1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Vom Verkaufsvertrag zurücktreten

Vom Verkaufsvertrag zurücktreten

Themenstarteram 27. September 2019 um 18:28

Hallo Leute,

ich hoffe Ihr könnt uns helfen:

- Mein Schwager wollte seinen Wagen verkaufen, natürlich über mobile.de (ca. 10K€)

- Nach 1 Minute hat sich jemand gemeldet und wollte das Auto nächste Woche mitnehmen

- Hat nach ein paar Minuten eine Email zugeschickt, mit einigen Eckparametern

- Der Schwager schreibt zurück, dass alles ok sei und das Auto zu diesen Konditionen abgeholt werden kann.

Nun haben wir den Typen im Internet gefunden und festgestellt, dass es anscheinend ein Betrüger ist. Er kommt zu Leuten und versucht mit allen möglichen Methoden den Preis zu drücken. Auf so etwas hat man natürlich nicht wirklich Lust.

Können wir jetzt von dieser Email(Kaufvertrag?) zurücktreten?

Danke für Eure Mühe!

Liebe Grüße

Alexander

Beste Antwort im Thema

Moin,

Das ist gar nicht so einfach, wie du es darstellst. Zum einen ist es wichtig, die genaue Antwort des Verkäufers an den möglichen Käufer zu kennen. Und dazu kommt - auch als Verkäufer muss man Unterlagen, die man ausfüllt und ggf. Unterzeichnet ausreichend prüfen. Sich darauf zu verlassen, der Käufer macht alles richtig und ich hab noch die Anzeige (die ja auch beliebig manipulierbar ist) kann und wird ins Auge gehen. Für Verträge sind beide Seiten gleich verantwortlich, soweit gewisse Punkte nicht die Fachkompetenzen einer Seite deutlich überschreiten.

Der Pluspunkt ist - diese Klientel arbeitet quasi ausschließlich mit Einschüchterung - wirklich Klagen wird sie mutmaßlich nicht. Vor zwei Hintergründen - erstens würde sie sich outen und ihr "Geschäftsmodell" verfolgbar machen und zum anderen sind aus den meisten der gemachten "Veränderungen" die erwachsenen Ansprüche längst nicht so groß wie die gerne hätten und ein höherer Schaden müsste sehr genau belegt werden, was quasi unmöglich ist.

LG Kester

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten

Hallo, darf ich fragen wie der Käufer heißt

Wir haben das gleiche Problem

Der Käufer hat bei uns auf seinen Vertrag bestanden.

Sind jetzt beim Rechtsanwalt deswegen.

Themenstarteram 27. September 2019 um 18:52

Ich darf das hier nicht posten und denke, dass es eine sehr verbreitete Masche ist. Nur die ersten Buchstaben vom Vornahmen und dem NAchnamen: N** S**

Wo ist denn das Problem? Wenn in der Mail von dem Typen die Konditionen richtig genannt und bestätigt wurden, ist zunächst mal ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Wenn er kommt, zwingt euch doch niemand, von diesen ursprünglichen Konditionen abzuweichen. Vereinbarter Kaufpreis in bar gegen abgemeldetes Auto. Holt euch zwei/drei kräftige Nachbarn dazu, damit für das Gespräch ausreichend Zeugen vorhanden sind.

Beliebte Masche ist übrigens, in der Anfangsmail irgendwo versteckt einen deutlich niedrigeren Kaufpreis zu nennen und sich das dann bestätigen zu lassen. Also aufgepasst.

Eben, ein geschlossener Vertrag bindet beide Seiten und Nachverhandlungen sind unnötig.

Stur beim Preis bleiben und bestenfalls anbieten das er hier und jetzt schriftlich vom Vertrag zurücktreten kann oder das Geld auf den Tisch legen und schnellstens wieder verschwinden.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 27. September 2019 um 23:37:40 Uhr:

...ein geschlossener Vertrag bindet beide Seiten und Nachverhandlungen sind unnötig...das er hier und jetzt schriftlich vom Vertrag zurücktreten kann oder das Geld auf den Tisch legen und schnellstens wieder verschwinden.

Die Jungs sind nicht annähernd so dumm wie du dir gerade vorstellst. Wenn in dem "Vertrag" eine Eigenschaft als zugesichert aufgenommen ist und diese tatsächlich fehlt, guckt der Verkäufer ziemlich dumm aus der sprichwörtlichen Wäsche...und genau Das ist das "Geschäftsmodell" dieser Leute...ich würde erstmal hergehen und eingehend prüfen, was da per Mail als "OK" abgesegnet wurde...

Da wären z.B. möglich:

Falsche Farbe angegeben, Anzahl Halter, Baujahr statt erstzulassung, kw statt ps, 3- statt 5-türer, ...

Oder es wird angeblich die lackdicke gemessen und dir ein verschwiegener unfallschaden unterstellt.

Das wird alles genutzt um vor Ort druck aufzubauen und den Preis zu reduzierten.

Überprüfe den Vertrag ganz genau auf Fehler.

Bei der geringsten Unstimmigkeit sofort zurücktreten - gerne auch mit Verweis auf versuchten Betrug o.ä.

 

Habe hier schon oft gelesen, dass sich Verkäufer unter Druck setzen ließen und das Auto dann für viel weniger abgegeben haben.

Ich habe hier aber noch nie gelesen dass ein Verkäufer von den feinen Herren erfolgreich verklagt wurde, weil er auf nicht auf diese Masche eingegangen ist und/oder das Fahrzeug gar nicht verkauft hat.

Moin,

Das entscheidende ist, das der Vertrag das Auto korrekt wiedergibt d.h. alles stimmt. Dann kannst du auf Erfüllung pochen. Wurde etwas falsches bestätigt wird die Sache schwerer. Aber zurücktreten ohne besonderen Grund ist doch ziemlich problematisch.

LG Kester

Themenstarteram 28. September 2019 um 8:26

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und Eure Unterstützung!

So wie ich das sehe, könnte man immer etwas finden, was einem nicht passt...

Zum Beispiel die Farbe ist nicht eindeutig als schwarz oder braun zuordenbar, vielleicht werden die üblichen Gebrauchsspuren als unüblich bemängelt, etc...

Es sind nicht viele Angaben in der Email, daher frage ich mich auch, was ist mit den Sachen, die dort nicht explizit benannt wurden, zum Beispiel, dass das Auto früher ein Reimport war...

Könnte man vom Vertrag zurücktreten, oder den Vertrag widerrufen und wenn ja, dann wie?

Einfach so, also ohne eine rechtlich sichere Begründung, kannst du nicht zurücktreten bzw. widerrufen. Da wärst du u.U. Drohungen und Schadensersatzforderungen ausgesetzt.

 

Wobei ich allerdings glaube, dass es mit solchen Zeitgenossen trotzdem nicht zu einem Prozess kommt.

Deren Taktik ist überrumpeln, einschüchtern, drohen - aber nicht erfolgreich verklagen.

Einfach abwarten und nicht runterhandeln lassen!

Verstehe das Problem nicht, ein gewisser Verhandlungsspielraum ist ok und oft auch fair.

Wenn er bei der Abholung nicht euren Preis zahlen möchte schickt ihn wieder weg;)

Dennoch sollte man trotzdem im Vorfeld den Vertrag auf Richtigkeit und Belegbarkeit überprüfen und bei Abweichungen bzw. Fehlern direkt reagieren.

Nicht, dass man später doch vor Ort unter dem Druck einknickt.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 28. September 2019 um 14:43:37 Uhr:

Dennoch sollte man trotzdem im Vorfeld den Vertrag auf Richtigkeit und Belegbarkeit überprüfen und bei Abweichungen bzw. Fehlern direkt reagieren.

Nicht, dass man später doch vor Ort unter dem Druck einknickt.

Das ist natürlich richtig.

Also Vertrag nochmal lesen und standhaft bleiben.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 28. September 2019 um 09:02:34 Uhr:

Moin,

Das entscheidende ist, das der Vertrag das Auto korrekt wiedergibt d.h. alles stimmt. Dann kannst du auf Erfüllung pochen. Wurde etwas falsches bestätigt wird die Sache schwerer. Aber zurücktreten ohne besonderen Grund ist doch ziemlich problematisch.

LG Kester

Wenn die Fehler vom Käufer in den Vertrag geschrieben wurden dürfte man sich relativ sicher fühlen können, man sollte nur die Angebotsseite ausdrucken um Sie im Zweifel vorlegen zu können.

Aber diese Masche funktioniert nur weil die Verkaüfer nicht auf die Erfüllung des Vertrags pochen sondern sich einschüchtern lassen.

Wer Blind Autos übers Netz kauft muss mit Mängeln rechnen die nicht in der Anzeige stehen, vor Allem bei älteren Autos.

Warum seriöse Händler wohl erst über den Preis reden wenn Sie ein Auto angeschaut haben?

Moin,

Das ist gar nicht so einfach, wie du es darstellst. Zum einen ist es wichtig, die genaue Antwort des Verkäufers an den möglichen Käufer zu kennen. Und dazu kommt - auch als Verkäufer muss man Unterlagen, die man ausfüllt und ggf. Unterzeichnet ausreichend prüfen. Sich darauf zu verlassen, der Käufer macht alles richtig und ich hab noch die Anzeige (die ja auch beliebig manipulierbar ist) kann und wird ins Auge gehen. Für Verträge sind beide Seiten gleich verantwortlich, soweit gewisse Punkte nicht die Fachkompetenzen einer Seite deutlich überschreiten.

Der Pluspunkt ist - diese Klientel arbeitet quasi ausschließlich mit Einschüchterung - wirklich Klagen wird sie mutmaßlich nicht. Vor zwei Hintergründen - erstens würde sie sich outen und ihr "Geschäftsmodell" verfolgbar machen und zum anderen sind aus den meisten der gemachten "Veränderungen" die erwachsenen Ansprüche längst nicht so groß wie die gerne hätten und ein höherer Schaden müsste sehr genau belegt werden, was quasi unmöglich ist.

LG Kester

Deine Antwort
Ähnliche Themen