deckel ablassen - da ist ein Ventil das das regelt.

Das Ventil könnte natürlich auch defekt sein - was einen Überdruck erklären würde - wenn du aber so einen Druck hast wie bei mir, dann ist es nur mehr die Frage, welcher Bauteil als erstes die weiße Fahne schwenkt und sifft - bei mir war es der Kühler, der den Druck nicht standhielt.

Gruß

So, war getern Abend in der Werkstatt und habe einen Drucktest gemacht mit etwa 1 bar. Ne kleine Leitung war leicht undicht an einer Schelle die ausgewechselt wurde.

An der ZKD konnte nicht wirklich gesehn werden ob das Wasser austrat, meinter der Meister! Wobei ich den Eindruck hatte das es etwas feucht zwischen Motorblok und Zylinderkopf war.

 

Schaue jetzt mal die nächsten Tagen wie es sich weiterentwickelt, aber sehr ärgerlich ist es schon!!

Daumendrück....

Zitat:

Original geschrieben von Jojo K

 

 

... die Rechneung ist von mitte Oktober 2011, ist da dann noch Gewärleistung von der Werkstatt drauf?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Endkunden (privater Endverbraucher) bei Dienstleistungen und dem Kauf von Neuware IMMER 2 Jahre. Das könnte lediglich dann per Vertrag/AGBs abweichend geregelt sein, wenn der Vorbesitzer des Fahrzeugs, also der ursprüngliche Vertragspartner der Werkstatt, Vollkaufmann war .... also ein Selbstständiger.

 

Das rechtliche Problem für Dich liegt eher in der Beweislast. Die ersten 6 Monate nach Lieferung einer Ware oder Dienstleistung trägt der Lieferant die volle Beweislast. Danach erfolgt die sog. Beweislastumkehr (§ 476 BGB). Das bedeutet, dass wenn sich der Betrieb ab dem 7. Monat bei der Erfüllung einer Gewährleistung erst mal quer stellt, dann ist durch den Kunden zu beweisen, dass diese Undichtigkeit bei der betreffenden Reparatur entstanden ist oder durch diese Reparatur zumindest kausal verursacht wurde. Dies zu beweisen wird ohne ein teures Sachverständigengutachten und ggf. Rechtsstreit kaum möglich sein.

 

Glücklicherweise reagiert die Mehrzahl der Unternehmen (leider nicht alle) in dieser Hinsicht trotz der beschriebenen Rechtslage relativ kundenfreundlich.

 

Gruß

NoGolf

 

Ergänzung: davon abweichende Regelungen gibt es z.B. im Baugewerbe. Diese beinhalten aber jeweils längere Gewährleistungszeiten.

Hallo NoGolf,

Dank für die sehr interessante erklärung der Rechtslagen. Ich werde noch mal versuchen die Werkstatt darauf anzusprechen, versuchen kann man es ja.

Allerdings stelle ich mir auch ein paar Fragen über die Werkstatt die die Arbeiten ausgeführt hat. Als ich den Wagen gekauft habe, habe ich ihn als aller erstes beim meinem Freundlichen schecken lassen.

Ergebnis war das die Spannrolle für den Keilrippenriemen falsch montiert war so das er nicht richtig auflag, und die Dichtung des Ventildeckels ein leck hatte weil sie falsch montiert war.

Das mit dem Spanner war fix behoben, das kleine Leck stört mich vorerts nicht. Aber von einer Professionnellen Werkstatt kann man was anders erwarten.

Salut

Jojo

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