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Vorfahrt am Kreisverkehr inner-und außerorts
Moin Leute,
in meiner näheren Wohnumgebung gibt es zwei sehr unterschiedliche Kreisverkehre.
Der eine ist innerorts, das Hinweisschild auf den Kreisverkehr steht VOR dem markierten Fußgänger- und Radfahrüberweg. Somit sind diese (meiner Meinung nach) auch Bestandteil des Kreisverkehrs und unterliegen den gültigen Vorfahrtsregeln.
Und dann haben wir einen Kreisverkehr außerhalb einer Ortschaft.
Das Hinweisschild auf den Kreisverkehr steht zwischen den NICHT auf der Fahrbahn markierten Überwegen für Fußgänger und Radfahrer. Somit dürften sie keinerlei Vorfahrtsansprüche haben.
Hat da jemand eine belastbare Regelung zur Hand?
Selbst die Gemeinde konnte mir da nicht weiterhelfen.
Gruß
Der Maulwurf
Beste Antwort im Thema
Hallo,
es macht keinen Unterschied, ob inner- oder außerorts oder ob das Schild vor oder nach dem Fußweg steht. Die Regeln sind immer die gleichen.
Grüße,
diezge
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98 Antworten
Habe bisher nie darüber nachgedacht, dass das einen Unterschied macht. Selbst in der Fahrschule war das niemals ein Thema.
Aber hier steht folgendes:
https://www.runtervomgas.de/.../sicher-durch-den-kreisverkehr.html?...
Das gilt für Radfahrer und Fußgänger
Im Kreisverkehr haben Radfahrer Vorfahrt vor dem ein- und ausfahrenden Verkehr, sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Radweg. Grundsätzlich müssen sie ebenfalls in die vorgegebene Richtung – gegen den Uhrzeigersinn – fahren. Fußgänger hingegen haben nur vor aus dem Kreisel ausfahrenden Verkehr Vorrang, jedoch nicht vor dem einfahrenden Verkehr. Ausnahme: Vor dem Kreisverkehr befindet sich ein Zebrastreifen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Regeln für Radfahrer und Fußgänger sollten Autofahrer am Kreisverkehr besonders vorsichtig sein.
Scheinbar nicht relevant, wo das Schild steht...
Hallo,
es macht keinen Unterschied, ob inner- oder außerorts oder ob das Schild vor oder nach dem Fußweg steht. Die Regeln sind immer die gleichen.
Grüße,
diezge
Vorsicht vor immer gleichen Regeln!
Bin in Holland mit dem Fahrrad fast unter ein Auto kommen, weil dort Fahrräder - im Gegensatz zu Deutschland - im Kreisverkehr nicht automatisch Vorfahrt haben.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 16. November 2020 um 17:07:59 Uhr:
Vorsicht vor immer gleichen Regeln!
Bin in Holland mit dem Fahrrad fast unter ein Auto kommen, weil dort Fahrräder - im Gegensatz zu Deutschland - im Kreisverkehr nicht automatisch Vorfahrt haben.
Das stimmt nicht.
Doch, wäre fast passiert.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 16. November 2020 um 17:19:00 Uhr:
Doch, wäre fast passiert.
Ja, ich glaube, dass es passiert wäre. Du hast aber nur dann keine Vorfahrt, wenn das eindeutig mit Vorfahrtzeichen und/oder "Haifischzähnen" so gekennzeichnet ist. In NL hat ein Radweg die gleichen Rechte die die der dazugehörigen Strasse, solange er einen Abstand von weniger als 5m von dieser Strasse hat (sonst ist er nicht mehr "dazugehörig).
Man kann auch "irregulär" umgefahren werden... .
Nein. Die "Vorfahrt" in NL gilt, wenn der rote Belag weiter um den Kreis herumgeführt wird. Ist dieser durch den grauen Straßenbelag unterbrochen, haben Radfahrer - im Gegensatz zu den Autofahrern - dort keine Vorfahrt.
Wen interessiert das?
Wir sind hier Deutschland.
Es gibt in anderen Ländern auch Kreisverkehre in denen die Einfahrenden Vorfahrt haben.
Ist hier doch völlig belanglos.
Ein Fahrradstreifen gehört zur Fahrbahn und hat Vorfahrt,Füssgänher nur vor dem ausfahrenden Verkehr oder mit Zebrastreifen.
Zitat:
@Der Maulwurf schrieb am 16. November 2020 um 16:35:32 Uhr:
Moin Leute,
in meiner näheren Wohnumgebung gibt es zwei sehr unterschiedliche Kreisverkehre.
Der eine ist innerorts, das Hinweisschild auf den Kreisverkehr steht VOR dem markierten Fußgänger- und Radfahrüberweg. Somit sind diese (meiner Meinung nach) auch Bestandteil des Kreisverkehrs und unterliegen den gültigen Vorfahrtsregeln.
.....
Bestandteil des Kreisverkehrs dürften wohl nur die Fahrradfahrer sein, die sich auch auf der Strasse im Kreisverkehr befinden...
die markierten Überwege sind für Fußgänger und wenn Radfahrer diese nutzen gilt das von den Vorrednern gesagte; fehlende Markierungen der Überwege und Schilderposition sind m.E. hier egal....
Woran machst du das fest?
Zitat:
@diezge schrieb am 16. November 2020 um 17:02:48 Uhr:
Hallo,
es macht keinen Unterschied, ob inner- oder außerorts oder ob das Schild vor oder nach dem Fußweg steht. Die Regeln sind immer die gleichen.
Grüße,
diezge
Hier haben alle Kreisverkehre in der Region für Radfahrer ein "Vorfahrt beachten"-Schild, wo immer ein Radweg den Kreisverkehr quert.
Hier ist das alles erklärt:
https://www.oekologisch-unterwegs.de/.../...egeln-im-kreisverkehr.html
Sehr aufschlussreich!
Meine Thema richtet sich aber danach, ob die Regelung innerorts ind außerorts gleich sind.
Insbesondere bei der Beschilderung des KV außerorts, wie auf den Bildern zu sehen.
Letztenendes ist es ja Erbsenzählerei, solange nichts passiert.
Mich interessiert es aber. Und das nicht nur als Auto- sondern vor allem als leidenschaftlicher Radfahrer.
Zitat:
@birscherl schrieb am 16. November 2020 um 19:45:10 Uhr:
Hier ist das alles erklärt:
https://www.oekologisch-unterwegs.de/.../...egeln-im-kreisverkehr.html