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Vorfahrt, rechts vor links?

Themenstarteram 15. August 2006 um 7:45

Hallo,

ne Frage:

habe jetzt mal eine Straßenkreuzung gehabt, wo drei Straßen kreuzen und ich wußte nicht ob der von rechts kommend Vorfahrt hat.

Gilt hier auch rechts vor links? wenn rechts die Straße eine verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) ist? Hat der aus der Spielstraße Vorfahrt?

 

Legende zum Bild:

1 Spielstraße

2 von hier komme ich und will in die 3 einbiegen

4 Verkehrsschild "Spielstraße"

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48 Antworten

Aus einer "Spielstraße" oder auch Verkehrsberuhigten Zone hast du keine Vorfahrt bzw. in diesem Fall gilt nicht rechts vor links.

Themenstarteram 15. August 2006 um 7:58

aha, danke.

am 15. August 2006 um 8:17

Ja, eine verkehrsberuhigte Zonen- Straße hat keine Vorfahrt gegenüber einer „normalen“ Straße … Es sei denn, dies ist besonders durch Beschilderung gekennzeichnet

Im Fall deiner Bildschilderung hättest Du also gegenüber der "Spielstraße" Vorfahrt. Hier gilt dann kein Rechts vor Links.

*Wenn Du aber weist, dass Dir von dort öfter die Vorfahrt genommen wird, „könnte“ Dir im Falle eines Unfalls zu "Ungunsten" gehalten werden, dass Dir die besondere Gefahrensituation dieser Stelle bekannt war ... das nur so am Rande zur Info*

Themenstarteram 15. August 2006 um 8:21

naja bis jetzt habe ich mich bei dieser Kreuzung immer langsam hinein getaste, da auch eine Mauer die Einsicht in die verkehrsberuhigende Zone behindert.

Werde mich auch weiter vorsichtig an diese Kreuzung ran wagen...

DANKE für die Info´s.

Alle Aussagen hier sind schlichtweg falsch !

Generell gilt keine "Rechts vor Links" Regel wenn sich beide Fahrbahnen farblich von einander unterscheiden.

Wenn also in dem Beispiel die Straße (2/3) asphaltiert ist und Staße (1) gepflastert wurde (z.B. rotes Pflaster) gilt kein Rechts vor Links.

Sind jedoch alle drei Straßen asphaltiert und gehen ohne bauliche Trennung (z.B. Rinne) ineinander über gilt die gewöhnliche "Rechts vor Links" Regel ungeachtet der Beschilderung.

Dies bestätigen im Übrigen einige Gerichsturteile die unter anderem beim ADAC nachzulesen sind. Also Vorsicht bei solchen Pauschalisierungen !!

Bei uns in der Stadt gibt es z.B. ein Baugebiet in der alle Straßen durchgehend asphaltiert - und die Stichstraßen/Nebenstraßen als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet wurden. Die Stadt hat nun aufgrund mehrerer Unfälle vor jeder Einmündung eine gestrichelte Linie aufgesprüht weil an diesen Einmündungen die ganz normale "Rechts vor Links" Regel zum Tragen kommt und die Autofahrer durch die Linie darauf aufmerksam gemacht werden sollen.

Viele Grüße

Bartwux

Themenstarteram 15. August 2006 um 14:30

ja sind alle asphaltiert und durch keine Rinne oder ähnliches getrennt.

Sprich, also doch rechts vor links.

Zitat:

Original geschrieben von sachse-dd

ja sind alle asphaltiert und durch keine Rinne oder ähnliches getrennt.

Sprich, also doch rechts vor links.

Genau !

am 15. August 2006 um 14:37

Quatsch. Wenn eine Spielstraße auf eine normale Straße trifft, haben die Leute aus der Spielstraße kommend Vorfahrt zu achten!

am 15. August 2006 um 14:38

Nein!

Denn wenn hier kein Verkehrschild die Vorfahrt regelt, hat die "gößere" Straße, das wäre 2/3, Vorfahrt.

Nachzulesen im Polizeifachhandbuch.

Behaupte ich mal.

*Edit*

Nein zu Bartwux, ja zu joscha

Themenstarteram 15. August 2006 um 14:41

Na, jetzt wird es aber mal Zeit, das einer mal richtig Licht rein bringt in den wirrwarr....

am 15. August 2006 um 14:43

Spielstrassen sind generell nicht vorfahrtberechtigt.

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2

Quatsch. Wenn eine Spielstraße auf eine normale Straße trifft, haben die Leute aus der Spielstraße kommend Vorfahrt zu achten!

Absoluter Irrglaube und Unkenntnis !

Einfach googeln oder beim ADAC einloggen und Urteile lesen ! Lesen bildet !

Gruß

BartWux

am 15. August 2006 um 14:45

Hierzu § 10 StVo, Einfahren und Anfahren:

"Wer aus einem (...) verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße (...) auf die Fahrbahn einfahren (...) will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."

Man hat sogar den Fußgängern "Vorfahrt" zu gewähren.

(Vorrang)

 

Grüße!

ich glaub hier einfach mal dem polizisten und nicht einem 0815 forumsbesucher

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