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Vorläufige Zulassung?
Mahlzeit!
Ich möchte ein Motorrad anmelden, HU abgelaufen da das Krad zuletzt vor > 4 Jahren angemeldet war.
Man hört ja so einiges im Netz wie man das am dümmsten macht ohne ein KZK machen zu lassen, mich würde interessieren ob folgendes Verfahren funktioniert:
Mit EVB zur Zulassungsstelle, Kennzeichen erteilen lassen, Nummernschild prägen lassen, ans Mopped schrauben, ab zur HU, dann mit frischer HU wieder zur Zulassungsstelle und Kennzeichen stempeln lassen.
Funktioniert das?
Bei jeder Zulassungsstelle?
Nach Lust / Laune / Nasenfaktor der Leute dort?
Gibts rechtliche Grundlagen dazu?
Falls ja, was und wo?
Das Kennzeichen, das früher mal an dem Krad war, ist lt. Wunschkennzeichensuche nicht mehr frei, ich müsste also auf alle fälle ein neues Kennzeichen machen lassen.
Danke für Eure Auskünfte, ciao, Jockel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Mahlzeit!
Mahlzeit
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Ich möchte ein Motorrad anmelden, HU abgelaufen da das Krad zuletzt vor > 4 Jahren angemeldet war.
Ok
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Man hört ja so einiges im Netz wie man das am dümmsten macht ohne ein KZK machen zu lassen, mich würde interessieren ob folgendes Verfahren funktioniert:
Mit EVB zur Zulassungsstelle, Kennzeichen erteilen lassen, Nummernschild prägen lassen, ans Mopped schrauben, ab zur HU, dann mit frischer HU wieder zur Zulassungsstelle und Kennzeichen stempeln lassen.
Funktioniert das?
Könnte funktionieren
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Bei jeder Zulassungsstelle?
Normalerweise ja.
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Nach Lust / Laune / Nasenfaktor der Leute dort?
Darauf läuft es meistens leider raus...
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Gibts rechtliche Grundlagen dazu?
Falls ja, was und wo?
§10 Abs. 4 S. 1 FZV. Du hast einen rechtlichen Anspruch drauf. Ob du den durchsetzen kannst, kommt auf deine Zulassungsstelle an Und auch die Verfahrensweise bzw. die Definition von "Kennzeichen zugeteilt" ist bei jeder Zulassungsstelle anders. Da hilft nur der Anruf bei der örtlich zuständigen Stelle verbindlich weiter.
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Das Kennzeichen, das früher mal an dem Krad war, ist lt. Wunschkennzeichensuche nicht mehr frei, ich müsste also auf alle fälle ein neues Kennzeichen machen lassen.
Schade, aber nicht schlimm
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Danke für Eure Auskünfte, ciao, Jockel
Kein Problem, Gruß Tecci
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21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Mahlzeit!
Mahlzeit
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Ich möchte ein Motorrad anmelden, HU abgelaufen da das Krad zuletzt vor > 4 Jahren angemeldet war.
Ok
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Man hört ja so einiges im Netz wie man das am dümmsten macht ohne ein KZK machen zu lassen, mich würde interessieren ob folgendes Verfahren funktioniert:
Mit EVB zur Zulassungsstelle, Kennzeichen erteilen lassen, Nummernschild prägen lassen, ans Mopped schrauben, ab zur HU, dann mit frischer HU wieder zur Zulassungsstelle und Kennzeichen stempeln lassen.
Funktioniert das?
Könnte funktionieren
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Bei jeder Zulassungsstelle?
Normalerweise ja.
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Nach Lust / Laune / Nasenfaktor der Leute dort?
Darauf läuft es meistens leider raus...
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Gibts rechtliche Grundlagen dazu?
Falls ja, was und wo?
§10 Abs. 4 S. 1 FZV. Du hast einen rechtlichen Anspruch drauf. Ob du den durchsetzen kannst, kommt auf deine Zulassungsstelle an Und auch die Verfahrensweise bzw. die Definition von "Kennzeichen zugeteilt" ist bei jeder Zulassungsstelle anders. Da hilft nur der Anruf bei der örtlich zuständigen Stelle verbindlich weiter.
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Das Kennzeichen, das früher mal an dem Krad war, ist lt. Wunschkennzeichensuche nicht mehr frei, ich müsste also auf alle fälle ein neues Kennzeichen machen lassen.
Schade, aber nicht schlimm
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Danke für Eure Auskünfte, ciao, Jockel
Kein Problem, Gruß Tecci
Ich kenne es von unseren Zulassungsstellen, dass ohne TÜV gar nicht erst zugelassen wird, bzw erst gar keine Bearbeitung gemacht wird.
"Sie können erst eine Zulassung erwirken, wenn ein gültiger TÜV-Schein vorliegt"
Aber es soll ja unterschiedlich in der BRD gearbeitet werden.
So kenn ich das von unserer auch.
An der Info wo man die Wartenummer bekommt wurde gleich vorab gefragt ob man ein HU-Gutachten dabei hat ansonsten könnte man gleich wieder gehen.
Diese Info ist irgendwie nie freundlich gewesen egal wie oft ich dort war
Hallo TE,
vielleicht solltest Du bei einer solchen Anfrage Deine nicht schlauen Bemerkungen weg lassen. Hier sind viele von den Zulassungsstellen, die gern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Aber die Lust daran vergeht, wenn man solche Sprüche lesen muss.
Also, wir haben ca. 250 Zulassungsstellen, verteilt auf 16 Bundesländer. Da kommst es immer wieder vor, dass das etwas unterschiedlich gehandhabt wird, was unter umständen durchaus möglich ist.
Sicherlich kann man in Deinem Fall zur Zulassungsstelle gehen, sich vorab ein Kennzeichen zuteilen lassen, damit zum TÜV, Dekra oder einer anderen abnahmeberechtigten Stelle fahren, sich eine neue HU machen lassen, dann auf dem direkten Weg wieder zur Zulassungsstelle fahren, um dann das Fahrzeug endgültig anzumelden.
Welche Unterlagen die zuständige Zulassungsstelle dazu haben möchte sollte man direkt dort erfragen, oder sich die Mühe machen und ins Internet schauen. Ich kenne keine Zulassungsstelle, die keinen Internetauftriff mit entsprechenden Informationen hat.
Meine Info nach, darf nur auf direkten Weg vom Wohnort zur nächsten zuständigen Zulassungsstelle ohne Stempel gefahren werden, Umwege sind nicht erlaubt.
Wo hast Du die Info her?
Mahlzeit!
@Tecci:
Danke für die fundierte Antwort, sowas wie die FZV hatte ich gesucht.
@derbeste44:
Zitat:
vielleicht solltest Du bei einer solchen Anfrage Deine nicht schlauen Bemerkungen weg lassen. Hier sind viele von den Zulassungsstellen, die gern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Aber die Lust daran vergeht, wenn man solche Sprüche lesen muss.
Was meinst Du denn mit nicht "schlauen Bemerkungen / solche Sprüche"?
Die Nasenfaktor Vermutung?
Zitat:
Also, wir haben ca. 250 Zulassungsstellen, verteilt auf 16 Bundesländer. Da kommst es immer wieder vor, dass das etwas unterschiedlich gehandhabt wird, was unter umständen durchaus möglich ist.
Ja, wir haben zig Zulassungsstellen, man könnte aber meinen daß alle an den gleichen gesetzlichen Rahmen gebunden sind und daß vorhandene Vorschriften auch gleich umgesetzt werden. Schlimm genug daß z.B. Wunschkennzeichen bei der einen Zulassungsstelle extra kosten, bei der anderen nicht.
Im Gegensatz zu früher wo man für ne Zulassung min. 4 Stunden bei uns einplanen musste ist aber schon vieles besser geworden, wir haben ne Zweigstelle vor Ort die ziemlich früh aufmacht und auch über Mittag offen ist, über den allg. Service kann ich nicht klagen.
Zitat:
Sicherlich kann man in Deinem Fall zur Zulassungsstelle gehen, sich vorab ein Kennzeichen zuteilen lassen, damit zum TÜV, Dekra oder einer anderen abnahmeberechtigten Stelle fahren, sich eine neue HU machen lassen, dann auf dem direkten Weg wieder zur Zulassungsstelle fahren, um dann das Fahrzeug endgültig anzumelden.
Genau das war die Frage bzw. mein Wunsch, ich wollte dazu eben genau wissen ob das machbar ist und wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage.
Zitat:
Welche Unterlagen die zuständige Zulassungsstelle dazu haben möchte sollte man direkt dort erfragen, oder sich die Mühe machen und ins Internet schauen. Ich kenne keine Zulassungsstelle, die keinen Internetauftriff mit entsprechenden Informationen hat.
Im Internet steht viel, auch viele Märchen.
Auf der Seite der für mich zuständigen Zulassungsstelle steht mein Fall nicht explizit aufgelistet, was man für sonstige An- Abmeldungen / Umschreibungen etc. benötigt schon.
Direkt fragen ist ne gute Idee, je nachdem wen man am Apparat hat bekommt man aber unterschiedliche Auskünfte, ich erinner mich da an die Umschreibung meines Führerscheins (Kl. 1 / 3 auf neu), da musste ich mir das ein- oder andere auch aus einer Broschüre die dort auflag zusammensuchen und der Dame zeigen (Führerscheinstelle und Zulassungsstelle sind bei uns ein gemeinsamer Laden, die Mitarbeiter dort machen beides.
ciao, Jockel
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Mahlzeit!
@Tecci:
Danke für die fundierte Antwort, sowas wie die FZV hatte ich gesucht.
@derbeste44:
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Zitat:
vielleicht solltest Du bei einer solchen Anfrage Deine nicht schlauen Bemerkungen weg lassen. Hier sind viele von den Zulassungsstellen, die gern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Aber die Lust daran vergeht, wenn man solche Sprüche lesen muss.
Was meinst Du denn mit nicht "schlauen Bemerkungen / solche Sprüche"?
Die Nasenfaktor Vermutung?
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Zitat:
Also, wir haben ca. 250 Zulassungsstellen, verteilt auf 16 Bundesländer. Da kommst es immer wieder vor, dass das etwas unterschiedlich gehandhabt wird, was unter umständen durchaus möglich ist.
Ja, wir haben zig Zulassungsstellen, man könnte aber meinen daß alle an den gleichen gesetzlichen Rahmen gebunden sind und daß vorhandene Vorschriften auch gleich umgesetzt werden. Schlimm genug daß z.B. Wunschkennzeichen bei der einen Zulassungsstelle extra kosten, bei der anderen nicht.
Im Gegensatz zu früher wo man für ne Zulassung min. 4 Stunden bei uns einplanen musste ist aber schon vieles besser geworden, wir haben ne Zweigstelle vor Ort die ziemlich früh aufmacht und auch über Mittag offen ist, über den allg. Service kann ich nicht klagen.
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Zitat:
Sicherlich kann man in Deinem Fall zur Zulassungsstelle gehen, sich vorab ein Kennzeichen zuteilen lassen, damit zum TÜV, Dekra oder einer anderen abnahmeberechtigten Stelle fahren, sich eine neue HU machen lassen, dann auf dem direkten Weg wieder zur Zulassungsstelle fahren, um dann das Fahrzeug endgültig anzumelden.
Genau das war die Frage bzw. mein Wunsch, ich wollte dazu eben genau wissen ob das machbar ist und wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage.
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Zitat:
Welche Unterlagen die zuständige Zulassungsstelle dazu haben möchte sollte man direkt dort erfragen, oder sich die Mühe machen und ins Internet schauen. Ich kenne keine Zulassungsstelle, die keinen Internetauftriff mit entsprechenden Informationen hat.
Im Internet steht viel, auch viele Märchen.
Auf der Seite der für mich zuständigen Zulassungsstelle steht mein Fall nicht explizit aufgelistet, was man für sonstige An- Abmeldungen / Umschreibungen etc. benötigt schon.
Direkt fragen ist ne gute Idee, je nachdem wen man am Apparat hat bekommt man aber unterschiedliche Auskünfte, ich erinner mich da an die Umschreibung meines Führerscheins (Kl. 1 / 3 auf neu), da musste ich mir das ein- oder andere auch aus einer Broschüre die dort auflag zusammensuchen und der Dame zeigen (Führerscheinstelle und Zulassungsstelle sind bei uns ein gemeinsamer Laden, die Mitarbeiter dort machen beides.
ciao, Jockel
Du hast Dich scheinbar noch nicht mit Deiner Problematik richtig auseinander gesetzt, denn dann würdest Du z.B. wissen, dass Wunschkennzeichen überall 10,20 Euro kosten. Das liegt an der Gebührenordnung, die Bundesweit gilt. Dort festgesetzte Beträge müssen von den Zulassungsstellen genommen werden. Ein Verzicht auf Gebühren lässt diese Verordung m.E. nicht zu.
Vielleicht findest Du im Internet nur nicht die richtige Lösung. Teile uns doch mal mit, welche Zulassungsstelle für Dich verantwortlich ist !
Märchen habe ich noch nie dort gefunden ! Schade eigendlich, wären sicherlich eine nette Abwechselung. Aber die Verantwortlichen sind nunmal keine Märchenerzähler.
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass Du es einfach nicht findest ?
Nochmal, eine Vorabzuteilung ist durchaus möglich und nochmal, frage Deine Zulassungsstelle, welche Unterlagen die dazu haben möchten.
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Ja, wir haben zig Zulassungsstellen, man könnte aber meinen daß alle an den gleichen gesetzlichen Rahmen gebunden sind und daß vorhandene Vorschriften auch gleich umgesetzt werden.
Das ist ein frommer Wunsch, der leider nie in Erfüllung gehen wird.
Der gesetzliche Rahmen ist zwar für alle gleich, aber viele gesetzliche Regelungen sind so allgemein gehalten, dass sie in der Praxis auslegungsfähig und -bedürftig sind. Also gibt es hinter den Gesetzen einen Wust aus Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen, von Landesebene bis runter zu den einzelnen, ausführenden Behörden.
Geht ein Streitfall vor Gericht, entscheidet oft genug das Gericht im Bezirk A anders als das im Bezirk B, bis irgendwann für diesen einen Musterfall eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt nach der sich alle richten können. Für Vieles wird es aber nie eine höchstrichterliche Entscheidung geben.
Außerdem kann es durchaus sein, dass sich in fünf Jahren die Meinung der obersten Richter in einem vergleichbaren Fall ändert und sie zu einem anderen Urteil kommen. Dann wird von da an alles anders gemacht als bisher.
Bis dann zu einer erstmaligen oder veränderten Rechtsprechung die ganzen Verordnungen und Ausführungsbestimmungen geändert wurden und die Info bei der armen Sau am Schalter angekommen ist, dauert es nochmals wenigstens Monate.
Und das deckt noch nicht die Fälle ab, in denen die Behörde tatsächlich Ermessensspielraum hat und mit vollem Recht im einen Fall "ja" und in einem anderen "nein" sagen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Bloedbaer
Geht ein Streitfall vor Gericht, entscheidet oft genug das Gericht im Bezirk A anders als das im Bezirk B, bis irgendwann für diesen einen Musterfall eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt nach der sich alle richten können. Für Vieles wird es aber nie eine höchstrichterliche Entscheidung geben.
Aber wenn wir realistisch sind, wer geht denn wegen einer nicht erfolgten Vorwegzuteilung vor Gericht? Selbst wenn jemand Klage einreicht denke ich, dass das VG schon der Zulassungsstelle den gut gemeinten Rat geben wird, den Begehr des Klägers zu erfüllen. Was anderes macht keinen Sinn. Mir fällt auch gerade nicht wirklich ein Fall ein, wo es im Bereich Zulassungsrecht eine Entscheidung des BVerwG geben musste, die dem Bürger Recht gibt, weil irgendetwas verweigert wurde...
Mahlzeit!
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Du hast Dich scheinbar noch nicht mit Deiner Problematik richtig auseinander gesetzt, denn dann würdest Du z.B. wissen, dass Wunschkennzeichen überall 10,20 Euro kosten. Das liegt an der Gebührenordnung, die Bundesweit gilt. Dort festgesetzte Beträge müssen von den Zulassungsstellen genommen werden. Ein Verzicht auf Gebühren lässt diese Verordung m.E. nicht zu.
Du hast Recht, ist bundesweit festgelegt, das war aber nicht immer so und nachdem ich nicht jedes Jahr Fahrzeuge zulasse hab ich mich damit noch nicht beschäftigen müssen. Außerdem ists mir sch...egal ob nun ein Wunschkennzeichen drauf ist oder nicht, ich brauch das normalerweise nicht.
Schade find ichs höchstens daß die Weiterverwendung der Kennzeichen des Vorgängerfahrzeuges als Wunschkennzeichen gilt.
Zitat:
Vielleicht findest Du im Internet nur nicht die richtige Lösung. Teile uns doch mal mit, welche Zulassungsstelle für Dich verantwortlich ist !
Die Angabe von Tecci war schon ganz gut bzgl. FZV, sowas hatte ich gesucht.
Zitat:
Märchen habe ich noch nie dort gefunden ! Schade eigendlich, wären sicherlich eine nette Abwechselung.
Echt, Du glaubst also alles (!) was im Internet steht?
Dort gibt nie und nimmer Blödsinn?
Zitat:
Aber die Verantwortlichen sind nunmal keine Märchenerzähler.
Ich hab keinen der Verantwortlichen als Märchenerzähler betitelt, das hast Du rein interpretiert.
Zitat:
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass Du es einfach nicht findest ?
Ich zitier mich ungern selbst, aber.....
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Auf der Seite der für mich zuständigen Zulassungsstelle steht mein Fall nicht explizit aufgelistet, was man für sonstige An- Abmeldungen / Umschreibungen etc. benötigt schon.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Nochmal, eine Vorabzuteilung ist durchaus möglich und nochmal, frage Deine Zulassungsstelle, welche Unterlagen die dazu haben möchten.
Der Grund warum ich u.a. hier gefragt hatte war daß es lt. email-Auskunft der Zulassungsstelle (die ich vor der Frage hier eingeholt habe) eben nicht möglich ist.
Von daher hätte mich interessiert auf welcher Grundlage das viele Zulassungsstellen doch genau so handhaben.
ciao, Jockel
Mahlzeit!
Zitat:
Original geschrieben von Bloedbaer
Das ist ein frommer Wunsch, der leider nie in Erfüllung gehen wird.
.....
Ich weiß, es ist leider so.
Wenn man es weiter spinnt müsste man auch darüber philosophieren warum man 16 unterschiedliche Schulsysteme braucht, 16 verschiedene....
Egal, das ist nicht das Thema.
Eine Gericht für so etwas zu bemühen würde mir nie einfallen, zum einen wäre das mit Kanonen auf Spatzen geschossen, zum anderen haben unsere Gerichte auch so genug zu tun.
ciao, Jockel
Ich wünsche Dir auch ein schönes WE
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Ich wünsche Dir auch ein schönes WE
Danke ebenso!