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Voraussetzung Nebengewerbe

Themenstarteram 5. November 2012 um 12:27

Servus an alle hier :) ich denk hier bin ich richtig...hab das Forum nach dem Thema schonmal durchforstet aber nichts gefunden... Ich bin der tobi komm aus Sachsen u fahr nen octavia rs(keinen Kombi ; ausversehen verklickt) nun zu meiner Frage:ich hab evtl vor n nebengew. als fzg-aufbereiter anzumelden...hat jem ne Ahnung welche Voraussetzungen ich erfüllen muss um das zu tun?!spezielle räume, Anträge bei Ämtern etc... Will mich nicht in die Nesseln setzen gerade bez. Umwelt weil auf den Datenblättern der Mittel(foersch) die ich verwenden möchte doch einiges draufsteht wegen wasserverunreinigung etc

Vielen dank schonma im voraus :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Andree13

hallo

das ist nicht ganz einfach , erstens zu hause geht das gar nicht, vom gesetz her, von den nachbarn , von den stellplätzen, gibt 100% krach.

dann reinigst du das fzg zuvor mit hochdruckriniger ?

dann brauchst du Öl wasser abscheider,

genauso bei Motorwäsche...

also man bräuchte eine kleine waschhalle, mit ablauf und so, was ist im winter ? heizung lüftung , halle muss beheitzt sein wenn mit wasser gearbeitet wird.... und poliert wird...

dann sanitäre anlagen waschbecken tolette usw....

dann das nebengewerbe , eigentlich kein problem , du musst alle ausgaben und einahmen in einem kassenbuch mit datum notieren. quittungen aufheben, allerdings darfst du nicht mehr als 17500 euro

umsatz im jahr haben. umsatz ist einnahmen und ausgaben zusammen.

ist der umsatz grösser geht nichts mehr mit nebengewerbe. dann ist es ein normales gewerbe und du brauchst einen steuerberater und musst vierteljählich vorsteuer bezahlen. das ist dann alles etwas aufwendiger auch von dem zeitaufwand. das muss stimmen , sonst wird man geschätzt. alles gut überlegen dann rechnen dann handeln...

Sorry, aber in deinem Post gibt es viele Teile die vorne und hinten nicht stimmen!

1.: Zu Hause ist reltiv: Wenn er in einem Mischgebiet wohnt, kann er sich einfach eine Waschhalle auf seinem Grundstück bauen. Des weiteren spricht auch überhaupt nichts dagegen das Gewerbe nur in den "warmen" Monaten auszuüben, somit braucht man keine Heizung usw...

2.: Wenn man alleine Arbeitet und keine Angestellten hat brauchst Du auch keine Toilette, Aufenthaltsraum usw. Das wird erst fällig wenn man jemand anstellt.

3.: Über 17.500€ Jahresumsatz ist man lediglich Umsatzsteuerpflichtig, darunter kann man sein Unternehmen auch als sogenanntes Kleinunternehmen nach § 19 Umsatzsteuergesetz führen. In dem Fall darf man auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, und kann allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen.

Man kann allerdings auch auf diese Vereinfachung verzichten, jedoch muss man dann je nach Umsatz Jährlich, vierteljährlich, oder Monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. In den ersten zwei Jahren muss die Anmeldung grundsätzliche Monatlich abgegeben werden.

4.: Es gibt keine Gesetzt das dir einen Steuerberater vorschreibt, wenn man etwas fit ist bekommt man das recht gut selbst hin.

5.: Es gibt im Steuerrecht kein Nebengewerbe, ein Gewerbe ist ein Gewerbe, egal ob es Neben oder Hauptberuflich geführt wird.

6. Der Umsatz ist die Summe aller Einnahme, wenn man davon die Summe aller Ausgaben abzieht erhält man den Gewinn.

Edit: Fast vergessen: Auch beim Kleinunternehmen gelten die selben Grenzen bei den Abschreibungen, allerdings gilt hier der Endpreis und nicht der Netto Preis.

Sprich alles unter 150€ ist GWG und kann im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden

alles zwischen 151€ und 1000€ wird pro Jahr in einen GWG-Pool zusammengefasst und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Alles über 1000€ wird laut AFA-Tabelle abgeschrieben, wobei von der Tabelle in begründeten Fällen (erhöhte Abnutzung) abgewichen werden kann.

Edit 2: Wenn jemand wirklich ernsthaft Interesse hat ein Gewerbe anzumelden würde ich dieses Seminar empfehlen:Klick

Hier jetzt als Beispiel von Stuttgart, jedoch bieten alle IHKs dieses Seminar an.

 

Grüße

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am 5. November 2012 um 12:31

ich habe davon keine Ahnung, aber eine GbR kann doch jeder anmelden oder als solche auftreten. Ausser in Berufen, die eine Ausbildung bzw. ein Zertifikat bei der Handwerkskammer benötigen.

Hilfreich wäre nur eine Versicherung... mal angenommen du versäbelst mal nen Wagen für 100.000+ EUR ;-)

Du bearbeitest ja keine sicherheitsrelevanten Dinge wie eine KFZ Werkstatt. Ich denke notfalls mal bei der IHK melden und nachfragen. Die sollten es wissen.

Gruss

E

Ich denke, dass man hier die Anmeldung des Gewerbes und die Einrichtung einer entsprechenden Betriebsstätte unterscheiden muss.

Die Anmeldung eines Gewerbes ist erstmal keine große Sache und kann jederzeit erfolgen. So du in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt bist solltest du aber eine Genehmigung deines Arbeitgebers einholen. Andernfalls riskierst du deinen Arbeitsplatz.

In welchen Räumlichkeiten willst du denn arbeiten? Willst du an einer SB-Box waschen, in der heimischen Garage polieren und dir dieses dann legal entlohnen lassen? Oder denkst du an eine Halle inklusive Waschplatz und dergleichen? Dann wirst du natürlich ganz andere Auflagen berücksichtigen müssen. Hier ist der Tipp mit der IHK als Anlaufstelle sicher nicht verkehrt.

Themenstarteram 5. November 2012 um 12:42

Heimische Garage/Hof wäre mir am liebsten...Platz ist da!sb box...ich weiß nicht ob mir da der Eigentümer aufs Dach steigen kann wenn ich alle 3std mit nem andren Auto dastehe... Aber eben wegen der Mittel: motorreiniger, konservieret etc alles Sachen die umweltschädlich sind lt Datenblatt.... Naja u meine Nachbarn sind, ich sag mal, " missgünstig" , u deswegen zuhaus...auch nicht so toll :(

Hast du schon mal alles Kalkuliert,Maschienen,Halle,Versicherung,Werbung und und und.

Haste denn evtl schon einen Kundenstamm,Autohäuser oder Privatkunden.

Weil in der Fahrzeugaufbereitung ist es ein hartes Geschäft.Da kann man sich nämlich nur mit Qualität über Wasser halten.

Themenstarteram 5. November 2012 um 12:46

Der Kundenstamm ist nicht das Problem.... Hab priv für Freunde schon paar Autos gemacht(alles Kfz Gewerbe) u zufrieden waren sie alle...

Ich weiß nicht, inwieweit sowas in der heimischen Garage zulässig ist, wenn du beispielsweise in einem reinen Wohngebiet wohnst. Du solltest dich auf alle Fälle von Fachleuten beraten lassen. Die IHK ist als Anlaufstelle schon genannt worden. Weitere Ansprechpartner könnten im Gewerbeaufsichts- oder dem Ordnungsamt sitzen.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Ich weiß nicht, inwieweit sowas in der heimischen Garage zulässig ist.

das ist ein absolutes Now Go,ich spreche aus Erfahrung.Da warten dann die nette Leute von der Gewerbeaufsicht,bis du die Poliermaschien schwingst,dann gibt es direkt ein Abmahnung.

Themenstarteram 5. November 2012 um 12:50

IHK Versuch ich nebenher schon zu erreichen :) scheinen Mittag zu machen :) danke schonmal bis jetzt :)

Themenstarteram 5. November 2012 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von benzfreak280

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Ich weiß nicht, inwieweit sowas in der heimischen Garage zulässig ist.

das ist ein absolutes Now Go,ich spreche aus Erfahrung.Da warten dann die nette Leute von der Gewerbeaufsicht,bis du die Poliermaschien schwingst,dann gibt es direkt ein Abmahnung.

Heißt das nur bei poliermasch.?!oder auch bei Hand Politur???

Wenn es Wohnsiedlung ist,da kannste dann jegliches Gewerbe mit KFZ knicken,ausser Büro darfste dort haben.

Aber nicht an PKW´s arbeiten.

Themenstarteram 5. November 2012 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von benzfreak280

Wenn es Wohnsiedlung ist,da kannste dann jegliches Gewerbe mit KFZ knicken,ausser Büro darfste dort haben.

Aber nicht an PKW´s arbeiten.

Hast du da was schriftliches für mich(irgendein GB-Auszug oderso)???wäre cool

Nein habe ich nicht,rufe bei dem Gewerbeamt an,gib die Adresse durch wo du es ausführen möchtest,dann geben sie dir sofort bescheid ob es dort zulässig ist oder nicht.

am 5. November 2012 um 13:19

Zudem ist es wirklich eine gute Frage die Amenge aufgeworfen hat. Die Frage der Autowäsche und deren Zulässigkeit ist wichtig. Nicht überall darfst du waschen, und wenn du dem zuwider handelst, kann es sehr schnell sehr teuer werden.

Im Übrigen wird es keinen besonders professionellen Eindruck machen, wenn du zum Waschen erst mal zur nächsten SB Box fahren musst, bzw. in einer kleinen Garage arbeiten würdest.

Ich weiß nicht, ob es viele Kunden gibt, die möchten, dass ihr Wagen vom Erfüllungsorterst mal durch den normalen Straßenverkehr zur Wäsche und wieder zurück befördert werden müsste.

Mir wäre das nicht recht.

Gruss

E

Themenstarteram 5. November 2012 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von benzfreak280

Wenn es Wohnsiedlung ist,da kannste dann jegliches Gewerbe mit KFZ knicken,ausser Büro darfste dort haben.

Aber nicht an PKW´s arbeiten.

Und was wäre wenn ich denen erzähle es ist mein privates eignes Auto???

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