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vorschriften für mobile blitzer aus dem fahrzeug
guten tag, ich wurde geblizt azs einem mobilen fahrzeugblitzer, der auf dem rand einer kreuzung und auf dem rasen stand. meine frage: darf er da so stehen oder ist das unzulässig. ich meine das war ein blitzer von der kommune, sonst stehen auf der stelle nie blitzer.
ich freue mich über eure antworten und danke schon in voraus.
Beste Antwort im Thema
Ganz ernsthaft frage ich mich, wieviel Möglichkeiten es noch gibt die ewig gleiche Frage zu stellen: Wie kann ich mich vor einem Bußgeld drücken?
Jedes mal überrascht mich die kreativität der Fragesteller. Heute: Blitzer auf dem Grünstreifen ...
Ok, im Zweifel findet ein cleverer Anwalt sicherlich die Lücke um gegen das Bußgeld vorzugehen. Dabei muß sich jeder über den Umfang des Aufwandes und der entstehenden Kosten, die in keinerlei Verhältnis zu dem zu erwartenden Bußgeld stehen, im klaren sein.
Sollte es um Punkte oder gar Führerscheinentzug gehen ... bin ich mit im Boot und würde alles versuchen das abzuwenden, weil es oft um die (berufliche) Existenz geht.
Wenn es aber "nur" um ein Bußgeld in Höhe von 15 Öhre geht, halte ich den betriebenen Aufwand die Zahlung abzuwenden absolut für Schwachsinnig. Denn, am Ende zahlen ALLE dafür, weil die Behörden einen immensen Aufwand betreiben das Bußgeld einzutreiben und DAS steht in keinem Verhältnis zur Strafe.
Wer zu schnell war, soll auch dafür gerade stehen und nicht versuchen sich vor der Zahlung zu drücken.
Ein Fahrzeug im Staßenverkehr zu bewegen bedeutet nun mal RISIKO. Dem Einen ist das sehr wohl bewusst und er verhält sich danach. Dem Anderen ist es egal und er jammert hinterher, wenn er erwischt wurde.
Sorry, nur langsam wird es langweilig immer wieder das Gleiche lesen zu müssen und auf mindestens 7 Seiten die Gleiche Diskussion zu erleben mit den ewig Gleichen Antworten.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es den armen Kumpel von nebenan trifft, oder den "Weltreisenden" der damit angibt wie er die Steuerbehörden austrickst und sich dann über 10 Öhre empört die er aus der Portokasse zahlen könnte aber nicht gewillt ist und dem Steuerzahler dadurch Mehrkosten auf's Auge drückt, weil die Behörde nun einen Riesenaufwand betreiben muß die 10 Öhre einzutreiben. Das derjenige damit der Allgemeinheit schadet spielt dabei keine Rolle ...
Was ist das nur für eine egoistische Welt in der nur der eigene Vorteil zählt und der Nachbar dafür zahlen soll ...???
BITTE AN DEN MOD: Mach das Ding hier zu! Es gibt schon zu viele ähnliche Threads und es wird allmählich langweilig.
Wäre die Frage OHNE ein zu erwartendes Bußgeld gestellt worden ... ok, könnte man drüber diskutieren. Aber bitte nicht mit dem Hintergrund: Ich war zu schnell, kann ich etwas gegen das Bußgeld machen?
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58 Antworten
Nach der Beschreibung sage ich mal pauschal: Der durfte da stehen und blitzen. Normalerweise haben die Blitzer entsprechende Genehmigungen.
- Ja, der durfte da stehn.
- Nein, du kannst das nicht anfechten.
- Nein, du durftest nicht zu schnell fahren.
- Ja, du musst bezahlen.
Eine Zeichnung wäre nicht schlecht - so ist das hier nur ein stochern im Nebel.Generell gibt es dafür Ausnahmegenehmigungen, allerdings fällt das parken in Grünanlagen unter Ortssatzungen und hat mit der STVO nichts zu tun.
Meine Güte, du bist zu schnell gefahren und bist halt erwischt worden.
Egal wo der Bus stand die tatsache bleibt : Geschwindigkeitsübertretung.
Wenn du nicht gerade an einem Formel 1 Rennen teilgenommen hast, wird das Bußgeld nicht all zu hoch ausfallen.
Zahlen und gut ist....
Zitat:
Original geschrieben von snoopyk
guten tag, ich wurde geblizt azs einem mobilen fahrzeugblitzer, der auf dem rand einer kreuzung und auf dem rasen stand. meine frage: darf er da so stehen oder ist das unzulässig. ich meine das war ein blitzer von der kommune, sonst stehen auf der stelle nie blitzer.
ich freue mich über eure antworten und danke schon in voraus.
Sprch, du kanntest den Standort nicht und bist zu schnell gefahren!! Tja, das ist natürlich das Risiko, wenn man sich alle potentiellen Blitzer-Ecken merkt und anderwärst schneller fährt. Ab und an kommt da mal eine neue Ecke dazu.
Kontrollfahrzeuge der Kommune durfen sich auch auf den städtischen Grünflachen aufstellen. Da kannst du nicht gegen an.
Fazit: ZAHLEN!!!
MFG Thomas
Da spricht man von einem sog. Überraschungseffekt Plötzlich war da ein Blitzer wo noch nie vorher einer gestanden hatte. Gibt es den Tunnelblick nun schon auch im Kreuzungsbereich? Zahlen macht Frieden und künftig die eigene Fahrweise kritischer unter die Lupe nehmen!
Ganz ernsthaft frage ich mich, wieviel Möglichkeiten es noch gibt die ewig gleiche Frage zu stellen: Wie kann ich mich vor einem Bußgeld drücken?
Jedes mal überrascht mich die kreativität der Fragesteller. Heute: Blitzer auf dem Grünstreifen ...
Ok, im Zweifel findet ein cleverer Anwalt sicherlich die Lücke um gegen das Bußgeld vorzugehen. Dabei muß sich jeder über den Umfang des Aufwandes und der entstehenden Kosten, die in keinerlei Verhältnis zu dem zu erwartenden Bußgeld stehen, im klaren sein.
Sollte es um Punkte oder gar Führerscheinentzug gehen ... bin ich mit im Boot und würde alles versuchen das abzuwenden, weil es oft um die (berufliche) Existenz geht.
Wenn es aber "nur" um ein Bußgeld in Höhe von 15 Öhre geht, halte ich den betriebenen Aufwand die Zahlung abzuwenden absolut für Schwachsinnig. Denn, am Ende zahlen ALLE dafür, weil die Behörden einen immensen Aufwand betreiben das Bußgeld einzutreiben und DAS steht in keinem Verhältnis zur Strafe.
Wer zu schnell war, soll auch dafür gerade stehen und nicht versuchen sich vor der Zahlung zu drücken.
Ein Fahrzeug im Staßenverkehr zu bewegen bedeutet nun mal RISIKO. Dem Einen ist das sehr wohl bewusst und er verhält sich danach. Dem Anderen ist es egal und er jammert hinterher, wenn er erwischt wurde.
Sorry, nur langsam wird es langweilig immer wieder das Gleiche lesen zu müssen und auf mindestens 7 Seiten die Gleiche Diskussion zu erleben mit den ewig Gleichen Antworten.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es den armen Kumpel von nebenan trifft, oder den "Weltreisenden" der damit angibt wie er die Steuerbehörden austrickst und sich dann über 10 Öhre empört die er aus der Portokasse zahlen könnte aber nicht gewillt ist und dem Steuerzahler dadurch Mehrkosten auf's Auge drückt, weil die Behörde nun einen Riesenaufwand betreiben muß die 10 Öhre einzutreiben. Das derjenige damit der Allgemeinheit schadet spielt dabei keine Rolle ...
Was ist das nur für eine egoistische Welt in der nur der eigene Vorteil zählt und der Nachbar dafür zahlen soll ...???
BITTE AN DEN MOD: Mach das Ding hier zu! Es gibt schon zu viele ähnliche Threads und es wird allmählich langweilig.
Wäre die Frage OHNE ein zu erwartendes Bußgeld gestellt worden ... ok, könnte man drüber diskutieren. Aber bitte nicht mit dem Hintergrund: Ich war zu schnell, kann ich etwas gegen das Bußgeld machen?
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Sollte es um Punkte oder gar Führerscheinentzug gehen ... bin ich mit im Boot und würde alles versuchen das abzuwenden, weil es oft um die (berufliche) Existenz geht.
Recht hast ! Bis auf die obige Aussage.
Wenn ich weiß dass meine berufliche Existens am Führerschein hängt und dennoch ganz bewusst das Risiko eingehe aus Dummheit diesen zu gefährden dann ist dem auch nicht mehr zu helfen. Vielmehr sollten dann noch etwaige Ansprüche auf ALG gekürzt werden. Jeder hat es selbst in der Hand.
Abgesehen davon ist es halt die deutsche Vollkaksomentalität. Jeder Trottel der ne Rechtsschutz hat jklagt gegen alles und jeden und das Gejammer ist dann groß wenn die Prämien steigen (sollen se, die sind viel zu niedrig). Dann wird gemeckert über die heerscharen an Beamten und Angestellten im öD. Klar, die braucht man um die ganzen Widersprüche zu bearbeiten...und es werden immer mehr. Dann wird wieder gemeckert über die "Übermacht" die man selbst schafft. Wir sind ein ganz schön dummes Volk.
Ich war kürzlich bei uns in der Stadt zu Fuss unterwegs und konnte auch beobachten, dass an einer sehr blitzerbekannten Stelle ein Auto stand mit "Messtechnik" an Bord. Hab mich dann in gebührendem Abstand mal hingestellt und der "Wegelagerei" eine Weile zugeschaut.
Musste bedauerlicherweisse dort feststellen, dass die Herren, so wie Sie es bei mir auch schon gemacht haben, alle Fahrzeuge von "hinten" ablichteten.
Leider finde ich es traurig, dass die meisten "Opfer" so leichtgläubig sind und diese Tickets auch noch bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
- Ja, der durfte da stehn.
- Nein, du kannst das nicht anfechten.
- Ja, du musst bezahlen.
Sagt wer? Deine Glaskugel?...
Herzlichen Glückwunsch zu Deinen übernatürlichen Fähigkeiten...
Ob der Standort als solches zulässig gewesen ist kannst Du nur mittels anwaltlicher Hilfe (Akteneinsicht) erfahren.
Interessanter ist meist, ob das Fahrzeug bezüglich einer (juristisch verwertbaren) korrekten Messung ordnungsmäß positioniert (in Zusammenhang mit der verwendeten Meßmethode) wurde; gerade der kommunale Plündertrupp neigt hier oft zu Schlampigkeit...
Aber auch dieses wirst Du nur mit der Hilfe eines versierten Fachanwaltes für Verkehrsrecht klären können.
Ob sich das nun lohnt, must Du individuell entscheiden, allerdings würde ich persönlich (wie hier auch schon erwähnt) aufgrund eines eher bescheidenen Expresszuschlages nicht unbedingt gleich die Wider/Einspruchsmaschinerie anwerfen...
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Musste bedauerlicherweisse dort feststellen, dass die Herren, so wie Sie es bei mir auch schon gemacht haben, alle Fahrzeuge von "hinten" ablichteten.
Leider finde ich es traurig, dass die meisten "Opfer" so leichtgläubig sind und diese Tickets auch noch bezahlen.
Bist du dir sicher? In Deutschland macht das doch garkeinen Sinn. Es gibt bei uns aber mobile Blitzer, die blitzen in beide Richtungen, da sieht's dann unter Umständen so aus, als würde von hinten geblitzt.
@Geisslein
Deine Beobachtung verstehe ich nicht. Die Blitzer-Autos stehen parallel zur Straße, haben ihr Equipment im Heck und "strahlen" die Temposünder doch von vorne an!! Man möchte dabei ja auch das Gesicht mit ablichten und nicht den Hintern
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Sagt wer? Deine Glaskugel?...
Herzlichen Glückwunsch zu Deinen übernatürlichen Fähigkeiten...
Ob der Standort als solches zulässig gewesen ist kannst Du nur mittels anwaltlicher Hilfe (Akteneinsicht) erfahren.
Interessanter ist meist, ob das Fahrzeug bezüglich einer (juristisch verwertbaren) korrekten Messung ordnungsmäß positioniert (in Zusammenhang mit der verwendeten Meßmethode) wurde; gerade der kommunale Plündertrupp neigt hier oft zu Schlampigkeit...
Aber auch dieses wirst Du nur mit der Hilfe eines versierten Fachanwaltes für Verkehrsrecht klären können.
Ob sich das nun lohnt, must Du individuell entscheiden, allerdings würde ich persönlich (wie hier auch schon erwähnt) aufgrund eines eher bescheidenen Expresszuschlages nicht unbedingt gleich die Wider/Einspruchsmaschinerie anwerfen...
An und für sich ein schöner Schlußbeitrag der alles wichtige sagt.
Zitat:
Original geschrieben von querys
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Musste bedauerlicherweisse dort feststellen, dass die Herren, so wie Sie es bei mir auch schon gemacht haben, alle Fahrzeuge von "hinten" ablichteten.
Leider finde ich es traurig, dass die meisten "Opfer" so leichtgläubig sind und diese Tickets auch noch bezahlen.
Bist du dir sicher? In Deutschland macht das doch garkeinen Sinn. Es gibt bei uns aber mobile Blitzer, die blitzen in beide Richtungen, da sieht's dann unter Umständen so aus, als würde von hinten geblitzt.
Das einzige Auto, dass geblitzt wurde, und auch in dem Moment unterwegs war, fuhr auf mich zu. Ich schaute ja von vorne auf das Messfahrzeug und auf das geblitzte Fahrzeug. Der Blitz löste eindeutig aus, nachdem das geblitzte Auto am Messfahrzeug vorbei war.