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Vorsätzlich Auto beschädigt, Täter bekannt, wer hat Erfahrungen

Themenstarteram 20. März 2017 um 14:23

Hallo,

ich wollte mich einmal nach euren Erfahrungen erkundigen.

Mir hat vor zwei Wochen jemand vorsätzlich gegen mein Auto getreten und dabei einen Schaden von 1.300 € verursacht. Hierfür habe ich zwei Zeugen, neben der Anzeige wegen Sachbeschädigung wurden auch zwei Anzeigen wegen Körperverletzung gestellt. Die Sache hatte also ein größeres Ausmaß.

Meine Anwältin hat nun den Kostenvoranschlag erhalten und wird die Kosten gegenüber dem Täter geltend machen. Da sie dies aber zuvor noch nie getan hat, konnte sie mir nicht sagen, wie erfolgsversprechend die ganze Geschichte sei. Der Täter selbst ist Landesbeamter und in der Politik unterwegs, ich hoffe also, dass da finanziell etwas in Anspruch genommen werden kann, auf dem Schaden möchte ich nämlich ungern sitzen bleiben.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wie sowas abläuft, wie lange das dauert und vor allem wie eure Geschichte ausging?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Die Anwältin hat das noch nie gemacht :confused:

Dem Schuldigen die Rechnung schicken mit Fristsetzung.

Dann zahlt der oder auch nicht.

Zahlt er nicht, dann Mahnbescheid (Zahlungsbefehl) senden.

Widerspricht er, dann Klage.

Wenn man einen vollstreckbaren Titel hat, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Bei einem Beamten dürfte eine Gehaltspfändung am erfolgversprechendsten sein.

Man kann aber auch einen Gerichtsvollzieher mit Pfändungsmaßnahmen beauftragen.

Sollte beim Schuldner aber derzeit nichts zu holen sein, dann ist der Titel 30 Jahre gültig.

Du mußt aber jeweils in Vorleistung gehen, wenn du Vollstreckungmaßnahmen einleiten möchtest.

Ob du am Ende Geld siehst, kann man kaum abschätzen, bei einem Beamten denke ich aber eher schon.

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Die Anwältin hat das noch nie gemacht :confused:

Dem Schuldigen die Rechnung schicken mit Fristsetzung.

Dann zahlt der oder auch nicht.

Zahlt er nicht, dann Mahnbescheid (Zahlungsbefehl) senden.

Widerspricht er, dann Klage.

Wenn man einen vollstreckbaren Titel hat, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Bei einem Beamten dürfte eine Gehaltspfändung am erfolgversprechendsten sein.

Man kann aber auch einen Gerichtsvollzieher mit Pfändungsmaßnahmen beauftragen.

Sollte beim Schuldner aber derzeit nichts zu holen sein, dann ist der Titel 30 Jahre gültig.

Du mußt aber jeweils in Vorleistung gehen, wenn du Vollstreckungmaßnahmen einleiten möchtest.

Ob du am Ende Geld siehst, kann man kaum abschätzen, bei einem Beamten denke ich aber eher schon.

am 20. März 2017 um 15:10

Kann hier nicht die Kasko-Versicherung in Anspruch genommen werden, und die Schadensansprüche gegen den Täter an die Versicherung abgetreten werden?

Die Versicherung holt sich dann die Summe vom Täter zurück.

Themenstarteram 20. März 2017 um 15:25

nn ich hab leider nur eine Teilkasko. Es handelt sich hier um einen alten E39, da "rechnet" sich ne Vollkasko nicht. Die Versicherung habe ich bereits angerufen, die fühlen sich leider nicht zuständig... :(

Bei der Schadenshöhe wäre die Inanspruchnahme der VK auch eher ein Nullsummenspiel.

Ich sehe ein Problem, wegen des Fahrzeugalters und des möglichen Zustandes.

Ein Kostenvoranschlag könnte vor Gericht evtl. nicht ausreichend sein.

Ich würde erst mal abwarten, ob der Schädiger freiwillig zahlt oder wie er reagiert.

Vielleicht kommt ein Gegenangebot.

Wenn dieser Landesbeamte in dienstlicher Funktion unterwegs war und ist aus welchen Gründen auch immer ausgetickt, dann sollte man den Schadenersatz beim Dienstherrn geltend machen.

Und der Dienstherr zahlt dann trotz Vorsatzes des Täters? Wag ich gelinde zu bezweifeln, ohne es näher geprüft zu haben.

Wie jung ist denn die Anwältin, wenn sie noch nie eine Schadensersatzforderung geltend gemacht hat?

Da muss die Referendarzeit irgendwie etwas speziell gelaufen sein. :)

@TE meinst Du einen Adhäsionsantrag? Das wäre der billigste Weg für Dich.

@TE: Hast du denn wenigstens eine Rechtschutzversicherung? Dann wäre das Kostenrisiko (bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung) vom Tisch.

Wie Paul schon schrieb, könntest du im Strafverfahren gegen den Schädiger durchaus deine Ansprüche im Adhäsionsverfahren geltend machen. Ist in der Praxis aber eher die Ausnahme, als die Regel.

Macht euch aber vom Gedanken frei, dass das Beamtentum ein Garant für die Erfüllung etwaiger Ansprüche ist. Auch bei Beamten gibt es Menschen, die kein Auskommen mit dem Einkommen haben.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. März 2017 um 19:09:24 Uhr:

Und der Dienstherr zahlt dann trotz Vorsatzes des Täters? Wag ich gelinde zu bezweifeln, ohne es näher geprüft zu haben.

Zur näheren Prüfung der Zweifel empfiehlt sich der Artikel 34 unseres Grundgesetzes.

Der öffnet im Fall des Vorsatzes (und der groben Fahrlässigkeit) dem Dienstherren den Weg des Rückgriffs, schließt aber die Amtshaftung nicht aus.

Möglicherweise streitet der Dienstherr aber ab, dass es der Tritt zur Amtsausübung gehörte...

"in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht" - wird beim vorsätzlichen Tritt gegen das Auto schwierig zu begründen.

Man könnte bestimmt Fälle konstruieren in denen das der Fall ist.

Aber in der Praxis ist es wohl eher unwahrscheinlich (und es war vom TE her bisher ja auch nicht die Rede davon).

Also ,ich würde erstmals meine Anwältin von dem Vorgang entbinden ,da Erfahrungen fehlen ! Andersrum ,frag ich mich wie Beamte ihren Job so machen ,die von unseren Steuergeldern bezahlt werden ! ? ! Ich ,würde alle Register ziehen , Schadensersatz ,Dienstaufsichtsbeschwerde damit solche Leute nie wieder ihr Amt ausüben können in der Öffentlichkeit ! Obwohl solche Leute hinter dem Schreibtisch auch genügend Schaden anrichten können !

Wer so im Amt ausrastet mit Sachbeschädigung und Körperverletzung , ob nun dienstlich oder privat hat im Amt nix zu suchen !

Hab vom TE nichts gelesen, dass der Beamte in Ausübung seines Amtes ausgeflippt wäre. Hintergründe sind doch unbekannt, Todesstrafe also vielleicht etwas übertrieben.

Themenstarteram 21. März 2017 um 7:30

Guten Morgen,

nein, es war nicht in Ausübung seines Jobs. Der Herr ist beim Bauamt beschäftigt und ehrenamtlich in einer Partei Vorsitzender etc. Ich bin ehrenamtlich für eine andere Partei unterwegs, das Schlüsselband in meinen Händen reichte für ihn aus, um dermaßen auszuticken...

Ein Wechsel der Anwältin kommt ebenfalls definitiv nicht in Frage.

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