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Vorfahrt Baustellenausfahrt
Hallo
folgende Frage stellt sich mir seit gestern:
Wer hat an einer Baustellenausfahrt mit dem Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und Zusatzschild Baustellenfahrzeuge frei Vorfahrt?
Ich stand an der Kreuzung mit Stoppschild und blauem Schild welches die Fahrtrichtung geradeaus und links vorgab. Der andere PKW kam von rechts aus der Baustelle mit den Verbotsschildern gekrochen um nicht aufzusetzen.
Als ich links abgebogen bin hat der andere mich angehupt und gemeint er hätte Vorfahrt gehabt. Es ist ja zum Glück nichts passiert aber wie sieht es rechtlich aus?
Im Grunde kommt der andere ja aus einer Straße die er gar nicht befahren darf, also hat er auch keine Vorfahrt. Oder seh ich das falsch?
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Anderes Beispiel: Du darfs ja auch einen Einbrecher nicht ohne Warnung in den Rücken schießen...
Verrückt ?
IMMER NUR AUF DIE BEINE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Schlüsselbein, Brustbein, Jochbein, Nasenbein
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21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AstraF Champion
Im Grunde kommt der andere ja aus einer Straße die er gar nicht befahren darf,
woher weißt du, das er diese straße nicht befahren darf?
Normalerweise hat er trotzdem Vorfahrt. Er verliert ja nicht alle Rechte weil er illegalerweise eine Straße befährt. Vielleicht war es ja der Bauleiter "in zivil"? Sollte es hart auf hart kommen, es kracht und die Polizei wird eingeschaltet, könnte es folgendermaßen ausgehen:
- Du bekommst eine Strafe wegen Mißachtung der Vorfahrt
- Dein Gegner bekommt eine Strafe wegen Mißachtung des Verbotsschildes.
Anderes Beispiel: Du darfs ja auch einen Einbrecher nicht ohne Warnung in den Rücken schießen...
Das siehst Du falsch.
Einerseits könnte es sein, daß das Befahren der Straße nur von einer Seite aus nicht erlaubt und von der anderen Seite wiederum erlaubt ist.
Aber selbst wenn die Straße unberechtigterweise benutzt wird, kannst Du kein Recht daraus ableiten einfach rauszuziehen.
Denn lt. StVO besagt das Stop-Schild:
Fahrzeugführer müssen anhalten und Vorfahrt gewähren.
Ausnahmen hier von sieht die StVO nicht vor.
Zitat:
Anderes Beispiel: Du darfs ja auch einen Einbrecher nicht ohne Warnung in den Rücken schießen...
Verrückt ?
IMMER NUR AUF DIE BEINE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Schlüsselbein, Brustbein, Jochbein, Nasenbein
wenn er aus einer richtigen straße kam, dann hatte er vorfahrt.
obe er dort lang fahren durfte ist unerheblich in sachen vorfahrt
Ja der kam aus einer richtigen Straße die eben sonst Vorfahrtstraße ist aber im Moment ist da eine Baustelle weil die Fahrbahn erneuert wird. Da er ja über einen Absatz kriechen musste und somit seine Geschwindigkeit bei ca. 5 km/H lag bin ich noch rausgefahren und hab dann auch zügig beschleunigt. Somit lag auch keine Behinderung vor, beim nächsten mal lass ich den anderen fahren und alles ist schick.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Anderes Beispiel: Du darfs ja auch einen Einbrecher nicht ohne Warnung in den Rücken schießen...
Leider, allerdings gab es dazu ja schonmal ein erfreuliches Urteil
Zitat:
Wer hat an einer Baustellenausfahrt mit dem Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und Zusatzschild Baustellenfahrzeuge frei Vorfahrt?
Vielleicht war es ja ein Baustellenfahrzeug?
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Anderes Beispiel: Du darfs ja auch einen Einbrecher nicht ohne Warnung in den Rücken schießen...
Leider, allerdings gab es dazu ja schonmal ein erfreuliches Urteil
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Zitat:
Wer hat an einer Baustellenausfahrt mit dem Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und Zusatzschild Baustellenfahrzeuge frei Vorfahrt?
Vielleicht war es ja ein Baustellenfahrzeug?
Ja das ist möglich aber eher unwahrscheinlich denn ein Audi A3 mit jungem Fahrer und Beifahrerin abends gegen 19.00 Uhr mit Standlicht und Zusatz- (Nebel-)scheinwerfern ist nicht sofort als Baustellenfahrzeug zu erkennen. Vielleicht wollte der Bauleiter ja seiner Frau zeigen wo er so arbeitet.
Schreib das doch gleich dazu, da handelt es sich sehr wahrscheinlich wohl kaum um den Bauleiter
Normal gehört die Baustelle nicht zum öffentlichen Verkehrsraum, also im Falle eines Falles könnte man hier Anwälte gut beschäftigen
Zitat:
Original geschrieben von AstraF Champion
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Vielleicht war es ja ein Baustellenfahrzeug?
Ja das ist möglich aber eher unwahrscheinlich denn ein Audi A3 mit jungem Fahrer und Beifahrerin abends gegen 19.00 Uhr mit Standlicht und Zusatz- (Nebel-)scheinwerfern ist nicht sofort als Baustellenfahrzeug zu erkennen.
Sag das nicht. Mein Schwager ist 25 und Bauingenieur, seine Freundin 23. Wenn er es nicht schafft zu seiner Arbeitszeit seine Baustellen abzuklappern , ist er häufig auch abends noch,in seiner Freizeit, dort unterwegs. Im tiefergelegten BMW
Mal kurz meine Gedanken. Eine Baustelle gehört in der Regel nicht zum öffentlichen Verkehrsraum, ist in der Regel ein abgegrenztes Gebiet. Es könnte sich um eine Ausfahrt gehandelt haben, wo bekanntlicher Weise dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewährt werden muss. Aber das sind nur Vermutungen meinerseits, ein genaues Bild kann ich mir nicht machen.
Ich persönlich würde in diesem Fall durch Blickkontakt abchecken wie es weiter gehen soll.
Bin leider schon etwas lange aus den Definitionen der einzelnen Begriffe raus, aber ich werf hier einfach mal den § 10 StVO rein:
"Wer... von anderen Straßenteilen ... auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Vk-teilnehmer ausgeschlossen ist."
Für mich (die Def. hab ich nicht mehr drauf) könnte die gesperrte Baustelle ein anderer Straßenteil i.S.d. Gesetzes sein. Folglich muss der aus der Baustelle kommende Fahrer alle anderen erst druchfahren lassen.
P.S.: Eventuell kann ja einer meine These mit der Def. von anderer Straßenteil bestätigen bzw. widerlegen!
Edit:
kann mir doch schnell selber helfen:
Zitat:
Aus Kommentierung Janiszewski StVO, 16. Aufl., Rz 4 zu § 10:
>[Zitat:] "Andere Straßenteile sind in erster Linie die zwar für den rechtlich öffentlichen oder tatsächlich öffentlichen, aber nicht für den fließenden Durchgangsverkehr bestimmten Flächen, wie z.B. Parkflächen auf Plätzen, öffentl. Parkplätze, Gehwege, Seitenstreifen, Tankstellen oder auch eine nur zur Anschließung einiger Grundstücke bestimmte Zufahrt. Dabei kommt es für die Einordnung entscheidend auf die äußeren, jedem erkennbaren Merkmale an (wie z.B. Anlage der Gehwege, Bordsteineinfassung oder andersartige Oberflächenbeschaffenheit)."
Alles müsste ich richtig liegen:
der Fahrer der aus der Baustelle kommt (egal ob berechtigt oder unberechtigt) MUSS den restlichen Verkehr passieren lassen!
Die Baustelle ist m.M.n. tatsächl. Verkehrsraum,d er nicht für den fließenden Durchgangsverkehr bestimmt ist! Aufgrund der baulichen Gegebenheiten (Straße abgefrässt, Frässkante, Beschilderung) muss das dem anderen Fahrer eindeutig klar sein und er muss seiner Wartepflicht nachkommen.
Selbst wenn die Baustelle ein anderer Straßenteil i. S. d. § 10 StVO wäre, hätte es in diesem Fall keine Bedeutung.
Denn der TE hat zu Beginn geschrieben, daß er an einem Stop-Schild stand.
Die Vorfahrtsregelung ist daher eindeutig.