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Vorfall mit dem BMW-Händler
Hallo BMW-,
brauche unbedingt euren Rat.
Mir ist vor ein paar Wochen einer vorne auf die Stossstange gefahren.
Wie sich das gehört, ist alles über die Versicherung abgewickelt worden.
Jetzt zum Thema.
Bei meinem BMW- habe ich mir die Stossstange neue wechseln lassen d. h. die habe eine neue Stossstange bestellt und im Werk lackieren lassen.
Nur blöd, das die Stossstange jetzt Rotznasen hat.
Was kann ich von meinem BMW- fordern?
Bitte um sinnvolle Ratschläge.
PS.: mein kleiner heisst 330D mit M-Ausstattung
vielen Dank vorab.
Gruß
BMWole
Beste Antwort im Thema
Wieder hingehen zu deinem ihm das zeigen und sagen das es ja so nicht sein kann und du gerne eine neue hättest, oder fragst ihn was er da vorschlägt.
Sind die "Rotznasen" denn so stark sichtbar? Ein Bild wäre vielleicht auch ganz gut.
In jedem Fall würde ich versuchen was dagegen zu machen in deiner Stelle.
MfG Ray
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19 Antworten
Wieder hingehen zu deinem ihm das zeigen und sagen das es ja so nicht sein kann und du gerne eine neue hättest, oder fragst ihn was er da vorschlägt.
Sind die "Rotznasen" denn so stark sichtbar? Ein Bild wäre vielleicht auch ganz gut.
In jedem Fall würde ich versuchen was dagegen zu machen in deiner Stelle.
MfG Ray
bin eben vom agekommen.
Sie haben mir ein Termin für den 04.05.2009 genannt.
Anscheinend wrden die es Ausbessern.
die Rotznase ist nicht sichtbar... das ist am Kühler.... beim Putzen erkennt man das. werde bei gelegenheit ein Foto machen.
Danke und ich werde euch auf dem Lufenden halten.
BMWole
Wo ist denn das Problem, wenn man nix sieht...?
beim Putzen fühlt man es.
spätesten wenn ich das Auto mal verkaufen möchte... werden die Leute das sehen ob das Auto ein Unfall hatte.
So wie das Lackiert ist mit der Rotznase... könnte man denke das dass Auto ein risen crash hatte.
Fakt ist, das Auto ist 1 1/2 Jahre alt und BMW sollte sich so etwas nicht erlauben (Qualitätscheck = 0).
Das Auto hat ein Nuewert von 67.000 € und von BMW erwarte ich das die Stossstange genau so aussieht wie das Original (ohne Rotznasen).
mag sein das ich kleinlich bin, aber wie schon erwähnt das Aufto ist nicht 10 Jahre alt sonder 1 1/2 Jahre.
Grüsse
BMWole
Zitat:
Original geschrieben von BMWole
spätesten wenn ich das Auto mal verkaufen möchte... werden die Leute das sehen ob das Auto ein Unfall hatte.
Den Unfall verschweigen willst du dann aber nicht!?
Sollte trotzdem natürlich keiner sehen. Der Freundliche soll das nachbessern.
das sicherlich nicht.
die Stossstange sieht so aus ob ich das selbst gemacht hätte
ich bin mal gespant wie die Ausbesserung aussehen wird.
anbei ein Bild vom ....möchte gern Unfall
Möchte gern Unfall... Kleiner Kratzer ist es aber auch nicht.
Hoffe mal für dich das die es jetzt hinkriegen.
Wer spricht hier Bitte von einem Unfall??
Es wurde doch nur die Stossstange/Frontschürze gewechselt oder?
Sowas zählt nicht als Unfall, auch nicht der Kotflügel oder eine Tür.
Wenn ein Seitenteil hinten, träger und sowas rep. wurde oder grossflächige Lackierarbeiten gemacht wurden zählt es als Unfall.
Generel muss nichts genannt werden das durch schrauben vom Auto ersetzt werden kann und davon auszugenen ist keine Folgeschäden/Schaden am Rahmen oder sonstigen Teilen zu erwarten sind.
Eine gewechselte Stossstange musst du beim Verkauf sicherlich nicht erwähnen und hat auch auf den Preis keinen Einfluss.
Aber wegen des guten Anstandes würde ich es beim verkauf an Privat aber nennen, beim Händler auf keinen Fall, der gibt das zu 100% nicht an den neuen Besitzer weiter!
Was ist es dann wenn es kein Unfall ist??
Zitat:
Original geschrieben von r00t.to
Was ist es dann wenn es kein Unfall ist??
Das was es ist:
Eine erneuerte Stossstange.
Soll jetzt ein Auto als Unfallwagen gelten wenn der Lichtschalter erneuert wurde??
Zitat:
Original geschrieben von AndyAmbros
Wer spricht hier Bitte von einem Unfall??
Es wurde doch nur die Stossstange/Frontschürze gewechselt oder?
Sowas zählt nicht als Unfall, auch nicht der Kotflügel oder eine Tür.
Wenn ein Seitenteil hinten, träger und sowas rep. wurde oder grossflächige Lackierarbeiten gemacht wurden zählt es als Unfall.
Generel muss nichts genannt werden das durch schrauben vom Auto ersetzt werden kann und davon auszugenen ist keine Folgeschäden/Schaden am Rahmen oder sonstigen Teilen zu erwarten sind.
Eine gewechselte Stossstange musst du beim Verkauf sicherlich nicht erwähnen und hat auch auf den Preis keinen Einfluss.
Aber wegen des guten Anstandes würde ich es beim verkauf an Privat aber nennen, beim Händler auf keinen Fall, der gibt das zu 100% nicht an den neuen Besitzer weiter!
ja, nur die Stossstange wurde gewechselt. mehr nicht...
Zitat:
Original geschrieben von AndyAmbros
Wer spricht hier Bitte von einem Unfall??
Es wurde doch nur die Stossstange/Frontschürze gewechselt oder?
Sowas zählt nicht als Unfall, auch nicht der Kotflügel oder eine Tür.
Wenn ein Seitenteil hinten, träger und sowas rep. wurde oder grossflächige Lackierarbeiten gemacht wurden zählt es als Unfall.
Generel muss nichts genannt werden das durch schrauben vom Auto ersetzt werden kann und davon auszugenen ist keine Folgeschäden/Schaden am Rahmen oder sonstigen Teilen zu erwarten sind.
Eine gewechselte Stossstange musst du beim Verkauf sicherlich nicht erwähnen und hat auch auf den Preis keinen Einfluss.
Aber wegen des guten Anstandes würde ich es beim verkauf an Privat aber nennen, beim Händler auf keinen Fall, der gibt das zu 100% nicht an den neuen Besitzer weiter!
Genau so sieht die Rechtslage aus!
Beim Verkauf würde ich es aber trotzdem angeben, da ich so etwas bei einem Kauf auch gerne gesagt bekommen möchte.
Zitat:
PS.: mein kleiner heisst 330D mit M-Ausstattung
Gruß
BMWole
PS.: mein kleiner heisst Patrick!
Öhm, also ich habe die Rechtsprechung anders in Erinnerung. Hier ist Rechtsberatung ja nicht erlaubt/erwünscht und würd mir auch nie einfallen, aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes unterliegt jeder Unfallschaden der Offenbarungspflicht der einen Bagatellschaden übersteigt. Bagatellschäden sind geringfügige äußere Lackschäden.
Blechschäden, auch wenn nach deren Reparatur keinerlei Folgeschäden bestehen bleiben sind keine Bagatellschäden, auch wenn der Reparaturaufwand relativ gering ist.
Wenn ich irre, klärt mich bitte auf.
BGH NJW 1982 und OLG Karlsruhe NJW-RR 1992