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Vorfahrt eines Fahrradfahrers beachten, der die falsche Richtung benutzt

Themenstarteram 28. Januar 2025 um 12:20

Ist mir heute morgen passiert und habe es mal kurz aufs Papier gebracht.

Ich fahre auf eine Kreuzung zu, die mit einem Stopp-Schild gekennzeichnet ist. Ich stehe also an der Kreuzung, schon fast auf der Fahrbahn zur Hauptstraße. Dann sehe ich rechts von mir eine Fahrradfahrerin (Rentnerin) die auf dem Fahrradweg entgegen der Fahrtrichtung unterwegs war. Sie hatte wenig Geschwindigkeit drauf und ich dachte sie würde anhalten, weil ich ja auch ihre Durchfahrt durch mein halten an der Kreuzung quasi vollkommen unterbunden hatte. Sie wollte aber vor meinem Fahrzeug, praktisch entgegengesetzt zur Hauptstraße an mir vorbeifahren, weil sie ja auch als Rentnerin überhaupt keine Zeit hat. (Ironisch gemeint) Ich hatte sie dann im letzten Moment im Augenwinkel noch gesehen was sie vor hat und sofort wieder angehalten. Es ist nichts passiert, aber sie hat mich dumm angeblökt.

Nun zur Frage.

Wer hätte hier die Schuld gehabt, wenn es zu einem Schaden gekommen wäre ? Oder heißt es, Fahrradfahrer haben immer Recht.

Kreuzung
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89 Antworten

War auf der Gegenspur auch ein Radweg, oder war der eingezeichnete gar für beide Richtungen nutzungspflichtig?

Gruß Metalhead

Themenstarteram 28. Januar 2025 um 12:27

Das kann ich auf die schnelle gar nicht beantworten. Ich werde mal auf Google maps nachschauen oder aber mal vorbeilaufen.

Grundsätzlich gilt die Vorfahrt auf der Hauptstraße auch, wenn einer die vorrangige Straße auf der falschen Fahrspur befährt. Ist z.B. relevant, wenn die eigene Fahrspur zugeparkt ist oder wenn derjenige gerade überholt. Darum muss man eben grundsätzlich an Stoppschildern oder bei "Vorfahrt achten" in beide Richtungen schauen, auch wenn man nur nach rechts abbiegen will.

Inwiefern das auf einen Radweg übertragbar ist, kann ich nicht sagen. Eine Teilschuld gäbe es vermutlich allemal, auch wenn der Radfahrer in der falschen Richtung unterwegs ist. Wann es nur einen Radweg für beide Richtungen gibt, ist der Fall sowieso klar.

Das ist ein Situation, die ich ständig erlebe.

Eine Mitschuld würde die Fahrradfahrerin vielleicht bekommen, aber Hauptschuldiger wärst du nach meiner Einschätzung.

Mir ist nicht klar, wieso du nicht am Haltebalken angehalten hast, denn da hätte die Fahrradfahrerin dir normalerweise schon auffallen können oder müssen.

Wenn du auf Google Maps schaust, dann könntest du auch den Link hier einstellen.

Themenstarteram 28. Januar 2025 um 12:50

Ich habe auf Google Maps geschaut. Demnach gibt es den Fahradstreifen nur auf einer Fahrbahnseite. Darauf sind auch weiße Balken im Bild erkennbar, die wohl die ungehinderte Durchfahrt für Fahrradfahrer bedeuten sollen, die mir aber real noch nie aufgefallen sind.

Ergo hätte ich Schuld gehabt. Können wir also das Thema wieder beenden. Danke für die Beteiligung, die Schuldfrage ist geklärt. Wieder was dazu gelernt. In Zukunft werde ich vermehrt auf diese weiße Balken achten.

Ganz gefährliches Pflaster! Selbst wenn der Radfahrer im unerlaubter Richtung auf dem Radweg fährt, tritt dieses Vergehen hinter der Vorfahrtverletzung des Autofahrers zurück, unter Umständen sogar vollständig.

 

Das große Problem ist zu erkennen, ob der jeweilige Radweg für beide Richtungen freigegeben ist. Das ist ziemlich selten der Fall, weshalb sich Autofahrer an den Stellen, wo es erlaubt ist, häufig im Recht fühlen, aber keins haben. Ich kann nur raten immer auf Fahrräder aus beiden Richtungen zu achten. Allein schon wegen der Fußgänger muss man ja sowieso nach Rechts sehen.

 

Ob es ein- oder beidseitig der Fahrbahn einen Radweg gibt, tut übrigens gar nichts zur Sache. Erstens erkennt man aus der Einmündung heraus den gegenüberliegenden Radweg nicht immer - schon gar nicht, ob er durch das blaue Schild auch vorgeschrieben ist, und zweitens können auch dann Radwege für beide Richtungen freigegeben sein, wenn es auf beiden Straßenseiten einen Radweg gibt.

Sicher darf man auch Fußgänger nicht überfahren.

Allerdings erlebe ich es auch ständig, dass Fußgänger glauben Vorrang zu haben, wenn sie die Fahrbahn kreuzen.

Vorrang haben die aber nur gegenüber Abbiegern auf der querenden Straße.

Ist mir vor über 40 Jahren passiert: Es gab auf beiden Straßenseiten einen Radweg. Ein Mofafahrer hat den in Fahrtrichtung Linken benutzt. Beim Rechtsabbiegen hab ich ihn erwischt. Weil er nicht den in Fahrtrichtung rechten Radweg benutzt hatte, bekam er damals 25% Mitschuld aufgebrummt. Ich meine aber, dass sich kurz darauf die Rechtsprechung dahingehend geändert hat, wie Hannes es beschreibt. Wer in eine Vorfahrtstraße einbiegt muss grundsätzlich immer die Vorfahrt in beide Richtungen gewähren, auch auf Radwegen. Der Autofahrer bekäme also heute immer 100% der Schuld, auch wenn der Radfahrer den linken Radweg benutzt.

@Malcolm-zodiac Ich bin sehr sicher, dass die Sache klar und ausschließlich zu Deinen Lasten ausgegangen wäre. Fußgänger und auch Radfahrer sind hier die "Schwächeren", und Du befindest Dich mit Deinem Fahrzeug gegenüber diesen im Bereich der Gefährdungshaftung. Obwohl das furchtbar ärgerlich und auch gefährlich ist, zumal gerade E-Bikes mal richtig schnell angerauscht kommen auf der "falschen" Seite, musst Du Dich trotzdem immer ganz vorsichtig in so eine Kreuzung hineintasten. Kinder bis zu 10 Jahren dürfen ja mit ihren Fahrrädern ohnehin auf dem Gehweg fahren, die kannst Du auch nicht einfach umfahren, wenn diese dann von rechts kommen, weil bei Gehwegen gibt es keine Richtungsangaben. Oder auch gern genommen, wenn auch andere Situation: Du biegst nach rechts auf die Hauptstraße ein, weil von links niemand kommt, aber von rechts kommt jemand, der Dich eigentlich nicht stören würde, aber der wird gerade überholt, und plötzlich ist Deine Spur dann zu. Da müsstest Du auch warten....

Grüße Gardiner

statt vieler eigener Worte:

https://vinqo.de/fahrradunfall-haftung-bei-falscher-radwegnutzung/

Mir ist es ohnehin ziemlich egal, ob der Radfahrer oder ich die Vorfahrt habe. Ich nehme grundsätzlich niemanden auf der Motorhaube mit, die verkratzt mir sonst. Und im Extremfall - 85-jähriger Rentner ohne Helm - endet so ein kleiner Rempler für den tödlich und für mich vor Gericht.

Hätte der TE nicht VOR dem Radweg halten müssen? Der ist doch Bestandteil der vorfahrtberechtigten Straße.

"Darauf sind auch weiße Balken im Bild erkennbar, die wohl die ungehinderte Durchfahrt für Fahrradfahrer bedeuten sollen, die mir aber real noch nie aufgefallen sind."

Da hat wohl die Lady den TE zu Recht dumm angeblöckt...

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