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Vorhandene Scheinwerferreinigung wovon abhängig?
Moin moin,
ich hätte da mal eine Frage! Wovon ist es eigentlich abhängig, ob beim G30/G31 eine Scheinwerferreinigungsanlage verbaut ist? Mein 2017er M550i mit Voll-LED-Scheinwerfern hatte keine Reinigungsanlage und mein 2019er B5 mit denselben Scheinwerfern hat nun wieder eine!? Muss man das verstehen?
VG Tom
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33 Antworten
Konnte man optional bestellen.
Anbei Auszüge aus Preislisten 03/2017 und 03/2019.
Und beim LCI gibts gar keine mehr…
Beim LCI wurde festgestellt, dass die Technologie keine Scheinwerferreinigung mehr benötigen würde. Seitdem hält das Wischwasser bei mir die gesamte Saison.
Zitat:
@BoernyOnAir schrieb am 23. Februar 2023 um 11:32:54 Uhr:
Beim LCI wurde festgestellt, dass die Technologie keine Scheinwerferreinigung mehr benötigen würde. Seitdem hält das Wischwasser bei mir die gesamte Saison.
Das ist die größte Grütze überhaupt. Was Du an Wischwasser sparst, setze ich an Nerven und Energie zu, wenn ich nachts bei Schneegestöber alle 10 Minuten auf einen Parkplatz muss, um die SW freizubekommen.
Dümmste Entscheidung, die SRA nicht mehr vorzuschreiben. Ich hab mich auch Anfang des Jahres bei Schneefall auch sehr darüber geärgert, keine an Board zu haben. Wurde echt dunkel durch den dreckigen Matsch der sich auf den Scheinwerfern angesammelt hat.
Der technische Grund soll sein, daß sich LED's nicht aufheizen und deshalb kein Schmutz anbrennen und lichtmindernd wirken wird, wie bei sich ordentlich aufheizenden Xenon's. Im Konstruktionsbüro stimmt das auch, aber wie schon der hier geäußerte Frust zeigt, die Praxis ist anders. Ich gehöre auch zu den frustrierten. Der Wischwasserhaushalt ist nur eine bequeme Art der Betrachtung.
Der Grund ist der Sparwahn. Es werden SW geringerer Lichtleistung verbaut um die Vorschrift auszuhebeln. Das fing schon damals im VAG Konzern mit dem 25W Xenonlicht an und setzt sich jetzt bei vielen Herstellern fort. Der Aufpreis der teuren Lichtorgien ändert sich für den Kunden nicht, aber der Hersteller spart die SWR Anlage.
Zitat:
@BoernyOnAir schrieb am 23. Februar 2023 um 11:32:54 Uhr:
Beim LCI wurde festgestellt, dass die Technologie keine Scheinwerferreinigung mehr benötigen würde. Seitdem hält das Wischwasser bei mir die gesamte Saison.
So habe ich das eigentlich auch gesehen Allerdings ergeben die anderen Kommentare hier auch Sinn. Naja gut, dann bin ich mal froh, eine zu haben Danke für die Antworten!
Zitat:
@matzi99 schrieb am 23. Februar 2023 um 13:17:40 Uhr:
Der Grund ist der Sparwahn. Es werden SW geringerer Lichtleistung verbaut um die Vorschrift auszuhebeln. Das fing schon damals im VAG Konzern mit dem 25W Xenonlicht an und setzt sich jetzt bei vielen Herstellern fort. Der Aufpreis der teuren Lichtorgien ändert sich für den Kunden nicht, aber der Hersteller spart die SWR Anlage.
Bei Xenon war das wohl gesetzlich vorgegeben. Das kennt man noch aus der Zit, wo Xenon optional war. SWR hing damal automatisch dran. Als dann der technische Hintergrund mit LE entfiel, ist die Vorschrift auch entfallen. Für mich sind die adaptiven LED's keine Lichtorgien. Zum ersten mal mußte ich überredet werden, seitdem will ich es nicht mehr missen. Die Kröte dazu ist allerdings der besagte Wegfall der SWR, auf die ich seit meinem ersten Volvo nie verzichtete (Wischerarm).
Die Lichtstärke hat übrigens auch signifikant zugenommen, trotz geringerer W-Leistungsaufnahme. Das kennt man aber auch im Haushalt schon.
@bsa11 "Lichtorgien" meinet ich keinesfalls negativ, sondern eher als Sammelbegriff. Ich denke nicht, dass die Vorschrift für die Hersteller entfallen ist.
Ich denke das ist immer noch gültig oder hat jemand genauere Infos? Bisher galt doch immer noch:
"Alle Fahrzeuge, die seit dem 1. April 2000 zugelassen sind und die ein Abblendlicht mit einer Leuchtstärke von mehr als 2.000 Lumen aufweisen, müssen über eine Scheinwerferreinigungsanlage verfügen.
Vor allem viele der heute verbauten Xenon-Scheinwerfer (Ausführung mit 35 Watt) benötigen zwangsläufig eine SRA, da ihr Abblendlicht mehr als die genannten 2.000 Lumen leistet. Viele LED-Scheinwerfer sowie alle Halogen-Scheinwerfer dagegen liegen unter diesem Wert. Für sie ist eine Scheinwerferreinigungsanlage gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Viele Autohersteller konzipieren ihre LED- oder Xenon-Lichter so, dass sie den Grenzwert nicht überschreiten. Deshalb sind sie auch nicht verpflichtet, bei ihren Fahrzeugen eine SRA zu liefern."
Zitat:
@SSkyMarshal schrieb am 23. Februar 2023 um 11:57:36 Uhr:
Zitat:
@BoernyOnAir schrieb am 23. Februar 2023 um 11:32:54 Uhr:
Beim LCI wurde festgestellt, dass die Technologie keine Scheinwerferreinigung mehr benötigen würde. Seitdem hält das Wischwasser bei mir die gesamte Saison.
Das ist die größte Grütze überhaupt. Was Du an Wischwasser sparst, setze ich an Nerven und Energie zu, wenn ich nachts bei Schneegestöber alle 10 Minuten auf einen Parkplatz muss, um die SW freizubekommen.
Das Problem habe ich noch nie erlebt. Mag vielleicht im südlichen Gefilden anders sein, in denen es zu derartigem Schneefall kommt. Bei meinem vorherigen schaffte die Wasserdusche allein auch keine wirkliche Abhilfe gegen das Vereisen im Ernstfall.
Zitat:
@matzi99 schrieb am 23. Februar 2023 um 13:59:30 Uhr:
@bsa11 "Lichtorgien" meinet ich keinesfalls negativ, sondern eher als Sammelbegriff. Ich denke nicht, dass die Vorschrift für die Hersteller entfallen ist.
Ich denke das ist immer noch gültig oder hat jemand genauere Infos? Bisher galt doch immer noch:
"Alle Fahrzeuge, die seit dem 1. April 2000 zugelassen sind und die ein Abblendlicht mit einer Leuchtstärke von mehr als 2.000 Lumen aufweisen, müssen über eine Scheinwerferreinigungsanlage verfügen.
Vor allem viele der heute verbauten Xenon-Scheinwerfer (Ausführung mit 35 Watt) benötigen zwangsläufig eine SRA, da ihr Abblendlicht mehr als die genannten 2.000 Lumen leistet. Viele LED-Scheinwerfer sowie alle Halogen-Scheinwerfer dagegen liegen unter diesem Wert. Für sie ist eine Scheinwerferreinigungsanlage gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Viele Autohersteller konzipieren ihre LED- oder Xenon-Lichter so, dass sie den Grenzwert nicht überschreiten. Deshalb sind sie auch nicht verpflichtet, bei ihren Fahrzeugen eine SRA zu liefern."
Noch besser, gute Information. Ich werde beim nächsten dann doch penetranter auf eine wählbare Option der SRA drängen. Zuletzt hatte ich klein beigegeben, wie ich schrieb.
Zitat:
@bsa11 schrieb am 23. Februar 2023 um 15:57:30 Uhr:
Zitat:
@matzi99 schrieb am 23. Februar 2023 um 13:59:30 Uhr:
@bsa11 "Lichtorgien" meinet ich keinesfalls negativ, sondern eher als Sammelbegriff. Ich denke nicht, dass die Vorschrift für die Hersteller entfallen ist.
Ich denke das ist immer noch gültig oder hat jemand genauere Infos? Bisher galt doch immer noch:
"Alle Fahrzeuge, die seit dem 1. April 2000 zugelassen sind und die ein Abblendlicht mit einer Leuchtstärke von mehr als 2.000 Lumen aufweisen, müssen über eine Scheinwerferreinigungsanlage verfügen.
Vor allem viele der heute verbauten Xenon-Scheinwerfer (Ausführung mit 35 Watt) benötigen zwangsläufig eine SRA, da ihr Abblendlicht mehr als die genannten 2.000 Lumen leistet. Viele LED-Scheinwerfer sowie alle Halogen-Scheinwerfer dagegen liegen unter diesem Wert. Für sie ist eine Scheinwerferreinigungsanlage gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Viele Autohersteller konzipieren ihre LED- oder Xenon-Lichter so, dass sie den Grenzwert nicht überschreiten. Deshalb sind sie auch nicht verpflichtet, bei ihren Fahrzeugen eine SRA zu liefern."
Noch besser, gute Information. Ich werde beim nächsten dann doch penetranter auf eine wählbare Option der SRA drängen. Zuletzt hatte ich klein beigegeben, wie ich schrieb.
Im Falle des LCI nützt das wenig, da sie gar nicht mehr angeboten wird.
Zitat:
@ZZ22 schrieb am 23. Februar 2023 um 09:59:38 Uhr:
Konnte man optional bestellen.
Anbei Auszüge aus Preislisten 03/2017 und 03/2019.
Und Zwangkopplung bei der SA Night Vision. Da hier auch die Kamera mit gereinigt wird.
Die ist ab LCI auch entfallen.
Viele Grüße
bolle_at