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Von Unfallgegner nur Name und Adresse. Was nun?

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 10. April 2012 um 9:57

Ich fahre seit fast 12 Jahren unfallfrei, was eine kleine Entschuldigung dafür sein sollte, dass ich so nen Blödsinn gemacht habe ;)

Am Ostersamstag fuhr mein Freund mit meinem Auto aus einem Parkhaus. Ich war Beifahrerin. Das Parkhaus ist relativ klein.

Unser Vordermann war gut 2 m vor uns und hatte wohl nicht ordentlich eingeschlagen und die Kurve nicht bekommen. Er hielt also an, fuhr rückwärts und voll auf mein stehendes Auto drauf.

Ich war ehrlich gesagt völlig überfordert was zu tun ist.

Weil wir den gesamten Weg blockierten, fuhren wir beide aus dem Parkhaus raus.

Dann wurden nur noch Name, Adresse und Telefonnummer ausgetauscht, sonst nichts. Das Nummernschild hatte ich mir sogar aufgeschrieben, allerdings diesen Zettel dann meinem Freund gegeben zum Aufbewahren. Der dachte aber, dass da sein Schmierblatt sei auf dem er dem Unfallgegner unsere Adresse notieren kann.

Das Nummernschild weiß ich nun nicht mehr (und der Unfallgegner weiß jetzt blöderweise auch, dass ich ihm den Zettel mit der Notiz seines Nummernschildes gegeben habe).

Ich habe nun schon bei der Polizei angerufen, aber da bekomme ich das Nummernschild nicht raus. Ich bin zwei Mal um sein Haus rumgefahren, aber anscheinend habe ich das Glück nicht, dass sein Auto direkt vor seiner Tür steht.

Und ohne Nummernschild bekomme ich die Versicherung des Herrn nicht raus.

Seit drei Tage reagiert der Unfallgegner nicht auf meine Anrufe. Ich habe es mehrmals versucht und ihm auf die Mailbox gequatscht. Es war zwar Ostern, aber da kann man sich trotzdem mal melden.

Meine Werkstatt hat alle Hände voll zu tun und weiß nicht, ob sie mich heute noch drannehmen können, um einen Blick auf mein Auto zu werfen. Bevor ich aber die Versicherungsdaten meines Gegners nicht habe, kann ich da auch keine Reparatur machen lassen, oder?

Ich hab jetzt mehrere Fragen:

1) Der andere Wagen fuhr mit Schrittgeschwindigkeit auf mein stehendes Auto. Ist da jetzt mehr als eine Beule zu erwarten? Ist es sinnvoll mit dem Auto jetzt noch zu fahren oder sollte man das lassen?

2) Was mache ich, wenn der Herr sich nicht mehr meldet?

3) Was mache ich, wenn er es seiner Versicherung nicht melden möchte? Ich möchte das Geld nicht vorstrecken müssen.

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe.

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30 Antworten

Hast Du es schon über den Zentralruf der Autoversicherer versucht?

Themenstarteram 10. April 2012 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von MUC6666

Hast Du es schon über den Zentralruf der Autoversicherer versucht?

Ja. Die brauchen das Nummernschild und das habe ich nicht.

zu 1): wenn er dich nicht an Rad/Reifen erwischt hat, wird nicht viel beschädigt sein, wobei auch diese Aussage "relativ" ist

zu 2): würde ich die Sache dann zur Anzeige bringen, wobei ich ihm ehrlich gesagt schon noch etwas Zeit geben würde. Die Schadensschilderung deutet auf einen Bagatellschaden hin, womit sich "normalerweise" keine Juristen mit herumschlagen sollten.

zu 3.): wenn der Schaden nur gering ist, ist es meist günstiger den Schaden selbst zu zahlen, je nach Selbstbeteiligung.

Themenstarteram 10. April 2012 um 10:40

Zitat:

Original geschrieben von e46alex

zu 1): wenn er dich nicht an Rad/Reifen erwischt hat, wird nicht viel beschädigt sein, wobei auch diese Aussage "relativ" ist

zu 2): würde ich die Sache dann zur Anzeige bringen, wobei ich ihm ehrlich gesagt schon noch etwas Zeit geben würde. Die Schadensschilderung deutet auf einen Bagatellschaden hin, womit sich "normalerweise" keine Juristen mit herumschlagen sollten.

zu 3.): wenn der Schaden nur gering ist, ist es meist günstiger den Schaden selbst zu zahlen, je nach Selbstbeteiligung.

Danke schonmal.

zu 3): ich glaube auch, dass ihm das ohne die Versicherung zu involvieren recht wäre. Er hat am Unfalltag auch sowas schon angedeutet.

Doch wie läuft das in der Praxis? Ich müsste die Rechnung dann ja vorstrecken und mich auf sein Wort verlassen, dass er sie zahlt. Das will ich aber ungern. Gibts da "sichere" Möglichkeiten das ohne Versicherung zu lösen.

So wie er sich jetzt verhält, traue ich ihm nicht.

am 10. April 2012 um 10:46

Naja es kommt auch immer darauf an welches Auto man fährt, so ne Stoßstange neu, lakieren und Türen + Motorhaube beilakieren kann dann schon wieder ganz schon ins Geld gehen, kommt hald immer darauf an wo die Kratzer/Beulen sind.

Fahrtauglich sollte das Auto bei der Geschwindigkeit aber wohl sein, einzig wenn der Kühler irgendwie getroffen wäre, ist ein Weiterfahren bedenklich aber klingt eher nicht so.

Darum würd ich mir jetzt mal keine große Sorgen machen, da du seinen Namen und seine Telefonnummer hast, der Schaden nicht so wild ist musst du jetzt nicht sofort zur Reparatur (auch wenn man sein Schatzi gern wieder heile hätte)

Gib ihm noch ne Woche Zeit, dann fahr vielleicht nochmal bei Ihm vorbei und Leute vielleicht. Sollte auch das nix bringen geh einfach zur Polizei. Denn dann kommen wir schon in den Bereich von Fahrerflucht, Unterschlagung oder sowas.

gruß

am 10. April 2012 um 10:49

Selbst zahlen??

Natürlich nicht, denn es würde nicht die eigene Versicherung entlastet, sondern die des Unfallgegners. Das wäre nicht intelligent.

Da der Fehler nun passiert ist und er nicht antwortet, hilft nur, das Ganze schriftlich zu erledigen. Einen Einschreibebrief (mit Zeugen) an ihn versenden und ihn freundlich für den Unfall auf eine Kostenübernahme durch seine Versicherung, ihre Nennung und Nennung des Kennzeichens des von ihm genutzten Fahrzeuges bitten. Angemessene Frist setzen (zwei bis drei Wochen). Eigene Erreichbarkeit und eigenes Kennzeichen (nochmal) benennen.

Vorher zur Fachwerkstatt des eigenen Vertrauens fahren und den Schaden im Rahmen eines (kostenlosen!) schriftlichen Kostenvoranschlages beziffern lassen. Kopie davon kann dann gleich mit in den Brief, denn der Verursacher ist eigentlich in der Pflicht, den Schaden an Ihrem Auto an seine Versicherung zu melden.

Es können Schäden an der Aufhängung des Stoßfängers entstanden sein oder Schäden, die man als Laie nicht erkennen kann. Da können schonmal 1000 Euro weg sein, obwohl man denkt, alles sieht noch gut aus.

Wenn er es seiner Versicherung nicht melden will, dann tragen Sie ein gewisses Risiko, denn selbst wenn er sich verpflichtet, selbst zu zahlen (also ohne seine Versicherung einzuschalten), können Sie Pech haben, Ihren Anspruch durchzusetzen, wenn er nachher tatsächlich nicht zahlen kann. Vielleicht war es sogar ein Firmen-/Dienstwagen, was dann auch ein Problem für Sie werden könnte.

Ich würde es entweder so machen, dass er Ihnen die Summe, die im Kostenvoranschlag angegeben wird, in bar gibt, bevor Sie anfangen, reparieren zu lassen,

ODER

Sie selbst melden es seiner Versicherung, wenn Sie dann das Kennzeichen haben und setzen sich mit dieser auf Basis des Kostenvoranschlages der Fachwerkstatt auseinander. Meldet er sich nicht, gehen Sie zur Polizei und tragen den Sachverhalt vor. Die können dann eine Halterabfrage machen (...).

Oder Sie wenden sich an Ihre Versicherung mit der Bitte um Hilfe, da der Zentralruf der Versicherer nur über Kennzeichen tätig wird. Das dürfte Sie nichts kosten und die Ihre Prozente nicht belasten.

Das sollten Sie tun, bevor Sie reparieren lassen, damit Sie nachher nicht doch auf den Kosten sitzen bleiben oder langwierig prozessieren müssen.

 

Bei dieser Art von Unfall ist es eigentlich immer ratsam, die Polizei hinzuzuziehen, da der Verursacher natürlich auch im Nachhinein sagen KÖNNTE, dass der hintere Wagen ihm aufgefahren sei... - damit würden sich die Ansprüche umkehren oder ein längerer Streit folgen. Aber das hilft Ihnen natürlich jetzt nicht mehr.

...also ich kenne das nur bei z. B. Glasschäden am Auto, da kann man die Reparatur dann an direkt an die Versicherung abtreten, dann rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab und man zahlt nur noch seine Selbstbeteiligung.

Ob das in diesem Fall auch geht, das dein Unfallgegner als Auftraggeber in der Werkstatt fungiert, weiß ich nicht.

Zitat:

 

Bei dieser Art von Unfall ist es eigentlich immer ratsam, die Polizei hinzuzuziehen, da der Verursacher natürlich auch im Nachhinein sagen KÖNNTE, das der hintere Wagen ihm aufgefahren sei... - damit würden sich die Ansprüche umkehren oder ein längerer Streit folgen.

...meines Wissens kommen die Jungs nur bei Personenschäden oder wenn durch den Unfall der Verkehr erheblich behindert wird. Die haben andere Sachen zu erledigen, als sich mit solchem "Mist" zu beschäftigen. Und natürlich ist es ärgerlich und mit Zeitaufwand verbunden.

am 10. April 2012 um 11:08

Das kommt auf das Bundesland an. Zwei Extrembeispiele: Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern nimmt alle Unfälle sehr gut auf (hilft später sehr!), während es in NRW zum Beispiel nur einen läppischen Durchschlag eines Dokumentes gibt.

Themenstarteram 10. April 2012 um 11:09

Da wir zu Zweit waren und er alleine und sofort alles zugab, dachten wir auch, dass die Polizei da gar nicht kommen würde, da ja eigentlich alles geklärt ist.

Die Werkstatt sagte mir, dass sie unbedingt die Versicherungsdaten des Unfallverursachers braucht. Wenn ich die nicht habe, muss ich auch für den Kostenvoranschlag einen Betrag zahlen, den ich später zwar erstattet bekomme, aber auch das möchte ich eigentlich nicht.

Danke für die Hilfe!

Ich habe ihm heute noch einmal auf den AB gesprochen und muss jetzt wohl erstmal geduldig sein. Auch wenns schwer fällt :(

am 10. April 2012 um 11:16

Auf den AB zu sprechen ist später schwer nachweisbar. Ich würde in jedem Fall einen freundlichen aber bestimmten Einschreibebrief (...) versenden. Auch ist die Aussage Ihres Lebensgefährten weniger "wert" als die eines Unbeteiligten, da man davon ausgeht, dass er Ihnen nahe steht und daher auch in jedem Fall für Sie aussagen könnte.

Oder hilft Ihnen vielleicht Ihre Versicherung, sein Kennzeichen zu ermitteln??

Oder gibt es eine Aufzeichnung in der Tiefgarage (Video)?? Dann besorgen Sie sich diese umgehend, bevor die Aufzeichnung überspeichert wird.

Was ist denn das für eine Werkstatt? Ein Freundlicher von BMW? Hm.

Sie können doch statt des Kennzeichens den Namen des Verursachers angeben und dann einen kostenlosen Kostenvoranschlag erbitten. Die wollen doch dann Ihre Reparatur erledigen, oder nicht? Dann sollen sie sich auch bewegen...

Viel Erfolg.

Themenstarteram 10. April 2012 um 11:25

Zitat:

Original geschrieben von riechsalz

Auf den AB zu sprechen ist später schwer nachweisbar. Ich würde in jedem Fall einen freundlichen aber bestimmten Einschreibebrief (...) versenden. Auch ist die Aussage Ihres Lebensgefährten weniger "wert" als die eines Unbeteiligten, da man davon ausgeht, dass er Ihnen nahe steht und daher auch in jedem Fall für Sie aussagen könnte.

Oder hilft Ihnen vielleicht Ihre Versicherung, sein Kennzeichen zu ermitteln??

Oder gibt es eine Aufzeichnung in der Tiefgarage (Video)?? Dann besorgen Sie sich diese umgehend, bevor die Aufzeichnung überspeichert wird.

Was ist denn das für eine Werkstatt? Ein Freundlicher von BMW? Hm.

Sie können doch statt des Kennzeichens den Namen des Verursachers angeben und dann einen kostenlosen Kostenvoranschlag erbitten. Die wollen doch dann Ihre Reparatur erledigen, oder nicht? Dann sollen sie sich auch bewegen...

Viel Erfolg.

Wir sind so verblieben, dass ich ihn anrufe, wenn ich was von der Werksatt weiß. Da heute ja der erste Arbeitstag nach dem Unfall ist, denke ich, dass man ihm da jetzt noch einen oder zwei Tage Zeit lassen müsste, bevor ich ihm das nochmals schriftlich mitteile.

Weitere Zeugen gibt es leider nicht, aber auch wenn es sich hier um meinen Freund handelt, sind wir doch nicht verwandt und im Grunde könnte es ja auch nur ein flüchtiger Bekannter sein. Dass man dann gleich davon ausgeht, dass dessen Aussage nicht viel zählt, glaube ich nicht.

So stehts doch zumindest 1,5 gegen den Unfallverurscher, oder nicht? ;)

Und ja, ich war bei einer BMW Werkstatt. Die würden mir auch einen Kostenvoranschlag machen, aber auch da müsste ich einen Betrag anzahlen. Mir wurde von Seiten der Werkstatt dringend geraten zu warten bis ich die Versicherungsdaten habe.

Zitat:

Original geschrieben von Unrockstar

Wenn ich die nicht habe, muss ich auch für den Kostenvoranschlag einen Betrag zahlen, den ich später zwar erstattet bekomme,

den bekommst du nur erstattet, wenn du auch tatsächlich reparieren lässt...

Themenstarteram 10. April 2012 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Unrockstar

Wenn ich die nicht habe, muss ich auch für den Kostenvoranschlag einen Betrag zahlen, den ich später zwar erstattet bekomme,

den bekommst du nur erstattet, wenn du auch tatsächlich reparieren lässt...

Eben.

Und deshalb sträube ich mich noch davor.

Ich war übrigens gerade auf der Polizei, die mir nochmals bestätigen, dass ich gegen ihn im Grunde völlig machtlos bin und nur hoffen kann, dass er einsichtig ist und sich bei mir meldet. Man kann der Polizei da nichts melden, weil er keine Straftat begangen hat.

Das Kennzeichen konnte auch nicht ermittelt werden, auf ihn ist nur ein Roller angemeldet. Es war also nicht mal sein Auto.

Im schlimmsten Falle müsste man das gerichtlich klären und ich hab keine Rechtschutzversicherung.

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