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Vorfahrtsstraße Umleitung

Themenstarteram 30. Mai 2024 um 14:27

Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage. Wir haben gerade im Ort auf einer Durchgangsstraße, die auch Vorfahrtsstraße ist, eine Baustelle mit Vollsperrung. Deswegen gibt es eine Umleitung, die durch mehrere Wohnstraßen führt, teilweise mit Kreuzungen/Einmündungen mit “rechts vor links-Regelung“, teilweise auch mit "Vorfahrt gewähren". Beschildert ist alles wie immer.

Wird nun durch die Umleitung der Vorfahrtsstraße die Umleitungsstrecke zur Vorfahrtsstraße? Meines Wissens nicht, aber vielleicht bin ich auch falsch informiert.

Ich hatte nämlich heute eine brenzlige Situation, als ein PKW auf der Umleitungsstrecke fahrend mir gem. der Beschilderung hätte Vorfahrt gewähren müssen und derart forsch in die Kreuzung einfuhr, dass ich ziemlich heftig bremsen musste. Der Wagen hat mir dann aber doch Vorfahrt gewährt. Aber es hatte wirklich den Anschein er dachte, er sei jetzt auf der Vorfahrtsstraße.

Da würde mich doch mal die Rechtslage interessieren und wo das geregelt ist.

Danke schon mal!

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7 Antworten

Das ist in der StVO geregelt. Ganz normal wie immer.. Und da wird auch mal getrieft und die Vorfahrt missachtet.

An der Vorfahrtsregelung ändert eigentlich sich nichts, egal ob Umleitungsstrecke oder nicht. In der Realität ist es allerdings so, dass die auf der Umleitungsstrecke so fahren, als hätten sie Vorfahrt. Da muss man sich (leider) drauf einstellen.

Wenn man natürlich ein neues Auto braucht, so ist das die Gelegenheit, dass alte zu verklappen und noch Geld dafür zu bekommen. ;)

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Rainy01 schrieb am 30. Mai 2024 um 16:27:42 Uhr:

 

Wird nun durch die Umleitung der Vorfahrtsstraße die Umleitungsstrecke zur Vorfahrtsstraße?

Natürlich wird die Umleitung NICHT zur Vorfahrtsstraße.

Da bleibt alles wie es ist.

Wenn das die "neue", zeitlich befristete, Vorfahrtsstraße sein soll, dann müssen da die entsprechenden Schilder aufgestellt werden.

Sonst gilt zum Beispiel rechts vor links - wie immer.

Woher soll denn der von rechts kommende wissen, dass jetzt plötzlich der andere Vorfahrt hat - nur weil irgendwo was gesperrt ist?

Themenstarteram 30. Mai 2024 um 14:56

Danke schon mal für eure Antworten, die meine Sicht der Dinge bestätigen!:)

Zitat:

@Dofel schrieb am 30. Mai 2024 um 16:37:58 Uhr:

Woher soll denn der von rechts kommende wissen, dass jetzt plötzlich der andere Vorfahrt hat - nur weil irgendwo was gesperrt ist?

Das ist ein sehr gutes und schlüssiges Argument!;)

Damit sie zur Vorfahrtsstraße wird, muss sie entsprechend beschildert werden. Dies spart man sich aber, wenn es nur eine kurzfristige Vollsperrung ist.

Themenstarteram 30. Mai 2024 um 15:15

Im hiesigen Fall dauert die Sperrung insgesamt ca. vier Wochen.

Zitat:

@Rainy01 schrieb am 30. Mai 2024 um 16:27:42 Uhr:

.....

Da würde mich doch mal die Rechtslage interessieren und wo das geregelt ist.

Danke schon mal!

Moin,

so wie die Beschilderung ist gilt "die Rechtslage".

Ich kann mich an eine Umleitung erinnern, die eine ähnliche Situation hatte. Da waren auffällig viele Schilder aufgestellt mit "Achtung Verkehrsführung geändert" und die Umleitungsstrecke hatte den Vorrang vor der sonst üblichen Verkehrsführung - aber mit inflationär zusätzlichen Schildern. Lohnt auch nur, wenn die Umleitung längere Zeit besteht.

Gefühlt standen an jeder Einmündung zwei zusätzliche Zeichen (Nr 205 mit Zusatz 1008-31 & evtl. auch noch Zeichen 101 "Gefahrstelle") für den normalen Verkehr, damit auch die letzte Schnarchnase eine Chance hat, die neue Regelung zu verstehen.

Und ein Zeichen (Nr. 301 "Vorfahrt" an der nächsten Einmündung) für den Umleitungsverkehr. Das alles natürlich auf mobilen Schilderpfosten unten mit zwei bis drei Gewichtsplatten bestückt.

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