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Vorgehen bei kauf eines Neuwagens, Händler nicht in der Nähe (Bezahlung und Anmeldung)
Hallo,
ich habe am Wochenende einen Neuwagen gekauft (Hyundai i30 Fastback N Performance). Da ich ein gutes Angebot bekommen habe und das Fahrzeug laut Händler in ca. 6 Wochen bereit stehen soll (da Autohaus das Fahrzeug schon bestellt hatte in meiner Wunschfarbe und 2 von 3 Ausstattungsmöglichkeiten die ich mir auch so vorgestellt habe), habe ich dieses Fahrzeug in ca. 250Km Enfernung gekauft.
4 Monate Lieferzeit sind keine Seltenheit bei dem Modell bei anderen Händlern.
Ich hoffe die nutzen die 6 Wochen nicht als Bauernfängerei... Ich hatte nämlich letzte Woche noch die Chance auf ein Neuwagen mit Tageszulassung. Habe aber gedacht, ok warte 6 Wochen und du bist 1. Halter...
Jetzt male ich mir jedes schlechte Scenario aus :/
Der Händler ist ein seriöser Hyundai-Händler aus NRW mit mehreren Standorten, sei dazu gesagt.
Also ich habe Donnerstag ein Angebot erhalten welches mir zusagte und am Freitag habe ich den Kaufvertrag für einen Neuwagen unterschrieben.
Heute hatte der Händler mir eine email geschrieben das er den Kaufvertrag und Datenschutzerklärung erhalten habe und alles ok sei.
Ich muss echt sagen das ich mich in den Fastback N echt verliebt habe Ich kann es kaum erwarten dieses Auto zu erhalten. Was bin ich doch lange meinen alten Gebrauchten gefahren und habe mir schon lange was Neues geplant. Als ich den Wagen Kennenlernen durfte wusste ich "das ist er".
Zu einem hoffe ich das es mit den 6 Wochen hinkommt... (Werde bis nächste Woche den Händler noch kontaktieren, dass ich eine verbindliche Zusage zum Zeitpunkt bis zum 28.02.19 benötige (wegen Widerruf, ich habe echt bammel das ich hingehalten werde, was meint Ihr das können die sich doch nicht erlauben oder? Das wäre doch Kunden-Unfreundlichkeit hoch-10)
Und dann mache ich mir Gedanken, wenn ich die Benachrichtigung bekomme das Fahrzeug sei da.
Was wäre die optimale Vorgehensweise? Wie würdet ihr es an meiner Stelle machen? Es gibt ja die Möglichkeit
A: Ich überweise das Geld und der Händler schickt mir Zeitgleich die Papiere. Mit den Papieren melde ich das Fahrzeug an und ich nehme meine Nr.-Schilder und fahre zum Händler.
B: Ich organisiere rote Nr.-Schilder, ich meine die Kosten von der Versicherung + kosten der Zulassungsstelle belaufen sich auf 50€. Ich muss ja vorab mein Fahrzeug durchgeben und die geben mir die evb nr. für das Kurzzeitkennzeichen oder?
Vor Ort müsste ich im Autohaus eine "Blitzüberweisung" tätigen die 25€ kostet und 1std. ca. dauert.
Also angenehmer und günstiger wäre natürlich Möglichkeit A. Aber wie kann man sich absichern?
Nachher sagt der Verkäufer das Geld ist nie angekommen oder das Auto haben Sie doch bekommen usw.
Kann man sich irgendwie absichern?
Wie würdet Ihr vorgehen bei dieser Situation?
Pro ist halt es ist ein seriöser Hyundai-Händler mit mehreren Standorten, der Nachteil ich war noch nicht persönlich vor Ort und konnte noch nicht so das Vertrauen aufbauen.
Sorry wenn es etwas länger geworden ist.
Ich danke für alle Ratschläge die ich von euch erhalte
Beste Antwort im Thema
Bei diesen ganzen Bauchschmerzen wäre ich schon längst beim lokalen Händler gewesen und hätte da ein paar Euro mehr bezahlt, bei 100% Sicherheit.
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46 Antworten
Gratulation zum Neuwagen. Schöner Hot-Hatch.
Das mit dem Bezahlen ist schon so ein Thema was zumindest auch mir immer Magenschmerzen bereitet und ich immer froh bin, wenn das alles rum ist. :-)
Ich bekam vom Händler zuerst die Fahrzeugpapiere ausgehändigt und konnte ein kurzen Blick auf den Wagen werfen. Dann habe ich Morgens den Wagen angemeldet und Mittags das Geld überwiesen und dabei die Fahrgestellnummer auf der Übweisung angegeben. Somit war ich sicher das auch die Vollkasko gleich greift, sollte genau jetzt der Wagen vom Hof geklaut werden.
Als Kunde hat man leider das Risiko nach Geldüberweisung in der Luft zu hängen, falls ganau dann der Händler in die Insolvenz geht. Da hoffe ich das ich durch Besitz der Fahrzeugpapiere den Beweis antreten zu können das er mir auch gehört.
Und bevor jetzt jemand schreibt: Nur bares ist wahres. Mein Händler nimmt kein Bargeld an und Landeszentralbankscheck würde er annehmen, dann aber erst prüfen und erst danach bekäme ich das Auto ausgehändigt. Bringt mir dann gegenüber der Überweisung auch nichts. So habe ich mich geeinigt das ich die Fahrzeugpapiere vor Überweisung bekomme. Ob das im Falle einer Insolvenz hilft?
Mal sehen was hier andere schreiben.
Normalerweise klärt man sowas ja vorher....
Gibt mehrere Möglichkeiten:
Überweisung einer Anzahlung, wenn der Händler die erhalten hat, schickt er die Papiere. Du meldest an und überweist den Rest rechtzeitig, dass vor Abholung das Geld eingegangen ist.
Du lässt dir von deiner Versicherung eine EVB Nummer geben, besorgst dir bei der Zulassungsstelle eine gelbe Nummer, und holst das Auto ab. Verschiedene Möglichkeiten der Zahlung. Wenn mit Auto und Papieren zu Hause, Auto richtig anmelden.
Barzahlung ist bei Neuwagen oder jüngeren Gebrauchten beim Händler heute nicht mehr üblich.
Am besten fragst du den Händler. Jetzt ist ja noch früh genug. Wir können hier ja auch viel vorschlagen, wissen aber nicht, ob das auch für deinen Händler in Ordnung ist.
vorkasse sollte verboten werden, da ALLE nachteile beim kunden liegen. der staat hat dazu ein mittel eingeführt und das schimpft sich "auf rechnung". dort werden beide vertragspartner gleichwertig behandelt.
alternativ geht natürlich immer noch bargeld, ob der händler will oder nicht. kannst ihn ja bargeld oder rechnung anbieten. vorkasse auf KEINEN fall. im falle der insolvenz biste halt so richtig hart am arsch. geld und auto weg. die fahrzeugpapiere reichen nicht aus.
es gilt die "übergabe der sache", welche mit herausgabe der fahrzeugpapiere nicht erfolgt ist. das fahrzeug wäre zb übergeben, wenn du alle papiere+schlüssel hast und er dir gute fahrt wünscht. ob das auto dann noch dort auf den hof steht oder nicht ist dann eher nebensächlich.
bei großen entfernungen kannst du eine anzahlung anbieten und die papiere vorher per post bekommen. auto anmelden, mit schildern und bargeld hin und auto gegen geld abholen. schilder ranpappen und losfahren. könntest die versicherung auch schon vorher abfrühstücken, da das ja ab dem moment geht, ab dem du das fahrzeug angemeldet hast.
eines weiß ich, der Händler nimmt nicht mehr als 300€ Bargeld an.
@HessischerBub67
Danke.
Fahrzeugpapiere bekamst du vorher ausgehändigt. Ich denke das ist bei meinem Fall etwas problematisch, wegen der Entfernung. Ich denke mal ohne Vorkasse nicht möglich.
Wie ist es eigentlich mit anmelden in einer anderen Stadt? Würde es gehen? Da hätte man die Möglichkeit so vorzugehen wie @HessischerBub67
@taurus1
ich habe vorher bzw. letzte Woche bei der Kommunikation versucht eine Klärung zu erzielen. Da wurde es halt mit der Vorkasse erläutert (das haben Sie nunmal am liebsten denke ich).
"normle Vorgehensweise" "das würde man immer so machen" etc. wurde gesagt. Ich habe mich halt immer weiter hineingesteigert und meine Bedenken "vergrößert".
@PayDay
das wäre natürlich die beste Alternative. Denke aber das der Händler da nicht so gerne drauf eingeht...
Ich hatte 2017 einen Neuwagen von einem (Vertrags)Händler in 300 km Entfernung gekauft. Die Kommunikation ging per Email, der Kaufvertrag und andere schriftliche Unterlagen - per Post.
Der Händler hat mir die Zulassungsbescheinigung (den "Kfz-Brief") per Post, ohne Anzahlung, vorab geschickt. Damit (+ Versicherung) konnte ich den Wagen bei mir zulassen und bekam die "normalen" Schilder. Mit Bargeld in der Tasche und den Schildern (in einer etwas größeren Tache versteckt, um "niemanden" auf dumme Gedanken zu bringen ) bin ich am Abholtag mit dem Zug zum Händler gefahren. Vom Bahnhof wurde ich abgeholt, beim Händler Bar bezahlt, die Schilder wurden angebracht und ich bin mit dem neuen Wagen nach Hause gefahren.
Der Händler hat mir zwar eine EC-Zahlung angeboten, müsste aber vorab mit meiner Hausbank, sowie mit der Finanzabteilung des Händlers geklärt werden (Freigabe für einen höheren Betrag). Habe ich nicht wahrgenommen.
P.S. Eine Pauschalerstattung für die Bahnkosten habe ich auch bekommen (um 40 Euro, glaube ich).
@Kappa13
dein Besispiel wäre die optimale Lösung für den Kunden Denke aber mal nicht das der Händler so verfahren werden wird. wie gesagt bei meiner Nachfrage hatte ich nur Möglichkeit A oder B.
Ich werde, wenn es soweit ist und der Händler sich meldet das der gelieferte Wagen eingetroffen ist (ca. 6 Wochen), die Möglichkeit bieten mit der Anzahlung und dem gesendeten Papieren oder das ich mir Überführungskennzeichen besorge und in beiden Fällen mit "Blitzüberweisung" bezahlen den Rest oder den ganzen Betrag bezahlen werde.
Die ganze Summe in Vorkasse zu zahlen ohne das man den Wagen gesehen hat ist mir zu riskant.
In Zeitungen liest man immer wieder das man als Kunde ins Risiko geht, wäre Mal schön zu lesen wie man das löst, so das die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden.
Im Besitz des (ehemaligen) Fahrzeugbrief zu sein bedeutet nicht das einem der Wagen gehört. Man sieht nur das der Händler das Dokument bekommen hat, bei akuten Zahlungsproblemen könnte sonst der Hersteller/Hausbank das Dokument einbehalten bis bezahlt wurde. IMHO.
Mit Bargeld 30k möchte ich keinesfalls zahlen, was wenn es nach heißt: Falschgeld.
Das beste wäre ein Treuhanddienst einer Bank. Ein paar Euro wäre mir das Wert.
Wahrscheinlich hat man beim Leasing dieses Problem nicht.
Muss einem Vorschreiber absolut recht geben - sowas klärt man vorher, insbesondere wenn der Händler weiter weg ist.
Ich habe noch kein Fahrzeug in kompletter Vorkasse gezahlt und würde das auch weder tun noch jemandem raten. Waren bei mir zwar immer Vertrags- und keine Fähnchenhändler, aber selbst da weiss man nie wie es hinter der Fassade aussieht.
Gebrauchtwagen: Auto angesehen, verhandelt, Papiere gegen kleine Anzahlung mitgenommen, zugelassen, und Rest bei Abholung bezahlt
Jahreswagen: Vertrag per Mail geschlossen, Papiere per Post erhalten, zugelassen, komplette Summe bei Abholung in bar bezahlt.
Bargeld war dabei überhaupt kein Problem, Händler hatte sogar eine Zählmaschine mit direkter Anbindung an Tresor o.ä
Neuwagen: Vertrag/Bestellung abgeschlossen, dann irgendwann Papiere erhalten, zugelassen, Kaufsumme per Überweisung gezahlt, Abholschein vom Händler erhalten, Auto im Werk abgeholt
Versuch den Händler auf einen Kompromiss zu bekommen. Du machst eine ordentliche Anzahlung (Höhe muß festgelegt werden), Du bekommst dafür die zur Anmeldung nötigen Papiere und fährst mit den neuen Schildern zum Händler und zahlst dann den Rest. Die Restzahlung kannst Du ja auch ein paar Tage vor der Abholung per Überweisung machen. Du hast ja dann schon die papiere und die Schilder. Son kleinen Anteil (10%) kannst Du Dir ja als Sicherheit einbehalten und die dann wirklich erst bei Abholung bezahlen. So wird das bei großen gheschäten (Immobilienverkauf) auch gemacht.
Ich hab bei meinem Neuwagenkauf die Papere vorab bekommen und bin dann mit den Schildern zum Händler gefahren und hab dann die Anzahlung gemacht. Der Rest wurde finanziert und den vertrag habe ich erst bei der Abholung unterschrieben. Mein Auto war ein EU Import (neu) und der Händler ist knapp 200km von mir weg. Vorher lief alles per Telefon und Mail.
Ist es "DARAMS" bei dem Du den Hyundai gekauft hast?
ich glaube ich werde mir Überführungskennzeichen organisieren und vor Ort mit Blitzüberweisung bezahlen, anschließend den Wagen zu Hause anmelden. Es ist im Enddefekt das "sicherste" für mich.
Nachteil: 80€ Mehrkosten für das Kennzeichen. Und 2 mal zur Zulassungsstelle.
80€ mit vollkasko?
Das wäre aber günstig.
Oder willst du deinen neuen Wagen etwa ohne kaskoschutz heimfahren?
Könnte schlimmstenfalls im Totalverlust enden.
PS
Ich würde wirklich mal beim Händler nachfragen ob nicht die Papiere vorab verschickt werden können. So wie ich das kenne, ist das eher Regel als Ausnahme.
Blitzüberweisung kannst du ja trotzdem machen.
Zitat:
@Tarabaz schrieb am 18. Februar 2019 um 23:39:55 Uhr:
... hoffe ich das es mit den 6 Wochen hinkommt... (Werde bis nächste Woche den Händler noch kontaktieren, dass ich eine verbindliche Zusage zum Zeitpunkt bis zum 28.02.19 benötige (wegen Widerruf, ich habe echt bammel das ich hingehalten werde, was meint Ihr das können die sich doch nicht erlauben oder? Das wäre doch Kunden-Unfreundlichkeit hoch-10)
Problem:
darf der Händler bei Dir auf Anschlussgeschäfte hoffen?
also dass Du zu ihm kommst zwecks Inspektion/in 6 oder 8 Jahren bei ihm den ZR machen lässt/...
(oder er Dir dann das nächste Auto verkaufen kann)
Zitat:
@Tarabaz schrieb am 18. Februar 2019 um 23:39:55 Uhr:
A: Ich überweise das Geld und der Händler schickt mir Zeitgleich die Papiere. ...
... Aber wie kann man sich absichern?
Nachher sagt der Verkäufer das Geld ist nie angekommen oder das Auto haben Sie doch bekommen usw.
bei einem realexistierenden "richtigen" Autohaus = Vertragshändler
(also nicht einem gefakten online-Angebot aus einem gehackten mobile-Account)
hätte ich diese Bedenken eher weniger ...
das relevante Risiko ist nur:
was ist, wenn der Händler zwischen Deiner Überweisung und der (dann nicht mehr stattfindenden) Aushändigung des neuen Autos in Konkurs geht?