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Vorläufige Deckung lt. eVB nur KH. Ab wann beginnt der volle Schutz? Zeitpunkt des Antrags?

Themenstarteram 27. Februar 2019 um 13:58

Hallo Leute,

habe inzwischen echt keinen Nerv mehr mit den Versicherungen, noch nie so ein Problem gehabt.

Und zwar möchte ich demnächst meinen neuen F-Type V8 zulassen (Cabrio, Bruttolistenpreis ca. 134k).

Die HUK, bei der ich fast alle meine Autos laufen lasse, ist schon mal abgesprungen. Nur Haftpflicht möglich.

Nun ist ein Makler dran und hat bei der alten Leipziger eine eVB beantragen können. Dennoch steht darauf nur der vorläufige Schutz in KH.

Dort angerufen: "ja, wir vermerken es hier, dass auch vorläufiger Schutz in VK/TK besteht". Aber keine Bestätigung, nichts.

Da ich den Wagen bei der Abholung ca. 250 km weit überführen muss, ist mir das nicht genug. Die Sachbearbeiter sagen zwar, dass der Schutz besteht und versprechen eine Bestätigung zukommen zu lassen, aber bisher ist nichts passiert und ich befürchte, dass es nicht ohne Grund bisher keine schriftliche Bestätigung gab.

Meine zwei Fragen:

- mein Makler meint, wir sollten das Fahrzeug zulassen und er würde sofort nach Zulassung den Antrag wegschicken. Dann wäre der komplette beantragte Schutz gegeben. Ich bin aber der Meinung dieser besteht erst ab Zugang des richtigen Versicherungsscheins oder liege ich hier falsch?

- hier sind bestimmt viele Versicherungsspezialisten, könnt Ihr mir evtl. eine Versicherungsgesellschaft verraten, die solche Fahrzeuge problemlos versichert und vor allem den vorläufigen Schutz auch in der Kasko gewährleistet?

Danke!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Dein Makler müsste eigentlich wissen, ob er den Kaskoschutz ab Zulassung bestätigen kann.

Ansonsten lass ihn dir doch per Mail von der Versicherung ab Zulassung bestätigen.

Den Versicherungsschein bedarf es dazu nicht

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Dein Makler müsste eigentlich wissen, ob er den Kaskoschutz ab Zulassung bestätigen kann.

Ansonsten lass ihn dir doch per Mail von der Versicherung ab Zulassung bestätigen.

Den Versicherungsschein bedarf es dazu nicht

Mein Makler hat mir das immer handschriftlich auf dem Zettel auf dem die EVB steht von der Versicherung bestätigen lassen und das wars.

Hast Du in dem Autohaus wo du den Wagen gekauft hast mal nach einer Versicherung nachgefragt?Die müssten da doch sicher Anbieter haben.

Themenstarteram 27. Februar 2019 um 16:08

@X555 ja, ist ziemlich genau doppelt so teuer

Themenstarteram 27. Februar 2019 um 16:09

@shadow2209 das ist ein freier Makler und er bekommt nur diesen Standard Vordruck hin. Mehr wird wohl kaum was bringen, sonst haftet er ja selbst dafür, ohne einen schriftlichen Nachweis von der Versicherung?

Mein Makler schreibt drauf vorläufige Deckung TK/VK faxt das an die Versicherung und bekommt ein gestempeltes Exemplar zurück bei mir wars die Axa.

Wenn der VS grundsätzlich Kasko anbietet, so sollte dies auf der eVB ausdrücklich vermerkt sein. Eine eVB auszustellen ist kein Hexenwerk und keine Raketenwissenschaft.

Handschriftliche Vermerke des Maklers sehe ich kritisch, da Du dich dann im Zweifel mit dessen Betriebs/Vermögenschadenhaftpflicht auseinandersetzen darfst.

Themenstarteram 27. Februar 2019 um 17:15

@shadow2209: ah okay, danke, dann frage ich ihn, ob er das machen kann

Themenstarteram 27. Februar 2019 um 17:16

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. Februar 2019 um 18:14:57 Uhr:

Wenn der VS grundsätzlich Kasko anbietet, so sollte dies auf der eVB ausdrücklich vermerkt sein. Eine eVB auszustellen ist kein Hexenwerk und keine Raketenwissenschaft.

Handschriftliche Vermerke des Maklers sehe ich kritisch, da Du dich dann im Zweifel mit dessen Betriebs/Vermögenschadenhaftpflicht auseinandersetzen darfst.

selbst wenn die Versicherung abstempelt?

Ich schreibe, wie ich es machen würde. Wie geschrieben, neue eVB ist doch schnell gemacht. Wenn Du auf Nummer gehen willst, davon gehe ich in der Ausgangsfrage aus, dann nur mit korrekt ausgestellter eVB.

Themenstarteram 27. Februar 2019 um 18:40

Okay danke. Und was ist mit meiner Frage bzgl. des Zeitpunktes des Übergangs vom vorläufigen zum bestehenden Schutz?

Liest Du hier:

Rückwirkender Wegfall der vorläufigen Deckung

Die vorläufige Deckung ist ein selbständiger Vertrag, der entweder mit der Einlösung des Versicherungsscheins (Übergang zum regulären Versicherungsschutz) erlischt oder rückwirkend wegfällt, wenn der Versicherungsnehmer den Erstbeitrag nicht bezahlt. Bei einem rückwirkenden Wegfall steht dem Versicherungsnehmer vom ersten Tag an kein Versicherungsschutz zu. Die Versicherungsbedingungen regeln den Verlust der vorliegenden Deckung infolge von Zahlungsverzug in Abschnitt B.2.4. „Der vorläufige Deckungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie dem im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz (…).“ Gemäß § 52 VVG ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer entweder durch einen deutlichen Hinweis auf dem Versicherungsschein oder durch ein gesondertes Schreiben auf diese Konsequenz hinzuweisen.

Quelle: https://kfz-versicherungen.com/.../

Gilt das für Haftpflicht und Kasko?

Ich glaube das ist hauptsächlich auf die Haftpflicht bezogen.

Woran erkennt man das man auch wirklich die gewünschte Vollkasko von Anfang an hat?

Moped, das sollte aus einer korrekt ausgefüllten eVB hervorgehen.

Habe meine aktuell nicht griffbereit, aber als ich im August den Golf in der Autostadt abholte, stand der komplette Versicherungsumfang, so wie ich es wollte, in der eVB drin.

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