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Vorführwagen als Neuwagen im Vertrag?
Hallo zusammen!
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Soll auch keine Rechtsberatung sein sondern Suche nach ein paar Tipps.
Habe vor kurzem einen Vertrag unterschrieben und Frage mich ob das alles so OK ist.
Es geht um ein Auto, was zur Zeit neu schwierig bis gar nicht zu bekommen ist (Chipmangel, Lieferzeiten mindestens 6 Monate).
Dementsprechend gingen die Neuwagenpreise stark in die Höhe, bis zu 2500€ über dem Listenpreis bzw. Preis auf der Webseite des Herstellers.
Habe mich deshalb für einen 3 Monate alten Vorführwagen entschieden mit 1400km Laufleistung.
Allerdings habe ich beim Vertrag nicht aufgepasst(es ist eigentlich ein seriöser Händler). Im Vertrag steht eben Neuwagenkauf. Weder km-leistung, noch sonstige konkrete Daten zum tatsächlichen Fahrzeug.
Die konkreten Daten stehen allerdings im Vertrag für die Garantieverlängerung.
Der Preis ist der Listenpreis des Neuwagens - mit Überführung etc. Rein preislich finde ich den Deal ok, vor allem weil man gerade nichts bekommt - oder eben überteuert.
Aber dass der Vertrag über einen Neuwagen ist - ohne Bezug zum tatsächlichen Auto macht mich stutzig.
Was könnte da passieren und wir kann ich am besten handeln? Einen neuen Vertrag anfragen?
Hoffe es findet sich jemand der helfen kann.
Danke im voraus
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39 Antworten
Ich würde auf Korrektur bestehen.
Zitat:
@XN04113 schrieb am 30. November 2021 um 12:36:39 Uhr:
Ich würde auf Korrektur bestehen.
Was könnte denn passieren? Wenn z.B. die Laufleistung/Kilometer nicht festgehalten werden oder es der Vorführwagen generell als Neuwagen verkauft wird?
Spreche doch mal mit dem Händler, vielleicht hat das abrechnungstechnische Gründe... Corona Engpass...
Oder es ist schlicht ein Fehler, der korrigiert wird. Hier ist doch alles nur die Glaskugel fragen.
Zitat:
@benprettig schrieb am 30. November 2021 um 13:12:52 Uhr:
Spreche doch mal mit dem Händler, vielleicht hat das abrechnungstechnische Gründe... Corona Engpass...
Oder es ist schlicht ein Fehler, der korrigiert wird. Hier ist doch alles nur die Glaskugel fragen.
Mit dem Händler habe ich bereits gesprochen - seine Aussage war, dass ein Vorführwagen kein Gebrauchtwagen sei und sowieso Herstellergarantie hat... Mit der Formulierung sieht der Verkäufer kein Problem.
Wirft mir sogar vor ich hätte ja gesehen dass das Autohaus voll in Ordnung ist und mein Misstrauen würden sie nicht verstehen....
Das Urteil ist zwar aus 2010, aber das OLG sieht svhon bri 500km keinen Neuwagen mehr.
https://www.damm-legal.de/...en-pflichtangaben-zum-verbrauch-entfallen
Lass den Vertrag ändern!
Wobei ich immer noch nicht verstehe, warum man sich diese Fragen immer erst nach Unterschrift stellt...
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 30. November 2021 um 14:07:40 Uhr:
Wobei ich immer noch nicht verstehe, warum man sich diese Fragen immer erst nach Unterschrift stellt...
Ja, Recht hast du ja, ändert aber nichts an der Tatsache. Ich verstehe halt nicht wie man mit hierbei einen Strick drehen könnte.
Wäre es nicht so dass ich bei Übergabe sogar verweigern könnte, weil mir ja vertraglich ein Neuwagen versprochen wurde?
Wäre es nicht so, dass ich bei einem Gebrauchten im Gewährleistung/Garantie Fall zuerst an den Verkäufer wenden müsste statt direkt zur Vertragswerkstatt zu fahren?
Es muss ja spürbare Nachteile durch diesen Vertrag geben und die sehe ich gerade nicht, am Zustand des Wagens und am Preis ändert es nichts.
War der Vorführer angemeldet? Dann hast du schon mal ne 1 bei Halteranzahl, was sich negativ bei einem weiterverkauft auswirken kann, da Fahrzeug nicht mehr 1. Hand
Möglicherweise hat es für den Händler Vorteile, den Wagen als Neufahrzeug zu verkaufen, weil das besser für seine Verkaufsquote gegenüber dem Hersteller ist.
Das erwähnte Urteil behandelt den umgekehrten Fall: Der Kläger wollte einen Vorführer als Neuwagen behandelt wissen. Und es war nicht mal ein richtiger Käufer, der da geklagt hat
Einen unmittelbaren Nachteil gibt es für den TE m. E. nicht. Auf Garantieleistungen dürfte es keine Auswirkungen haben.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 30. November 2021 um 14:34:53 Uhr:
War der Vorführer angemeldet? Dann hast du schon mal ne 1 bei Halteranzahl, was sich negativ bei einem weiterverkauft auswirken kann, da Fahrzeug nicht mehr 1. Hand
Das ist mir klar, aber wie gesagt - günstiger bekomme ich den Wagen zur Zeit nicht, wenn ich überhaupt einen solchen bekomme...
Zitat:
@SoulSurvivor78 schrieb am 30. November 2021 um 14:43:45 Uhr:
Möglicherweise hat es für den Händler Vorteile, den Wagen als Neufahrzeug zu verkaufen, weil das besser für seine Verkaufsquote gegenüber dem Hersteller ist.
Das erwähnte Urteil behandelt den umgekehrten Fall: Der Kläger wollte einen Vorführer als Neuwagen behandelt wissen. Und es war nicht mal ein richtiger Käufer, der da geklagt hat
Einen unmittelbaren Nachteil gibt es für den TE m. E. nicht. Auf Garantieleistungen dürfte es keine Auswirkungen haben.
Genau das wollte ich wissen, ich denke genau so.
Der einzige Manko - es ist kein Kilometerstand im Vertrag drin. Theoretisch könnte ich bei Abholung einen größeren Kilometerstand vorfinden - das würde ich aber direkt bei Übergabe reklamieren.
Es ist auch keine Fahrzeugnummer / Fahrgestellnummer im Vertrag drin, nur die Erstzulassung. Müsste aber reichen um nachzuweisen dass ich den Wagen nicht komplett neu bestelle
...
Nachteilig ist eben, dass Garantie, Gewährleistung und Serviceintervalle schon laufen. Bei ein paar Tagen wäre das vielleicht noch ok, aber nicht bei drei Monaten. Und sollte es um einen BEV oder PHEV, hätte das zudem auch massive Konsequenzen bei der Förderbarkeit.
Zitat:
Nachteilig ist eben, dass Garantie, Gewährleistung und Serviceintervalle schon laufen. Bei ein paar Tagen wäre das vielleicht noch ok, aber nicht bei drei Monaten.
Das wäre aber auch der Fall, wenn der Vertrag korrekt als GW ausgewiesen worden wäre. Der TE weiß ja, was er kauft.
Ich sehe eher den Vorteil bei Dir:
Neuwagen unterschrieben, dann soll dieser auch bitte ausgeliefert werden.
Wenn du denn solch ein Vorhaben durchziehen magst und bei diesem Händler auch nichts mehr kaufen möchtest..