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Vorfahrt bei wechselnder Ampelschaltung

Themenstarteram 19. Mai 2020 um 18:23

Hallo,

mir ist neulich schon zum zweiten mal unten stehendes passiert. Bisher ist es immer gut ausgegangen, aber was ist, wenn mal etwas passiert.

Ich war in diesen Situationen als Radfahrer unterwegs, es kann einem aber auch als Autofahrer erwischen.

Der Ort ist eine normale Kreuzung.

Ich bin A und als Radfahrer auf einem Rad-/Fußgängerweg direkt neben der Fahrbahn unterwegs.

Ich möchte gerade über die Kreuzung. Die Ampel ist für mich rot.

Im kreuzenden Verkehr möchte X nach links abbiegen, kann dies aber nicht weil es dem Gegenverkher (grauer Pfeil) Vorfahrt gewähren muss.

Erst als die Ampel wieder rot schaltet, kann X abbiegen.

B ist konnte noch über die Haltelinie hinwegfahren und befindet sich inmitten der Kreuzung als die Ampelschaltung wechselt und muss die Kreuzung schnellstens räumen.

Jetzt habe ich als Fußgänger grün und möchte über die Kreuzung

An der Stelle mit dem Stern kreuzen sich unsere Wege.

B hat selbst die Situation sehr spät realisiert, ist hinter X ausgeschert und hat schnell beschleunigt, sodass ich selbst sehr spät B erkennen konnte. Ich hatte nicht die Möglichkeit, die Situation richtig zu erahnen.

Habe ich das Vorrecht und muss B mich drüber lassen oder darf B zuerst durchfahren?

Beim zweiten Mal habe ich gesehen, dass B die Kreuzung räumen muss. Freundlicher Weise habe ich das Fahrzeug durchgewunken, sodass ich danach fahren kann. Nur kam in diesem Moment ein zweiter Fahrradfahrer hinter mir angefahren und krachte seinerseits beinahe in B hinein. Wen würde hier die Schuld treffen? Der Radler, B oder sogar ich, durch meine Durchwinkgeste?

Danke für die Aufklärung in dieser Situation.

Kreuzung
Beste Antwort im Thema

B darf überhaupt nicht in die Kreuzung einfahren, wenn er sieht dass er sie nicht überqueren kann. Er muss an der Haltelinie stehen bleiben, auch wenn er grün hat. Erst wenn er freie Fahrt über die Kreuzung hat darf er bei grün weiterfahren. Wenn es mit einem Fußgänger oder Radfahrer zum Crash kommt, weil diese schon wieder grün haben, liegt die volle Schuld beim Autofahrer.

Und ihn an deiner Stelle durchzuwinken, obwohl du schon grün hattest, finde ich etwas fahrlässig, eben weil da auch andere sind, die die Straße überqueren. Das hat mit freundlich oder unfreundlich nichts zu tun. Wenn du grün hast, hat der Autofahrer anzuhalten. Wenn er dann noch auf der Kreuzung steht, ist das sein Problem.

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Für die Radfahrer gilt die Autofahrer-Ampel wenn keine spezielle Radfahrer-Ampel vorhanden ist. Soviel dazu. Die Fußgängerampel ist für Radfahrer nicht mehr gültig.

Das Durchwinken ist problematisch und wird von vielen deswegen nicht mehr gemacht. Der Durchgewunkene ist in erster Linie selbst verantwortlich.

Der Autofahrer hat auch schlechte Karten, der muss ganz besonders vorsichtig sein, keiner darf eigentlich losfahren/gehen ohne Vorsicht walten zu lassen.

Als Radfahrer kommt es auch auf den Selbsterhaltungstrieb an, wie selber fährt:)

Themenstarteram 19. Mai 2020 um 19:13

Zitat:

@manvo schrieb am 19. Mai 2020 um 20:57:01 Uhr:

Für die Radfahrer gilt die Autofahrer-Ampel wenn keine spezielle Radfahrer-Ampel vorhanden ist. Soviel dazu. Die Fußgängerampel ist für Radfahrer nicht mehr gültig.

Das Durchwinken ist problematisch und wird von vielen deswegen nicht mehr gemacht. Der Durchgewunkene ist in erster Linie selbst verantwortlich.

Der Autofahrer hat auch schlechte Karten, keiner darf eigentlich losfahren/gehen ohne Vorsicht walten zu lassen.

Es gibt eine Radfaher/Fußgängerampel, die ist aber synchron zur Autofahrerampel geschaltet.

Im ersten Fall wäre also erst einmal der Autofahrer Schuld gewesen ?

Im zweiten Fall wäre immer noch der Autofahrer schuld gewesen? Mein Durchwinken war zumindest eine Vereinbarung zwischen ihm und mir. Den Radfahrer hinter mir habe ich nicht kommen sehen und ob er meine Geste gesehen hat bzw. die Situation sehen/erahnen konnte, kann ich nicht einschätzen.

In dem Zusammenhang noch eine allgemeine Frage: Wenn man durchwinkt (und auf seine Vorfahrt verzichtet) und dann etwas passiert, kann man dafür verantwortlich gemacht werden oder zählt nach wie vor noch die offizielle Vorfahrtsregelung?

In erster Linie wird der Autofahrer den schwarzen Peter haben. Die Regeln stehen an erster Stelle.

Egal ob da einer winkt.

Wie das dann unter Umständen hingedreht wird, kommt auf evtl. Zeugen an.

Wenn da aber deutlich ein Auto auf dem Radweg steht, darf da natürlich auch keiner gegen fahren oder laufen und dann sagen "ich hatte grün".

Zitat:

@manvo schrieb am 19. Mai 2020 um 20:57:01 Uhr:

Für die Radfahrer gilt die Autofahrer-Ampel wenn keine spezielle Radfahrer-Ampel vorhanden ist. Soviel dazu.

Wenn dort ein Radweg ist nehme ich an, dass dort auch eine Ampel für Radfahrer vorhanden ist. Auch schalten die Fußgängerampel un die in Ampel für die in gleicher Richtung führende Straße meist gleichzeitig...

 

Den Grundfehler hat B gemacht. Er ist in die Kreuzung eingefahren, obwohl er der Verkehr in der Kreuzung stockte. Vorausgesetzt der links abbiegende PKW hat rechtzeitig geblinkt, hätte er vor der Haltelinie warten müssen. Macht keiner, das weiß ich auch...

 

Nun muss ihm aber klar sein, dass die Ampel mittlerweile umgeschaltet hat und entsprechend vorsichtig die Kreuzung räumen. Ich vermute, die wenigsten Fußgänger oder Radfahrer werden bei Grün erst noch großartig scannen, ob nicht doch noch ein Nachzügler kommt...

B darf überhaupt nicht in die Kreuzung einfahren, wenn er sieht dass er sie nicht überqueren kann. Er muss an der Haltelinie stehen bleiben, auch wenn er grün hat. Erst wenn er freie Fahrt über die Kreuzung hat darf er bei grün weiterfahren. Wenn es mit einem Fußgänger oder Radfahrer zum Crash kommt, weil diese schon wieder grün haben, liegt die volle Schuld beim Autofahrer.

Und ihn an deiner Stelle durchzuwinken, obwohl du schon grün hattest, finde ich etwas fahrlässig, eben weil da auch andere sind, die die Straße überqueren. Das hat mit freundlich oder unfreundlich nichts zu tun. Wenn du grün hast, hat der Autofahrer anzuhalten. Wenn er dann noch auf der Kreuzung steht, ist das sein Problem.

@Bulwey: Grundsätzlich ja. Der Autofahrer hat hat Schuld. Er muss schon grundsätzlich den §1 StVO einhalten.

Zitat:

B darf überhaupt nicht in die Kreuzung einfahren, wenn er sieht dass er sie nicht überqueren kann.

ist graue Theorie. In den wenigsten Fällen kann B erkennen, dass er den Kreuzungsbereich nicht vollständig queren kann. Da es für B und X wohl nur eine Fahrspur gibt, reicht es schon aus, das X zu den notorischen Blinkfaulen gehört und schon steht B im Kreuzungsbereich und kann für diese Situation nix.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. Mai 2020 um 04:18:14 Uhr:

B darf überhaupt nicht in die Kreuzung einfahren, wenn er sieht dass er sie nicht überqueren kann. Er muss an der Haltelinie stehen bleiben, auch wenn er grün hat. Erst wenn er freie Fahrt über die Kreuzung hat darf er bei grün weiterfahren. Wenn es mit einem Fußgänger oder Radfahrer zum Crash kommt, weil diese schon wieder grün haben, liegt die volle Schuld beim Autofahrer.

An die Regel hält sich in der Praxis doch keiner. Sobald die Ampel grün wird, fahren die Leute in den Kreuzungsbereich. In der Theorie hat der Fußgänger/Radfahrer Recht. In der Praxis ist es uninteressant, wer recht hat. Fußgänger und Radfahren müssen sich mit einem kurzen Blick vergewissern, dass sie gefahrlos rüber können. Fehler passieren nunmal bei den Autofahrern, und da landet man als Fußgänger/Rasfahrer schnell im Krankenhaus. Solche Fehler sind aber ziemlich selten.

Zitat:

@MvM schrieb am 20. Mai 2020 um 08:38:51 Uhr:

...Fußgänger und Radfahren müssen sich mit einem kurzen Blick vergewissern, dass sie gefahrlos rüber können. Fehler passieren nunmal bei den Autofahrern, und da landet man als Fußgänger/Rasfahrer schnell im Krankenhaus. Solche Fehler sind aber ziemlich selten.

Wenn du jetzt noch erklärst, wie sich Blinde, die sich auf das Geräusch der Ampel verlassen, in dieser Situation verhalten müssen, damit sie die Fehler der Autofahrer nicht ausbaden.

:confused::confused::confused:

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Mai 2020 um 08:24:11 Uhr:

@Bulwey: Grundsätzlich ja. Der Autofahrer hat hat Schuld. Er muss schon grundsätzlich den §1 StVO einhalten.

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Mai 2020 um 08:24:11 Uhr:

Zitat:

B darf überhaupt nicht in die Kreuzung einfahren, wenn er sieht dass er sie nicht überqueren kann.

ist graue Theorie. In den wenigsten Fällen kann B erkennen, dass er den Kreuzungsbereich nicht vollständig queren kann. Da es für B und X wohl nur eine Fahrspur gibt, reicht es schon aus, das X zu den notorischen Blinkfaulen gehört und schon steht B im Kreuzungsbereich und kann für diese Situation nix.

Nichts desto Trotz muss er dem Querverkehr den Vorrang gewähren und darf nicht einfach so loszischen, selbst wenn ihn jemand "durchwinkt".

B hat im Fall eines Unfalls die A-Karte.

 

Falls X zu spät geblinkt hat, ist es blöd für B. Meiner Beobachtung nach ist es häufiger so, wie schon geschrieben wurde, dass B trotz des zu erkennenden Abbiegewunsches von X die Kreuzung befährt, obwohl er erkennen kann, dass er mitten auf der Kreuzung stehen bleiben muss.

 

 

Hab ich was anderes behauptet:D

B ist da nun mal wie der TE das beschrieben hat. Dass er da eigentlich nicht hingehört, ist eine andere Sache.

In der Situation müssen alle aufpassen.

wie oben schon gesagt:

Der Autofahrer hat den schwarzen Peter.

Wie das dann unter Umständen hingedreht wird, kommt auf evtl. Zeugen an.

Wenn da aber deutlich ein Auto auf dem Radweg steht, darf da natürlich auch keiner gegen fahren oder laufen und dann sagen "ich hatte grün".

Zitat:

@manvo schrieb am 20. Mai 2020 um 10:32:57 Uhr:

B ist da nun mal wie der TE das beschrieben hat. Dass er da eigentlich nicht hingehört, ist eine andere Sache.

In der Situation müssen alle aufpassen.

In erster Linie muss derjenige aufpassen, der sich dort befindet wo er eigentlich nicht sein dürfte. Unabhängig davon, wie er dahin gekommen ist.

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Mai 2020 um 09:41:58 Uhr:

Hab ich was anderes behauptet:D

Nein, da du auf diesen Punkt nicht eingegangen bist. Deshalb habe ich deine Bemerkung um diesen Punkt erweitert. ;)

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 20. Mai 2020 um 12:45:30 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Mai 2020 um 09:41:58 Uhr:

Hab ich was anderes behauptet:D

Nein, da du auf diesen Punkt nicht eingegangen bist. Deshalb habe ich deine Bemerkung um diesen Punkt erweitert. ;)

Meines Erachtens hatte ich das

Zitat:

Der Autofahrer hat hat Schuld. Er muss schon grundsätzlich den §1 StVO einhalten.

:D

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