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Vorladung wegen Nötigung

Themenstarteram 8. April 2024 um 14:43

Mahlzeit zusammen,

 

ich bräuchte mal euren Rat. Vor einem Monat ist mir etwas kurioses auf der BAB passiert. Ich fahre auf der linken Spur. Hatte es etwas eilig. Vor mir einer der schleicht. Habe mit Sicherheitsabstand einmal Lichthupe gegeben. Plötzlich hat er mich stark abgebremst. Dann ist es ein wenig eskaliert. Er fuhr ca. 5 Km vor mir. Dann ist er zur Rechten Spur gewechselt, dann habe ich ihn ausgebremst, aus Rache. Bekomme zwei Wochen später ein Brief, das er mich angezeigt hat, wahrscheinlich wegen Nötigung. Ich habe angegeben das ich der Fahrer war. Habe jetzt vor ein paar Tagen ein weiteren Schreiben erhalten, das ich eine Aussage machen soll bei der Polizei.

 

Wie würdet ihr es angehen, ist mein erstes mal.

 

Freundliche Grüße

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107 Antworten

Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 16:43:46 Uhr:

 

Wie würdet ihr es angehen, ist mein erstes mal.

Mich nach dem Preis für eine Bahncard erkundigen... Ansonsten: Rechtsanwalt einschalten.

Es ist deine Anzeige aber mit Sicherheit nicht das erste Mal das Du in einer solchen Situation so regalierst bzw. solche Reaktionen erfährst.

Sage bei der Polizei die Wahrheit aus und gut is, Du hast es schließlich provoziert. Mein Rat.

Tja, gleich zu Anfang den Kardinalsfehler begangen und hast dich als Fahrer preis gegeben. Ich hätte die erst mal schön suchen lassen und ich könnte mir gut vorstellen das das dann im Sande verlaufen wäre.

Quasi ähnlichen Fall hatte ich vor 20 Jahren mal. Anzeige kam, wurde aber nix draus.

So wirst ohne Anwalt nicht mehr viel reißen können wenn du das was kommt nicht akzeptieren willst und der Lappen dürfte fällig sein. Wie lang wie hoch die Strafe aktuell ausfällt weiß ich nicht.

Schweigen ist Gold. Und lass dich anwaltlich verteidigen. Ohne Kenntnis der Beweislage kann man keine optimale Strategie festlegen. Und unabhängig vom Ausgang der Sache wäre es sinnvoll, einen Verkehrspsychologen für ein besseres Handhaben solcher Stresssituationen zu konsultieren.

Themenstarteram 8. April 2024 um 14:59

Sollte ich zu der Vorladung erscheinen?

Würde ich vor erfolgter Akteneinsicht des Anwalts und anschließender Beratung keinesfalls machen.

Themenstarteram 8. April 2024 um 15:03

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2024 um 17:02:36 Uhr:

Würde ich vor erfolgter Akteneinsicht des Anwalts und anschließender Beratung keinesfalls machen.

Habe leider keine Rechtschutzversicherung

Themenstarteram 8. April 2024 um 15:04

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. April 2024 um 16:50:12 Uhr:

Es ist deine Anzeige aber mit Sicherheit nicht das erste Mal das Du in einer solchen Situation so regalierst bzw. solche Reaktionen erfährst.

Sage bei der Polizei die Wahrheit aus und gut is, Du hast es schließlich provoziert. Mein Rat.

Einmal Lichthupe mit genügend Abstand ist doch erlaubt oder irre ich mich?

Nein, musst du nicht.

Kannst natürlich hin die Personalien abgeben und fragen um was es geht. Und dann sagen nö dazu sag ich nix.

 

Vielleicht findest du heraus ob der andere ne Dashcam hatte und wenn ja wird man wohl sehen was passiert ist. Außer er gibt nur den Teil ab wo du provoziert hast.

Dann ist der Tipp mit der BahnCard ganz gut.

Themenstarteram 8. April 2024 um 15:07

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 8. April 2024 um 17:05:02 Uhr:

Nein, musst du nicht.

Kannst natürlich hin die Personalien abgeben und fragen um was es geht. Und dann sagen nö dazu sag ich nix.

 

Vielleicht findest du heraus ob der andere ne Dashcam hatte und wenn ja wird man wohl sehen was passiert ist. Außer er gibt nur den Teil ab wo du provoziert hast.

Dann ist der Tipp mit der BahnCard ganz gut.

Wie soll ich den herausfinden ob er eine Dashcam hat?

Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 17:04:09 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. April 2024 um 16:50:12 Uhr:

Es ist deine Anzeige aber mit Sicherheit nicht das erste Mal das Du in einer solchen Situation so regalierst bzw. solche Reaktionen erfährst.

Sage bei der Polizei die Wahrheit aus und gut is, Du hast es schließlich provoziert. Mein Rat.

Einmal Lichthupe mit genügend Abstand ist doch erlaubt oder irre ich mich?

Wenn es wirklich Sicherheitsabstand war, ja, aber du schreibst weiter, das du ihn in Folge aus Rache auch ausgebremst hast.

Ganz einfach zu deinen Verfehlungen stehen, so macht man das als Erwachsener. Dass da gleich der Rat kommt, sich NICHT als Fahrer zu outen, finde ich ungeheuerlich.

Themenstarteram 8. April 2024 um 15:09

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 8. April 2024 um 17:08:39 Uhr:

Ganz einfach zu deinen Verfehlungen stehen, so macht man das als Erwachsener. Dass da gleich der Rat kommt, sich NICHT als Fahrer zu outen, finde ich ungeheuerlich.

Sehe ich auch so. Ja ein fehler ist begangen, werde dazu stehen.

 

Wie sieht es aus. Kommt sowas in das Führungszeugnis?

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