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Vorgehen Versicherung Unfallgegner

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 8:16

Hallo Zusammen!

 

Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage. Mein Vater hatte vor rund 2 Wochen einen Parkplatzrempler. Etwas Blechschaden, hinterer Kotflügel etwas eingedellt und paar Kratzer an der Türe. Volle Schuld liegt beim Unfallgegner, Papa ist der Geschädigte. Soweit so gut. Das Auto ist technisch einwandfrei, von der Verkehrstauglichkeit gibt es nichts zu bemängeln.

 

Gestern früh war der Gutachter der Versicherung vor Ort. Auto hat einen Totalschaden (BJ 2008, 110k km, 2. Hand und seit 2008 in der Familie). Schaden 3500€, aber dafür muss das Auto innerhalb von 5 Wochen an die Versicherung übergeben werden. Das kommt mir sehr komisch vor.

 

Hatte jemand schon so einen Fall? Persönlich hab ich davon noch nie gehört. Kenne nur Vorgehen a) Auszahlung der Schadenssumme und b) Reparatur in einer Werkstatt.

 

Aktuell warte wir darauf, dass die Unterlagen von der gegnerischen Versicherung zugeschickt werden.

 

 

Ich bedanke mich für eure Rückmeldungen und Erfahrungen zu dem Thema.

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90 Antworten

Moin,

wie schaut es denn bei deinem Papa mit einer Rechtsschutzversicherung aus?

Der Geschädigte hat auch ein Recht darauf, einen "freien" Gutachter hinzuzuziehen.

Ich bin aber kein Versicherungsexperte.

Da kommen hier sicher gleich noch reichlich Experten-Tipps.

Moin! Kam der Gutachter wirklich von der gegnerischen Versicherung?!?

Das wäre schon mal nicht soo gut...

Kannst Du das Gutachten einmal bitte hier anonymisiert hier hochladen?

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 8:32

Ja, von der Allianz (gegnerische Versicherung).

Die Dokumente hat mein Vater noch nicht erhalten. Er wartet noch darauf. Gestern hieß es 1-3 Tage

Wie sagt Johann König immer: Obacht!

Genauso ist es, wie oben schon geschrieben bei einem Gutachter vom Gegner!

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 8:43

Also empfehlenswert einen eigenen Gutachter zu holen?

Werden die Kosten davon von der gegnerischen Versicherung gezahlt? Wie ist das Vorgehen?

Mein Vater ist seit 30 Jahren unfallfrei, dementsprechend liegen keine Erfahrungen vor wie man vorgeht

Zitat:

@bauMaus schrieb am 19. Mai 2021 um 10:43:02 Uhr:

Also empfehlenswert einen eigenen Gutachter zu holen?

Werden die Kosten davon von der gegnerischen Versicherung gezahlt? Wie ist das Vorgehen?

Mein Vater ist seit 30 Jahren unfallfrei, dementsprechend liegen keine Erfahrungen vor wie man vorgeht

Am besten wendet ihr euch an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Der regelt alles für euch.

Bin zwra kein Fan davon zum Anwalt zu rennen, aber ihr scheint da echt null Erfahrung zu haben.

Die Kosten, sofern die Schuldfrage geklärt ist, muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 9:26

Definitiv 0 Erfahrungen ??

Wird der Anwalt dann auch von der Versicherung gezahlt? Oder bleiben wir auf den Kosten sitzen?

Warum hast du meine Eingangsfrage nicht beantwortet?

Ein zweites Gutachten wird die Versicherung nicht freiwillig zahlen.

Welchen Wiederbeschaffungswert das Auto haben könnte, kann man hier kaum beurteilen, wenn man nicht weiß, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und in welchem Zustand es sich befindet.

Bei Parkplatzunfällen gibt es häufig eine Mitschuld.

Jedenfalls war es schon mal falsch den Gutachter nicht selbst zu beauftragen, wenn das Verschulden zu 100 % geklärt ist.

PS: das Fahrzeug bleibt euer Eigentum, die Versicherung wird aber einen Aufkäufer benennen, der Restwert lt. Gutachten wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, ihr bekommt also die Differenz von der Versicherung

Zitat:

@bauMaus schrieb am 19. Mai 2021 um 10:16:14 Uhr:

aber dafür muss das Auto innerhalb von 5 Wochen an die Versicherung übergeben werden.

Das ist kompletter Quatsch.

Keine Versicherung hat Interesse an dem Fahrzeug. Vorgelegt wird vermutlich ein Restwertangebot zu dem das Fahrzeug an einen Aufkäufer verkauft werden kann, die Differenz zum Wiederbeschaffungswert zahlt die Versicherung.

Die Entscheidung, was mit dem Fahrzeug passiert liegt beim Eigentümer und niemandem sonst.

Es wäre klüger gewesen den Gutachter der Versicherung nicht zu aktzeptieren und anstelle desen selbst einen Sachverständigen zu beauftrtagen. Man lässt nicht denjenigen, der den Schaden begleichen muss dessen Höhe bestimmen, das ist im Ansatz schon abwegig.

Die Kosten hierfür hätte die Versicherung übernehmen müssen, das jetzt noch umzusetzen dürfte schwierig werden.

Dein Papa möge sofort nachdem ihm das Gutachten vorliegt einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und diesen den Fall abwickeln lassen, bevor weitere Fehler begangen werden.

Die Kosten hierfür übernimmt die Versicherung ebenfalls.

Edit: Wie Oetken schreibt, ist die Haftungsverteilung bei Parplatzschäden nicht automatisch ein Selbstläufer -> ein weiterer Grund für den Gang zum Rechtsanwalt.

Zuerst das Gutachten abwarten.

Prüfen wie hoch der Restwert in dem Gutachten bewertet wird.

Deinem Vater steht die Differenz zwischen der Totalschadensumme und Restwert zu, wenn er nach Gutachten abrechnen will.

Das heißt: Dein Vater erhält diese Differnz, kann den Schaden in Eigenregie reparieren (lassen), oder er behält das Geld und fährt, wenn es keine Verkehrsgefährdung darstellt mit dem Schaden weiter.

Beachte, wenn dein Vater das Fahrzeug an die Vers gibt, dann erhält er den Totalschadenwert.

Der "gegnerische" Gutachter ist bei vielen Vers-Unternehmer ein freier Gutachter, der den Auftrag erhält und nach gutachterlichen Grundsätzen begutachtet. In einem solchen Fall ist ein Misstrauen nicht gerechtfertigt.Etwas anderes ist es, wenn der Gutachter ein Mitarbeiter der Vers. ist, dann sollte man einen eigenen Gutachter, welcher von der gegn. Vers. bezahlt werden muss einschalten.

Hintergrund der Übergabeforderung:

Wenn die geg. Versicherung den Totalschden bezahlt geht das Fahrzeug in deren Besitz über zur Restverwertung.

Behält Dein Vater das Fahzeug, erhält er wie oben beschrieben den Totalschadenwert abzüglich des im Gutachten ausgewiesenen Restwertes. Dein Vater hat die freie Wahl, Abgabe an die Vers oder mit unrepariertem Schaden behalten und Schadensumme abzüglich Restwert erhalten.

 

Faustregel: Anwälte, Gerichtskosten, eigene oder Gegenseite, werden immer von dem "Verlierer" bezahlt. Auch anteilig wenn beide Seiten nur teilweise Recht bekommen. Hat Dein Vater Rechtschutz, besteht keinerlei Risiko

p.s. viele Versicherungen arbeiten mit KFZ-Resteverwertern zusammen, dann stimmt das mit der "Übergabe" an die Vers. Kleine Versicherungen ziehen den Restwert von der Schadensumme ab und überlassen die Resteverwertung dem Geschädigten mit allen Unabwägbarkeiten. Das ist in dieser Form nur bedingt zulässig, sie müssen dann einen Resteverwerter benennen, welcher das Fahrzeug aufkauft

@bauMaus

Den Beitrag des Useres quadrigarius bitte ignorieren, da er abgesehen von Datum und Uhrzeit weitgehend Blödsinn ist.

Totalschadensumme, was ist das?

Auch sonst stimme ich deiner Aussage weitestgehend nicht zu.

Erst wenn das Gutachten vorliegt, kann man beurteilen, was sinnvoll ist.

Vielleicht kann man von der 130 % Regelung profitieren.

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