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Vorfahrt Missachtet oder Gefährdet

Themenstarteram 6. März 2022 um 18:41

Hallo Leute,

Heute Abend hab ich einen anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen. Stand an einer Kreuzung und wollte nach links abbiegen, kurz darauf schaltet sich meine Ampel auf Grün um und ich fahrte los. Hab vergessen das es den Gegenverkehr gibt, und bin dann nach links abgebogen der Fahrer vom Gegenverkehr der wollte geradeaus und wurde von mir ausgebremst . Das schlimmste ist ,dass es Zivilpolizisten waren.

Jetzt wollte ich wissen ob es eine Missachtung oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs war

 

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15 Antworten

Jedenfalls "Vorfahrt miss­achtet mit Behinderung" = 25 Euro oder "Vorfahrt miss­achtet mit Gefährdung" = 100 Euro und ein Punkt.

Zitat:

@Beater55 schrieb am 6. März 2022 um 19:41:13 Uhr:

Hallo Leute,

Heute Abend hab ich einen anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen. Stand an einer Kreuzung und wollte nach links abbiegen, kurz darauf schaltet sich meine Ampel auf Grün um und ich fahrte los. Hab vergessen das es den Gegenverkehr gibt, und bin dann nach links abgebogen der Fahrer vom Gegenverkehr der wollte geradeaus und wurde von mir ausgebremst . Das schlimmste ist ,dass es Zivilpolizisten waren.

Jetzt wollte ich wissen ob es eine Missachtung oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs war

Was haben denn die Zivilpolizisten dazu gesagt? Wie lautet denn der Tatvorwurf?

Themenstarteram 6. März 2022 um 19:47

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 6. März 2022 um 20:14:37 Uhr:

Zitat:

@Beater55 schrieb am 6. März 2022 um 19:41:13 Uhr:

Hallo Leute,

Heute Abend hab ich einen anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen. Stand an einer Kreuzung und wollte nach links abbiegen, kurz darauf schaltet sich meine Ampel auf Grün um und ich fahrte los. Hab vergessen das es den Gegenverkehr gibt, und bin dann nach links abgebogen der Fahrer vom Gegenverkehr der wollte geradeaus und wurde von mir ausgebremst . Das schlimmste ist ,dass es Zivilpolizisten waren.

Jetzt wollte ich wissen ob es eine Missachtung oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs war

Was haben denn die Zivilpolizisten dazu gesagt? Wie lautet denn der Tatvorwurf?

Also angehalten wurde ich nicht. Gehe davon aus weil er an sein Funkgerät mein Kennzeichen durch gegeben hat.Das vielleicht ein Brief kommt

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 6. März 2022 um 20:14:24 Uhr:

Jedenfalls "Vorfahrt miss­achtet mit Behinderung" = 25 Euro oder "Vorfahrt miss­achtet mit Gefährdung" = 100 Euro und ein Punkt.

Hier liegt keine Vorfahrtverletzung vor. Das wird über den § 9 StVO geregelt.

Folgende Tatbestände kommen hier in Betracht.

1.

 

109136 Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes/in gleicher Richtung fahrendes *) Fahrzeug durchfahren zu lassen.

§ 9 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 39 BKat

Kostet 40 €

 

2.

 

109600 Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes/in gleicher Richtung fahrendes *) Fahrzeug durchfahren zu lassen, und gefährdeten +) dadurch Andere.

§ 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 39.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG

Kostet 140 €, einen Punkt und einen Monat Fahrverbot.

 

Hier nachzulesen:

 

https://www.kba.de/.../bkat_owi_09_11_2021.pdf?...

Zitat:

@Beater55 schrieb am 6. März 2022 um 20:47:29 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 6. März 2022 um 20:14:37 Uhr:

 

Was haben denn die Zivilpolizisten dazu gesagt? Wie lautet denn der Tatvorwurf?

Also angehalten wurde ich nicht. Gehe davon aus weil er an sein Funkgerät mein Kennzeichen durch gegeben hat.Das vielleicht ein Brief kommt

Woher weißt du, dass er dein Kennzeichen weitergegeben hat? Lippenleser?

Mal ernsthaft. Entspann dich, und warte ob was kommt.

Alles andere kostet nur unnötige Lebenszeit.

Themenstarteram 6. März 2022 um 19:57

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 6. März 2022 um 20:55:47 Uhr:

Zitat:

@Beater55 schrieb am 6. März 2022 um 20:47:29 Uhr:

 

Also angehalten wurde ich nicht. Gehe davon aus weil er an sein Funkgerät mein Kennzeichen durch gegeben hat.Das vielleicht ein Brief kommt

Woher weißt du, dass er dein Kennzeichen weitergegeben hat? Lippenleser?

Mal ernsthaft. Entspann dich, und warte ob was kommt.

Alkes andere kostet nur unnötige Lebenszeit.

Ja das stimmt kann sein das ich mich zu sehr rein steigere

Woher willst du denn wiss wissen, dass das Zivilbeamte waren, wenn die dich nicht angehalten haben? Haben die hinterher geschossen? :D

Themenstarteram 6. März 2022 um 20:09

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 6. März 2022 um 21:06:12 Uhr:

Woher willst du denn wiss wissen, dass das Zivilbeamte waren, wenn die dich nicht angehalten haben? Haben die hinterher geschossen? :D

Meine Stadt ist nicht groß deswegen kennt gefüllt jeder jeden

Zitat:

@AS60 schrieb am 06. März 2022 um 20:49:15 Uhr:

Hier liegt keine Vorfahrtverletzung vor. Das wird über den § 9 StVO geregelt.

Hast recht, ich hatte das falsch gelesen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 6. März 2022 um 20:49:15 Uhr:

Hier liegt keine Vorfahrtverletzung vor. Das wird über den § 9 StVO geregelt.

Das ist doch trotzdem eine Vorfahrtsverletzung. Bei der OWi kommt es auf den Begriff zwar gar nicht an, aber bei einer Straftat nach § 315c StGB schon.

Zitat:

@Rockville schrieb am 7. März 2022 um 00:41:27 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 6. März 2022 um 20:49:15 Uhr:

Hier liegt keine Vorfahrtverletzung vor. Das wird über den § 9 StVO geregelt.

Das ist doch trotzdem eine Vorfahrtsverletzung. Bei der OWi kommt es auf den Begriff zwar gar nicht an, aber bei einer Straftat nach § 315c StGB schon.

Nein. Hier handelt es sich um Mißachten des Vorranges beim Abbiegen und nicht um eine Vorfahrtverletzung. Und der 315c spricht von Vorfahrtmißachtung, eine der sieben Todsünden. Der käme hier also nicht zum Tragen. Außerdem sind hier noch andere Tatbestandsmerkmale zwingend notwendig, die ich beim geschilderten Sachverhalt auch nicht erkennen kann. Von daher fällt der 315c also raus. Das ganze ist ein verstoß gemäß § 9 StVO. Wie das geahndet werden kann hatte ich bereits beschrieben.

Ich habe nicht geschrieben, dass hier ein 315c vorliegt. Aber es ist ganz klar, dass das Tatbestandsmerkmal "wer die Vorfahrt nicht beachtet" aus § 315c StGB auch Fälle des Vorrangs umfasst. Dazu gibt es doch genügend Rechtsprechung.

Zitat:

@Rockville schrieb am 7. März 2022 um 10:03:54 Uhr:

Ich habe nicht geschrieben, dass hier ein 315c vorliegt. Aber es ist ganz klar, dass das Tatbestandsmerkmal "wer die Vorfahrt nicht beachtet" aus § 315c StGB auch Fälle des Vorrangs umfasst. Dazu gibt es doch genügend Rechtsprechung.

Der TE hatte aber gefragt, ob es sich hier um einen Verstoß nach 315c handeln könnte. Und das ist nach seiner Schilderung erstmal ausgeschlossen.

Und zum Allgemeinen. Ich kenne keine speziellen Urteile, die das im Einzelfall geregelt und eine Vorrangverletzung mit einer Vorfahrtverletzung im Sinne des 315c gleichgesetzt haben. Das muss aber nichts heißen und schließt nicht aus, dass es solche Urteile geben mag.

Wenn dieses Verhalten den (Zivil-)Polizisten negativ aufgefallen wäre, hätten sie den Wagen doch sicherlich angehalten, um vor Ort eine Fahrerfeststellung vorzunehmen und den Fahrer auf Alkohol, Drogen etc. zu kontrollieren. So ein kleines Fehlverhalten ist ja oft die Folge eines anderen, größeren Delikts (Fahrzeug ist gestohlen, Fahrer ist betrunken etc.). Ich würde mir da nicht zu viel Sorgen machen - gerade in einem Dorf, in dem jeder jeden kennt, wird so ein Problem doch direkt vor Ort adressiert.

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