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Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 52 km/h auf der Autobahn
Hallo Liebe Community sehr schamvoll erbitte ich euch um Rat.
Ich wurde Ende letzten Jahres auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 152 km/h von einem mobilen Blitzer in der 100 Zone erfasst worden. Da ich meinem Fehlverhalten bewusst bin, wollte ich das Bußgeld von 480 Euro ohne jeglichen Anwalt, Einspruch etc. bezahlen und daraus lernen.
Nun kam heute der Bußgeldbescheid mit einer verdoppelten Summe von 960 Euro. Mir war zu Beginn nicht bewusst, wie diese Summe zustande kam, bis ich gelesen habe, dass mir Vorsatz vorgeworfen wurde.
Ich möchte die Ordnungswidrigkeit in keinster Weiße schön reden, jedoch finde ich diese Annahme des Vorsatzes sehr unverschämt. Auf der Autobahn, auf der ich geblitzt wurde, bestand bis zu dem Blitzer keine Geschwindigkeitsbegrenzung, einige Meter nach dem Blitzer war die AB ebenfalls wieder unbegrenzt. Ich war an diesem Sonntag Morgen mit meiner Volleyballmannschaft auf dem Weg zu einem Turnier und habe schlichtweg das 100er Schild durch die gute Gesellschaft übersehen/ nicht bemerkt. Die AB war leer, weshalb ich keinen Grund hatte langsam zu fahren. Ich wurde zuvor noch nie in meinem Leben geblitzt und bin aktuell etwas ratlos. Zahle ich einfach das Bußgeld oder sollte ich in so einem Einfall Einspruch gegen "Vorsatz" einlegen?
Über konstruktive Beiträge würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße
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58 Antworten
Mit RS-Versicherung könnte man nach Unregelmäßigkeiten zum Grundvorwurf schauen. Ab 50% drüber wird allerdings von Vorsatz ausgegangen und verdoppelt. Wenn die Situation wie beschrieben war, lässt sich das vermutlich stark mildern. Ohne Hauptverhandlung wird da wenig gehen.
Dann kann es doch mit Sicherheit auch Punkte genagelt haben
Ja das is richtig. Ich habe einen Monat Fahrverbot und meine beiden ersten zwei Punkte.
Es gibt spezielle Anwälte die sich tagtäglich nur mit dem Straßenverkehr befassen.
In Herford ist zb einer und der ist in seiner Sache sehr erfolgreich
Zitat:
@KbHZorrO schrieb am 17. Februar 2023 um 20:23:12 Uhr:
Die AB war leer, weshalb ich keinen Grund hatte langsam zu fahren.
Vorsatz.
Der Grundsatz sind die Verkehrsschilder, und nicht die Verkehrsdichte.
Rechtsberatung = Anwalt
(Nicht hier)
Wenn es kein Trichter war, sondern wirklich nur ein einzelnes Schild, dann könntest Du mit Augenblicksversagen durchkommen. Das muss also kein Vorsatz gewesen sein. Ein Einspruch, ergänzt mit einer schlüssigen Argumentation, kann eine Verringerung bewirken. Oder halt Anwalt.
Zitat:
@KbHZorrO schrieb am 17. Februar 2023 um 20:39:04 Uhr:
Ja das is richtig. Ich habe einen Monat Fahrverbot und meine beiden ersten zwei Punkte.
Das ist allerdings unabhängig vom Vorsatz.
Zitat:
@KbHZorrO schrieb am 17. Februar 2023 um 20:23:12 Uhr:
Hallo Liebe Community sehr schamvoll erbitte ich euch um Rat.
Ich wurde Ende letzten Jahres auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 152 km/h von einem mobilen Blitzer in der 100 Zone erfasst worden. Da ich meinem Fehlverhalten bewusst bin, wollte ich das Bußgeld von 480 Euro ohne jeglichen Anwalt, Einspruch etc. bezahlen und daraus lernen.
Nun kam heute der Bußgeldbescheid mit einer verdoppelten Summe von 960 Euro. Mir war zu Beginn nicht bewusst, wie diese Summe zustande kam, bis ich gelesen habe, dass mir Vorsatz vorgeworfen wurde.
Viele Grüße
Frage: Du wolltest das Busgeld bezahlen.......warum hast du das nicht bezahlt?
Hast du gewartet bis der Bescheid über 960 € kommt?
MfG kheinz
Mein Bauchgefühl sagt, es wird nicht besser ob mit oder ohne Anwalt. In einigen Ländern hättest Du jetzt kein Auto mehr...bei der Überschreitung wird immer von Vorsatz ausgegangen. Meine Frau hatte mal einen gleichgelagerten Fall und trotz Anwalt keine Chance...kommt immer auf die Behörde/Bearbeiter/Richter an.
Zitat:
Frage: Du wolltest das Busgeld bezahlen.......warum hast du das nicht bezahlt?
Hast du gewartet bis der Bescheid über 960 € kommt?
MfG kheinz
Er hat sich das BG selbst ausgerechnet anhand des BG Katalogs und hätte gezahlt, allerdings kam jetzt der Bescheid in doppelter Höhe.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Februar 2023 um 21:22:11 Uhr:
Zitat:
@KbHZorrO schrieb am 17. Februar 2023 um 20:23:12 Uhr:
Die AB war leer, weshalb ich keinen Grund hatte langsam zu fahren.
Vorsatz.
Der Grundsatz sind die Verkehrsschilder, und nicht die Verkehrsdichte.
Für die, die es nicht verstanden haben - es kann offensichtlich vom TE nur so gemeint gewesen sein:
Die AB war leer, weshalb ich vor dem übersehenen Schild und im limitierten Abschnitt keinen sonstigen Grund hatte langsam zu fahren.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 17. Februar 2023 um 23:02:51 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Februar 2023 um 21:22:11 Uhr:
Vorsatz.
Der Grundsatz sind die Verkehrsschilder, und nicht die Verkehrsdichte.
Für die, die es nicht verstanden haben - es kann offensichtlich vom TE nur so gemeint gewesen sein:
Die AB war leer, weshalb ich vor dem übersehenen Schild und im limitierten Abschnitt keinen sonstigen Grund hatte langsam zu fahren.
Ja du hast es richtig formuliert, ist leider leicht falsch zu verstehen der Satz von mir..
Zitat:
@matzi99 schrieb am 17. Februar 2023 um 22:51:20 Uhr:
Zitat:
Frage: Du wolltest das Busgeld bezahlen.......warum hast du das nicht bezahlt?
Hast du gewartet bis der Bescheid über 960 € kommt?
MfG kheinz
Er hat sich das BG selbst ausgerechnet anhand des BG Katalogs und hätte gezahlt, allerdings kam jetzt der Bescheid in doppelter Höhe.
Genau so ist es. Hatte anhand der Geschwindigkeitsüberschreitung geschaut was auf mich zukommen würde. Aber danke für deine Erfahrungen. Möchte eigentlich auch keinen weiteren Stress verursachen, hinsichtlich einer Gerichtsverhandlung. Habe eben Mist gebaut und muss auch dazu stehen, hätte ja sein können, dass es beim Vorsatz Vorwurf irgendeine Möglichkeit gäbe, das zu besprechen ohne Verhandlung. Dann werde ich wohl oder übel den doppelten Preis zahlen. Ärgerlich, aber ein sehr gutes Lehrgeld für so ne Dumme Aktion!
Du willst doch nicht ernsthaft als Entlastung erzählen das Du durch die gute Gesellschaft abgelenkt warst???? Das wir das Eigentor des Jahrtausends!
i
Zitat:
@stero111 schrieb am 17. Februar 2023 um 23:23:18 Uhr:
Du willst doch nicht ernsthaft als Entlastung erzählen das Du durch die gute Gesellschaft abgelenkt warst???? Das wir das Eigentor des Jahrtausends!
i
Bislang möchte ich nichts "erzählen". Habe lediglich dargestellt, wie es eben abgelaufen ist. Das der Ausgangstext nicht als ausgearbeitete Argumentationskette, für eine mögliche Entlastung, zu verstehen ist, sollte eigentlich selbstverständlich sein...