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Vorschriften gewerblicher Beförderung bei private Fahrten

Themenstarteram 23. Januar 2020 um 18:40

hallo,

ich möchte mit einem alten Transporter 34 Jahre alt bei privaten Fahrten aber auch Güter gegen Entgeld mitnehmen.

Der Transporter hat ein zlGG.von 3,5 tonnen + ggfs. mit Anhänger.

Ich pendle schlicht eine Strecke von 1000 km am Stück (1x im Monat) . Um meine Fahrtkosten wieder reinzuholen möchte ich gerne Fracht laden, bis zu 900 Kg oder ggfs. auf dem Hänger bis zu 1,2 to.

(Und ja, versteuern ist kein Thema.)

Was für Regelungen gelten da ? Das sind ja gerade 2 Fahrten im Monat (1x hin und 1x zurück)

Wenn ich das google kommt da immer so was raus mit Fahrerkarte,digitalen Aufzeichnungen, weiterbildungen als Berufskraftfahrer usw.

Es muß doch eine Untergrenze geben ab wann das alles greift.

 

Beste Antwort im Thema
am 25. Januar 2020 um 18:41

Der Rat kann nur sein, so vorsichtig wie möglich zu sein und strikt darauf zu achten bloß nicht auch nur den Anschein des gewerblichen Güterkraftverkehrs zu erwecken.

Sollte ein Beamter bei einer Kontrolle irgendwie den Verdacht haben, dass gewerblicher Güterkraftverkehr vorliegen könnte, dann gehts im wahrsten Sinne des Wortes rund.

Außerdem ist der Konkurrenzdruck im Transportgewerbe so hoch, dass da auch schon mal (neidbehafte) Mitbewerber entsprechende Kontrollbehörden (BAG, Zoll, Gewerbeaufsichtsamt) einschalten um ungeliebte Konkurrenz aus dem Weg zu räumen.

Ich kann mich an einen Fall erinnern, da hat ein Landwirt auf einem Anhänger an seinem dicken SUV 2 oder 3 so Anbau-Schneeschilder transportiert... 1x war für ihn selbst und 1 oder 2x für die Nachbarn... hat er irgendwo beim Hersteller abgeholt.

Den haben se durch den Kakao gezogen, da er einen Teil der Ladung auf fremde Rechnung transportiert hat.

Hier (klick) -auch wenn es um Fahrzeuge mit mehr als 3,5to. geht- ein interessanter Artikel, der das Thema nochmal zusammenfaßt und auch zeigt wie wichtig kleinste Details sein können... die man einem Kontrollbeamten erzählt bzw. die vor den Augen eines Kontrollbeamten über wohl oder wehe entscheiden können.

Da kommts z.B. drauf an an welcher Stelle in der Transportkette bei wem das Eigentum liegt bzw. an welcher Stelle in der Transportkette das Frachtgut verkauft wird...

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am 23. Januar 2020 um 19:17

„Sie beabsichtigen, geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter in Deutschland mit Kraftfahrzeugen zu transportieren? Und Sie setzen Fahrzeuge ein, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt? Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz).“

Details siehe hier!

Ich schätze mal nicht, dass Du ein Gewerbe aufmachen willst. Sondern einfach wie bei blabla car beispielsweise jemanden (bzw. in diesem Fall etwas) mitnehmen, um wenigstens einen Anteil der Spritkosten wieder rein zu bekommen.

So, wie möchtest Du das denn machen? Online irgendwo anbieten (eBay Kleinanzeigen etc) oder einfach nur Freunde und Bekannte fragen?

Ansonsten erstmal bei bringhand oder ähnlichen Seiten schauen ob dir das reicht.

Zitat:

@DerRatlose schrieb am 23. Januar 2020 um 19:40:22 Uhr:

Der Transporter hat ein zlGG.von 3,5 tonnen + ggfs. mit Anhänger.

Ich pendle schlicht eine Strecke von 1000 km am Stück (1x im Monat) .

Im Personenbeförderungsbereich gibt es so eine Faustregel für Privatfahrten, da gilt bei Fahrgemeinschaften ein Entgelt das unter den tatsächlichen Kosten der Fahrt geht als ok und privat, sobald hier eine Einnahme bei einer Fahrt vorliegt ist es gewerblich. Ob das bei Gütertransport auch so anzusetzen ist würde ich mir von der zuständigen Behörde aber schriftlich geben lassen. 3,5t+Anhänger gehören zu einer gerne kontrollierten Fahrzeuggattung.

Sobald du offiziell Güter transportierst kannst du das direkt abhaken. Mit Anhänger >3,5t -> EG-Kontrollgerät -> 4,5h+4,5h+1h mit jeweils 45 min Pause ist das Maximum an einem Tag, damit schaffst du selbst bei 100er-Zulassung keine 1000km legal. Von Fahrerkarte, Gewerbe, Lesegerät und Aufzeichnungspflicht als Unternehmer etc.. noch gar nicht zu reden.

Bei 34 Jahre: Oldtimer? Oldtimerversicherung? Da vertragliche Einschränkungen?

Denkbar wäre also eher die Richtung ohne Anhänger für Privatleute Transporte anzubieten deren Entgelt unter den realen Fahrtkosten liegt, z.B. über ebay-kleinanzeigen. Da wären sicher einige Leute froh wenn etwas größere Teile irgendwie ohne Spedition transportiert werden können. In dem Falle ist es zumindest glaubhaft dass du keine gewerblichen Transporte durchführst.

 

am 25. Januar 2020 um 10:02

siehe Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

...

...ab 3,5 to. bewegt man sich im erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr - d.h.

- Güterkraftverkehrsgenehmigung (Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr)

- Nachweis der fachlichen Eignung (= IHK Prüfung, auch Unternehmerprüfung genannt) oder alternativ einen Verkehrsleiter einstellen

- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister, Auszug aus dem Gewerbe-Zentralregister und ggf. Bescheinigungen von Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Finanzamt & Gemeinde)

- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (9.000,-€ liquide Mittel fürs 1. und für jedes weitere 5.000,-€)

- Nachweis eines Betriebssitzes, dauerhafte Niederlassung (Räumlichkeiten zu Aufbewahrung von vorgeschriebener Dokumentation z.B. zu Lenk- und Ruhezeiten, sowie weiteren Geschäftsunterlagen)

- Eintrag in die Verkehrsunternehmensdatei beim Bundesamt für Güterverkehr

- gem. § 7a GüKG eine Haftpflichtversicherung, die die gesetzliche Haftung wegen Güter- und Verspätungsschäden absichert

Ein Tachograph, ein bissi Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen und einhalten sind dagegen Peanuts...

Zitat:

@DerRatlose schrieb am 23. Januar 2020 um 19:40:22 Uhr:

hallo,

ich möchte mit einem alten Transporter 34 Jahre alt bei privaten Fahrten aber auch Güter gegen Entgeld mitnehmen.

Der Transporter hat ein zlGG.von 3,5 tonnen + ggfs. mit Anhänger.

Es muß doch eine Untergrenze geben ab wann das alles greift.

Vergiss es, bei der Sache gelten die gleichen Regeln wie für jeden anderen Spediteur auch, ergo lohnt nicht!

@gast356 hat das ja schön aufgelistet.

Themenstarteram 25. Januar 2020 um 18:13

Nun ja,

erstmal danke an alle.

Es ist wie es @Gurkengraeber und @ Moers 75 schon angeführt haben.

Es ist rein Privat, ich fahre die Strecke sowieso jeden Monat und bin froh über jeden € den ich dazuholen kann.

Der Preis ist immer unter dem Gesamtpreis der Fahrt.

Ich habe es jetzt mal mit Bringhand und mit Kleinanzeigen versucht.

am 25. Januar 2020 um 18:41

Der Rat kann nur sein, so vorsichtig wie möglich zu sein und strikt darauf zu achten bloß nicht auch nur den Anschein des gewerblichen Güterkraftverkehrs zu erwecken.

Sollte ein Beamter bei einer Kontrolle irgendwie den Verdacht haben, dass gewerblicher Güterkraftverkehr vorliegen könnte, dann gehts im wahrsten Sinne des Wortes rund.

Außerdem ist der Konkurrenzdruck im Transportgewerbe so hoch, dass da auch schon mal (neidbehafte) Mitbewerber entsprechende Kontrollbehörden (BAG, Zoll, Gewerbeaufsichtsamt) einschalten um ungeliebte Konkurrenz aus dem Weg zu räumen.

Ich kann mich an einen Fall erinnern, da hat ein Landwirt auf einem Anhänger an seinem dicken SUV 2 oder 3 so Anbau-Schneeschilder transportiert... 1x war für ihn selbst und 1 oder 2x für die Nachbarn... hat er irgendwo beim Hersteller abgeholt.

Den haben se durch den Kakao gezogen, da er einen Teil der Ladung auf fremde Rechnung transportiert hat.

Hier (klick) -auch wenn es um Fahrzeuge mit mehr als 3,5to. geht- ein interessanter Artikel, der das Thema nochmal zusammenfaßt und auch zeigt wie wichtig kleinste Details sein können... die man einem Kontrollbeamten erzählt bzw. die vor den Augen eines Kontrollbeamten über wohl oder wehe entscheiden können.

Da kommts z.B. drauf an an welcher Stelle in der Transportkette bei wem das Eigentum liegt bzw. an welcher Stelle in der Transportkette das Frachtgut verkauft wird...

Zitat:

@DerRatlose schrieb am 25. Januar 2020 um 19:13:57 Uhr:

 

Es ist rein Privat, ….. Der Preis ist immer unter dem Gesamtpreis der Fahrt.

Mhh, ob das dann noch so Privat ist?

Ich weiß nicht, würde es nicht riskieren, zumal ich die Chance eh ziemlich niedrig sehe regelmäßig eine Fracht auf deiner Route zu bekommen, dazu kommt noch der Zeitverlust für das Be und Entladen und für die Umwege. Gewerbliche Kunden bekommst du Privat eh nicht, bleibt nur der Privatkunde der vielleicht etwas über Kleinanzeigen gekauft hat, der will aber selten bis zu einen Monat warten.

Dann kommen wir aber noch dazu das du am Ende noch Scherereien damit hast, sollte beim Transport etwas kaputt gehen bzw. schon etwas angekratzt sein, was natürlich vorher nicht war.

Außerdem reden wir bei 1000Km doch auch schon von International oder nicht?

Für mich wäre die ganze Sache viel zu heiß und meiner Meinung nach lohnt es sich auch nicht!

Ich glaub ihr kapiert nicht was der TE will und übertreibt deswegen ein wenig. Eigentlich will er blabla Car, nur mit Dingen. Und kein Mensch, ob Zollbeamter oder von der Rennleitung wird ihm Schwierigkeiten bereiten wenn er mal für n Trinkgeld für jemanden ne Waschmaschine oder ne Schrankwand mitnimmt.

Natürlich sollten einem beim Tür öffnen nicht die Nike Plagiate entgegen purzeln oder die Karre so voll mit Baustoffen beladen sein, dass sich die Hinterachse biegt. Da könnte es bei ner Kontrolle sicherlich unangenehm werden. :D

Themenstarteram 25. Januar 2020 um 22:48

Und genau so ist es.

Ich fahre seit 12 Jahren hin und her.

Die letzten Jahre immer mit dem Zug, was unschlagbar günstig ist, um die 60 € eine Fahrt.

jetzt nachdem ich wieder einen Transporter habe möchte ich wieder mit dem Auto fahren. Um die 300 € eine Fahrt.

Um das zu verwirklichen muß ich also Leute mitnehmen (z.b.Blablacar) oder wenn es geht Sachen mitnehmen.

Mein Problem ist den entsprechenden Kontakt zu den Leuten zu bekommen.

Wenn ich in Deutschland beim Lidl oder Aldi für 500 € einkaufe spare ich gegenüber dem schwedischen Lidl locker um die 150 - 200 €, und ich bekomme sogar in DE die Sachen die ich hier oben nicht bekomme. Am genialsten wäre es noch andere zu finden die so eine Tour mitmachen. Hier kostet die günstigste Flasche Wodka 20 € ,in DE 5 €.

Eine Gewindestange aus Edelstahl ist hier doppelt bis dreifach so teuer.

Und ja, ich bin auch ein Selbständiger, ich hätte kein Problem damit eine Rechnung für das Geld auszustellen,oder eine Quittung.

Deswegen fragte ich ja, es muß ja auch Untergrenzen für so eine Tätigkeit geben, wenn ich beim FA sage das ich auf einer privaten Fahrt Sachen gegen Endgeld mitnehme, 1x im Monat, dann werden die bestimmt nicht sagen das das gewerblich ist, wenn die Einnahme nicht einmal die Fahrtkosten decken. Es fehlt schlicht die Gewinnerzielungsabsicht.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 25. Januar 2020 um 23:06:49 Uhr:

Ich glaub ihr kapiert nicht was der TE will und übertreibt deswegen ein wenig. Eigentlich will er blabla Car, nur mit Dingen. Und kein Mensch, ob Zollbeamter oder von der Rennleitung wird ihm Schwierigkeiten bereiten wenn er mal für n Trinkgeld für jemanden ne Waschmaschine oder ne Schrankwand mitnimmt.

Tja wenn du meinst, bitte!

Die Rahmenbedingungen sind aber festgelegt und exakt danach hat der TE gefragt und nicht ob die Polizei oder das BAG sich dafür interessiert!!

Zitat:

@DerRatlose schrieb am 25. Januar 2020 um 23:48:16 Uhr:

Deswegen fragte ich ja, es muß ja auch Untergrenzen für so eine Tätigkeit geben, wenn ich beim FA sage das ich auf einer privaten Fahrt Sachen gegen Endgeld mitnehme, 1x im Monat, dann werden die bestimmt nicht sagen das das gewerblich ist, wenn die Einnahme nicht einmal die Fahrtkosten decken. Es fehlt schlicht die Gewinnerzielungsabsicht.

Es gibt nun mal keine Zwischenlösung bei Transporten, entweder ich mache das Privat für mich, oder gewerblich, dann gilt für mich Krauter das gleiche wie auch für Herrn Dachser, so ist das nun mal!

Außerdem, es ist doch gar nicht das Deutsche Finanzamt für dich zuständig wenn du aus Schweden kommst, jedenfalls verstehe ich das so.

Themenstarteram 26. Januar 2020 um 9:03

Nun danke, das Thema dürfte jetzt durch sein.

@ DB-NG 80

Leben und arbeiten in zwei Ländern ( "Es ist rein Privat, ich fahre die Strecke sowieso jeden Monat und bin froh über jeden € den ich dazuholen kann") also zwei Finanzämter.

Letztentlich ist es wie bei der Nachbarschaftshilfe.

Ich hatte gar nicht auf dem Schirm wie komplex die Materie sein kann wenn man nur einmal im Monat eine Fahrt machen will.

Letztentlich verstehe ich jeden der keinen Bock hat und das arbeiten einstellt.

am 26. Januar 2020 um 9:18

...das hier Geschriebene war jetzt die deutsche Seite, welche Gesetzte / Vorschriften es von schwedischer Seite zu beachten gilt... keine Ahnung.

Das Problem ist, dass der Speditionsmarkt sehr hart umkämpft ist und außerdem gabs / gibts halt viele "unschöne Sachen", die man von staatlicher Seite mit mal mehr und oft auch recht wenig wirksamen Mitteln bekämpfen will... da werden seit Jahren die Daumenschrauben kräftiger angezogen - digitaler Tachograph und ständige Verschärfungen von Version zu Version, Ausweitung bei den Aufzeichnungspflichten, "Zwangs-"Qualifizierung ala Modulschulungen, usw.

Und mit den Einstiegshürden, also obig bereits genannte Sachen will man -auf gut deutsch- verhindern, dass sich jeder Depp ohne irgendeine Ahnung von Betriebsführung ein Fahrzeug kauft und -womöglich noch als Scheinselbstständiger- in den "Sklaven-... ähm Transportmarkt eintritt.

Einen Handwerksbetrieb... ala Autowerkstatt, Elektrikerfirma, Baufirma, Schreinerei... etc. etc. machste ja auch nicht mal eben ohne irgendwelche Auflagen (Meisterpflicht, Betriebshaftpflicht, Berufsgenossenschaft, usw.) auf.

Und wenn du z.B. deine Schrauber- / Elektriker- / Dachdeckerkünste / usw. ala ich machs ja nur privat zum Spaß auf irgendwelchen Online-Plattformen für jedermann zum Unkostenbeitrag oder kostenlos anbietest, dann bekommste auch schnell Probleme...

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