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Vorläufiger Versicherungsschutz: Kurzfristiger Wechsel von TK auf VK
Hallo zusammen,
ich habe derzeit folgende Situation:
Ich habe vor kurzem einen Gebrauchtwagen gekauft. Direkt eine Versicherung mit Teilkasko bei der AllSecur abgeschlossen, wo ich auch bisher meinen Alten versichert hatte. Nachdem ich ein paar Tage darüber gegrübelt habe, würde ich nun doch lieber die Vollkasko nehmen, zumindest für die ersten Jahre. Also direkt die Versicherung angerufen um das abzuklären, Wagen war noch beim Händler und noch nicht zugelassen. Laut der Dame am Telefon gar kein Problem: einfach eine E-Mail schreiben mit dem gewünschten Wechsel von TK zu VK und das reicht bereits aus, Bestätigung nicht notwendig (das steht in deren Bedinungen anders ("In der Kasko-, Kfz-Unfall- und Ausland Schadenschutz-Versicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt"), aber ich hab's erstmal entsprechend auch gemacht). Habe trotzdem in der Mail um eine Bestätigung gebeten, Antwort kam natürlich seit Mitte letzter Woche natürlich noch keine. Nun war mir das doch zu unsicher und ich habe gestern lieber doch nochmal angerufen um eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Ein anderer Kundenberater sagte mir allerdings, dass es so nicht gehen würde und die Vollkasko erst aufgenommen werden kann, wenn der Wagen angemeldet und die Police fertiggemacht worden ist.
Nun wurde der Wagen heute von meinem Händler angemeldet und steht nun abholbereit. Mir ist weiterhin unklar, ob ich eine VK bereits habe oder nicht. Wie gesagt, schriftlich habe ich nichts vorzuzeigen, lediglich die zwei widersprüchlichen Auskünfte. Weiß hier jemand mehr wie das rechtlich aussieht? Ich habe schon viel recherchiert und es sieht mir eher danach aus, dass ich im Fall der Fälle auf mich gestellt bin, da ich nichts schriftlich hab. Oder reicht die Mail tatsächlich aus? Kann ich mich im Fall der Fälle auf die telefonische Auskunft berufen, dass es mir in der Form zugesagt wurde oder bin ich in einer schlechten Position, weil man ja "viel erzählen kann"?
Fragen über Fragen, auf die ich nicht so recht eine Antwort weiß (aber vielleicht ja jemand hier?).
Die Frage ist im Endeffekt: den Wagen heute ruhig abholen oder den Händler bitten ihn noch "aufzubewahren" bis das mit der Police endgültig abgeklärt ist?
Viele Grüße
hybi
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8 Antworten
Den Versicherungsschutz, zumindest die Haftpflciht, können Sie dir nicht verwehren. Du wirst ja schon die Nummer haben, mit der das Fahrzeug dann zugelassen wurde.
Zum Thema TK/VK:
Du kannst den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach inkrafttreten (also mit Zulassung des Fahrzeuges) jederzeit kündigen und einen neuen machen, sollte Allsecur das nicht hinbekommen.
Bin übrigens von denen weg, weil die sehr untransparant sind und kaum bis nie auf Mails antworten, hab da schlechte Erfahrungen gemacht bei einem Unfall, an dem ich nicht Schuld war.
Was ist das denn für ein Verhalten. Sollen sie dir umgehend die VK bestätigen ab Zulassung oder du wechselst die Versicherung. Fertig ende aus.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 20. März 2018 um 14:06:53 Uhr:
Was ist das denn für ein Verhalten. Sollen sie dir umgehend die VK bestätigen ab Zulassung oder du wechselst die Versicherung. Fertig ende aus.
Gesagt, getan.
Nochmals angerufen, mit der Bitte dringend einen vorläufigen VK-Schutz schriftlich zu bestätigen. Wurde dann an eine scheinbar höhere Instanz verbunden und dann ging es plötzlich ganz schnell:
"...hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Sie ab Vertragsbeginn (Anmeldedatum) mit dem Vollkaskoschutz versichert sind...."
...als Antwort auf meine Mail von letzter Woche. Jetzt kann eigentlich nichts mehr schief gehen, oder?
Im Groben nein, im Feinen eventl. aber das kommt auf die AKB und die Modalitäten an.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 20. März 2018 um 15:44:33 Uhr:
Im Groben nein, im Feinen eventl. aber das kommt auf die AKB und die Modalitäten an.
Dort steht unter Punkt 1.2 (2) folgendes:
"(2) Kasko-, Kfz-Unfall- und Ausland Schadenschutz-Versicherung
In der Kasko-, Kfz-Unfall- und Ausland Schadenschutz-Versiche-
rung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir
dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz be-
ginnt zum vereinbarten Zeitpunkt."
https://www.allsecur.de/daten/2/79/KRB252_01Komfort.pdf
Dürfte jetzt eine klare Sache sein, oder ist das doch nicht so einfach?
Naja, sofern du eine Nummer von einer Versicherung hast, mit der du dein Fahrzeug anmelden kannst, besteht zumindest der Haftpflichtschutz. Wie soll das denn anders funktionieren?
Wozu bekommt man denn bitte diese Nummer?
Angenommen, du hast den Auto angemeldet, aber noch keine schriftliche Bestätigung bekommen. Du fährst direkt vom anmelden nach Hause und rutscht irgendwo rein.
Wer soll das bezahlen? Du selbst, obwohl du eine (vorläufige) Versicherung hast?
Die können in ihren AKBs reinschreiben was sie wollen, Recht und Gesetzt kann man damit nicht aushebeln. Frag mich aber bitte nicht nach irgendwelchen Paragraphen.
Edit:
Du schreibst auch nichts anders als ich, seh ich gerade.
Haftpflicht besteht natürlich, der Rest, wie ich auch sagte, wird dann bestätigt. Kasko ist ja quasi auch eine "Luxus"Versicherung, also keine Pflichtversicherung beim halten eines KFZs.
Macht es doch nicht noch komplizierter. Mit der Evb hast du die Haftpflichtdeckung.
Und mit der (schriftlichen) Zusage auch die VK nach AKB und abgemachten Modalitäten unter Vorbehalt der Beitrags-Zahlung sobald die Berechnung bzw. Police vorliegt. Zahlst du nicht oder zu spät kann die VK Deckung verweigert werden.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 20. März 2018 um 16:28:10 Uhr:
Macht es doch nicht noch komplizierter. Mit der Evb hast du die Haftpflichtdeckung.
Und mit der (schriftlichen) Zusage auch die VK nach AKB und abgemachten Modalitäten unter Vorbehalt der Beitrags-Zahlung sobald die Berechnung bzw. Police vorliegt. Zahlst du nicht oder zu spät kann die VK Deckung verweigert werden.
Mir ging es ja wirklich nur um die Überbrückung der Zeit zwischen Zulassung und Fertigstellung der Police. Wer weiß wie lange die dafür gebraucht hätten. Jetzt kann ich zumindest entspannter fahren ohne Angst zu haben, dass ich ohne VK unterwegs bin.
Danke an alle für die Beiträge, Wagen ist abgeholt