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Vor grün blinkender Ampel auf Haltelinie stehen geblieben

Themenstarteram 4. Januar 2025 um 5:33

Liebe Alle!

Ich bin gerade ein bisschen verwundert und böse auf den Gegner. Ich bin bei grün blinkender Ampel (letztes Grünlicht) stehen geblieben mir ist wer ins Auto ins Heck gefahren. Ich bin aber nicht abrupt stehen geblieben sondern bin hingefahren / hingerolt.

Am Unfallbericht habe ich geschrieben dass ich bei letzter blinkendem Grünlicht stehen geblieben bin was auch so war.

Ich weiß nicht einmal ob der Schaden bei meinem Fahrzeug sehr groß ist. Es ärgert mich einfach dass der Makler des Gegners mir die Schuld reinschiebenmöchte

Möchte.

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10 Antworten

Was meinst du mit grün blinkende Ampel?

Gruß

Uwe

Themenstarteram 4. Januar 2025 um 5:50

Die Ampel blinkt vier Mal grün dann gelb dann rot.

Ich wollte vermeiden bei Rot in die Kreuzung einzufahren

Anwalt nehmen? Hat der der auf-/drauffährt nicht ein Grundsatzproblem? Ständige Vorsicht (und gegenseitige Rücksicht) laut Straßenverkehrsordnung!?

Also was man sagen kann, dass wir uns in Österreich befinden.

Zitat:

@ktown schrieb am 4. Januar 2025 um 07:15:11 Uhr:

Also was man sagen kann, dass wir uns in Österreich befinden.

Dachte ich mir fast. Aber "ständige Vorsicht" sollte auch im Nachbarland gelten.

Ich wiederhole mich:

Eigenen Anwalt in Erwägung ziehen!

Themenstarteram 4. Januar 2025 um 6:50

Hallo !

Danke für die raschen Antworten ,:-)

Ja das Grundsatzproblem hat er.

Ich schließe mich der Empfehlung eines Anwalts an. Dein Gegner wird das vermutlich auch tun und dann stehst du ohne auf verlorenem Posten.

Laut der Schilderung ist der Fragesteller nicht abrupt stehen geblieben. Der Unfallgegner hat also nicht auf den Verkehr geachtet, war also abgelenkt oder sein Sicherheitsabstand war nicht angepasst. Auch wenn das mit Nerven verbunden ist, würde ich mit Unterstützung der Versicherung der Angelegenheit gelassen entgegensehen.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 4. Januar 2025 um 08:26:35 Uhr:

Laut der Schilderung ist der Fragesteller nicht abrupt stehen geblieben. Der Unfallgegner hat also nicht auf den Verkehr geachtet, war also abgelenkt oder sein Sicherheitsabstand war nicht angepasst. Auch wenn das mit Nerven verbunden ist, würde ich mit Unterstützung der Versicherung der Angelegenheit gelassen entgegensehen.

Sehe ich genauso.

Wer auffährt hat in der Regel Schuld. Zumindest, so lange der Vordermann nichts grundlegendes falsch gemacht hat.

Das sehe ich nach obiger Schilerung nicht.

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