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von Werkstatt bekommene Rechnung unterschreiben?

Themenstarteram 5. Februar 2021 um 22:32

Hallo,

ich war heute mit meinem Pkw Honda in einer - für mich neuen - Werkstatt zur kleinen Durchsicht.

Der Berater fertigte den Auftrag - er erklärte mir was alles dabei ist (neues Öl, Filterwechsel, Pollenfilter wechseln, Antriebsriemen prüfen usw.). Ich unterschrieb - alles klar. Nach 1,5 Std. war das Auto fertig u. mir wurde Rechnung vorgelegt (200,-). Aber anschließend sollte / musste ich die Kopie für Werkstatt noch unterschreiben! Das habe ich bisher noch nie erlebt. Woanders unterschtieb ehern die Werkstatt (bei Betrag dankend erhalten). Ich unterschrieb folgende Zeile:

Wir danken für Ihren Auftrag. Weiterhin Gute Fahrt! R e c h n u n g !! und Hinweise i.O.

Kennt Ihr soetwas von Werkstätten?

(Natürlich will man sich damit absichern und vermutl. unterschreibt man damit automatisch die AGB´s.)

Ein schönes Wochenende und danke für Eure Antworten

Bufreund

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18 Antworten

Du bestätigst die AGB und den aufgeführten Umfang. Da Du keine "Zahlung unter Vorbehalt" quittiert hast kannst Du anschl. nicht noch kommen und die Rechnung im wesentlichen Anzweifeln bzw. ein anderes Stück "Fakepapier" hervorzaubern. Evtl. ist die Werkstatt gebrandmarkt von anderen Vorfällen. Für mich wäre es kein Aufhänger.

Ich würde eher sagen, du unterschreibst damit nur, dass die Rechnung für dich in Ordnung ist und es keine Unstimmigkeiten über (ggf. unnötige oder nicht beauftragte) Reparaturen gibt.

Die AGB wirst du schon mit Auftragserteilung unterschrieben haben.

Aber auch mit dieser Unterschrift unter der Rechnung kann man natürlich naträglich etwas reklamieren. Wenn man also auf der Nachausefahrt merkt, dass irgendwas nicht stimmt, fährt man zurück und reklamiert.

Warum unterschreibst Du etwas von dem Du nicht weißt was das ist?

Zitat:

@Bufreund schrieb am 5. Februar 2021 um 23:32:02 Uhr:

Aber anschließend sollte / musste ich die Kopie für Werkstatt noch unterschreiben! Das habe ich bisher noch nie erlebt. Woanders unterschtieb ehern die Werkstatt (bei Betrag dankend erhalten). Ich unterschrieb folgende Zeile:

Wir danken für Ihren Auftrag. Weiterhin Gute Fahrt! R e c h n u n g !! und Hinweise i.O.

Kennt Ihr soetwas von Werkstätten?

Ich fahre selbst Honda, und kenne es so nicht. Vielleicht ist es erst in diesem Jahr neu. :confused:

Auf was wurdest du hingewiesen? Radbolzen nach 50km nachziehen? Bremsen an der Verschleißgrenze, aber höchstwahrscheinlich noch 20.000km haltbar? Es gibt so einige Hinweise, wo man sich als werkstatt absichern möchte.

am 7. Februar 2021 um 8:21

Zitat:

@Bufreund schrieb am 5. Februar 2021 um 23:32:02 Uhr:

.....

Ich unterschrieb folgende Zeile:

Wir danken für Ihren Auftrag. Weiterhin Gute Fahrt! R e c h n u n g !! und Hinweise i.O.

.....

was für "Hinweise" waren das denn ?!

ich habe soetwas auch noch nicht erlebt - das ist ja eher wie auf dem Bau, wenn man bei einem bestimmten Gewerk eine Abnahme durchführt und unterschreibt....

vor der Unterschrift bei deiner Werkstatt müsste dann eine Abnahme der der gemachten Arbeiten am Fahrzeug erfolgen, man schaut auch ob sonst alles in Ordnung ist - das wäre doch mal etwas....

einfach mal so eine Unterschrift, ohne zu wissen wofür ?! ungewöhnlich....

oder hast Du die Rechnung noch nicht beglichen ?!

Ich vermute, du unterschreibst damit, dass die aufgeführten Posten der Rechnung dem entsprachen, was beauftragt wurde.

Solltest du im Nachhinein feststellen, dass man dir 50Liter Öl auf die Rechnung geschrieben hat, aber nur 5l reinpassen... könnte man das nicht mehr monieren. (Ok, in diesem Extrembeispiel schon, wollte es lediglich verdeutlichen). Alternativ hat man die die Bremsbeläge gewechselt und du kann nunnicht mehr behaupten, dass du das gar nicht wolltest.

Sofern die Rechnung mit dem, was du beauftragt hast übereinstimmt und die Arbeiten auch alle durchgeführt wurden ist, solle alles Ok sein.

Bei meiner Stammwerkstatt unterschreibe ich bei Abholung auch immer... dass ich den Wagen übergeben bekam und keine offensichtlichen Beanstandungen vorliegen.

Bei unserer Daimlervertretung unterschreibt man den auftrag und die Rechnung kommt Wochen später mit der Post.

Warum sollte man eine Rechnung unterschreiben? Für die Richtigkeit ist der Auftragnehmer verantwortlich. Ich wüsste auch nicht, was das rechtlich bringen sollte. Die AGBs akzeptiert man ja schließlich schon mit Auftragserteilung.

...vermutlich -so würde ich das einschätzen- sind mal einem die Reifen weggeflogen, es gab Ärger und daher läßt man den Kunden jetzt die Hinweise, wie "Reifen / Radmuttern nach spätestens 50km nachziehen" oder irgendwelche weiteren sicherheitsrelevanten Hinweise unterschreiben, dass der hinterher nicht mit "das hätte man mir aber sagen müssen" kommen kann.

Was soll daran ungewöhnlich sein, wenn man bei Abholung des Fahrzeugs anschließend die Rechnung überprüft und unterschreibt? Wenn eine offensichtlich falsche Rechnung zunächst ohne entsprechenden Hinweis bezahlt und dann erst später etwas moniert wird, so gilt die Rechnung in der Regel als anerkannt. Bevor ich persönlich eine Rechnung unterschreibe, erklärt mir der Servis-Mitarbeiter meiner Werkstatt die einzelnen Rechnungsposten.

PS:

Falls ich mehr Zeit für das "Rechnungsstudium" benötigen sollte, so kann ich sie mir auch per Post zuschicken lassen. :cool:

setzte vor die Unterschrift: "Rechnung erhalten"

Bei uns ist die erste Kundenrechnung von einem Neukunde, Barzahlung, bzw. bei/vor Abholung muss direkt bezahlt werden, sonst gibt es das Fahrzeug nicht. Das wird aber vor Auftragsbestätigung gesagt und ist auch festgehalten. Manche verstehen es, manche machen Theater.

Rechnung und Hinweise in Ordnung heist, du bemängelst nicht hinterher die Posten auf der Rechnung.

Das Bezahlt wurde, hätte ich mir Quitieren lassen.

Rechnung erhalten, heist ja nicht Automatisch auch Rechnung Bezahlt

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