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Vorgehen nach dem unverschuldetem Totalschaden
Hallo Zusammen also am Wochenende ist mir jemand in mein insignia geknallt. Insignia ist Zulassung Januar 2017 und ich habe mir den em März 2018 als Jahreswagen gekauft. Jetzt ist mir wie gesagt jemand reingefahren und der Wagen ist komplett verzogen und scheint Totalschaden zu sein. Habe jetzt morgen einen Termin bei meinem Anwalt und werde auch einen unabhängigen Gutachter einschalten. Da das 170PS Diesel ist wird wohl höchstwahrscheinlich der Wert gefallen sein. Hat jemand von euch einen Tipp was ich beachten kann bzw muss, um das bestmögliche von der Gegenversicherung rauszuholen. Weil das Problem ist ja dass meine Insignia 25000 Euro gekostet hat mit einer aus meiner Sicht sehr sehr guten Ausstattung aber ich bekomme ja jetzt nicht mehr so ein insignia zu dem Preis.
Uns allen geht es bis auf Kopfschmerzen soweit gut.
Beste Antwort im Thema
Gut, dass es Euch gut geht. Gut auch, dass Du einen Anwalt eingeschaltet hast. Der weiß was zu tun ist. Besser als alle hiesigen Foristen zusammen. Vor allem kann er es umsetzen.
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17 Antworten
Zunächst einmal solltest du den Thread von einem Moderator ins Versicherungs-Forum verschieben lassen.
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html
Dort wirst du eher Antworten zu deiner Fragestellung erhalten.
Den Insi bekommst Du doch viel billiger
Drahke hat Recht. Ich verschiebe es mal in den Versicherungsforum, dort wird es besser aufgehoben.
Danke
Gut, dass es Euch gut geht. Gut auch, dass Du einen Anwalt eingeschaltet hast. Der weiß was zu tun ist. Besser als alle hiesigen Foristen zusammen. Vor allem kann er es umsetzen.
Schau mal in deinen Kaskovertrag. Mit etwas Glück bist Du im Zeitfenster einer Neuwertentschädigung (Kaufpreis). Damit kannst Du dann die Lücke zur voraussichtlichen Totalschadenabrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung schließen.
Eigener Gutachter und Anwalt ... alles richtig so.
Ich hatte vor einigen Jahren auch einen Unfall, Totalschaden. Dabei hat mir mein Anwalt gleich zwei Dinge geraten.
Einerseits sollte ich nicht einfach einen Mietwagen nehmen, sondern Preisvergleiche anstellen und das günstigste Angebot nehmen. Die Versicherungen verlangen teilweise, dass man genauso handelt, als müsste man den Leihwagen selber zahlen und dann schaut man schließlich auch auf die Kosten.
Mein Anwalt hat dann der Versicherung mitgeteilt, dass ich mir ein gleichwertiges Fahrzeug nicht vorfinanzieren kann. Das hat dann tatsächlich auch den Vorteil gehabt, dass die Versicherung über dem in dem Gutachten angegebenen Zeitraum eine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt hat.
Bevor du das Unfallauto verkaufst, empfehle ich dir, dass vorher mit deinem Anwalt abzustimmen. Ich habe schon öfters gelesen, dass die Versicherungen später mit Kaufangeboten ankommen, in denen angeblich horrende Preise für das Wrack geboten werden. Basierend darauf versuchen die Versicherungen dann abzurechnen, auch wenn man weniger für das Wrack bekommen hat.
Außerdem empfehle ich dir, dass sämtliche Kommunikation mit der Versicherung nur noch über deinen Anwalt läuft.
Gruß
Uwe
Für die Ermittlung der Schadenhöhe kann man eigentlich nicht viele Tipps geben. Du kümmerst Dich selber um einen KFZ-Sachverständigen, also ist von dieser Warte aus schon alles erledigt.
Der SV wird den Wiederbeschaffungswert des FZGs (Wert eines vergleichbar ausgestatteten Wagens mit Erstzulassung wie deinem und KM) ermitteln und den Restwert (Schrottwert von dem, was übrig ist).
Das einzige, was du "theoretisch" noch machen kannst, um die Summe zu erhöhen, ist auf einen Mietwagen zu verzichten und dafür eine Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen (dürfte vermutlich 50-59 EUR/Tag betragen) - setzt allerdings voraus, dass du auf die Mobilität nicht zwangsläufig angewiesen bist.
Was man im gröbsten Zweifelsfall noch machen kann, ist sich für 20 EUR/Tag ne Kleinstklitsche als Mietwagen selber zu mieten und sich den Nutzungsausfall auszahlen zu lassen - dann bist Du weiter mobil und hast noch ca. 30 EUR/Tag für geschätzte 2 Wochen an Nutzungsausfall.
Die Versicherung fragt ja nicht, was du für dein Auto bezahlt hast, der Gutachter soll ja mit dem Wiederbeschaffungswert ermitteln, was ein vergleichbar ausgestattetes Fahrzeug heute in der Wiederbeschaffung kostet - auf diese im Gutachten vermerkte Zahl würde ich den Gutachter schon hinweisen, wenn Sie Dir nicht passt (insbesondere das die Ausstattung das Auto teurer macht).
Wenn ich mir mal so die Bilder ansehe kommen mir doch Zweifel an einem Totalschaden und der Haftung.
Auf das Gutachten bin ich ja mal gespannt.
B 19
Beim Ersatz werden auch Baugleiche Ersatzfahrzeuge in vergleichbarer Ausstattung mit eingerechnet , was heist das du hier ev. durch ein Baugleiches jedoch anderer Marke besseres FHZ bekommst als wenn man auf die gleiche Marke setzt , muss aber nicht sein . Was den Nutzungsausgleich angeht hatte ich damals Glück und mir wurde dieser volle 4-Wochen gezahlt also 28 Tage in voller Höhe jedoch habe ich auf einen Mietwagen verzichtet , konnte jedoch gut verzichten da wir in der Familie FHZ tauschen konnten bzw. teils mit Fahrgemeinschaft gut durchkamen , somit kam dadurch nochmals ein nettes Sümmchen zusammen wo ich dann gut für den Neuen verwenden konnte , waren damals wenn ich es noch richtig weis etwas um die 54.-€ am Tag mal 28 = 1512.-€ , nicht schlecht oder .
Glaubst du nicht daran, dass es ein Totalschaden ist? Weil ich hatte sogar Probleme die hintere rechte Tür zu öffnen. Schauen wir mal.
Da das Auto noch finanziert wird, muss der Gutachter von der Bank kommen. Konnte leider keinen unabhängigen nehmen. Aber die Klausel habe ich drin wovon berlin-paul sprach.
Die Karosserie wird einmal diagonal durchgestaucht sein. Ich denke nicht, dass das in D wirtschaftlich und fachgerecht instandzusetzen geht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. November 2018 um 23:51:40 Uhr:
Schau mal in deinen Kaskovertrag. Mit etwas Glück bist Du im Zeitfenster einer Neuwertentschädigung (Kaufpreis). Damit kannst Du dann die Lücke zur voraussichtlichen Totalschadenabrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung schließen.
Eigener Gutachter und Anwalt ... alles richtig so.
das dumme an so einer neuwagenversicherung ist halt, das du einen vollkaskoschaden melden musst, obwohl du gar keine schuld hast. heißt: es gibt neuwagenpreis, aber auch eine hochstufung. je nachdem kann sich das aber trotzdem lohnen. bedenke aber, das selbst mit sehr guten SF werten große fahrzeuge schnell teuer sind in der VK und wenn man da 10SF verliert, wird das in zukunft schnell teuer.
Danke dafür. Aber die Hochstufung kann ich mir von der Gegenpartei bezahlen lassen.