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Vom Kaufvertrag zurücktreten ? - F20 118i
Eckdaten:
-118i 170 PS MKB BLI BJ 11/2014 F20
-knapp 28 tkm auf der Uhr
Ich habe das Fahrzeug im September bei einer BMW Niederlassung im Ruhrgebiet aus der Dienstwagentauschaktion gekauft.
Wagen ist laut BMW unfallfrei. Es wurde aber die vordere Stoßstange komplett getauscht (Wert 650€ - steht auch so im Kaufvertrag)
Nun das eigentliche Problem:
Es ist ein Klappern von der Heckklappe zu hören. Diese schlägt wohl bei Unebenheiten iwo gegen.
Laut dem Servicebetreuer hat er die Ursache "Heckklappenschloss" nach einer Testfahrt gesichtet.
Es gab folgende Reparaturversuche
-05.10 - Einstellen des Heckklappenschlosses
-14.10 - erneutes Einstellen des Heckklappenschlosses
-20.11 - Tausch des Heckklappenschlosses
Als ich den Wagen am letzten Freitag abgeholt habe, war direkt an der Ausfahrt das Klappern wieder zu hören.
Meine Rechtsschutz würde die Anwaltskosten decken das wäre kein Problem.
Die Werkstatt hat mir natürlich jetzt einen vierten Termin angeboten. Wagen soll nun zwei Tage dort bleiben und erst zum Karosseriemeister und nach Fertigstellung eine Probefahrt mit dem Servicebetreuer ob das Problem gelöst ist.
Wie würdet ihr mit der Sache verfahren? Vom Kaufvertrag zurück treten (mittels Anwalt) oder der Werke noch eine vierte und letzte Chance geben?
Ich meine, ich war jetzt schon dreimal da. Habe teilweise meine Überstunden benutzt für die Termine. Trotz der tollen Leihwagen die ich fahren durfte (330d gt mit 7 km auf der Uhr, 420d...) habe ich keine Lust meine Freizeit bei BMW zu verbringen. Jedes Mal vor der Arbeit hinbringen nach der Arbeit abholen.
Nachdem ich mich gestern morgen dort direkt bei meinem Verkäufer gemeldet hatte, sicherte man mir zu mich noch am selben Tag anzurufen. Ist natürlich auch nicht passiert. Der Anruf kam heute kurz nach drei.
Service nenne ich anders.
Ich möchte trotzdem weiterhin BMW und nicht die Marke wechseln. Vielleicht ja nur einen anderen 1er.
Wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Rechtsschutzversicherung ist gut. Hab ich auch. Wird aber bisher nicht gebraucht. Wie mit der Feuerversicherung - man muß sie haben, aber hoffentlich brennt's nie!
Solltest Du auch nicht. Deine Freizeit zählt vor Gericht sowieso nicht.
Laß die Werkstatt machen. Es wundert mich, daß Du ein tolles Ersatzfahrzeug bekommst. Ist nicht so ganz selbstverständlich.
Und das mit dem späten Anruf: lerne, zu vergeben!
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11 Antworten
Rechtsschutzversicherung ist gut. Hab ich auch. Wird aber bisher nicht gebraucht. Wie mit der Feuerversicherung - man muß sie haben, aber hoffentlich brennt's nie!
Solltest Du auch nicht. Deine Freizeit zählt vor Gericht sowieso nicht.
Laß die Werkstatt machen. Es wundert mich, daß Du ein tolles Ersatzfahrzeug bekommst. Ist nicht so ganz selbstverständlich.
Und das mit dem späten Anruf: lerne, zu vergeben!
Das kenne ich. Hat meiner auch. Ich fahre schon knapp zwei Jahre damit rum, habe es aber noch nicht wirklich beanstandet, da es nur gelegentlich auftritt. Seit es kälter geworden ist, klappert es allerdings häufiger, denke ich. Werde es im Frühjahr mal ansprechen.
Kleiner Tipp am Rande: Bei manchen Betroffenen hat das Einfetten/Schmieren des Heckklappenschlosses geholfen. Du bist nämlich kein Einzelfall.
Zitat:
@klimaxx schrieb am 24. November 2015 um 16:14:16 Uhr:
Eckdaten:
-118i 170 PS MKB BLI BJ 11/2014 F20
-knapp 28 tkm auf der Uhr
Ich habe das Fahrzeug im September bei einer BMW Niederlassung im Ruhrgebiet aus der Dienstwagentauschaktion gekauft.
Wagen ist laut BMW unfallfrei. Es wurde aber die vordere Stoßstange komplett getauscht (Wert 650€ - steht auch so im Kaufvertrag)
Nun das eigentliche Problem:
Es ist ein Klappern von der Heckklappe zu hören. Diese schlägt wohl bei Unebenheiten iwo gegen.
Laut dem Servicebetreuer hat er die Ursache "Heckklappenschloss" nach einer Testfahrt gesichtet.
Es gab folgende Reparaturversuche
-05.10 - Einstellen des Heckklappenschlosses
-14.10 - erneutes Einstellen des Heckklappenschlosses
-20.11 - Tausch des Heckklappenschlosses
Wie würdet ihr mit der Sache verfahren? Vom Kaufvertrag zurück treten (mittels Anwalt) oder der Werke noch eine vierte und letzte Chance geben?
Ich meine, ich war jetzt schon dreimal da. Habe teilweise meine Überstunden benutzt für die Termine. Trotz der tollen Leihwagen die ich fahren durfte (330d gt mit 7 km auf der Uhr, 420d...) habe ich keine Lust meine Freizeit bei BMW zu verbringen. Jedes Mal vor der Arbeit hinbringen nach der Arbeit abholen.
Nachdem ich mich gestern morgen dort direkt bei meinem Verkäufer gemeldet hatte, sicherte man mir zu mich noch am selben Tag anzurufen. Ist natürlich auch nicht passiert. Der Anruf kam heute kurz nach drei.
Service nenne ich anders.
Ich möchte trotzdem weiterhin BMW und nicht die Marke wechseln. Vielleicht ja nur einen anderen 1er.
Wie seht ihr das?
Rücktritt ? Spontan würde ich sagen: Schwierig wegen Geringfügigkeit des Mangels (es sei denn, penetrantes Dauerklappern, müsste man sich anhören).
Lass Dich mal vom Anwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) oder als ADAC Mitglied beim ADAC Vertragsanwalt beraten. Dann hat das Hand und Fuß.
Gruss Matthias
der rechtsgeber geht mittlerweile nicht mehr von der art des mangels aus sondern von den reparaturversuchen;-) daher ist das egal...
bmw kann ja selber drauf kommen da fett dran zu machen!
bin bei der provinzial rechtsschutz versichert. das läuft soweit schon.
es ist ein penetrantes dauerklappern bei den straßen dortmunds;-)
Nun ich denke dein Anwalt wird dir eher zu ner Minderung raten. Die dürftest ja noch in der Garantie ein. Ist die Heckklappe denn mal justiert worden? Eventuell sitzt diese nicht richtig und klappert daher.
laut dem meister ist es ja das heckklappenschloss. der ist der fachmann ;-)
keine ahnung ob die die heckklappe mal justiert haben oder nicht
ausserdem müssten die das ja auch sehen und bei einer evtl probefahrt mal bemerken;-) ob sie eine probefahrt gemacht haben kann ich nicht sagen.
aber ich merke ihr würdet der werke nochmal ne vierte chance geben.
Zitat:
@klimaxx schrieb am 24. November 2015 um 20:56:37 Uhr:
laut dem meister ist es ja das heckklappenschloss. der ist der fachmann ;-)
keine ahnung ob die die heckklappe mal justiert haben oder nicht
ausserdem müssten die das ja auch sehen und bei einer evtl probefahrt mal bemerken;-) ob sie eine probefahrt gemacht haben kann ich nicht sagen.
aber ich merke ihr würdet der werke nochmal ne vierte chance geben.
Hallo,
meiner Meinung nach macht es mehr Sinn wenn du deine Energie in die Problemermittlung und Lösungsfindung steckst, als in einen Rechtsstreit. Es ist durchaus hilfreich, wenn man der Werkstatt konkret sagen kann, wo ein Geräusch auftritt. Man kann natürlich auch auf die ausreichende Anzahl von Nachbesserungsversuchen warten ....
Auch wenn es der Job der Werkstatt ist, ein Problem zu finden und eine Reparatur durchzuführen, sollte man vielleicht den Versuch unternehmen sich an der Lösung zu beteiligen. Man könnte ja mal eine Probefahrt mit dem zuständigen MA vor und nach der Reparatur durchführen....
VG
die probefahrt erfolgte ja beim ersten rep versuch mit einem meister;-) der stellte dann fest - heckklappenschloss.
sorry aber ich sehe es nicht als meine aufgabe an der werkstatt bei der lösung zu helfen. zumindestens nicht mehr als ich schon getan habe. nämlich probefahrt durchgeführt, fehlerbeschreibung angegeben und zwar ziemlich genau ;-) was soll ich denn noch machen?
aber wer liest ist im vorteil...wie gesagt ich habe der werke beim ersten mal und bei der testfahrt schon gesagt wo das geräusch herkommt und der meister hat seine diagnose gestellt....
Zitat:
@klimaxx schrieb am 24. November 2015 um 21:16:15 Uhr:
die probefahrt erfolgte ja beim ersten rep versuch mit einem meister;-) der stellte dann fest - heckklappenschloss.
sorry aber ich sehe es nicht als meine aufgabe an der werkstatt bei der lösung zu helfen. zumindestens nicht mehr als ich schon getan habe. nämlich probefahrt durchgeführt, fehlerbeschreibung angegeben und zwar ziemlich genau ;-) was soll ich denn noch machen?
aber wer liest ist im vorteil...wie gesagt ich habe der werke beim ersten mal und bei der testfahrt schon gesagt wo das geräusch herkommt und der meister hat seine diagnose gestellt....
Du hast keine Ahnung was gemacht wurde (Heckklappe justiert ja/nein?) und auch keine Ahnung ob eine Probefahrt durchgeführt wurde... Auch wenn das Ergebnis aktuell nicht akzeptabel ist, sollte im ersten Schritt eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden (schriftlich) ...
Auch handelt es sich wohl um einen unerheblichen Mangel ...
VG
Zitat:
@klimaxx schrieb am 24. November 2015 um 16:14:16 Uhr:
Die Werkstatt hat mir natürlich jetzt einen vierten Termin angeboten. Wagen soll nun zwei Tage dort bleiben und erst zum Karosseriemeister und nach Fertigstellung eine Probefahrt mit dem Servicebetreuer ob das Problem gelöst ist.
Das klingt doch nach einem guten Angebot. Nicht ärgern.. machen lassen.
Drauf bestehn und nicht mitnehmen, wenns wieder so ist. Am besten NACH der Instandsetzung den Meister ne gute Strecke mitnehmen zur Probefahrt.