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Vorgehen bei Unfall mit fremdem Bike?
hallo zusammen,
wir saßen gestern abend bei ein paar bier zusammen und diskutierten über ein interessantes thema, bei dem wir leider zu keinem einklang gekommen sind. vielleicht kann mir einer helfen?
angenommen ich fahre mit dem bike eines kumpels und baue einen unfall, ohne fremdeinwirkung.
frage 1) kommt dabei meine kfz-versicherung zum zug oder meine normale haftpflicht? wenn also kfz-versicherung, dann auch mit den prozenten hoch!
frage 2) angenommen mein kumpel ist bei seiner versicherung als alleiniger fahrer eingetragen, was hat das für folgen?
frage 3) angenommen mein kumpel darf nicht offen fahren, ein guter erkennt jedoch, dass die maschine offen ist. gefahren ist aber ja nicht er, sondern ich!
vielleicht kann jemand mit fachlichem rat zur seite stehen, damit ich beim nächsten stammtisch die situation aufklären kann ...
danke
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12 Antworten
Sers,
Frage 1: grds. kommt die HF des Mopeds zum Tragen, da ja damit der Unfall passierte. Die private HF scheidet völlig aus, sonst würde ja niemand eine extra HF fürs Auto oder Moped brauchen (wenn er ersatzweise eine private HF hätte). Schliesslich stellt das Moped selbst eine gewisse Gefahrenquelle dar, daher die (pflichtige) HF
Frage 2: wenn er alleiniger Fahrer ist und ein anderer baut einen Unfall, kann die Versicherung teilweise bis ganz die Regulierung verweigern, je nach Vertrag und Kulanz.
Frage 3: jeder kann ein Motorrad auf sich zulassen, ob er nun einen beschränkten, offen oder sogar gar keinen FS hat, völlig egal. Entscheidend ist, dass der Fahrer einen offenen Schein hat.
Alle Angaben ohne Anspruch auf 100%e Richtigkeit, obwohl ich mir eigentlich recht sicher bin, dass es so stimmt
Gruß
Robert
ok, super! danke schon mal für die prompte antwort...
zu 1: Da stimme ich grampa vollständig zu
zu 2: da auch
zu 3: Ich denke dass in diesem Fall die ABE des Motorrades erloschen ist, da eine "Leistungssteigerung" eingetragen werden muss. Deshalb dürfte in diesem Moment kein Versicherungsschutz bestanden haben, denn sie ist ja mit 34PS versichert.
Weiss auch nicht obs 100%ig stimmt...
argh die Sache mit der ABE hatte ich jetzt völlig ausser Acht gelassen, ich hatte das jetzt zu allgemein gemeint.
Hier speziell hat Drehzahlorgel natürlich recht, wenn ich ein Moped als gedrosselt versichert habe und es heimlich entdrossele, kann natürlich die Versicherung wieder ganz oder teilweise die Regulierung ablehnen.
Wobei ich mir hier vorstellen könnte, dass man bei einer gerichtlichen Klärung prüfen muß, ob besagter Unfall nicht auch passiert wäre, wenn das Moped gedrosselt wäre. In diesem Fall sollte dann die Versicherung zur Zahlung verurteilt werden.
Letzteres ist aber jetzt meine subjektive, spekulative Meinung.
Gruß
Robert
Dies ist etwas untergegangen:
zu Frage 1:
Wenn du mit einem fremden Fahrzeug einen Unfall baust, dann zahlt die Haftpflicht (mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit) dem Unfallgegner/-geschädigten den Schaden.
Wichtig ist aber: Für den Schaden am Bike deines Kumpels bist du verantwortlich und haftbar. Dies wird besonders teuer, wenn er keine Kasko hat. Daher bei Übernahme eines fremden Fahrzeugs immer vorher einen Haftungsausschluß schriftlich vereinbaren. Für Berufskraftfahrer ist diese Haftung inzwischen durch einschlägige Gerichtsurteile geregelt, bei privater Nutzung trift dich ohne Haftungsausschluß der volle Schadenersatz am Bike des Kumpels.
allso Leute,
der Geschädigte wird in jedem Fall (ob alleiniger Fahrer oder unerlaubt mehr PS) von der Haftpflicht des verursachenden Motorrads entschädigt.
Allerdings wird die Versicherung sich dann an dem Versicherungsnehmer, der die falschen Angaben gemacht hat, schadlos halten.
Re: Vorgehen bei Unfall mit fremdem Bike?
Zitat:
Original geschrieben von hw811
...
angenommen ich fahre mit dem bike eines kumpels und baue einen unfall, ohne fremdeinwirkung.
frage 1) kommt dabei meine kfz-versicherung zum zug oder meine normale haftpflicht? wenn also kfz-versicherung, dann auch mit den prozenten hoch!
frage 2) angenommen mein kumpel ist bei seiner versicherung als alleiniger fahrer eingetragen, was hat das für folgen?
frage 3) angenommen mein kumpel darf nicht offen fahren, ein guter erkennt jedoch, dass die maschine offen ist. gefahren ist aber ja nicht er, sondern ich!
...
Hi,
ich antworte mal, der Einfachheit halber aus meiner Sicht (1er seit 1972):
zu 1): Die KH des, auf Deinen Kumpel versicherten, Moppeds kommt für den Fremdschaden auf. Deine PH regelt i.d.R. den Schaden, den Du Deinem Kumpel verursacht hast.
zu 2): Da muss er damit rechnen, das er entsprechend hinterzogene Prämienaufschläge nachzahlen muss und die, mit den Versicherungsbedingungen vereinbarten, Regress-Forderungen der Versicherung begleichen muss.
zu 3): Es ist völlig Wurst, was Dein Kumpel fährt oder fahren darf - Wenn Du damit fahren durftest (wg. FS-Klasse) kann Dich die Versicherung nicht in Regress nehmen - es sei denn, Du wusstest, das Du offiziell statt einer "offenen", eine Maschine mit "eingetragener Drosselung", bewegt hast - das gibt auch Ärger mit der PH, bezüglich der Schadenregulierung mit Deinem Kumpel sein Mopped! - Du hast es gewusst und musst mit Regress oder (im günstigsten Fall, nur) mit Teilregulierung des Schadens rechnen.
Wird nicht alles auf den Punkt stimmen, aber vom Prinzip her, sollte die Gesamtdarstellung des Fall's korrekt sein.
Vielen Dank! Das war mehr als ausführlich und hat mir auf jeden Fall sehr geholfen!!! Danke ...
Privathaftpflicht
Hy,
@wbf325i Deine Privathaftpflicht regelt normalerweise nichts was mit dem Gebrauch von KFZ zu tun hat,
ich wüßte aktuell auch keine Versicherung die
so etwas anbietet und wenn, dann nur über
immense Prämien
Gruss
Stefan
Re: Privathaftpflicht
Zitat:
Original geschrieben von lemonshaker
...
@wbf325i Deine Privathaftpflicht regelt normalerweise nichts was mit dem Gebrauch von KFZ zu tun hat,
...
Hi,
vom Prinzip her hast Du insofern recht, wenn der (in einem Grundsatzurteil gefällte Richterspruch) bezüglich Beschädigung eines fremden Fahrzeugs (z.B. mit dem Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Supermarktes) beim Be- oder Entladen des eigenen Pkw's passiert, bleibt die PH (mir unverständlicherweise) aussen vor.
Laut entsprechendem Urteil (den Sinn lasse ich mal dahin gestellt) tritt dann die Kfz-Versicherung für den entstandenen Schaden ein - obwohl ich da als Privathaftpflicht-Versicherter keinen Zusammenhang erkennen kann (deshalb schliesst man ja eine PH ab!) - damit sollen wohl Geschädigte vor Unbill geschützt werden, die durch NICHT PH-Versicherte geschädigt werden/wurden.
Dieses Urteil kann, aus meiner Sicht zumindest, NICHT angewendet werden, wenn ich jemand schädige (Rennveranstaltungen etc. generell mal ausgenommen), wenn ich SEIN Fahrzeug als PH-Versicherter "verschrotte" und ein daraus abzuleitender Schadensersatzanspruch des "Verleihers" gegen meine Person resultiert.
Wie gesagt, ich bin weder Jurist, noch Versicherungs-Guru - Aber, wenn ich PH-versichert bin, gehe ich - unterstellbare Fahrlässigkeit mal ausdrücklich ausgenommen - davon aus, dass meine PH, bei von mir (egal, womit und wobei) unabsichtlich anderen zugefügte Schäden, einspringt bzw. reguliert !!!
Wenn dies nicht der Fall ist, ist die PH sinn- und wertfrei ... Und somit eine kapitale Fehlinvestition ...
Für DRITTEN zugefügte Schäden ist, Vorsatz ausgenommen, die KH verbindlich lt. Versicherungsbedingungen "zuständig".
Der Besitzer kann, wenn er dich verklegt, zur rechenschaft ziehen. der Besitzer wird zwar trotzdem hochgestuft, aber du wirst die differenz für min. 2 Jahre tragen müssen. Trotzdem verliert der Besitzer hierdurch.
Dieses wurde mal bei Gericht beschlossen. Also quasi ein Referenzfall. Ob er denn immer so ausgehen wird, ist fraglich.
Privathaftpflicht
Hy,
@wbf325i frag mal deinen Versicherungsguru, er wird dir bestätigen das KFZ-Schäden bei Gebrauch eines fremden KFZ ausgenommen sind, der Missbrauchsfaktor wäre auch gigantisch, FZG auf einen Verwandten angemeldet und bei einem Unfall die PHF abgezockt, billiger als Vollkasko und keine Hochstufung, wäre zwar schön, ist leider aber nicht so...
Gruss
Stefan