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Vom Kauf zurücktreten, da Lieferverzug und Preisreduzierung des Facelift Modells?

Themenstarteram 12. August 2023 um 23:36

Im Herbst soll mein neues Auto geliefert werden. Lieferung war ursprünglich für den Sommer als unverbindliches Lieferdatum festgelegt. Lieferverzug also von mehreren Monaten. Nun ist im Sommer diesen Jahres das Facelift Modell erschienen und die Kosten für die gewählte Ausstattung sind deutlich geringer als beim Vorgängermodell. Rabatte bleiben auf ähnlichem Niveau.

Hatte hier schon jemand einen ähnlichen Fall? Eigentlich habe ich wenig Lust auf ein weiteres Hin und Her mit dem Auto, aber ich frage mich, ob ich nicht entsprechend den Händler in Lieferverzug setzen soll und ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Lieferzeiten des Facelifts scheinen inzwischen ziemlich kurz zu sein. Ärgert mich einfach mehr für ein Vorgängermodell zu zahlen, welches am Schluss nicht einmal schneller geliefert wird als das Facelift Modell.

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19 Antworten

wenn "unverbindlich", dann Stand heute kein Lieferverzug. Und schon gar nicht, wenn du ihn nicht rechtzeitig und rechtssicher in Verzug gesetzt hast.

Zum Zeitpunkt der Bestellung wusstest du doch, dass ein FL dieses Modells kommt. Ich bin der Meinung, du hast einen Vertrag geschlossen und dieser gefällt Dir jetzt nimmer, weil es preislich für Dich nun anders darstellt. Es gelten jedoch Regeln und Bedingungen zum Zeitpunkt des Schliessens dieses Vertrages.

Wenn der Hersteller ab morgen die Kisten verschenkt, bist du trotzdem vertraglich gebunden und kommst da ohne Fehlverhaltens der Händlers / Herstellers nicht raus.

Die Frage ist , ob Du tatsächlich noch das Vorfacelift bekommst, wenn das Facelift bereits produziert wird

Ein Hersteller wird kaum beide Varianten parallel produzieren

Ansprechpartner ist der Händler

Also hier ist noch Sommer, kalendarisch bis 23. Septemer...

Danach kannst den Händler in Verzug setzen, unter Berücksichtigung der Angaben im Vertrag.

Kein Hersteller produziert parallel. Wirst schon das Facelift bekommen. Wahrscheinlich ist genau das der Grund für die Verzögerung, weil die Produktionsstraße umgestellt wird. In jeder Bestellung steht dazu was in den AGB, das man dem Hersteller freie Hand lässt. Das kann sogar auf eine andere Farbe hinauslaufen. Ähnlich aber eben anderes.

Das kann der Händler alles beantworten. Änderungen am Listenpreis zu Gunsten des Kunden werden in der Regel weitergegeben, wenn Du Listenpreis bezahlst, wenn es ein "Hauspreis" ist, dann muss man mit dem Händler sprechen.

Themenstarteram 13. August 2023 um 8:48

Zitat:

@keksemann schrieb am 13. August 2023 um 07:27:15 Uhr:

wenn "unverbindlich", dann Stand heute kein Lieferverzug. Und schon gar nicht, wenn du ihn nicht rechtzeitig und rechtssicher in Verzug gesetzt hast.

Zum Zeitpunkt der Bestellung wusstest du doch, dass ein FL dieses Modells kommt.

Vorgestellt wurde das Fl im Frühling diesen Jahres. Preisliste gab's im Juni. Bestellt hatte ich letztes Jahr. Da gab es zum facelift nur Gerüchte wann es kommt.

Lieferung müsste ich natürlich noch entsprechend schriftlich in Verzug setzen. Habe mich erstmal an das autohaus gewandt. Schauen wir mal was bei rauskommt.

frag doch erstmal, WAS du geliefert bekommst: FL oder tatsächlich noch vFL.... was viele hier ja nicht glauben. Wenn du den Händler in Verzugs setzt, findet der das ohne vorherige Rücksprache vielleicht nicht so dolle... kein guter Beginn für eventuelle Verhandlungen zum neuen Fahrzeug

Themenstarteram 13. August 2023 um 9:10

Zitat:

@keksemann schrieb am 13. August 2023 um 10:54:37 Uhr:

frag doch erstmal, WAS du geliefert bekommst: FL oder tatsächlich noch vFL.... was viele hier ja nicht glauben. Wenn du den Händler in Verzugs setzt, findet der das ohne vorherige Rücksprache vielleicht nicht so dolle... kein guter Beginn für eventuelle Verhandlungen zum neuen Fahrzeug

Na, dass ich vorher mit dem Händler rede und nicht direkt mit Lieferverzug und möglicher Kündigung schriftlich ins Haus stürme ist doch selbstredend. Mir gehts im ersten Schritt nur darum, welche Möglichkeiten ich überhaupt habe und inwiefern hier jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Laut Händler bekomme ich trotz Lieferverzug das Vorgängermodell.

Zitat:

@Atlas561 schrieb am 13. August 2023 um 11:10:12 Uhr:

Zitat:

@keksemann schrieb am 13. August 2023 um 10:54:37 Uhr:

frag doch erstmal, WAS du geliefert bekommst: FL oder tatsächlich noch vFL.... was viele hier ja nicht glauben. Wenn du den Händler in Verzugs setzt, findet der das ohne vorherige Rücksprache vielleicht nicht so dolle... kein guter Beginn für eventuelle Verhandlungen zum neuen Fahrzeug

Na, dass ich vorher mit dem Händler rede und nicht direkt mit Lieferverzug und möglicher Kündigung schriftlich ins Haus stürme ist doch selbstredend. Mir gehts im ersten Schritt nur darum, welche Möglichkeiten ich überhaupt habe und inwiefern hier jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Laut Händler bekomme ich trotz Lieferverzug das Vorgängermodell.

Also ich würde mich mit dem Händler an den Tisch setzen und schauen was möglich ist. das FL-Modell zu bekommem( wenn man insofern derartig darauf Bock hat) Das bestellte Fahrzeug wäre ja nichtmal auf dich angemeldet und wenn die Lieferzeit auf das neue Modell so kurz sein sollen. Ware das eine Möglichkeit

Von welchem Modell redest du denn? Kann mir das nicht vorstellen mit vorfacelift. Da müßte es ne Halde geben und die Autos bewußt zurück gehalten werden

oder ein Asiate, der in Bremerhaven erst komplettiert / angepasst werden muss

In meiner Bestellung (Kia) steht auch explizit Mj'23, es wird aber lt. Händler definitiv ein Mj'24.

Zitat:

@Atlas561 schrieb am 13. August 2023 um 11:10:12 Uhr:

Na, dass ich vorher mit dem Händler rede und nicht direkt mit Lieferverzug und möglicher Kündigung schriftlich ins Haus stürme ist doch selbstredend. Mir gehts im ersten Schritt nur darum, welche Möglichkeiten ich überhaupt habe und inwiefern hier jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Laut Händler bekomme ich trotz Lieferverzug das Vorgängermodell.

Wenn geliefert, wie bestellt, hast du keine Möglichkeiten vom Kauf zurückzutreten.

Du kannst fragen,

- ob du (vieleicht mit den aktuellen Preisen) auf das Facelift wechseln kannst.

- ob du mit den aktuelen Preisen auf das neuere Modell wechseln kannst.

- ob die Facelift Preise auf die aktuelle Bestellung übertragen werden können.

- ob du auf ein ganz anderes Modell wechseln kannst.

...

Fragen kostet nichts.

Falls der unverbindliche Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten wurde, schriftlich Nachfrist von 2 Wochen setzen, danach kann man i.d.R. vom Vertrag zurücktreten.

Geht es hier um den Renault Clio? Wenn ja,wurdest du 1 Woche vorm Kauf auf das FL in deinem anderen Thread hingewiesen!

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