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Vorgehen bei Gewährleistung/Gebrauchtwagengarantie - Anfängerfragen

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 21:05

Hallo zusammen, sorry für Anfängerfragen und mit Bitte um Rat.

Ich fahre einen VW Erdgas Up nun seit einem Monat (2t km gefahren, mit knapp 100t im April gekauft bei einem VW händler 400km entfernt). Jetzt leider das erste Problem, Abgasleuchte konstant an, keinerlei Leistungseinbußen, Fehlerspeicher zurücksetzen half nicht, Fehlerauslesen gab laut VW Werkstatt um die Ecke zu unspezifische Ergebnisse. Laut VW-Werkstatt "vielleicht Lambdasonde, vielleicht alles mögliche", er muss also erstmal zur Suche in die Werkstatt, bekam dafür einen Termin.

Nun bin ich ziemlicher Neuling in der KFZ-Welt (sehr sehr milde ausgedrückt), und bin mir alles andere als sicher, wie das abgewickelt werden sollte.

Der Wagen hat ein Jahr Gebrauchtwagengarantie der VW-eigenen Versicherung, aber da muss ich mit der hohen Laufleistung einen großen Teil Materialkostentragen mittragen, falls nichts dolles an Material anfällt natürlich kein Problem, ansonsten aber würde ich das ganze natürlich viel eher über die Gewährleistung laufen lassen, der Wagen wurde ja gerade erst abgeholt und das wird mit Sicherheit ein Materialproblem sein, das bei Übergabe bestand. Problem: der VW-Laden, wo ich den Wagen gekauft habe, liegt wie gesagt 400km entfernt.

Bei der Werkstatt vor Ort kam nur die Auskunft - "das regeln Sie alles bei Abgabe". Ich habe auch beim Verkäufer angerufen, ihn auf den Mangel aufmerksam gemacht und versucht, soetwas wie eine klare Absichtserklärung seinerseits zu bekommen, wie er ihn beheben will. Ich habe ihm auch gesagt, dass ich den Wagen zur Werkstatt hier abgeben will und explizit auf die Gewährleistung angesprochen - nach kurzem Zögern ("war doch bestimmt ein Mader dran") sagte er, falls die Werkstatt vor Ort bei der Fehlersuche ein Gewährleistungsproblem bestätigen würde, sollte ich ihn wieder kontaktieren und die würden sich um die Reparatur kümmern. Ich fand leider nicht die richtige Formulierung, wie ich aus ihm eine Bestätigung herausholen könnte, dass er auch mit der Fehlersuche beim Betrieb vor Ort einverstanden sei und das ich nicht auf den Kosten für die Fehlersuche selber hängen bleibe. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob sich diese Lohnkosten nicht über die Gebrauchtwagengarantie (standartmäßige VW Perfect Car, die Garantiebedingungen sprechen überhaupt nicht für Kosten für Analyse/Fehlersuche) abwickeln, und die verbleibenden Materialkosten dann ggf. über die Gewährleistung, ich habe gehört, so ginge es auch. Aber wie gesagt, sehr unsicher, alles zum ersten Mal für mich.

Deswegen meine Frage, ob ihr einen Tipp habt, wie ich da vorgehen sollte. Erstmal den Termin wahrnehmen, in der Aussicht, es würden eher nicht zu hohe Diagnosekosten (gibt ja keinerlei Leistungsverlust oder sonstwelche spürbaren Auswirkungen) entstehen oder ich würde nicht auf denen sitzen bleiben? Oder erstmal formelles Schreiben an den Verkäufer raushauen mit Forderung zur Nachbesserung und entweder Vorschlag zur Abholung oder offizielle Beauftragung einer Werkstatt vor Ort abzuwarten und solange mit Abgaswarnleuchte weiterfahren? Mir wäre irgendwie der ganze Aufwand merkwürdig, wo es sich doch erstmal nur um eine Leuchte handelt und das Problem erstmal lokalisiert werden müsste und tatsächlich festgestellt werden müsste, dass es etwa kein Marder und somit Sache für die VK wäre. Anderseits will ich natürlich die Gewährleistung aufrecht und die Folgekosten möglichst gering halten. Ihr könnten mir deswegen sehr weiterhelfen, Danke :)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. Mai 2017 um 19:55

Zitat:

@jof schrieb am 6. Mai 2017 um 21:27:26 Uhr:

Wieder mal sehr viel Mist der da geschrieben wird. Einfach mal die diversen Aussagen von Anwaltskanzleien durchlesen, wenn man das Zauberwort "Sachmängelhaftung" in die große Suchmaschine eingibt.

Sachmängelhaftung heißt nicht, dass der Verkäufer dafür haftet dass an dem Fahrzeug nichts (mehr) kaputt geht. Wenn die kontrollampe bei Fahrzeug?bergabe nicht brannte, deutet das darauf hin, dass bei Kauf/Übergabe der entsprechende Mangel nicht vorlag. Warum sollte also der Verkäufer dafür haften...?

Weil es nach neuerer EuGH und BGH-Rechtsprechung allein reicht, dass innerhalb der 6 Monate nach Kauf der Ist-Zustand des Fahrzeugs vom Soll-Zustand abweicht, um anzunehmen, dass etwa die Lampe ein Symtpom eines bereits bestehenden Mangels ist. Hier wäre das gerade vom Anwalt erklärt:

http://www.lto.de/.../

"Zum einen muss der Käufer künftig nur noch einen vertragswidrigen Zustand der Sache behaupten und beweisen, der sich binnen sechs Monaten nach Übergabe herausgestellt hat. Der Käufer kann sich also auf ein Mangelsymptom beschränken, auch wenn dieses bei Übergabe noch nicht aufgetreten ist. Zum anderen wird nun vermutet, dass das Mangelsymptom seine Ursache im Grundmangel habe, der bereits bei Gefahrübergang bestanden habe (Urt. v. 12.10.2016, Az. VIII ZR 103/15)."

Oder verstehe ich da was falsch?

Im Fall, wenn eine Woche nach Abholung die Motorkontrolleuchte angeht, ohne dass da ein Mader oder ähnliches dran war, wäre es auch von der Laienlogik her implausibel was anderes anzunehmen.

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Hi, kenne mich zwar nicht aus aber hatten heute Abend gerade eine Diskussion wo es auch um ein Problem bei einem gebrauchten und die Kosten ging. Lies mal genau durch was alles unter die Garantie fällt, denn nicht alles wird über die Gebrauchtwagen Garantie abgewickelt. Und da kann es schon richtig sein, daß die Fehlersuche auf Deine Kosten geht, wenn dabei heraus kommt dass der Fehler nicht unter die Gebrauchtwagen Garantie fällt.

 

Aber wenn der Verkäufer auch ein VAG Händler war, dann dürfte eine Repartur vor Ort bei Deinem örtlichen Händler kein Problem sein. Aber auch das steht alles in Deinen Unterlagen und die mal im klein gedruckten Bereich zu lesen wäre sinnvoller wie jegliche Mutmaßungen oder Vorhersagen.

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 21:38

Danke, das Kleingedruckte habe ich schon durchgelesen, sie scheint das Relevante (Lambdasonden u.a.) abzudecken, auch wenn es, wie gesagt, bei sehr unspezifischen Fehlermeldungen VOR der eigentlichen Diagnose ist das schwierig zu sagen. Und die Frage ist dann ja, wenn ich das von bei der Werkstatt vor Ort über die Garantie laufen lassen, ich nicht Gewährleistungsansprüche riskiere, die durchzusetzen sowieso preferabel wäre (wobei auch das davon abhängt, was sich letztlich für ein Problem dahinter verbirgt. 

Und bzgl. "Aber wenn der Verkäufer auch ein VAG Händler war, dann dürfte eine Repartur vor Ort bei Deinem örtlichen Händler kein Problem sein. Aber auch das steht alles in Deinen Unterlagen" - in Bezug auf die Gewährleistung (nicht Garantie) steht da natürlich rein gar nichts außer dem rechtlich notwendigen, und die mündliche Auskunft des Verkäufers habe ich ja oben geschildert. Die Fragen aus dem Eingangsposting scheinen somit zu bleiben.

am 4. Mai 2017 um 22:01

Sofern es sich nicht um einen Marderschaden handelt - der ggf. über die (wenn vorhanden) Teilkasko abgedeckt ist - ist das ein klassischer Gewährleistungsfall, der nichts mit der Garantie zu tun hat!

Die Kosten für die Fehlersuche, Reparatur und auch die dazu notwendigen Fahrten gehen somit zu Lasten des Verkäufers...allerdings darf dieser bestimmen wo das gemacht wird, ein Recht auf eine Wahl deiner Werkstatt hast du nicht.

Hier solltest du den Verkäufer schriftlich dazu auffordern Stellung zu nehmen, wie er zu einer Werkstatt "deiner Wahl" bzw. den damit entstehenden Kosten steht oder ob er die Karre in seine Werkstatt holen will. Da reicht ein formloser Zweizeiler, wo du den Verkäufer auf den Mangel hinweist und um eine Kostendeckungszusage für eine event. Gewährleistungsreparatur in Werkstatt XY bittest!

Sollte es sich dabei um einen Marderschaden handeln, bleibst du natürlich auf den Kosten sitzen - und musst, sofern der Verkäufer deine Werkstatt nicht akzeptiert/die Karre zu sich geholt hat, natürlich auch diese Kosten tragen.

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 22:49

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 5. Mai 2017 um 00:01:54 Uhr:

Sofern es sich nicht um einen Marderschaden handelt - der ggf. über die (wenn vorhanden) Teilkasko abgedeckt ist - ist das ein klassischer Gewährleistungsfall, der nichts mit der Garantie zu tun hat!

Die Kosten für die Fehlersuche, Reparatur und auch die dazu notwendigen Fahrten gehen somit zu Lasten des Verkäufers...allerdings darf dieser bestimmen wo das gemacht wird, ein Recht auf eine Wahl deiner Werkstatt hast du nicht.

Hier solltest du den Verkäufer schriftlich dazu auffordern Stellung zu nehmen, wie er zu einer Werkstatt "deiner Wahl" bzw. den damit entstehenden Kosten steht oder ob er die Karre in seine Werkstatt holen will. Da reicht ein formloser Zweizeiler, wo du den Verkäufer auf den Mangel hinweist und um eine Kostendeckungszusage für eine event. Gewährleistungsreparatur in Werkstatt XY bittest!

Sollte es sich dabei um einen Marderschaden handeln, bleibst du natürlich auf den Kosten sitzen - und musst, sofern der Verkäufer deine Werkstatt nicht akzeptiert/die Karre zu sich geholt hat, natürlich auch diese Kosten tragen.

Danke, das macht einiges klarer. Ihr würdet damit eherl vor weiteren Diagnosen vor Ort abraten, bis ich ein klares schriftliches Statement vom Verkäufer habe?

am 4. Mai 2017 um 23:19

Zitat:

@Nathoggles schrieb am 5. Mai 2017 um 00:49:04 Uhr:

Ihr würdet damit eherl vor weiteren Diagnosen vor Ort abraten, bis ich ein klares schriftliches Statement vom Verkäufer habe?

Korrekt!

Für alles was du "vor Ort" ohne Rücksprache mit dem Verkäufer machen lässt, trägst du im im Zweifelsfall auch die Kosten - selbst wenn es sich hier um einen Gewährleistungsmangel handelt.

Hallo. Habe ähnliches Problem... vor ca. 2,5 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft und jetzt wurde ein Getriebedefekt festegestellt. 3 Werkstätten u.a. der Getriebehersteller sagen ich müsse das Getriebe instandsetzen lassen und ein Ölwechsel bringe nichts. Hab dem Händler alles mitgeteilt. Telefonisch wie auch schriftlich. Er will dass ich trotzdem einen Getriebeölwechsel mache. Allerdings kommt er der Aufforderung mir dies schriftlich zu bestätigen nicht nach... Hab schon mit der IHK bei der er registriert ist gesprochen. Die werden ihn anschreiben. Allerdings ist er wohl nicht verpflichtet der IHK zu antworten... super ärgerlich ,da er ja für den Schaden aufkommen MUSS...

am 5. Mai 2017 um 10:28

Wenn der Händler der Meinung ist, ein Ölwechsel bringt es, lass ihn doch machen. Wenn dann das Getriebe Vollschrott ist, ist das auch sein Problem.

WICHTIG ist nur, dass Du hier keine Eigeninitiative an den Tag legst. Das musst du dem Händler überlassen. Er hat nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht zur eigenen Nachbesserung.

@Gedoensheimer : ich weiss dass ich nicht einfach was reparieren lassen darf. Aber er antwortet einfach nicht auf die Kostenvoranschläge..ich hab heute nochmal angerufen und ihm gesagt dass ich den Anwalt einschalten werde wenn jetzt nicht bald was passiert und hab ihn nochmal darauf hingewiesen dass ein Ölwechsel raus geschmissenes Geld ist...naja..ich lass ihm jetzt nochmal Zeit bis Dienstag, dann hatte er genau 2 Wochen Zeit. Danach geh ich zum Anwalt..

Zitat:

@EnricoF schrieb am 5. Mai 2017 um 10:42:20 Uhr:

.............Hab schon mit der IHK bei der er registriert ist gesprochen. Die werden ihn anschreiben. Allerdings ist er wohl nicht verpflichtet der IHK zu antworten... super ärgerlich ,da er ja für den Schaden aufkommen MUSS...

am besten mit der zuständigen schiedsstelle des kfz handwerks sprechen.

an deren weisung ist der betrieb gebunden, du aber nicht.

es sei denn der betrieb ist so ne luschenwerkstatt, die nicht mitglied ist.

am 5. Mai 2017 um 16:28

Zitat:

@EnricoF schrieb am 5. Mai 2017 um 16:35:13 Uhr:

@Gedoensheimer : ich weiss dass ich nicht einfach was reparieren lassen darf. Aber er antwortet einfach nicht auf die Kostenvoranschläge..ich hab heute nochmal angerufen und ihm gesagt dass ich den Anwalt einschalten werde wenn jetzt nicht bald was passiert und hab ihn nochmal darauf hingewiesen dass ein Ölwechsel raus geschmissenes Geld ist...naja..ich lass ihm jetzt nochmal Zeit bis Dienstag, dann hatte er genau 2 Wochen Zeit. Danach geh ich zum Anwalt..

Jo, das sehe ich auch so. Wen er nicht reagiert hilft ein Schrieb vom Anwalt oft aus dem Schlaf.

Wenn dann immer noch nichts geht muss halt ein unabhängiger Gutachter her (auch wenn eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt es besser wissen sollte). Aber das würde ich dann dem Anwalt über lassen, um Formfehler zu vermeiden.

Wäre natürlich dumm wenn beim Händler nichts zu holen ist.

Wieder mal sehr viel Mist der da geschrieben wird. Einfach mal die diversen Aussagen von Anwaltskanzleien durchlesen, wenn man das Zauberwort "Sachmängelhaftung" in die große Suchmaschine eingibt.

Sachmängelhaftung heißt nicht, dass der Verkäufer dafür haftet dass an dem Fahrzeug nichts (mehr) kaputt geht. Wenn die kontrollampe bei Fahrzeug?bergabe nicht brannte, deutet das darauf hin, dass bei Kauf/Übergabe der entsprechende Mangel nicht vorlag. Warum sollte also der Verkäufer dafür haften...?

Da will man auf Nummer sicher gehen, kauft bei einem Händler auch wegen der Gebrauchtwagen Garantie und hat trotzdem dann Ärger. Immer schade so was aber das wird es auch immer wieder geben und wenn er noch so weit weg ist natürlich shit. Drück die Daumen und bin gespannt wie es ausgeht, halt die Leute hier mal auf dem laufenden, egal wie es ausgeht. Schönes Wochenende

Themenstarteram 6. Mai 2017 um 19:55

Zitat:

@jof schrieb am 6. Mai 2017 um 21:27:26 Uhr:

Wieder mal sehr viel Mist der da geschrieben wird. Einfach mal die diversen Aussagen von Anwaltskanzleien durchlesen, wenn man das Zauberwort "Sachmängelhaftung" in die große Suchmaschine eingibt.

Sachmängelhaftung heißt nicht, dass der Verkäufer dafür haftet dass an dem Fahrzeug nichts (mehr) kaputt geht. Wenn die kontrollampe bei Fahrzeug?bergabe nicht brannte, deutet das darauf hin, dass bei Kauf/Übergabe der entsprechende Mangel nicht vorlag. Warum sollte also der Verkäufer dafür haften...?

Weil es nach neuerer EuGH und BGH-Rechtsprechung allein reicht, dass innerhalb der 6 Monate nach Kauf der Ist-Zustand des Fahrzeugs vom Soll-Zustand abweicht, um anzunehmen, dass etwa die Lampe ein Symtpom eines bereits bestehenden Mangels ist. Hier wäre das gerade vom Anwalt erklärt:

http://www.lto.de/.../

"Zum einen muss der Käufer künftig nur noch einen vertragswidrigen Zustand der Sache behaupten und beweisen, der sich binnen sechs Monaten nach Übergabe herausgestellt hat. Der Käufer kann sich also auf ein Mangelsymptom beschränken, auch wenn dieses bei Übergabe noch nicht aufgetreten ist. Zum anderen wird nun vermutet, dass das Mangelsymptom seine Ursache im Grundmangel habe, der bereits bei Gefahrübergang bestanden habe (Urt. v. 12.10.2016, Az. VIII ZR 103/15)."

Oder verstehe ich da was falsch?

Im Fall, wenn eine Woche nach Abholung die Motorkontrolleuchte angeht, ohne dass da ein Mader oder ähnliches dran war, wäre es auch von der Laienlogik her implausibel was anderes anzunehmen.

Zitat:

@Nathoggles schrieb am 4. Mai 2017 um 23:38:19 Uhr:

Und bzgl. "Aber wenn der Verkäufer auch ein VAG Händler war, dann dürfte eine Repartur vor Ort bei Deinem örtlichen Händler kein Problem sein.

Nicht ganz.

Nur wenn das Auto noch nicht so alt ist, als das Garantie und Gewährleistung nicht schon abgelaufen sind.

Bei älteren Fahrzeugen gibt es dann eine Gebrauchtwagen-Garantie und die ist fast immer an den verkaufenden Händler gebunden.

Wenn du also bei einem Schaden, direkt zu einem anderen Händler gehst, ohne das das der verkaufende Händler dir erlaubt hat, bleibst du auf deinen Kosten sitzen.

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