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Von Versicherung empfohlene Werkstatt nehmen?

Themenstarteram 28. Januar 2006 um 18:55

Hallo,

in meinen geparkten 6 Monaten alten Golf V ist gestern jemand in die Fahrerseite gefahren und hat sich dann davon gemacht. Sieht also so aus, als wenn ich auf dem "Vandalismus" sitzen bleiben würde und das über die Vollkasko abwickeln muss.

Die Versicherung (HUK24) hat mir angeboten, dass, wenn ich eine von ihren Partner Werkstätten wählen würde (davon gibts wohl 2 in meiner Stadt), dann würde der Wagen abgeholt werden und für die Zeit der Reparatur würde ich auch einen Ersatzwagen bekommen.

Klingt natürlich verlockend, denn bei einer anderen Werkstatt würde wahrscheinlich nur der Schaden repariert werden und einen Ersatzwagen müsste ich selber zahlen.

Weiß jemand, ob man auf so ein Angebot eingehen sollte? Oder schauen, die dann nicht so genau hin und falls eine tragende Säule beschädigt sein sollte, erfahre ich dann nichts davon.

Oder sollte ich auf jeden Fall in eine VW Vertragswerkstatt?

Danke und Grüße,

Rudolf

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15 Antworten

Kommt ja wohl auf die Qualität der Werkstatt an, oder?

Und die kann hier keiner beurteilen.

Ich kann Dir das nur Empfehlen den , Du hast dort die längere Gewährleistung auf die Arbeit als beim deinem Vertragpartner .

Du bekommst dein Fahrzeug sauber innen und aussen zurück , die Werkstatt tritt für die ausgeführten Arbeiten in die Herstellergarantie ein , und zu guter letzt geht Du in einen Fachbetrieb der Karosserie und Lackiererungen macht ,

und zu guter letzt die Frage wie gross ist der VW Händler hat der einen Karosserieabteilung mit Meister und eine eigene Lackiererei vielleicht auch mit Meister , oder nimmt der VW-Händler nur das Auto an und fährt das vielleicht in die gleiche Werkstatt die Dir die Versicherung empfohlen hat .Noch die Werkstatt wird ein Teufel tuen bei deinen Auto zupfuschen , den es geht auch um Ihren Betrieb Auslastung etc. ,

und gerade die HUK24 ist bei solchen Dingen sehr Empfindlich .

Bevor irgendwelche dumme Kommentare kommen , Ich bin Vertragspartner von vielen Versicherungen für diese Art der Schadenssteuerung .

 

mfg

rainer

Zitat:

Original geschrieben von harley_rasa

Bevor irgendwelche dumme Kommentare kommen , Ich bin Vertragspartner von vielen Versicherungen für diese Art der Schadenssteuerung .

Hier ist der erste schlaue Kommentar:

Schadenssteuerung - das Wort sagt ganz deutlich worum es geht. :D

Ich gehe bei jeder Werkstatt davon aus, das ich ein sauberes und fachgerecht repariertes Fahrzeug zurück bekomme.

Wenn es eine Werkstatt meines Vertrauens gibt, so würde ich keinen Grund sehen diese zu wechseln.

Ansonsten kann man sich über die Qualität des angebotenen Betriebes informieren. Stimmt die, so kann man das Angebot annehmen.

So denken vernünftige Menschen.

Madcruiser ,

ich habe niemanden irgendwelchen Pfusch unterstellt , deswegen verstehe ich auch nicht dein Angriff !!

Aber was soll's , dazu ist der Tag zuschön .

gruss rainer

Dann nehme ich das so hin und streiche den betreffenden Satz. ;)

Wie schon geschrieben, die Qualität sollte bei der Werkstattauswahl entscheidend sein.

Persönlich habe ich sehr gute Erfahrungen mit einer Freien Werkstatt mit Autolackierbetrieb gemacht. Wie @harley_rasa richtig feststellt, ist die Qualitätsabsicherung sogar besser als in einer Vertragswerkstatt. Nicht ohne Grund suggerieren Vertragswerkstätten bei Freien Werkstätten gerne negative Ergebnisse.

Es ist wirklich kein Einzelfall, dass ein Vertragshändler den unfallbeschädigten Wagen seines Kunden unrepariert von einem Karosseriebetrieb mit Autolackierei hin und zurück zu Lasten seines Auftragnehmers verbringen lässt. Die Verbringungskosten erscheinen rein zufällig trotzdem auf der Rechnung. Der Unfallersatzwagen den der Kunde beim Vertragshändler, großzügig wie man ist, kostenlos in Empfang nehmen durfte, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Vorführwagen (später wird dann dem Käufer dieses „Mietwagen“ gesagt, den hat nur die Chefin oder ähnlich gefahren) der noch nicht einmal risikogerecht als Selbstfahrvermietfahrzeug versichert ist. Völlig irrtümlich, versteht sich, wird dann beim Haftpflichtschaden der gegnerischen Versicherung dieses Fahrzeug als Mietwagen mit Unfallersatztarif in Rechnung gestellt.

Die tatsächliche Qualität ist immer eine Einzelfallprüfung.

Rein rechtlich stellt sich die Frage:

Welche Ansprüche habe ich gegen die Werkstatt?

Immerhin bin ich in einer solchen Konstellation nicht Auftraggeber und Vertragspartner.

Damit habe ich auch keine Klagebefugnis gegen die Werkstatt!

Mein Partner ist die gegnerische Versicherung und die haftet nicht wie eine Werkstatt.

Die haftet nur für die ordentliche Auswahl und das ist rechtlich gesehen wesentlich weniger.

Wenn es also schief läuft, dann gibt es hier tendenziell noch schwierigere Probleme als ohnehin schon.

Nur mal so am Rande erwähnt.

am 30. Januar 2006 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Rein rechtlich stellt sich die Frage:

Welche Ansprüche habe ich gegen die Werkstatt?

Immerhin bin ich in einer solchen Konstellation nicht Auftraggeber und Vertragspartner.

Damit habe ich auch keine Klagebefugnis gegen die Werkstatt!

Mein Partner ist die gegnerische Versicherung und die haftet nicht wie eine Werkstatt.

Die haftet nur für die ordentliche Auswahl und das ist rechtlich gesehen wesentlich weniger.

Wenn es also schief läuft, dann gibt es hier tendenziell noch schwierigere Probleme als ohnehin schon.

Nur mal so am Rande erwähnt.

Die Versicherung übernimmt lediglich die Position des Vermittlers. Der Kunde unterschreibt wie in jeder anderen Werkstatt auch einen Auftrag, ist also de facto Auftraggeber in aller Konsequenz.

Natürlich kann auch bei einer Reparatur durch eine von der Versicherung vermittelten Werkstatt mal etwas nicht so glatt laufen, immerhin arbeiten dort ja auch Menschen, wie in anderen Werkstätten auch. Dann hat der Kunde alle Rechte als Auftraggeber plus Versicherung, die sich mächtig in Bewegung setzen wird, um die Angelegenheit zu regeln und obendrein noch die Assistance, die das Bindeglied zwischen Versicherung und Werkstatt bei der Vermittlung sind.

Keiner dieser drei Gruppen möchte nämlich, dass auch nur der Hauch eines schlechten Eindrucks wegen dieser Vermittlung zurückbleibt.

Madcruiser ,

der Kunde ist generell der Auftraggeber niemand anderst und somit sind auch die gleiche rechte .

Die Versicherung "zahlt" nur , und die Werkstatt arbeitet ja für dich .

Du musst den Kunde der dich und deine Arbeit uberhaupt nicht kennt von deiner Leistungfähigkeit überzeugen .

Der nächste Vorteil , Du bekommst Kunde , die vielleicht nie zu Dir in den Betrieb gekommen wäre .

Über diese Schiene haben wir auch aus "weiterweg" Kunde gewonnen .

Es profitiert jeder davon Kunde , Werkstatt , Versicherung

und es Schadet keinen .

gruss rainer

Mir sind hier die Rechtsverhältnisse noch unklar.

Wenn der Kunde Auftraggeber ist, so erteilt er einen Auftrag, ist (unabhängig vom Vertrag der Versicherung mit der Werkstatt) Vertragspartner der Werkstatt und erhält die Rechnung nebst Ausweis der geleisteten Arbeiten.

Er ist dann verantwortlich für die Bezahlung, die Versicherung wird vorher lediglich Ihre Eintrittspflicht bekundet haben und die Werkstatt sich durch Abtretungserklärung den Anspruch gesichert haben.

Unterschreibt der Kunde dagegen im Namen der Versicherung einen Auftrag, so hat nicht er, sondern die Versicherung alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.

Wir hätten dann die gleichen Problemkreise wie bei Gruppenversicherungsverträgen. Der Versicherte ist nicht Versicherungsnehmer und damit nicht klageberechtigt.

 

Es gibt hier offenischtlich Verträge zwischen Versicherung und Werkstätten. Deren Inhalt wird der Versicherte nicht erfahren.

Er wird also nie erfahren, ob neben einem Vorzugspreis (Rabattstaffel) bestimmte Pflichten der Werkstatt festgelegt werden, die die ausführende Werkstatt zu Massnahmen veranlasst die dem Kundeninteresse wiedersprechen.

Dies könnten Reparaturverfahren betreffen, aber auch bestimmte Informationspflichten begründen.

Selbst wenn der Versicherte tatsächlich Auftraggeber ist, so bleibt doch die grundsätzlich schwierige Situation, dass die Werkstatt mit den beiden Parteien Versicherung und Versicherter Verträge hat.

Es können hier widersprechende Vertragsinteressen entstehen.

Es liegt nahe, dass sich die Vertragswerkstatt im Zweifel am Interesse der Versicherung orientieren wird, da diese und nicht der Kunde das Geschäft bringt.

Madcruiser da muss ich Dir beipflichten , aber es kommt auch auf die Werkstatt an . Den bei 3Jahre Gewährleistung auf meine Arbeit ob Blech oder Lack dann Arbeite ich persönlich für den Kunden .

Aber Du bist im Irrtum mit den Gruppenverträgen ,

den es wird in Deutschland kein Autofahrer von einer Versicherung gezwungen dies inanspruch zunehmen .

Noch gibt es eine freie Werkstatt Wahl und daran kann auch keine Versicherung daran rütteln .

Aber hier geht es auch um die Kosten zusenken auch mal ein Beispiel , Niederlassung eines Dt. Autohersteller hat

hier einen Std. von 110€ für Blech und einen Std. 125€ für Lack , soweit so gut aber weder die Blecharbeiten noch die Lackierarbeiten werden bei der Ndl. selbst ausgeführt , sondern gehen in einen freien Karosserie und Lackierbetrieb .

Der hat einen Std.verrechnungsatz von 84€ für Blech und einen Std.satz für Lack von 90€ jeweils brutto abzüglich

Rabatt zzgl. Mwst. .

Deswegen sind die Versicherer hinterher nach jedem Schaden , weil darin liegt das einsparpotenzial .

Aber dies nur am Rande .

Auch kann ich nur für mich sprechen/schreiben und nicht für alle meiner Kollegen ,

bei uns steht der Kunde im Focus , weil auch nur ein zufriedener Kunde wiederkommt .

Auch , das muss man auch berücksichtigen , das ein unzufriedener Kunde die Versicherung gleich Kündigt oder sehr schlechte PR macht für die Gesellschaft .

Es ist manchmal ein spagat , nur darf man nicht zuallem Ja und Amen sagen , den die Sachbearbeiter haben in der Regel keine Ahnung , woher auch , deswegen muss man da auch Argumentieren können , aber letzt endlich leben Wir vom Kunden ist aber nicht jeder selbst irgendwo Kunde ?

Bei uns erhält der Kunde generell eine Rechnungskopie , Bilder ,Garatiekarte sowie eine Kundenzufriedenheitskarte die an die Vermittlungsgesellschaft geht .

gruss rainer

Rainer,

das mit den Gruppenverträgen stimmt im Beispiel. Es geht um die Aktivlegitimation und die benötigst Du um zu klagen.

wenn der Kunde beispielsweise nur eine Kopie bekommt, so deutet dieser Umstand darauf hin, dass die Versicherung und nicht der Kunde der Auftraggeber ist.

Das ist ein kleiner, aber feiner und u.U. entscheidender Umstand.

Die ganze geschichte ist noch jung. Die Bestrebungen dahin - insbesondere im Haftpflichtrecht - gehen ja schon lange.

Also fängt man jetzt in der Kasko an.

läuft das gut, so wird man die Freiwilligkeit zur Verpflichtung machen und den Kunden über die "freie" Auswahl von Tarifen zum gewünschten Ergebnis führen. Normaltarif mit Vertragswerkstatt, Premium mit Werkstattwahl.

Was passiert, wenn sich das am Markt durchsetzt dürfte auch klar sein. Enormer Preisdruck auf die Werkstätten, da es nur noch wenige Auftraggeber gibt.

Das ist der Gang der Dinge.

Vielleicht liege ich falsch , aber der Kunde ermächtigt uns mit der Unterschrift die Orginalrechnung an die Versicherung zuschicken und selbige dann direkt das Geld an uns anweist ,

Ohne Unterschrift bekäme der Kunde die Rechnung , der müsste Sie weiterleiten , die Versicherung würde an den Kunden bezahlen , der würde dann das Geld an uns anweisen .

Aber rechlich ist und bleibt der Kunde der Auftraggeber und der Zahlende , das mit der Abtrettung ist nur eine vereinfachung der wege .

Wir erhalten nur das Recht das wir die Rechnung direkt an die Versicherung schicken können und die das Geld an uns .

Sonst müssten wir auch die wertminderung , das Schmerzensgeld , die Aufwandentschädigung für den Kunden fordern , aber das ist nicht der Fall .

Die Rechnung wird generell auf den Kunden ausgestell , somit ist er auch Rechnungsempfänger mit allen rechten und Pflichten .

Was Du im zweiten Absatz schreibst wird sich fast so entwicklen , denn die Kd. haben immer weniger Geld zur Verfügung und werden dann diese Tarife wahr nehmen .

Wie es dann mit den Std.verrechnungsätze aussieht weiss heute noch keiner zusagen .

gruss rainer

am 1. Februar 2006 um 20:47

Zitat:

würde der Wagen abgeholt werden und für die Zeit der Reparatur würde ich auch einen Ersatzwagen bekommen.

Der Nutzungsausfall ist Bestandteil des Schadens. Normalerweise wird der Ersatzwagen während der Reparaturzeit übernommen. Schau mal in Deine Versicherungsbedingugen, wie es bei VK aussieht weiss ich nicht sicher. Wenn dem so ist würde ich sicher NICHT auf das Angebot eingehen.

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