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Vom Händler beschissen Opel Corsa B

Opel Corsa B
Themenstarteram 4. Oktober 2006 um 16:56

Hallo!

Um mal zusammenzufassen ich habe meinen Corsa vor ca. 3 Monaten bei nem Händler gekauft mit neuem TÜV+AU.

Bis jetzt ist dabei rausgekommen das der LMM kaputt ist und meine Bremsklötze komplett ab sind. Ständig wenn ich bremse höre ich ein schleifen, es ist sogar schon eine Metallspur auf der Bremsscheibe zu sehen.

Kann das überhaupt sein - vor ca. 3 Monaten TÜV neu und komplett leere Bremsklötze und LMM kaputt?

Der Opel Händler in meiner nähe meinte ich wurde beschissen und sollte dem das Auto da einfach wieder hinstellen und Geld zurückverlangen?!

Gibt es da irgendne Beratungsstellen und was kann ich da machen? Rechtsanwalt oder sowas? Gutachter?....?

Mfg

Christian

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21 Antworten

Du hast ein Jahr Garantie, warum regst du dich auf? Der Repariert alles auf seine Kosten und gut ist.

Themenstarteram 4. Oktober 2006 um 17:47

....stimmt da war ja was mit Garantie?! Gut zu wissen vlt. geht das dann ja doch glimpflicher aus wie ich denke.

War das aber nicht so das die Garantie bei Verschleißteilen nicht gilt?

Außerdem wenn der neu TÜV bekommt dürfen die Bremsklötze dann einfach schon nach ein paar Monaten komplett blank sein?

Themenstarteram 4. Oktober 2006 um 17:52

ähm der Corsa ist natürlich nicht neu sondern BJ 99/2000 meine ich. Gildet die Garantie auch bei nem gebrauchten?

Garentie hast Du keine, aber Gewährleistung, auch bei einem GW.

Problemlose Inanspruchnahme aber nur ein halbes Jahr nach kauf, also Gas geben.

Gewährleisungs-Tausch des LMM durch den Verkauüfer sollte kein Problem sein.

Bremsklütze sind Verschleißteile. Dein Problem, hättest sie beim Kauf prüfen müssen. Den TÜV interessiert im wesentlichen nur, ob die Bremswerte bei der Prüfung in Ordnung sind. Ob sie in einem Vierteljahr noch i O kann er nicht beurteilen, weiß ja nicht wie das Auto genutzt wird.

Gruß Wolfgang

Themenstarteram 5. Oktober 2006 um 11:22

Hab mal mit dem Händler telefoniert er meinte es genau andersrum die Bremsklötze würde er aus Kulanzgründen wohl machen. Mit komplett blanken Bremsen würde er eigentlich keinen fahren lassen, was aber dummerweise bei mir der Fall war.

Der Luftmassenmesser wäre aber wohl meine Sache. Er sagte die Gewährleistung würde bedeuten das am Tage der Auslieferung der Wagen in Ordnung sein müsse. Wenn etwas danach kaputt geht hat das nix mehr mit der Gewährleistung zu tun.

Das ist ja wieder komplett was anderes?! Bin verwirrt.....

mfg

Christian

Zitat:

Original geschrieben von 197christian

Hab mal mit dem Händler telefoniert er meinte es genau andersrum die Bremsklötze würde er aus Kulanzgründen wohl machen. Mit komplett blanken Bremsen würde er eigentlich keinen fahren lassen, was aber dummerweise bei mir der Fall war.

Der Luftmassenmesser wäre aber wohl meine Sache. Er sagte die Gewährleistung würde bedeuten das am Tage der Auslieferung der Wagen in Ordnung sein müsse. Wenn etwas danach kaputt geht hat das nix mehr mit der Gewährleistung zu tun.

Das ist ja wieder komplett was anderes?! Bin verwirrt.....

mfg

Christian

Wichtig bei der Gewährleistung ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten!

Nach diesen 6 Monaten musst Du beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war, vorher muss das der Händler nachweisen, was er imho eben nicht kann!

Die Bremsen hätte er aber auf alle Fälle sehen müssen, also wird er hier um eine Nachbesserung nicht herumkommen. Das mit dem LMM ist so eine Sache. Ist das nun ein Verschleißteil oder nicht? Geht ein LMM von jetzt auf gleich kaputt, oder ist das ein schleichender Prozess?

Selbst wenn der Händler den LMM tauschen müsste. es aber nicht tut, lohnt sich eine Rechtstreit wegen 30-40€ vermutlich kaum.

Wenn der Händler die BK auf seine Kappe nimmt, hast Du Glück gehabt. Er muss es nicht, deswegen verwendet er in dem Zusammenhang auch den Begriff Kulanz. Zum Kaufzeitpunkt waren die Bremsen in Ordung - siehe TÜV - und Du wirst ja wohl kaum seit 3 monaten mit Metall auf Metall bremsen. Aber egal, ist ja geklärt.

Wie Ibiza richtig schreibt, muss der Händler nachweisen, dass der LMM bei Auslieferung iO war. Lass ihn das mal versuchen. Kann er es nicht, muss er tauschen.

Bei Problemen ADAC oder örtl. KFz-Innung

Gruß Wolfgang

wenn man es so sieht ist das gesamte fahrzeug ein verschleissteil.

der händler muss innerhalb eines jahres für eventuelle reperaturen(ausgenommen ,teile die man im verschleiss beeinflussen kann. z.b bremsen kupplung reifen........)aufkommen.

aber den luftmassenmesser müsste er tauschen.

das ist sein problem.

wie will man den vorsätzlich kaputt kriegen(ausser mit dem hammer drauf hauen.)

Hallo Christian!

Das bei Deinem Corsa der LMM kaputtgegangen ist, ist sicher sehr ärgerlich, aber nicht zu ändern...

Aufgrund der Gebrauchtwagengewährleistung solltest Du den Schaden repariert bekommen.

Aber bei einem 6/7 Jahre alten Auto die Bremsbeläge zu bemängeln ist in meinen Augen eine Frechheit.

So ein Bremsbelag ist nunmal ein Verschleissteil, und wer weiss, vielleicht bist Du ja in den 3 Monaten seit dem Kauf schon 30000 KM gefahren...

Die HU ist in der Hinsicht keine Garantie für ein (nach 3 Monaten) fehlerfreies Auto. Sie beweist lediglich, dass zum

Zeitpunkt der Prüfung das Fahrzeug (z.B. die Bremsleistung) in Ordnung war...

Nach einem viertel Jahr (und x KM) möchtest du die Bremsbeläge ersetzt haben!?

Warum nicht gleich noch den anstehenden Ölwechsel, oder den fälligen Zahnriemenwechsel vom Händler bezahlen lassen!?

Ach ja, der Tank ist auch wieder leer, warum nicht zum Händler gehen und auf dessen Kosten volltanken?!

Zum TÜV war schliesslich auch noch Benzin im Tank...

Deine Schuhe gibst Du doch nach x Jahren auch nicht zurück, weil sie abgelaufen sind, oder?

Geh zum Deinem Händler und lass den LMM auf dessen Kosten tauschen!

Für die Bremsbeläge muss der Händler nicht aufkommen...

gedankenanstossende Grüße

Kitzmann

Themenstarteram 7. Oktober 2006 um 12:23

Zitat:

So ein Bremsbelag ist nunmal ein Verschleissteil, und wer weiss, vielleicht bist Du ja in den 3 Monaten seit dem Kauf schon 30000 KM gefahren...

Ich bezweifel mal sehr stark das so etwas möglich ist...... 30.000 KM in 3 Monaten!!! Das Auto war nicht als Langstreckenfahrzeug gedacht.

Das ist sicher ein Extrembeispiel, aber möglich ist das durchaus.

Und es weiss ja hier niemand, ob Du 100, 1000 oder 10000 KM im Monat fährst... ;)

Moin,

Leute ... Cool bleiben ...

Die derzeitige Rechtslage gibt dem Verbraucher einige wichtige Rechte. Zum einen die gesetzlich geregelte Gewährleistung mit 6 Monatiger Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss beweisen, das der LMM bei Auslieferung des Fahrzeuges 100%ig OK war, geht der LMM innerhalb von 6 Monaten kaputt, geht der Gesetzgeber davon aus, das bereits beim Verkauf ein nicht offenkundiger Mangel vorhanden war. Will der Händler den LMM nicht wechseln, dann muss der Händler BEWEISEN (!) das der LMM in Ordnung war. Dies wird ihm zumindest sehr schwer fallen.

Bei den Bremsen ist die Lage genau umgekehrt. Das es sich um Verschleißteile handelt, und niemand festgelegt hat, wie man Auto fährt und wieviel man fahren darf, fallen die nicht unter diese Regelung. Verhält sich der Händler hier Kulant, iss das schön aber nicht SEINE PFLICHT. Schließlich könnte der Kunde ja z.B. mehrere Alpenpässe gefahren sein ;)

Also wenn du dich ranhälst, solltest du einen neuen LMM bekommen. Also zeige den Mangel beim Händler schon mal an, weigert er sich mündlich den LMM zu wechseln, dann wende dich an eine Verbraucherzentrale, die werden dich bzgl. weiterer Schritte beraten.

MFG Kester

Jo, das wurde oben bereits alles ausführlichst erklärt

 

Gruß Wolfgang

am 8. Oktober 2006 um 17:34

Rein rechtlich solltest Du, wie schon beschrieben den LMM neu bekommen, bei den Bremsen wirst aber Probleme haben es durchzusetzen.

Wenn Dir der Händler also schon angeboten hat, die Bremsen auf Kulanz zu machen, würde ich den LMM aus eigener Tasche reparieren lassen, da das sicherlich billiger ist, als auf den LMM zu bestehen und dann die Bremsen selbst zahlen zu müssen.

Marcel

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