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Vorfahrtsregelung an Kreuzung, wenn Querverkehr auf die Gegenspur ausweichen muss
Hallo zusammen,
ich fahre häufig an einer Kreuzung, an der mir die Vorfahrtsregelung nicht ganz klar ist. Vielleicht kann mir jemand Klarheit verschaffen.
Die Kreuzung sieht so aus, wie in dem angefügten Bild.
Es hadelt sich um eine Tempo-30-Zone.
Die blauen Autos sind rechts am Straßenrand geparkt.
Der Fahrer des grünen Autos möchte die Kreuzung von rechts kommend überqueren und muss den geparkten Autos über die Gegenfahrbahn ausweichen.
Der Fahrer des roten Autos fährt aus einem verkehrsberuhigten Bereich. Er hat zudem das Vorfahrt-gewähren-Schild. Die gestrichelte Linie ist eine flache Kante (ähnlich einer flachen Boardstein-Kante).
Wer muss nun warten?
Der Fahrer des grünen Autos, weil er auf die Gegenfahrbahn ausweichen muss, auf die der Fahrer des roten Autos einbiegen möchte?
Oder muss der Fahrer des roten Autos warten, weil er ein Vorfaht-gewähren-Schild hat bzw. aus einem verkehrsberuhigten Bereich fährt?
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33 Antworten
Rot muss warten.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Rot muss warten. Grün darf die Hauptstraße in voller Breite nutzen.
Die Lage ist sonnenklar: die Vorfahrt des von rechts kommenden gilt auf der gesamten Fahrbahnbreite. Da gibts nichts zu diskutieren.
(am Rande: die Beschilderung mit Zeichen 205 ist unnötig)
Dankeschön!
Ich war mir hier aufgrund des Fahrens auf der linken Seite nicht sicher, ob die Vorfahrt dann noch immer gilt.
So sonnenklar finde ich das nicht, denn wie immer gilt "Es kommt darauf an".
Soll man nur exakt jene Situation betrachten, die auf deiner Skizze zu sehen ist? Also drei geparkte Autos, Grün ist bereits ausgeschert und Rot ist noch nicht losgefahren? Dann sehe ich es auch so, dass Rot warten muss.
Oder könnten es auch fünf geparkte Autos sein, Grün ist noch nicht ausgeschert und Rot ist bereits in die Kreuzung eingefahren? Dann wäre es anders zu beurteilen, denn "irgendwann" gilt, dass Grün wegen der Hindernisse warten muss.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. März 2024 um 16:39:58 Uhr:
Grün darf die Hauptstraße in voller Breite nutzen.
Woher weißt du, dass die Straße Hauptstraße heißt?
Zitat:
So sonnenklar finde ich das nicht, denn wie immer gilt "Es kommt darauf an".
Soll man nur exakt jene Situation betrachten, die auf deiner Skizze zu sehen ist? Also drei geparkte Autos, Grün ist bereits ausgeschert und Rot ist noch nicht losgefahren? Dann sehe ich es auch so, dass Rot warten muss.
Oder könnten es auch fünf geparkte Autos sein, Grün ist noch nicht ausgeschert und Rot ist bereits in die Kreuzung eingefahren? Dann wäre es anders zu beurteilen, denn "irgendwann" gilt, dass Grün wegen der Hindernisse warten muss.
Stimmt, ein guter Punkt. Wenn der Fahrer des roten Autos in die Kreuzung einbiegt, bevor der Fahrer des grünen Autos den geparkten Autos ausgewichen ist, wie sieht es dann aus? Diese Situation kommt tatsächlich häufig vor. Bin ich der Fahrer des roten Autos, warte ich trotzdem, manchmal sehr lange, weil immer wieder Autos von rechts kommen. Da frage ich mich schon manchmal, muss ich jetzt wirklich jeden durchlassen, oder kann ich bei größerem Abstand auch losfahren und der in etwas weiter Ferne Entgegenkommende muss vor den geparkten Autos dann warten.
Zitat:
@nogel schrieb am 7. März 2024 um 16:45:43 Uhr:
Die Lage ist sonnenklar: die Vorfahrt des von rechts kommenden gilt auf der gesamten Fahrbahnbreite. Da gibts nichts zu diskutieren.
(am Rande: die Beschilderung mit Zeichen 205 ist unnötig)
Stimmt, in der Theorie. Aber frag mal 100 Autofahrer, wie die Vorfahrtsregelung, aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommend, ist.
Am Rande - in der Nachbarstadt steht ganz kurz hinter dem Schild "Ende des verkehrsberuhigten Bereich" das Schild "Vorfahrt".
Zitat:
@masch14 schrieb am 7. März 2024 um 17:21:23 Uhr:
Wenn der Fahrer des roten Autos in die Kreuzung einbiegt, bevor der Fahrer des grünen Autos den geparkten Autos ausgewichen ist, wie sieht es dann aus?
Das lässt sich eben nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich ist derjenige, der aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, wartepflichtig. Die Wartepflicht gilt auch dann, wenn ein von rechts Kommender auf der linken Fahrbahnseite fährt.
"Irgendwann" richtet sich aber der Vorrang nicht mehr danach, sondern eben danach, dass der andere das Hindernis auf seiner Seite hat. Das hängt auch davon ab, ob Grün überhaupt erkennen kann, dass da gleich einer angefahren kommt und - genau umgekehrt - ob Rot den Grün erkennen kann.
Wenn du selbst Rot bist, machst du nichts falsch, wenn du wartest. Wenn du selbst Grün bist, würde ich es aber nicht so formulieren, dass du generell "Vorfahrt" hast. Wenn du den anderen noch beim Einfahren erkennst und noch eine Lücke zum Ausweichen findest und das Ganze auch noch 30, 40, 50 m vor der Einmündung stattfindet, dann muss Grün eben doch irgendwann warten.
Doch. Es ist und bleibt sonnenklar.
Wenn man den Fall jetzt plötzlich ausdehnt,daß da 4, 5, ....Autos parken, dann ist das grüne Auto so weit weg, daß es sich gar nicht mehr um einen Vorfahrtsfall dieser Kreuzung handelt. Grün ist ja noch gar nicht da.
Zitat:
@masch14 schrieb am 7. März 2024 um 17:21:23 Uhr:
Stimmt, ein guter Punkt. Wenn der Fahrer des roten Autos in die Kreuzung einbiegt, bevor der Fahrer des grünen Autos den geparkten Autos ausgewichen ist, wie sieht es dann aus?
Die Vorfahrt nimmt der Rote dem Grünen ja erst, wenn der Grüne bereits auf der Gegenspur ist. Wenn der Grüne seinen Spurwechsel erst vornimmt, nachdem der Rote schon abgebogen ist, dann befindet sich der Rote ja schon auf der "richtigen" Spur in der Engstelle, ist der Grüne wartepflichtig.
Zitat:
@nogel schrieb am 7. März 2024 um 17:29:10 Uhr:
Doch. Es ist und bleibt sonnenklar.
Offensichtlich nicht, denn der TE schildert nun auch folgende Konstellation:
"Wenn der Fahrer des roten Autos in die Kreuzung einbiegt, bevor der Fahrer des grünen Autos den geparkten Autos ausgewichen ist, wie sieht es dann aus?"
Und das ist wohl keine seltene Ausnahme, denn: "Diese Situation kommt tatsächlich häufig vor."
Deswegen war eigentlich klar, dass solche Skizzen zwar dem besseren Verständnis dienen, aber nicht als einzige Grundlage, weil schon eine Sekunde vorher die Situation ganz anders sein kann.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. März 2024 um 17:31:43 Uhr:
Die Vorfahrt nimmt der Rote dem Grünen ja erst, wenn der Grüne bereits auf der Gegenspur ist. Wenn der Grüne seinen Spurwechsel erst vornimmt, nachdem der Rote schon abgebogen ist, dann befindet sich der Rote ja schon auf der "richtigen" Spur in der Engstelle, ist der Grüne wartepflichtig.
Das stimmt eben nicht. Vorfahrt und Vorrang haben nichts damit zu tun, auf welcher Fahrbahnseite man fährt. Stelle dir die Skizze mit nur einem geparkten Auto vor. Grün fährt noch auf seiner (also der rechten) Fahrbahnseite. Rot ist dann trotzdem wartepflichtig.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 7. März 2024 um 17:31:43 Uhr:
Zitat:
@masch14 schrieb am 7. März 2024 um 17:21:23 Uhr:
Die Vorfahrt nimmt der Rote dem Grünen ja erst, wenn der Grüne bereits auf der Gegenspur ist. Wenn der Grüne seinen Spurwechsel erst vornimmt, nachdem der Rote schon abgebogen ist, dann befindet sich der Rote ja schon auf der "richtigen" Spur in der Engstelle, ist der Grüne wartepflichtig.
Genau so ist es, hätte es nicht besser schreiben können.
Zitat:
@masch14 schrieb am 7. März 2024 um 17:21:23 Uhr:
.... Wenn der Fahrer des roten Autos in die Kreuzung einbiegt, bevor der Fahrer des grünen Autos den geparkten Autos ausgewichen ist, wie sieht es dann aus? Diese Situation kommt tatsächlich häufig vor. Bin ich der Fahrer des roten Autos, warte ich trotzdem, manchmal sehr lange, weil immer wieder Autos von rechts kommen. Da frage ich mich schon manchmal, muss ich jetzt wirklich jeden durchlassen, oder kann ich bei größerem Abstand auch losfahren und der in etwas weiter Ferne Entgegenkommende muss vor den geparkten Autos dann warten.
Auch das ist ganz einfach. Wenn rot nicht ohne Behinderung von Grün rechtzeitig durchrutschen kann, dann muss rot auch in dieser Lage warten und die Vorfahrt gewähren.