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Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer

Themenstarteram 25. September 2020 um 13:34

Hello!

Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.

Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?

Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.

Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

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Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.

Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

Themenstarteram 25. September 2020 um 13:40

Ja, so liest sich das ja auch eigentlich aus dem Gesetz raus ..

Mir kams nur etwas unlogisch (und gefühlt irgendwie gefährlich) vor, dass das so wäre, weil ich bisher angenommen hatte, dass Radfahrer in dem Fall Autos eher gleichgestellt sind (überfahren habe ich trotzdem noch keinen :D)

Danke :p

Zitat:

@Kugeldiorit schrieb am 25. September 2020 um 15:34:37 Uhr:

.... - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer? ...

Ja.

Das ist aber nicht ganz korrekt,denn sobald mein Fahrzeuug anrollt hat er zu warten und darf nicht mehr rechts an mir vorbei fahren.

Aber wer macht das schon,und einen Radfahrer umfahren ist immer übel.

Da sieht man nie gut aus.

Vorm Abbiegen immer nochmal den Schulterblick machen. Das hatte ich schon vor 30 Jahren gelernt.

Beim Rechtsabbiegen müssen Kreuzende Fußgänger rüber gelassen werden, wenn der Radfahrer gerade aus will und du abbiegen willst muss auch der durchgelassen werden, bevor du abbiegst. Darum der Schulterblick (der leider etwas aus der Mode gekommen ist).

Geradeaus hat immer Vorrang vor dem Abbieger. Wer dabei Fahrrad und wer Auto ist, ist völlig irrelevant.

Der Radfahrer darf aber auch nicht rechts überholen wenn vor ihm auf dem gleichen Fahrstreifen ein Rechtsabbieger steht und Fußgänger durchlässt. Da hat der Radfahrer genau so wie auch andere Autos zu warten. Also im beschriebenen Fall sehe ich bei einem Zusammenstoß die Hauptschuld bei dem Radfahrer.

Und nach §3 Abs. 3 Fahre ich innerhalb von Ortschaften 50kmh und außerors 100kmh.

am 25. September 2020 um 15:08

Ich bekomme langsam Angst, bei den Fragen die hier gestellt werden.:eek:

Bei manchen Antworten, wird mir dan noch unwohler.:(

Von der obigen Sache mal abgesehen, die soweit klar sein sollte.

Als Auto und LKW Fahrer sollte man sich immer bewußt sein,

wenn es scheppert und der Schwächere Schuld/Teilschuld hat,

kann man je nach Konstellation trotzdem Probleme bekommen.

Der Grund heist Betriebsgefahr.:cool:

Zitat:

@Crash O. schrieb am 25. September 2020 um 17:07:14 Uhr:

Der Radfahrer darf aber auch nicht rechts überholen wenn vor ihm auf dem gleichen Fahrstreifen ein Rechtsabbieger steht und Fußgänger durchlässt. Da hat der Radfahrer genau so wie auch andere Autos zu warten. Also im beschriebenen Fall sehe ich bei einem Zusammenstoß die Hauptschuld bei dem Radfahrer.

Und nach §3 Abs. 3 Fahre ich innerhalb von Ortschaften 50kmh und außerors 100kmh.

Das ergibt keinen Sinn.

Was ergibt keinen Sinn?

https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html Dort geht es um Geschwindigkeit, nicht um Radfahrer.

An einem Fahrzeug das auf dem gleichen Fahrstreifen wie du rechts blinkt und wartet darfst du nur links vorbeifahren. Du darfst es nicht rechts überholen.

Weil das Abbiegen in § 9 Abs. 3 StVO geregelt ist und nicht im § 3 Abs. 3 ... hat er also einen Fehler gefunden ... :rolleyes:

Ok wenn man steht klar und wen man fährt rechts abbiegt ohne anzuhalten da keine Fußgänger unterwegs sind aber ein Radfahrer meint rechts zu überholen während des abbigevorgangs

Zitat:

@Crash O. schrieb am 25. September 2020 um 17:26:27 Uhr:

Was ergibt keinen Sinn?

https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html Dort geht es um Geschwindigkeit, nicht um Radfahrer.

An einem Fahrzeug das auf dem gleichen Fahrstreifen wie du rechts blinkt und wartet darfst du nur links vorbeifahren. Du darfst es nicht rechts überholen.

Das erklär mal der Polizei, nachdem du den Fahrradfahrer umgenietet hast.

Du trägst deinen Nickname zurecht.

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